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Insolvenzeröffnung: Grund & Capital Projektmanagement GmbH

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Über das Vermögen der Grund & Capital Projektmanagement GmbH, Weidenbornstr. 8a, 65189 Wiesbaden, ist am 12.02.2016 um 11:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 37 40, Fax: 0611 532 35 54, E-Mail:kanzlei@dr-theile.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.2016 anzumelden;
  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 31.03.2016.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø  Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø  Anträge über:

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.03.2016) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (31.03.2016), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 16.02.2016


Delta Finanzpartner AG – Insolvenzablehnung mangels Masse

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In dem Verfahren über den Antrag d. Delta Finanzpartner AG, Friedenstraße 10 a, 82178 Puchheim, vertreten durch den  Vorstand Heydkamp Volker Reinhard,Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 148707
– Schuldnerin –
Geschäftszweig: Finanzanlagen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene
Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 18.02.2016

Gewerbeverbot für Spielhallen in Berlin?

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Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der das Berliner Spielhallengesetz verschärfen soll. Das Gesetz trägt den Namen „Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin“ – MindAbstUmsG Bln. Das klingt eindeutig. Federführend ist der Abgeordnete Daniel Buchholz. Nach der Gesetzesbegründung (und dem Titel des Entwurfs) ist zentrales Ziel die Umsetzung der Abstandsvorschriften des Berliner Spielhallengesetzes (SpielhG Bln). Derartige Regelungen finden sich bislang nur in § 2 Abs. 1 SpielhG Bln und erfassen Abstände zu anderen Spielhallen (500 Meter) und zu vorwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzten Einrichtungen (keine Entfernungsangabe). Letztere soll nun auf 200 Meter festgesetzt werden.

Wesentlich ist, dass der Entwurf auch sog. Bestandsunternehmen erfasst. Das sind diejenigen Altunternehmen, die nach dem aktuellen Spielhallengesetz am 31.7.2016 ihre Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (GewO) verlieren. Diese Unternehmen benötigen eine neue Spielhallenerlaubnis nach dem SpielhG Bln und dem MindAbstUmsG Bln. Als wäre das nicht schon genug, sieht § 2 eine Ausschlussfrist von drei Monaten (ab Inkrafttreten des MindAbstUmsG Bln) für die Neuerteilung der Spielhallenerlaubnis vor. Eine Fristversäumnis wird generell für irrelevant erklärt. Danach verspätete Anträge werden nachrangig bearbeitet. Rechtzeitige Anträge hingegen werden privilegiert: mittels einer Fiktion gilt die „Alterlaubnis” nach der GewO für sechs Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde über den Antrag als fortgeltend.

Des Weiteren werden die Abstandsregelungen aufgewertet: die Nichteinhaltung führt unmittelbar zur Ablehnung der Erteilung der Spielhallenerlaubnis.

Zu den oben erwähnten Bestandsunternehmen (neue Erlaubnis notwendig) findet man im Gesetzesentwurf eine Kuriosität (Ähnliches findet sich zu Mehrfachspielhallen). § 7 erfasst den Fall, dass der Mindestabstand von 500 Meter zwischen zwei solchen Spielhallen nicht eingehalten wird und löst diesen wie folgt: es entscheidet das Los. Praktisch bedeutet das: Sie haben eine Spielhallenerlaubnis auf Basis von § 33i GewO. Diese erlischt am 31.7.2016. Sie beantragen fristgemäß eine neue Spielhallenerlaubnis nach Landesrecht. Und nun zeigt sich, dass der Betreiber der im Umfeld von 500 Meter liegenden konkurrierenden Spielhalle auch eine neue Erlaubnis beantragt hat. Sie können sich „Kopf stellen”, hier entscheidet nach dem Gesetzesentwurf das Los! Unternehmerische Steuerungsmöglichkeiten haben Sie keine. Der bisherige Anspruch auf Erlaubniserteilung reduziert sich damit auf einen Anspruch auf Ausnutzung der geografischen Kapazitäten.

Es liegt auf der Hand, dass insbesondere die Los-Variante starken rechtlichen Bedenken begegnet. Wie kann man davon ausgehen, dass sich das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Berufsausübung per Los aushebeln lässt? Nun sind solche Losentscheidungen der Verwaltung nicht völlig unbekannt (Schulzuweisung); allerdings sind sie immer Ultima Ratio. Und in einem förmlichen Erlaubnisverfahren dürfte es sich um ein Novum handeln. Völlig unklar ist auch, wie das Losverfahren ablaufen soll; dazu schweigt der Gesetzesentwurf. Dass solche Verfahren intransparent sind, zeigt die Auseinandersetzung um die Konzessionierung von Sportwetten.

