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Bundestag beschließt THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm für Cannabis am Steuer

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In Deutschland gilt künftig im Straßenverkehr ein Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Der festgelegte Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, was Experten zufolge vom Risiko her mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar ist.

Bei Verstößen drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat. Die Einführung dieses Grenzwerts soll die Verkehrssicherheit erhöhen und klare Richtlinien für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr schaffen. Diese Maßnahme wurde als notwendig erachtet, um die Zahl der Verkehrsunfälle und die damit verbundenen Risiken zu reduzieren.

Der Beitrag Bundestag beschließt THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm für Cannabis am Steuer erschien zuerst auf Graumarktinfos.de.


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