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Kommt die Sonder Afa für den Mietwohnungsneubau?

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Eine Diskussion die mit der enormen Zuwanderung durch Flüchtlinge die in Deutschland eine Heimat suchen sicherlich vorprogrammiert war. Klar ist, deutsche Investoren bauen dann gerne  Wohnungen, wenn es vom Staat ein Steuergeschenk gibt. Hier sei nur die Sonder Afa Ost nach der Wende und die Denkmalschutzabschreibung als Beispiel genannt.

Die Sonder Afa Ost darf man dabei ruhig als ein Desaster für Anleger und den Finanzminister bezeichnen. Genau das könnte der Grund dafür sein, das man sich derzeit in der Regierung „schwer tut“ eine solche Sonderafa auf den Weg zu bringen. Trotzdem, die Diskussion dazu hat begonnen: 35 Prozent Afa in drei Jahren, so ist es geplant. Nach dem Gesetzentwurf können beim Bau oder Kauf neuer Wohnungen inklusive der regulären Abschreibung in den ersten drei Jahren insgesamt immerhin 35 Prozent des Bau- oder Kaufpreises abgeschrieben werden, wenn sie mindestens zehn Jahre lang vermietet werden. Ob das wirklich so kommt werden dann die nächsten Wochen zeigen.


Bilanz: Solvium Capital Container Investment GmbH & Co. KG

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Solvium macht gute Werbung, für Produkte die wir für die Kunden als gefährlich ansehen. Warum das haben wir auf unserer Homepage bereits mehrfach ausführlich geschildert. Irgendwie gibt uns diese, dann Anfang Februar 2016, veröffentlichte Bilanz auch recht, denn diese Bilanz ist keine „Strahlemannbilanz“, sondern eine „Achtungsbilanz zum aufpassen“   .Dor heißt es in einer Bilanzposition

durch Verluste entstandenes negatives Kapital 311.525,00

Sowas sieht der Anleger und der Vertrieb natürlich gar nicht gerne, denn das sind keine positiven Verkaufsargumente mit denen man beim Kunden punkten kann.

Solvium Capital Container Investment GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Solvium Capital Container Investment GmbH & Co. KG, Hamburg

AKTIVA

EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.953.010,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.054,52
2. sonstige Vermögensgegenstände 14,33052
34.385,04
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 169.587,92
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag
I. Kapitalanteile Kommanditisten
durch Verluste entstandenes negatives Kapital 311.525,00
3.468.507,96

PASSIVA

EUR
A. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 1.050,00
B. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.033.017,08
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.033.017,08
2. sonstige Verbindlichkeiten 2.434.440,88
3.467.457,96
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 653.750,66
3.468.507,96

Marc Schumann

Anhang

Solvium Capital Container Investment GmbH & Co. KG, Hamburg

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft wurde am 19. April 2013 gegründet und als Kommanditgesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund unter der Registernummer HRA 116 080 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag gemäß § 264a Abs. 1 i. V. mit § 267a Abs. 1 HGB die einer Kleinstkapitalgesellschaft entsprechenden Größenmerkmale auf. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen teilweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Von einer Aufstellung des Lageberichts ist die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB i. V. mit § 264a HGB befreit.

II. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener, planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommener linearer Abschreibungen.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten wurden mit den sich aus den Vorschriften §§ 252, 253 Absatz 1 und 256a HGB ergebenden Werten angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Bei dem ausgewiesenen Sachanlagevermögen handelt es sich um Container. Für die planmäßigen Abschreibungen der im Anlagevermögen befindlichen neuwertigen Container wurden eine Nutzungsdauer von zehn Jahren berücksichtigt. Die Abschreibungen auf die erworbenen Vermögensgegenstände erfolgten linear.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche die Miete für Dezember 2013 berücksichtigen, betragen Euro 20.054,52. Sie waren im Zeitpunkt der Bilanzerstellung vollständig ausgeglichen.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr berücksichtigen die Umsatzsteuerguthaben für die Voranmeldungszeiträume November und Dezember 2013.

Das Eigenkapital der Gesellschaft wird nach Verrechnung mit den aufgelaufenen Jahresergebnissen sowie den seitens der Gesellschafter getätigten Entnahmen unter der Position „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil/Entnahmen seitens Kommanditisten“ ausgewiesen.