Nach der Lektüre des Entwurfes ist rechtliches Handeln vor allem für die Betreiber zwingend, die ein Bestandsunternehmen im Umkreis von 500 Metern vorfinden oder eine Mehrfachspielhalle betreiben. Deren unternehmerische Zukunft liegt anderenfalls im Lostopf …

Quelle: RA Elmar Liese

Procar Automobile Finanz-Holding GmbH & Co. KG – Rating herabgestuft

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Insgesamt hat das genannte Unternehmen 2 Anleihen auf den Markt gebracht. Eine Anleihe im Oktober 2011 und eine weitere Anleihe im Dezember 2014. Die erste Anleihe hatte ein Volumen von 30 Millionen Euro. Die 2.te begebene Anleihe hatte ein Volumen von 10 Millionen Euro. Insgesamt liegen also bei dem Unternehmen 40 Millionen Euro für den Anleger „im Feuer“.

Genau deshalb werden die Anleger dieser beiden Anleihen, natürlich mit großer Aufmerksamkeit, die Herabstufung des Ratings für das Unternehmen zur Kenntnis nehmen. Solche Ratingherabstufungen haben dann sicherlich auch Auswirkungen auf den Anleihenkurs. Natürlich wird man die nächsten Monate hier genau hinschauen, denn die erste Unternehmensanleihe muss dann im Oktober 2016 an die Anleihegläubiger zurückbezahlt werden. Gerade die Geschehnisse der letzten Wochen und Monate (German Pellets/Scholz GmbH) lassen hier natürlich Raum für Spekulationen und Befürchtungen offen. Hoffen wir mal das das Marktsegment „Mittelstandsanleihen“ die nächsten Monate zumindest, von schlechten Nachrichten verschont bleibt.

EYEMAXX Real Estate AG – Creditreform Rating BBB noch ausreichend?

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Creditreform Rating hat das Emissionsrating der EYEMAXX Real Estate AG für die Schuldverschreibungen mit der ISIN DE000A1MLWH7 im Zuge des Folgeratings unverändert auf BBB- festgesetzt. Nach unseren Berechnungen ergibt sich unter Berücksichtigung des EYEMAXX-Konzerns bei durchschnittlicher Betrachtung von gestressten Szenarien und unter Berücksichtigung qualitativer Faktoren insgesamt eine erwartete Rückzahlungsquote die noch ausreicht, um die Anleihe vollständig an die Anleihegläubiger zurückzuführen. So kann man das auf der Seite des Unternehmens Creditreform lesen. Bedenklich ist hier der Hiwneis „noch ausreicht“, da kann man dann auch in der Folge die Frage stellen“ wie lange noch, und reicht es noch (das Kapital) aus, zum Zeitpunkt wo die Anleihe zurückbezahlt werden muss?. Wer oder was ist das Unternehmen Eymaxx Real Estate? Zitat von der Homepage:

Die EYEMAXX International Holding & Consulting GmbH wurde 1996 von Dr. Michael Müller gegründet und aufgebaut. Ab 2001 wurden Grundstücke aktiv zugekauft und entwickelt, ab 2005 wurden die ersten Fachmarktzentren in der Slowakei realisiert. Die EYEMAXX Gruppe beschäftigt derzeit 35 Mitarbeiter.

2007 bis 2010 folgten zahlreiche Fachmarkt- und Logistikzentren in Tschechien, Polen, der Slowakei, Rumänien und Ungarn, sowie Grundstücksankäufe in allen genannten Ländern und in Serbien. Gleichzeitig wurden Umwidmungsprozesse – gesamt rund 96 ha in der Slowakei und in Serbien – zu Bauland erfolgreich abgeschlossen. In der Slowakei wurden zudem ein Einkaufszentrum und eine Built-To-Suit-Immobilie realisiert. In Österreich stellte die EYEMAXX Gruppe im gleichen Zeitraum zwei Wohnhausanlagen und ein multifunktionales Haus in Wien und Graz fertig. Bis 2011 sind Projekte in einer Höhe von über EUR 200 Mio. erfolgreich entwickelt und verkauft worden.

Im Jahr 2011 wurde die EYEMAXX International zur Gänze in die Börse notierte Deutsche Amictus AG eingebracht, die im gleichen Jahr in die EYEMAXX Real Estate AG umfirmiert worden ist.

Zahlreiche weitere Fachmarktzentren in Österreich, der Slowakei und Polen wurden zwischen 2012 und 2013 umgesetzt. 2014 steht im Zeichen einiger Neuerungen. Wohnprojekte und Pflegeheime in Deutschland werden ebenso entwickelt, wie Fachmarktzentren in Polen und ein Logistikzentrum in Serbien.

Ostwind AG – Neues Projekt im Olpe-Kreis – Auch hier ein mögliches Totalverlustrisiko

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des vom Anleger eingesetzten Kapitals bei dieser Kapitalanlage. Die Ostwind AG gibt es, laut Eintrag im Unternehmensregister, seit dem Jahre 2012. Die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz stammt dabei dann aus dem Jahre 2014. Die Bilanz selber darf man dann ruhig „ordentlich“ nennen. Das Unternehmen verfügt, wie man dieser Bilanz entnehmen kann, über ein gezeichnetes Kapital in Höhe von 1 Million Euro, und ein Eigenkapital von 11 Millionen Euro. Dieses Eigenkapital ist entstanden durch die Addition des gezeichneten Kapitals, und aus Gewinnrücklagen.

