Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Finrecovery Deutschland, die behauptet, Sitze in Broxburn, Schottland, und Frankfurt am Main zu haben. Auf ihrer Website bietet das Unternehmen eine „Kryptoverwaltungssoftware“ an, mit der angeblich Kryptowerte verwaltet und wiederhergestellt werden können, ohne jedoch über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen.
Des Weiteren gibt das Unternehmen an, verlorene Gelder oder Vermögenswerte wiederbeschaffen zu können, wovor die BaFin bereits zuvor gewarnt hat.
Obwohl das Unternehmen behauptet, über eine „Lizenz“ zu verfügen, ist dies nicht der Fall.
In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Unternehmen, die Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, eine entsprechende Erlaubnis von der BaFin benötigen. Dennoch gibt es einige Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung anbieten. Um sicherzustellen, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, empfiehlt es sich, die Unternehmensdatenbank zu konsultieren.
Die Warnung der BaFin basiert auf den Bestimmungen des § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes. Es ist wichtig, der Warnung der BaFin Folge zu leisten und Vorsicht walten zu lassen, um potenzielle Risiken zu vermeiden.
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