Die Rückstellungen berücksichtigen Aufwendungen für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie Aufwendungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten und Aufwendungen für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2013 im elektronischen Bundesanzeiger.

Es werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von Euro 1.033.017,08 und mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in Höhe von Euro 0,00 berücksichtigt. Sie waren im Zeitpunkt der Bilanzerstellung vollständig ausgeglichen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen Euro 2.434.440,88. Sie haben in Höhe von Euro 653.750,66 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von Euro 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Im Wesentlichen berücksichtigen die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr die sich aus den Rückkaufsvereinbarungen ergebenden Verpflichtungen.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V. sonstige Angaben

Die Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementärin, die Solvium Capital GmbH. Sie hat vertragsgemäß keine Einlage geleistet und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt EUR 25.000,00.

Die Komplementärin wird durch ihre Geschäftsführer vertreten. Die Geschäftsführer sind bzw. waren:

Herr Marc Schumann, Diplom-Kaufmann, Hamburg

Herr Rafael Saorin Hita, Diplom-Betriebswirt, Castrop-Rauxel (bis 07. Juni 2013)

Herr André Wreth, Kaufmann, Hamburg (ab 30. Januar 2014)

Hamburg, den 01. Oktober 2014

Marc Schumann

André Wreth

Bilanz: Solvium Capital Portfolio GmbH & Co. KG

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Zu dieser Bilanz erübrigt sich eigentlich jeglicher Kommentar, denn jeder Anleger der diese Zahlen liest, hat doch sicherlich zukünftig „erhebliche Bedenken“ bei dem Unternehmen Kapital anzulegen, und der Vertrieb muss sich in Kenntnis dieser Situation, durchaus darüber Gedanken machen „ob er solche wirtschaftlich nicht guten Ergebnisse nicht seinen potentiellen Kunden mitteilen muss“? Lassen wir diese Bilanz für sich sprechen.

Solvium Capital Portfolio GmbH & Co. KG

Hamburg (vormals: Castrop-Rauxel)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014EUR 31.12.2013EUR
A. Anlagevermögen 16.150.338,00 11.229.110,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.277,00 2.552,00
II. Sachanlagen 16.149.061,00 11.226.558,00
B. Umlaufvermögen 3.301.036,45 1.791.349,10
I. Vorräte 84.524,86 1.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.905.287,12 1.225.931,96
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 189.006,79 495.720,71
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen Kommanditisten 100,00 100,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 311.224,47 563.917,14
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.812.370,36 4.787.742,43
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 7.812.370,36 4.787.742,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 27.263.744,81 17.808.201,53

Passiva

31.12.2014EUR 31.12.2013EUR
A. Rückstellungen 6.450,00 136.950,00
B. Verbindlichkeiten 27.257.294,81 17.671.251,53
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 7.098.917,52 3.729.901,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 27.263.744,81 17.808.201,53

Anhang

I.  Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft wurde im Jahr 2011 gegründet. Sie wurde aufgrund der im abgelaufenen Geschäftsjahr beschlossenen Sitzverlegung am 06. Mai 2015 als Kommanditgesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer 118868 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft gemäß § 264a Abs. 1 i. V. mit § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gesellschaft hat von den größenabhängigen Erleichterungen teilweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch. Von einer Aufstellung des Lageberichts ist die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB i. V. mit § 264a HGB befreit.

II.  Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten abzüglich aufgelaufener, planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommener linearer Abschreibungen.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten wurden mit den sich aus den Vorschriften §§ 252, 253 Absatz 1 und 256a HGB ergebenden Werten angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind.

Forderungen und Verbindlichkeiten in der Fremdwährung USD mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Bei dem ausgewiesenen Sachanlagevermögen handelt es sich um Container und Trailer. Für die planmäßigen Abschreibungen der im Anlagevermögen befindlichen Container, die im gebrauchten Zustand erworben wurden, wurde eine Nutzungsdauer von fünf Jahren berücksichtigt. Für neuwertige Container wurde eine Nutzungsdauer von 10 Jahren berücksichtigt. Für die gebrauchten Trailer wurde eine Nutzungsdauer von vier bzw. fünf Jahren berücksichtigt. Die Abschreibungen auf die erworbenen Vermögensgegenstände erfolgten linear.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen Euro 1.358.720,53. Sie waren im Zeitpunkt der Bilanzerstellung nicht vollständig ausgeglichen.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von Euro 346.466,59 berücksichtigen im Wesentlichen Forderungen aus Mietkaufverträgen, aus einer Darlehensgewährung sowie die Umsatzsteuerguthaben für die Voranmeldungszeiträume November und Dezember 2014.

Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen Euro 157.459,80. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen Euro 189.006,79.

Das Eigenkapital der Gesellschaft wird nach Verrechnung mit den aufgelaufenen Jahresergebnissen sowie den seitens der Gesellschafter getätigten Entnahmen unter der Position „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil/Entnahmen seitens Kommanditisten“ ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen Aufwendungen für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014, für die Erfüllung der Aufbewahrungspflichten sowie die Aufwendungen für die Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim elektronischen Bundesanzeiger.

Die Gesellschaft weist andere Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von Euro 7.616,00 aus.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen Euro 24.264.167,09. Sie haben in Höhe von Euro 4.105.789,80 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von Euro 3.616.353,47 eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahre. Im Wesentlichen berücksichtigen die sonstigen Verbindlichkeiten die sich aus den Rückkaufsvereinbarungen ergebenden Verpflichtungen.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 3.616.353,47.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V.  Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung erfolgt durch die Komplementärin, die Solvium Capital GmbH. Sie hat vertragsgemäß keine Einlage geleistet und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt EUR 55.000,00.

Die Komplementärin wird durch jeden ihrer Geschäftsführer einzeln vertreten. Die Geschäftsführer sind:

Herr Marc Schumann, Diplom-Kaufmann, Hamburg

Herr Andre Wreth, Kaufmann, Hamburg (ab 30. Januar 2014)

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2014 – 31.12.2014

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.616,00 EUR.

1.1.2013 – 31.12.2013

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 59.184,48 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

Insolvenzantragsverfahren: Baxter Holding S.E. – Anordnung

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In dem Verfahren über den Antrag d.Baxter Holding S.E., Hardenbergstrasse 27, 10623 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Schulze


Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf Register-Nr.: HRB 67257
– Schuldnerin –

Geschäftszweig:

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 24.02.2016 um 11:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

1.    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2.    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus
Rankestraße 33, 10789 Berlin

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 24.02.2016

36b IN 918/16 Amtsgericht Charlottenburg, 24.02.2016

Insolvenzantragsverfahren: PREMIUM SAFE Limited – Anordnung

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In dem Verfahren über den Antrag d. mhplus BKK, vertreten durch d. Vorstand, Franckstraße 8, 71636 Ludwigsburg, Gz.: 21959398/VO/81671
– antragstellende Gläubigerin –auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.PREMIUM SAFE Limited, Rosenheimer Straße 145 d, 81671 München, vertreten durch den Direktor Uckermann Daniel, geboren am 28.12.1982, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 171469
– Schuldnerin –
Geschäftszweig:

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO)

wird am 24.02.2016 um 13.00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs.
2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Schartl,
Schwanthalerstraße 32, 80336 München, Telefondurchwahl: +49(89)54511121, Telefon:
+49(89)545110, Telefax: +49(89)54511444, Email: oliver.schartl@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 24.02.2016

Insolvenzantragsverfahren: P.E.P. Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaft mbH – Anordnung

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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der P.E.P. Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaft mbH, Hofwiesenweg 30, 55130 Mainz (AG Mainz, HRB 40256), vertr. d.: Kornelia Schmidt-Hochrainer, Hofwiesenweg 30, 55130 Mainz, (Geschäftsführerin), ist am 22.02.2016 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Kallenberg, GF 47, Neutorstraße 9, D 55116 Mainz, Tel.: 06131/146740, Fax: 06131/1467420, E-Mail: kanzlei@kkt-anwaelte.de bestellt worden.

Ekosem Agrar GmbH – Gläubigerversammlung für 2017/2018 fälligen Anleihen einberufen

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War diese Entscheidung der Anleihegläubiger auch eine Folge der Diskussion rund um das Unternehmen German Pellets?

Klar, reine Vermutung aber Anleger wollen heute wissen was los ist, bevor sie eine solch weitreichende Entscheidung treffen und damit eigentlich fällige Zahlungen zu verlängern, ohne zu wissen ob die Gesellschaft, die ihnen die Rückzahlung schuldet, denn überhaupt in der Lage ist, zu einem späteren Zeitpunkt das Geld zurückzubezahlen.