Interessant in diesem Zusammenhang sind auch die Beteiligungen des Unternehmens, die in der Bilanz aufgeführt sind. Hier sieht man auch, dass nicht alle Beteiligungen wirtschaftlich erfolgreich sind, wenn man sich das jeweilige wirtschaftliche Ergebnis anschaut. Es lohnt sich auch einen Blick auf das Thema „Eigenkapital“ bei den Beteiligungen zu werfen. Hier gibt es einige Beteiligungen, laut dieser Bilanz, die einen negativen Wert im 7-stelligen Bereich ausweisen.

Name und Sitz des Unternehmens Höhe des Anteils Eigenkapital Ergebnis
Ostwind International SAS, Schiltigheim (Frankreich)  96,2 % 26.075.881 € 10.375.085 €
Ostwind Production SAS, Schiltigheim (Frankreich), mittelbare Beteiligung 100,0 % 38.169 € 2.238 €
SEPE Les Sohettes Sarl, Schiltigheim (Frankreich), mittelbare Beteiligung 100,0 % -2.405.663 € 478.997 €
SEPE Le Bois Sapin Sarl, Schiltigheim (Frankreich), mittelbare Beteiligung 100,0 % -2.908.027 € 598.179 €
SEPE Fond des Saules Sarl, Schiltigheim (Frankreich), mittelbare Beteiligung 100,0 % -1.957.510 € 714.089 €
SEPE du Parc Eolien C2C Fruges Sarl, Schiltigheim (Frankreich), mittelbare Beteiligung 100,0 % -12.353 € 162.816 €
Ostwind Enerji Sanayi Anonim Sirketi, Ankara (Türkei) 67,0 %
european natural power ag, Regensburg 75,4 % 2.663.313 € 123.912 €
OSTWIND CZ s.r.o., Odry (Tschechien) 50,0 % -317.003 € -340.801 €
OSTWIND project GmbH, Regensburg 100,0 % 5.271.842 € 2.104.892 €
OSTWIND Umspannwerke GmbH & Co KG, Regensburg 100,0 % -83.646 € -139.929 €
OSTWIND Gewerbe-Bau GmbH, Regensburg 100,0 % 3.780.178 € 331.695 €
Wendling-Lenz GbR, Regensburg, mittelbare Beteiligung 90,0 % 105.658 € 117.078 €
Windpark Birgland GmbH & Co KG, Neumarkt i.d.OPf. 35,0 % 2.575 € -1.495 €
Zabenstedt GbR, Regensburg, mittelbare Beteiligung 35,0 %
OSTWIND engineering SAS, Schiltigheim (Frankreich), mittelbare Beteiligung 97,0 % 4.437.588 € 759.993 €
Max Bögl OSTWIND GmbH, Sengenthal, mittelbare Beteiligung 50,0 % 937.263 € 775.706 €
OSTWIND management GmbH, Regensburg 100,0 % 88.652 € -26.211 €

Genossenschaften – für die Zeit – für Generationen nach dem Internet

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Die Vereinten Nationen (UNO) haben weltweit das Ziel der Gemeinsamkeit immer größer werdender Gruppen, innerhalb der Kulturen und deren Collaborative Commons miteinander. UN-Radio ist ein Beispiel, mit dem die UNO in ca. 100 Staaten vorangeht.

Genossenschaften gibt es seit dem 18. Jahrhundert in Schottland, seit 1862 in Deutschland. Gemeinsame Investitionen von Personen sollen wirtschaftlich günstigeren Nutzen für das Leben bringen. Das Genossenschaftsgesetz wurde zuletzt 2006 novelliert und 2015 durch das Kleinanlegerschutzgesetz ergänzend geregelt.

Mitglieder von Genossenschaften wollen mehr Lebensqualität und niedrigere Grenzkosten.
Das ist ein „Einfallstor“ für „Beteiligungsprofis“ wie wir sie in der Brache seit Jahrzehnten zum Nachteil privater Anleger kennen.

Banken und Versicherungen haben ein Problem.
Sie vertreten nicht primär die Interessen ihrer Kunden (Stakeholder), sondern die der Shareholder, die dafür Leistungen der Stakeholder erwarten. Ihre Prioritäten haben diese definiert
– zum besten Schutz vor Risiken und das gemeinsam bei Senkung der Grenzkosten.

Banken und Versicherungen arbeiten mit Gewinnmaximierung; Genossenschaften streben in gleichen Programmen Leistungsmaximierung an
– als Risikopartner bei Wohnungen, Entwicklung alternativer Energien, Sozialpartnern.

Nutzer von Wohnungen wollen als Mitglieder einer Genossenschaft ihren optimalen Anspruch erfüllen,
Nutzer und Unterstützer alternativer Energieformen wollen weniger Schäden für die Umwelt und davon bei der eigenen Energienutzung profitieren.
Nutzer von sozialen Einrichtungen wollen als Mitglieder von Genossenschaften deren Leistungen in Anspruch nehmen, wollen eigenen – nicht finanziellen Nutzen und auch nicht den anderer Eigentümer.

