Im Rahmen eines Prozesses um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat eine Frau aus Oberfranken einen Teilerfolg gegen Astrazeneca erzielt. Eine Zivilkammer des Oberlandesgerichts Bamberg hat den Hersteller dazu verurteilt, umfassende Daten zu Nebenwirkungen seines Corona-Impfstoffs zur Verfügung zu stellen.
Die 33 Jahre alte Klägerin hatte sich im März 2021 mit dem Impfstoff von Astrazeneca impfen lassen und daraufhin eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Die genauen Zusammenhänge zwischen der Impfung und der Thrombose sind Gegenstand des Prozesses. Die Frau fordert von Astrazeneca Schmerzensgeld und Schadenersatz für die erlittenen gesundheitlichen Folgen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg, das den Hersteller zur Offenlegung von Daten zu Nebenwirkungen verpflichtet, wird als bedeutender Teilerfolg für die Klägerin gewertet. Es könnte potenziell auch Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben und zur Aufklärung über mögliche Risiken und Nebenwirkungen von Covid-19-Impfstoffen beitragen.
Das Verfahren gegen Astrazeneca wegen Schmerzensgeld und Schadenersatz befindet sich jedoch weiterhin in Gang, und die endgültige Entscheidung steht noch aus. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in Bezug auf die finanzielle Entschädigung für die Klägerin entscheiden wird.
Der Beitrag Astrazeneca verurteilt erschien zuerst auf Graumarktinfos.de.