Ekosem-Agrar GmbH  hatte den Gläubigern sowohl der im März 2017 fällig werdenden Anleihe als auch der im Dezember 2018 fällig werdenden Anleihe vorgeschlagen, die Laufzeit der beiden Anleihen um jeweils 4 Jahre zu verlängern.

Die Anleihegläubiger konnten hierüber in einer Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 16. und dem 19. Februar 2016 abstimmen. Bei dieser Abstimmung wurde jedoch das erforderliche JA von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens bei beiden Anleihen nicht erreicht. Aufgrund dessen hat die Ekosem-Agrar GmbH für jede der beiden Anleihen zu einer zweiten Gläubigerversammlung eingeladen.

Die Gläubiger der Anleihe 2012/2017 sollen am 16. März 2016 und die Anleger der Anleihe 2012/2018 am 17. März 2016 in Wiesloch über die die geplante Laufzeitverlängerung abstimmen. Anleger haben hier derzeit den Verdacht, dass das Unternehmen Ekosem Agrar GmbH gar nicht in der Lage ist die Anleihe zurück zu bezahlen, wobei das Unternehmen dies bestreitet, sondern auführt „man wolle sich die finanzielle Flexibilität erhalten um ein laufendes Investitionsprogramm zum Ausbau der Marktführerschaft im russischen Milchmarkt dann erfolgreich abschließen zu können“.

Ob es dem Unternehmen nun gelingen wird an den beiden genannten Tagen im März die Anleihegläubiger zu überzeugen?

Bilanz: Briese Schiffahrts GmbH & Co KG MS „Ubbenborg“ i.L. – Ein Desaster für Kommanditisten?

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Wieder einmal eine Bilanz aus dem Hause Briese, und was für eine Bilanz. Sie weist einen 7-stelligen Verlust für die Kommanditisten aus. Hier heißt es:

Briese Schiffahrts GmbH & Co KG MS „Ubbenborg“ i.L. Leer Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 746.309,00 1.443.078,00
I. Sachanlagen 746.309,00 1.443.078,00
B. Umlaufvermögen 222.220,94 272.209,86
I. Vorräte 91.666,66 175.795,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.747,05 31.117,43
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.807,23 65.296,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.612,02 5.687,41
D. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 2.039.669,65 2.730.438,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.013.811,61 4.451.414,01

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Kapitalanteil Komplementär 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 0,00
B. Rückstellungen 27.777,45 7.000,00
C. Verbindlichkeiten 2.986.034,16 4.444.414,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.013.811,61 4.451.414,01

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 264a Absatz 1 i.V.m. § 267 Absatz 1 HGB auf.

Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Gemäß § 264c Absatz 1 HGB wurde die Bilanz um die Posten Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert.

Mit Vertrag vom 02.02.2015 wird das Seeschiff veräußert und am 23.03.2015 an den Erwerber übergeben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wird in Abkehr von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt, da die Gesellschaft mit der Veräußerung des Seeschiffs ihren Unternehmensgegenstand aufgibt und in Liquidation tritt.

Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt. Die Restnutzungsdauer zum 31.12.2014 beträgt zwei Monate.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten bilanziert.

Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Posten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Das Anschaffungskosten- und das Realisationsprinzip findet keine Anwendung, d. h. die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag erfolgt bei diesen Posten unabhängig vom Kurs zum Zeitpunkt der Transaktion.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind alle innerhalb eines Jahres fällig.

In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 115,59 (Vorjahr: EUR 108,77) enthalten.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und deren Besicherung sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Entwicklung des Bilanzpostens
 Bilanzposten Stand Zugang Stand
01.01.2014 Minderung (-) 31.12.2014
EUR EUR EUR
 Verbindlichkeiten 4.444.414,01 -1.458.379,85 2.986.034,16
 (Vorjahr)
davon mit einer Restlaufzeit Sicherheiten
 Bilanzposten bis zu zwischen über davon Art der
1 Jahr 1 u. 5 Jahren 5 Jahren gesichert Sicherheit
EUR EUR EUR EUR
 Verbindlichkeiten 2.986.034,16 0,00 0,00 2.229.437,59 *
 (Vorjahr) (2.501.914,01) (1.572.500,00) (370.000,00) (2.241.973,03) *

*) Schiffshypothek, Abtretung der Fracht- und Charteransprüche sowie Abtretung der Versicherungsansprüche.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 444.078,66 (Vorjahr: EUR 1.839.025,41) enthalten.