Dabei ist es angenehm, wenn
Mitbewohner – in einem Mehrfamilienhaus – oder Nachbarn des bewohnten Einfamilienhauses
Mitglieder in Energiegenossenschaften mit alternativen Energien und eigenem Anspruch daran
Sozialpartner in Genossenschaften mit höherer Lebensqualität
gemeinsam Risiken anpacken. Das ist in vielen Orten geschehen.
Kosten wurden gesenkt, die Leistungen sind uneingeschränkt verfügbar.

Beiträge der nächsten Wochen sollen aufzeigen, welchen Nutzen Genossenschaften bringen können, welche zu fördern sind und welche zum weniger gut beleumundeten grauen Kapitalmarkt gehören und gemieden werden sollten.

JPMüller

Habona Objekt Kita 01 GmbH & Co. KG – Verlust von 196.621.34 Euro in der Bilanz 2014

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Kein gutes Jahresergebnis für den genannten Fonds das man da in der Bilanz lesen kann. Das Ergebnsi wurde im jahre 2014 erwirtschaftet und nun als Bilanz veröffentlicht. Noch dürfte die Kapitalanlage, das Investment, den Anlegern keine Freude bereiten, hoffen wir mal das sich die Bilanz dann im jahre 2015 deutlich zum Positiven hin verändert hat.

Habona Objekt Kita 01 GmbH & Co. KG

Eschborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 6.482.487,25 2.076.547,18
I. Sachanlagen 6.482.487,25 2.076.547,18
B. Umlaufvermögen 365.616,32 433.741,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 79.952,99 50.987,74
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 285.663,33 382.753,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.848.103,57 2.510.288,37

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 3.227.594,37 1.070.959,23
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 3.061.202,05 1.016.340,30
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 166.392,32 54.618,93
B. Rückstellungen 47.920,00 4.120,00
C. Verbindlichkeiten 3.572.589,20 1.435.209,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.848.103,57 2.510.288,37

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2014 – 31.12.2014
EUR
1.1.2013 – 31.12.2013
EUR
1. Rohergebnis (GKV) 157.389,53 0,00
2. Abschreibungen (GKV) -36.632,12 0,00
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -36.632,12 0,00
3. sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV) -255.280,85 -60.310,63
4. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.122,46 1.333,33
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -68.220,36 -55.001,96
6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -196.621,34 -113.979,26
7. sonstige Steuern -3.318,98 -272,01
8. Jahresfehlbetrag 199.940,32 114.251,27

Ergebnisverwendung

1.1.2014 – 31.12.2014
EUR
1.1.2013 – 31.12.2013
EUR
1. Belastung auf Kapitalkonten 199.940,32 114.251,27
2. Bilanzgewinn / Bilanzverlust 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB. Sie erfüllt dabei die Merkmale einer Kleinstgesellschaft im Sinne von § 267a HGB.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken wird durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Kommanditisten i.H.v. EUR 71.777,67 enthalten.

Eigenkapital

Die Kapitalanteile entwickeln sich im Geschäftsjahr sich wie folgt:

Stand 01.01.2014
TEUR
Einlagen
TEUR
Entnahmen
TEUR
Ergebnisanteil
TEUR
Stand 31.12.2014
TEUR
Kapitalanteil persönlich haftender Gesellschafter
Festes Einlagenkonto 9 0 0 0 9
Pflichteinlagenkonto 1.125 2.270 0 0 3.395
Gewinn- und Verlustkonto -119 0 0 -189 -308
Entnahmekonto 0 0 -35 0 -35
1.015 2.270 -35 -189 3.061
Kapitalanteil Kommanditisten
Festes Einlagenkonto 1 0 0 0 1
Pflichteinlagenkonto 60 122 0 0 182
Gewinn- und Verlustkonto -6 0 0 -11 -17
Entnahmekonto 0 0 0 0 0
55 122 0 -10 166

Die im Handelsregister eingetragenen Einlagen der Kommanditisten belaufen sich auf EUR 510,00. Sie sind vollständig einbezahlt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die laufende Bewirtschaftung der Objekte sowie Rückstellungen für die Nebenkostenabrechnungen 2014.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind insgesamt TEUR 1.871 durch Grundschulden besichert.

Sonstige Angaben

Persönlich haftende Gesellschafter

Persönlich haftende Gesellschafterin war im Geschäftsjahr die Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co. geschlossene Investment KG mit Sitz in Eschborn mit einem im Handelsregister eingetragenen Haftkapital von EUR 315.250,00.