4. Sonstige Angaben

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Briese Shipmanagement GmbH,Leer, mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000,00. Diese ist gleichzeitig alleiniges Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft.

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin waren im Geschäftsjahr und sind bis heute:

– Prof. Dipl.-Ing. Roelf Briese, Kapitän und Reeder, Leer
– Dipl.-Ökonom Frank Dreyer, kaufmännischer Angestellter, Ihlow
– Dipl.-Ing. Dirk Schmidt, technischer Inspektor, Leer

Leer, den 28.04.2015


Insolvenzeröffnung: Deutsche Biogas GmbH & Co. KG Körchow I

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Deutsche Biogas GmbH & Co. KG Körchow I, vertreten durch d. persönl. haft.  Gesellschafterin: Erste DT BIOGAS Beteiligungsgesellschaft mbh, Friesoythe (Amtsgericth Oldenburg HRB 152145), Barßeler Straße 65, 26169 FriesoytheRegistergericht: Amtsgericht Schwerin Register-Nr.: HRA 2613
– Schuldnerin –Rinderzucht Peter KG, vertreten durch d. persönl. haft. Gesellschafter,
Am Speicher 1, 19243 Körchow
– antragstellende Gläubigerin –

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 23.02.2016 um 13.20 Uhr eröffnet.

2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Bettina Schmudde
Valentinskamp 70 / EMPORIO, 20354 Hamburg
Telefon: 040 808136400
Telefax: 040 808136578

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 05.04.2016 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Urteile: Bankhaus Wölbern muß Darlehensverträge vollständig rückabwickeln

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In dem Anlageskandal rund um das sich inzwischen in Liquidation befindliche Bankhaus Wölbern machen sechs von der Düsseldorfer Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mzs Rechtsanwälte erstrittene Urteile vielen Anlegern Hoffnung auf die Rettung ihres investierten Kapitals.

Den mzs Rechtsanwälten ist es mit Urteilen des LG Hamburg (Urteile vom O 96/14; 30.07.2015 – 330 O 66/15 und 330 O 67/15; O 129/15), des LG Aachen(Urteil vom 17.03.2015 – 10 O 149/14) und des LG Wuppertal (Urteil vom 01.07.2015 – 3 O 56/15) gelungen, die vollständige Rückabwicklung der zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen aufgenommenen Darlehensverträge zu erreichen. Möglich wurde dies durch den Widerruf der Darlehensverträge auf Grundlage nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrungen. Da es sich bei dem Darlehensvertrag und der Fondsbeteiligung jeweils um verbundene Geschäfte handelte, führte der Widerruf des Darlehensvertrages gleichzeitig zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung. Folge: Der Darlehensnehmer wird von der Darlehensverpflichtung befreit, erhält sämtliche an die Bank geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen zurück und darf die Fondsbeteiligung an das Bankhaus Wölbern übertragen. Gleichzeitig hat der Anleger einen Anspruch auf Erstattung des aus eigenen Mitteln an den Fonds gezahlten Eigenanteils. Zudem wurde den Anlegern jeweils auch ein Anspruch auf Verzinsung von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen.

Rechtsanwalt. Dr. Thomas Meschede

Insolvenzeröffnung: Real Estate Investment Developing Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Real Estate Investment Developing Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, Karlsbader Str.
3a, 68799 Reilingen, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Ganz, Goethestr. 68,
63067 Offenbach und Dimosthenis Piperis, Ostpreußenstr. 1, 67165 Waldsee,Unternehmensgegenstand: Die Übernahme der persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als
persönlich haftende Gesellschafterin an der Real Estate Investment Developing GmbH &
Co. KG mit Sitz in Hockenheim, welche Handel mit und Entwicklung von Immobilien zum
Gegenstand hat,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 702747
– Schuldnerin –

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.02.2016 um 11.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Markus Walter
Waldhofer Straße 17, 69123 Heidelberg
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.03.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt.

Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.

Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 26.04.2016.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter
eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die
Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters) InsO
erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 26.04.2016, damit die Anordnung
des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen
und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 29.03.2016 zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Mannheim – Insolvenzgericht – 02.02.2016

Insolvenzeröffnung: United Fonds GmbH – GF Michael Gerull

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In dem Verfahren über den Antrag d. United Fonds GmbH, Rathausplatz 2, 97337 Dettelbach, vertreten durch den  Geschäftsführer Gerull Michael, geboren am 02.01.1962, Hadergasse 29, 97421 Schweinfurt
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Register-Nr.: HRB 8411
– Schuldnerin –
Geschäftszweig: Consulting/Unternehmensberatung sowie das Halten von Beteiligungen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 23.02.2016 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler
Hofstraße 3, 97070 Würzburg
Telefon: +49(931)45202950
Telefax: +49(931)45202966
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 30.03.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 28.04.2016
09:00 Uhr
Sitzungssaal B003, Erdgeschoss, Ottostr. 5, Amtsgericht Würzburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Donnerstag, 28.04.2016
09:00 Uhr
Sitzungssaal B003, Erdgeschoss, Ottostr. 5, Amtsgericht Würzburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 14.12.2015 beim Insolvenzgericht Würzburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Würzburg
Ottostr. 5
97070 Würzburg
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Würzburg – Insolvenzgericht – 23.02.2016

POC Fonds Abwicklung – Wenn alle Fonds, dann ginge es um über 300 Millionen Euro

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Über 300 Millionen Euro, die dann weg sein könnten für die Anleger. Sollte sich da nicht auch die Staatsanwaltschaft erste Gedanken machen? Muss da nicht einmal hinterfragt werden, „was mit den Anlegergeldern“ passiert ist? Klar, sagen wir!!

Die Berliner Unternehmensgruppe Proven Oil Canada (POC) hat sich auf die Emission und das Management zur wirtschaftlichen Ausbeutung von Öl- und Gasquellen in Kanada spezialisert. An den inzwischen insgesamt 8 aufgelegten Fonds haben sich etwa 14.000 Anleger mit einem Anlagevolumen von ca. 300 Millionen Euro beteiligt. POC warb für ihre Beteiligungen mit einer zunehmenden Ressourcenknappheit der Energieträger und versprach eine Rendite von 12 % p.a.

Hierbei handelte es sich um folgende Beteiligungen:

  • POC Eins GmbH & Co. KG
  • POC Zwei GmbH & Co. KG
  • POC Growth GmbH & Co. KG
  • POC Growth 2. GmbH & Co. KG
  • POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG
  • POC Growth 4. GmbH & Co. KG
  • POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG
  • POC Oikos GmbH & Co. KG

POC bot ihre Beteiligungen mit einer Mindestzeichnungssumme von 10.000,- € zzgl. Agio und unterschiedlicher Laufzeit an. Während die Zeichner der ersten beiden aufgelegten Fonds sich gut 20 Jahre fest an das Unternehmen banden, wurde die “Growth”-Linie als Kurzläufer aufgelegt. Die Gesellschaftsverträge wiesen eine Laufzeit von 4 bis 6 Jahre “ab Erwerb der Fördergebiete” aus. An der “Oikos”-Linie beteiligten sich die Anleger für einen Zeitraum von 10 Jahren “ab Beginn der Stromproduktion” fest.

Nun also das Ansinnen der „Geschäftsführung“, die ersten Fonds abzuwickeln. Nun denn, Initiator, Vertrieb usw. haben sicherlich alle gut verdient. Zahlemann war wieder mal der Anleger.

Bilanz: WeGrow GmbH – Nicht gedeckter Fehlbetrag

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Die WeGrow GmbH entwickelt und realisiert Kiri-Anbauprojekte zur nachhaltigen Holzproduktion. Mit den Geschäftsfeldern Sortenentwicklung, Jungpflanzenproduktion, Standortbewertung, Pflanzung und Plantagenpflege ist WeGrow schon heute führender Spezialist in Europa. Mit der Entwicklung einer unternehmenseigenen und beim Bundessortenamt für 30 Jahre geschützten Kiribaum-Sorte NordMax21 ® wurde erstmalig der kommerzielle Anbau des Kiribaumes auch in Deutschland realisiert.