Die persönlich haftende Gesellschafterin wird vertreten durch den geschäftsführenden Kommanditisten:

Herr Roland Reimuth, Kaufmann

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Verbundene Unternehmen

Die Gesellschaft ist verbundenes Unternehmen zur Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Eschborn, sowie mit den anderen verbundenen Unternehmen.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Eschborn, den 31. März 2015

Habona Kita Fonds 01 GmbH & Co.
Geschlossene Investment KG

vertreten durch ihren geschäftsführenden Kommanditisten

gezeichnet

Roland Reimuth


CG Group- Crassus Germanum

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Das Unternehmen beschäftig uns ja auch bereits seit einigen Monaten auf unserer Plattform. Nun haben wir einen neuen interessanten Bericht eines Rechtsanwaltes zu diesem Vorgang gefunden, der sicherlich von Informationsinteresse für unsere Leser sein könnte.In den vergangenen Jahren hat die CG-Group Photovoltaikanlagen an Privatanleger vertrieben. Es wurde mit Renditen von mehr als 7 % geworben. In den letzten Monaten sind vereinbarte Ausschüttungen ausgeblieben. Nunmehr haben Unternehmen der CG-Group Insolvenz angemeldet.

Ein vorläufiger Insolvenzverwalter ist eingesetzt. Anleger bangen nun um ihr Geld. Vielfach haben sie die Photovoltaikanlagen mit Darlehen finanziert, die ihnen gleichzeitig mit der Kapitalanlage selbst vermittelt worden sind.

Hintergrund der wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind Streitigkeiten der CG Crassus Germanum GmbH, der „Muttergesellschaft“ im Hinblick auf eines von mehreren Photovoltaikprojekten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter teilt insoweit mit, dass eine Streitigkeit zwischen der Gesellschaft und der Verkäuferin des Projekts über die vollständige Erfüllung des Kaufvertrages und die Berechtigung zur Vereinnahme der Einspeisevergütung bestehe. Letztere wird der Gesellschaft aktuell vorenthalten. Zahlungen werden aktuell durch Nutzerin bei Gericht hinterlegt.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der bereits mehrere geschädigte Anleger vertritt, hat in diversen Gesprächen erfahren, dass Anleger nicht über diesen Umstand vor ihrer Anlageentscheidung informiert worden sind, obgleich diese Problematik schon seit Jahren bekannt war. Sie wurden trotz dieser Ungewissheit zu hohen Investitionen, vielfach darlehensfinanziert veranlasst.

Anlegern wurde die Kapitalanlage als absolut sicher und risikolos mit einer Verzinsung von mehr als 7 % p.a. angepriesen. Diese sei garantiert, da die Einspeisevergütung auch garantiert sei. Der Anleger erwirbt die Photovoltaikanlage von einem Unternehmen der CG-Group und vermietet diese an ein anderes Unternehmen der CG-Group. Die Verwaltung der Anlage erfolgt durch ein weiteres Unternehmen der CG-Group.

Zudem sollten Anleger ein Darlehen zum Zwecke des Erwerbs der Photovoltaikanlage abschließen. Dies sei angesichts der aktuellen günstigen Zinssituation besonders attraktiv. Auf das Risiko einer erhöhten Zinsbelastung nach Ablauf der zehnjährigen Zinsbindungsfrist wurde regelmäßig nicht hingewiesen, obgleich die Kapitalanlage eine Laufzeit von 20 Jahren betragen sollte und Darlehen nach 10 Jahren noch nicht getilgt sein würde. Die monatlichen Raten sollten mit den monatlichen Mieteinnahmen bedient werden. So sollte der Anleger keinerlei Geld einsetzen müssen. Dieses Konzept ist nun wie ein Kartenhaus zusammengestürzt.

Anderen Anlegern wurde angeraten bestehende Lebensversicherungsverträge vorzeitig zu kündigen bzw. zu verkaufen und den Erlös in die Photovoltaikanlage zu investieren. Diese müssen nun mit erheblichen Vermögensverlusten rechnen.

Betroffene Kunden der CG-Group sollten sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen. Hierbei geht es insbesondere um die Wahrung von Rechten in den laufenden Insolvenzverfahren sowie die Geltendmachung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung, wodurch Anleger ggf. die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Schaden zu beschränken oder vollständig ersetzt zu erhalten.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein

LombardClassic3 und Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft: Unzufriedenheit bei der Kanzlei Dr. Pforr

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Gestern hatten wir ein Telefongespräch mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen bezüglich der genannten Gesellschaften. Dr. Thomas Pforr zeigte sich in dem Gespräch sehr verärgert darüber, wie zur Zeit die Zusagen von Herrn Ebeling und weiteren Personen eingehalten werden. Herr Ebeling und Herr Dr. Pforr hatten wohl abgesprochen, das Dr. Pforr eine detaillierte Liste der Pfändern bekommen sollte, die noch in der Verwahrung der genannten Gesellschaften sind. Das sollte bis Ende Januar 2016 geschehen, passiert so Dr. Thomas Pforr ist jedoch gar nichts. Natürlich, so Dr. Thomas Pforr, ist es wichtig für unsere Mandanten zu erkennen, das dort überhaupt genügend Vermögenswerte vorhanden sind um die angedachte Wandlung in eine AG auch dann tatsächlich umsetzen zu können. Stellen wir anhand der Pfandliste fest, dass wesentliche Vermögensteile nicht mehr da sind, kann sich natürlich die rechtliche Situation ergeben, andere Wege als eine Umwandlung in eine AG gehen zu müssen. Dr. Pforr will nun im Auftrag seiner Mandanten juristische Maßnahmen einleiten um die zugesagte Pfandliste kurzfristig zu bekommen. Notfalls werden wir dazu eine Verfügung beim LG Hamburg beantragen. Wir hoffen aber immer noch, so Dr. Thomas Pforr, das die Geschäftsführung beider Gesellschaften nun die zugesagten Pfandlisten an uns herausgibt.

LEWO Immobilien GmbH – hoher Verlust an Eigenkapital und keine gute Bilanz insgesamt von Stefan Praus

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Noch vor einem Jahr, so kann ich mich erinnern, tauchte Sven Herbst bei uns im Büro der Redaktion „Diebewertung.de“ auf, um sich über unseren Bericht zum Unternehmen LEWO Immobilien GmbH, den wir veröffentlicht hatten, zu beschweren, bzw. zu fragen „was man da machen könnte, dass der Bericht verschwinde“. Nun, unsere Antwort dazu war „kurz und knackig“ – bessere Bilanz hinterlegen.

Wäre die Bilanz besser als die, die wir dann auch kritisiert haben, sehr geehrter Herr Herbst, dann hätten wir das hier sicherlich auch berichtet. Nun gibt es eine neue Bilanz des Unternehmens LEWO Immobilien GmbH aus Leipzig, und mal ehrlich Herr Herbst und Herr Praus – die ist doch nicht wirklich gut, oder? Das Eigenkapital, aus unserer Sicht eh schon sehr niedrig, hat nochmals drastisch abgenommen. Von 165 TDE auf unter 30 TDE, und der Verlustvortrag des Unternehmens LEWO Immobilien GmbH ist auch nun im 7 stelligen Bereich anzusiedeln. Daran ist dann wirklich nichts mehr worüber man POSITIV schreiben könnte. Herr Herbst hatte uns übrigens im vorigen Jahr noch eine bessere Bilanz für 2014 avisiert. Gerade Bilanzen von Unternehmen die Immobilien bauen, sanieren und verkaufen halten wir deshalb für wichtig, da Kunden des Unternehmens ggf. ja Gewährleistungsansprüche gegen das Unternehmen geltend machen könnten. Um diese dann auch erfolgreich durchsetzen zu können beim vermeintlichen Schuldner, wäre dann natürlich auch Bedingung, dass das Unternehmen dann über genügend Kapital verfügt. Im Zusammenhang mit diesem Unternehmen muss man aber auch die EBV Grundbesitz GmbH sehen die immer mal wieder auch als Verkäufer von Wohneigentum welches zur Sanierung ansteht, auf dem Markt präsent ist. Es gibt aber in der Bilanz auch einen Hinweis, warum die Bilanz nicht so gut ist :

Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Die LEWO Immobilien GmbH ist Organträger der EBV Grundbesitz GmbH. Bei der EBV Grundbesitz GmbH handelt es sich um einen Bauträger mit der Besonderheit, das nicht aktivierbare Kosten der Bauvorhaben (z.B. Vertriebskosten) bereits in einer Periode anfallen, in der die entsprechenden Erlöse des Bauvorhabens aufgrund des noch nicht erfolgten Nutzen- und Lastenwechsels nicht realisiert sind. Daher kommt es zu ertrags- und kostenwirksamen Verschiebungen, die Auswirkungen auf das Jahresergebnis und damit auf das Eigenkapital haben.

Die Gesellschaft war jedoch zu keinem Zeitpunkt zahlungsunfähig.

Auszug aus der aktuellen Bilanz des Unternehmens Ende.

Schauen wir uns doch einmal die letzte Bilanz der EBV Grundbesitz GmbH an. Auch hier wurde Anfang Februar 2016 eine aktualisierte Blanz hinterlegt, aber auch diese Bilanz kann man sicherlich nicht als „erfolgreich“ bezeichnen, denn es gibt keinen Gewinn im Unternehmen und das Eigenkapital bleibt dadurch in etwa gleich wie in der letzten Bilanz des Unternehmen bei ca. 125.000 Euro.

Aus unserer Sicht ganz klar zu wenig um Kunden die Immobilien bei diesem Unternehmen erwerben, das Gefühl der Sicherheit „gut aufgehoben zu sein“ zu geben. Hier fehlt es ganz klar an einer besseren Eigenkapitalausstattung des Unternehmens.

Wir wollen aber nicht nur Kritik üben, sondern auch einmal anmerken, dass das Unternehmen seine Sanierungsleistung vom TÜV Süd überwachen lässt. Das wiederum bietet Sicherheit, das die Sanierung auch seriös und nach den Regeln der Baukunst durchgeführt wird.

 

Aussetzung des Anteilscheingeschäftes

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Betreffend den „Invest in the Best“, einen von der Semper Constantia Invest GmbH verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011, wurde das Anteilscheingeschäft beginnend mit 18. Februar 2016 iSd § 56 InvFG 2011 ausgesetzt.

LimoDealer GmbH & Co. KG – Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30810 eingetragenen LimoDealer GmbH & Co. KG, Gottesweg 56 – 62, 50969 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82555 eingetragene LimoDealer Verwaltungs-GmbH, Gottesweg 56 – 62, 50969 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Till Christian Bohn, Philippstr. 65, 50823 Köln ist am 22.02.2016, um 09:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

73 IN 54/16
Amtsgericht Köln, 22.02.2016

Gold Laumann insolvent

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Am 17.02.2016 um 14:58 Uhr ist das Insolvenzverfahren  Gold Laumann GmbH, Schillerstraße 30-40, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 30970),  eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, Internet: eschborn@henningsmeier.de

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 03.05.2016

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 17.05.2016 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

  • Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 18.02.2016

Pro Habitare Projektentwicklungs AG – Insolvent

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In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Pro Habitare Projektentwicklungs-AG, Achillesstraße 55, 13125 Berlin, vertreten durch den Vorstand Lothar Stein, geboren am 04.06.1944, Bucher Str. 84, 16341 Panketal
Register-Nr.: HRB 83908

– Schuldnerin –

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 22.02.2016 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

1.    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2.    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Carsten Becker
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 22.02.2016-36p IN 5538/15 Amtsgericht Charlottenburg, 22.02.2016


Rheinisch-Westfälische Leasing GmbH – Insolvent

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Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 20217 eingetragenen Rheinisch-Westfälische Leasing GmbH, Stockholmer Allee 32 c, 44269 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Heinz Beck, Sophie-Scholl-Str. 11, 58636 IserlohnGeschäftszweig: der Ankauf und die Vermietung von Gegenständen aller Art sowie die Vermittlung von Finanzierungs-, Leasing- und Mietverträgen und aller damit im Zusamenhang stehenden Tätogkeiten, PP wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.02.2016, um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.10.2015 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.03.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 29.04.2016.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

zur Person des Insolvenzverwalters,
zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 08.04.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

257 IN 113/15

Amtsgericht Dortmund, 18.02.2016

Quartier am Golfplatz AG & Co. KG – Angebote mit Totalverlustrisiko für den Kommanditisten

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Es gibt ein neues Kapitalanlageangebot was Anleger zeichnen können. Hierbei handelt es sich um das Angebot der unten genannten Firma. Es geht dabei um die Beteiligungsmöglichkeit als Kommanditist,das was wir sicherlich alle schon aus dem Schiffsfondsbereich kennen, und zwar nicht im Positiven. In der Veröffentlichung heißt es dazu:

Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Nummer 2 Vermögensanlagengesetz

Die Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG beabsichtigt, von der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG begebene Kommanditanteile öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird unter http://www.villa-vitalia.de veröffentlicht und wird bei der Quartier am Golfplatz AG & Co. KG, Am Schloss 36, 23936 Bernstorf sowie bei der Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG, Glockengießerwall 25, 20095 Hamburg zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Hamburg, 18. Februar 2016 Villa Vitalia Gesundheit & Pflege AG

Bekanntmachung Ende

Die letzte vom Unternehmen veröffentlichte Bilanz stammt aus dem Jahre 2014. Eien Bilanz die mit einem kleinen Jahresüberschuss abschließt udn ein Eigenkapital von 425 TDE ausweist. Nichts was einen dann bei einem Kapitalanlageangebot „wirklich vom Hocker reißt“.

Vom Unternehmen Quartier am Golfplatz AG & Co. KG gibt es noch keine Zahlen im Unternehmensregister, denn das Unternehmen wurde erst am 4. September 2015 gegründet.

Artprojekt Wohnungsbau GmbH / Zweite Wohnbau Beteiligungen Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG – Genussrechte mit Totalverlustrisiko

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Es ist schon manchmal merkwürdig, da bekommt man zu einem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen mehrere Anfragen in die Redaktion, man will gerade dazu einen kurzen Bericht schreiben, da gibt es dann eine aktuelle Meldung zu dem Unternehmen. So ergeht es uns auch hioer beim Unternehmen Artprojekt Wohnungsbau GmbH/Zweite Wohnbau Beteiligungen Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG. Das Unternehmen begibt unverbriefte Genussrechte auf den Markt die Kapitalanleger erwerben können (zeichnen können). Genussrechte unterliegen grundsätzlich immer dem Risiko eines Totalverlustes, daran sollte jeder Kapitalanleger denken, wenn er sich mit einer Investition in Genussrechte befasst. Erwähnen wollen wir hier auch noch, das die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz nicht den besten Eindruck auf uns macht, denn da gibt es noch die Bilanzposition “ nicht eingeforderte-ausstehende Einlagen“ in Höhe von 12.500 Euro. Diese Bilanz stammt übrigens aus dem Jahre 20111 und nun haben wir das Jahr 2016. Zeit zum veröffentlichen von neuen aktuellen Bilanzen.Wie geht es dem Unternehmen wirtschaftlich eigentlich?Artprojekt Wohnungsbau GmbH

Berlin

Bekanntmachung gemäß § 9 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz

Bereithaltung des Nachtrags Nr. 1 der Artprojekt Wohnungsbau GmbH nach § 11 Vermögensanlagengesetz vom 11. Februar 2016 zum bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekt vom 10. August 2015 betreffend das öffentliche Angebot von durch die Artprojekt Zweite Wohnbau Beteiligungen Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG begebenen unverbrieften Genussrechten.

Der gemäß § 11 Vermögensanlagengesetz erstellte Nachtrag Nr. 1 wird zusammen mit dem vollständigen Verkaufsprospekt sowie dem Vermögensanlagen-Informationsblatt von der Artprojekt Zweite Wohnbau Beteiligungen Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG, Giesebrechtstraße 20, 10629 Berlin, und der Artprojekt Wohnungsbau GmbH, Giesebrechtstraße 20, 10629 Berlin, zur kostenlosen Ausgabe bereit gehalten. Der Nachtrag Nr. 1 wird zusammen mit dem vollständigen Verkaufsprospekt sowie dem Vermögensanlagen-Informationsblatt auf der Webseite der Artprojekt Wohnungsbau GmbH unter http://www.artprojekt-gruppe.de veröffentlicht.

Berlin, 18. Februar 2016

Artprojekt Wohnungsbau GmbH

Insolvenzablehnung: Select Werthaus GmbH & Co. Bauträger KG

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In dem beendeten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Select Werthaus GmbH & Co. Bauträger KG, zuletzt geschäftsansässig Muthesiusstraße 31/33, 12163 Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRA 49770
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin GENERA Garten- und Landschaftsgestaltung Generalübernehmergesellschaft mbH; diese vertreten durch den Geschäftsführer Joachim Loder

Geschäftszweig: An- und Verkauf von Immobilien, deren Projektentwicklung und Bebauung

Beschluss:

Der am 13.07.2015 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen (§ 26 Insolvenzordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Bilanz: Schiffahrts-Gesellschaft MS „BOSUN“ mbH & Co. KG – Am Ende nur Schulden

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Für die Anleger wird bei dieser Beteiligung am Ende nicht viel übrig bleiben. Das kann man auch an dieser Bilanz wieder schön sehen – außer Schulden nichts und die Bank hat dann nochmal einen Besserungsschein . . . wenn da noch mal etwas Geld in die Gesellschaft kommen sollte. Hat schon irgendjemand mal einen Besserungsschein in einer Bilanz für die Kommanditisten gesehen? Wäre super einmal solch eine Bilanz zu sehen, aber allein der Glaube fehlt das es solch eine Bilanz dann wirklich gibt. Kommanditkapital zumindest ist hier keines mehr da. Geht die Gesellschaft dann möglicherweise einmal in Insolvenz, dann wird der Insolvenzverwalter sicherlich auch erhaltene Ausschüttungen zurückfordern. Wetten?!

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip). In 2013 wurden die Schiffshypothekendarlehen neu strukturiert und seitens der finanzierenden Bank auf einen Teil der Darlehen verzichtet. In Verbindung mit der Restrukturierungsvereinbarung wurde in 2014 ein geänderter Darlehensvertrag geschlossen. Bis Ende 2014 waren keine Tilgungen vorgesehen, ab 2015 ist auf Basis von PAY-AS-YOU-EARN eine jährliche Mindesttilgung von TUSD 1.000 vereinbart. Für die weitere Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurden von der Bank Tilgungsstundungen für 2015 sowie die Erhöhung der Betriebsmittellinie von TEUR 500 auf TEUR 1.000 genehmigt. Im Jahr 2016 ist geplant, die Mindesttilgung von TUSD 1.000 zu leisten. Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) war bereits im Jahr 2013 bis auf den Schrottwert in Höhe von TEUR 1.128 abgeschrieben. Die Vorräte werden zu den letzten Einkaufspreisen bewertet. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten bewertet.

Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind unter Berücksichtigung des § 253 Abs. 2 HGB in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Abzinsung der Gewerbesteuerrückstellung für die zukünftige Belastung aus der Auflösung der Unterschiedsbeträge Seeschiff und Fremdwährungsdarlehen wurde anhand des von der Bundesbank veröffentlichten maßgeblichen Zinssatz von 3,78 % (Vorjahr: 4,63 %) bzw. zwischen 2,80 % und 3,26 % (Vorjahr: zwischen 3,34 % und 3,93 %) ermittelt.

Mit der finanzierenden Bank wurde ein Besserungsschein vereinbart, aus dem sich eine finanzielle Verpflichtung von rd. TUSD 2.237 ergeben kann (Eventualverbindlichkeit).

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