Im Jahr 2009 als Spin-Off-Unternehmen des Forschungsbereiches Nachwachsender Rohstoffe der Universität Bonn gegründet, verbindet WeGrow auch heute Wissenschaft mit Praxis und gestaltet aktiv die Zukunft der nachhaltigen Holzproduktion. Dabei setzt das Unternehmen auf innovative und umweltfreundliche Technologien und erzeugt marktgerechte Holz-Qualitäten. Zum heutigen Projektportfolio gehören KiriFonds ® Deutschland, KiriFonds ® II Deutschland sowie KiriFonds ® III Spanien mit einem Kapitalvolumen von über 14 Millionen Euro. Mit seinen Projekten schafft WeGrow konsequent die Verbindung von Ökonomie und Ökologie und steht seinen Kunden mit fachlicher Kompetenz und viel Energie als starker Partner langfristig und verlässlich zur Seite.

Mit dem dritten KiriFonds geht WeGrow den Schritt zur Internationalisierung und betreut ein aktuelles Flächenportfolio von derzeit ca. 300 Hektar in Deutschland und Spanien.

2. Forschung und Entwicklung

Die Hybrid-Züchtung NordMax21 ® wurde vom Pflanzenzüchter und Diplom-Agraringenieur Peter Diessenbacher entwickelt. In mehrjähriger Forschungs- und Züchtungsarbeit wurde diese besonders frostharte, gradstämmige und schnellwüchsige Sorte des Kiribaumes selektiert. Dabei wurde ausschließlich das klassische und natürliche Züchtungsverfahren Gregor Mendels angewendet. Für die Entwicklung von NordMax21 ® wurden rund 14.000 Kiribäume mit verschiedensten genetischen Eigenschaften aus aller Welt und eigene Kreuzungslinien im Gewächshaus angezogen. Anschließend folgten großflächige Versuchspflanzungen und Selektionsprozesse nach wissenschaftlichen Kriterien. NordMax21 ® ist somit eine speziell für die kommerzielle Edelholzproduktion unter mitteleuropäischen Klimabedingungen entwickelte Kiribaum-Sorte.

Mit dem schriftlichen Bescheid des Bundessortenamtes vom 14. Dezember 2012 wurde der WeGrow GmbH der Sortenschutz für die Kiribaum-Sorte NordMax21 ®erteilt. Das positive Prüfergebnis des Bundessortenamtes basierte auf der Feststellung der Unterscheidbarkeit, Homogenität, Beständigkeit und Neuheit der Sorte NordMax21 ®. Durch die Erteilung des Sortenschutzes ist WeGrow im Besitz der exklusiven und uneingeschränkten Nutzungsrechte für NordMax21 ®. Da der Sortenschutz ein dem Patent entsprechendes Schutzrecht auf geistiges Eigentum ist, ist ausschließlich die WeGrow GmbH als Sortenschutzinhaberin berechtigt, Pflanzen dieser Sorte zu erzeugen und für gewerbliche Zwecke in Verkehr zu bringen. Die Dauer des Sortenschutzes für NordMax21 ® beträgt 30 Jahre.

Zudem ist es WeGrow gelungen, die exklusiven europäischenn Sortenschutzrechte für einen weiteren Kiribaum-Hybrid namens Phoenix One zu erwerben, der insbesondere unter klimatischen Bedingungen Spaniens die besten Wachstumsraten und -Eigenschaften unter den bekannten Sorten weltweit zeigt und dort bereits seit Jahren erprobt wurde.

Die eigenen fachlichen Kompetenzen erweitert WeGrow zusätzlich durch die enge Kooperation mit renommierten Forschungseinrichtungen. In Zusammenarbeit mit dem Forschungsbereich Nachwachsende Rohstoffe der Universität Bonn hat WeGrow 2013 den europaweit wohl umfangreichsten Kiribaum-Sortenversuch KiriSelect angelegt, in dem unter anderem auch die Sortenselektion für die Pflanzungen in Spanien vorgenommen wird. Bis zu zwei weitere neue Sorten wurden selektiert und werden für die Anmeldung des europäischen Sortenschutzes vorbereitet.

In dem aktuellen Forschungsprojekt KiriTec entwickelt WeGrow im Rahmen einer Forschungskooperation mit der Forstwissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen innovative ultraleichte Holzwerkstoffe und Oberflächenmodifikationen auf Basis von Kiriholz.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der weltweite jährliche Holzbedarf ist seit dem Zweiten Weltkrieg um mehr als 600 Prozent gestiegen. Zeitgleich schwinden die natürlichen Waldvorkommen jährlich in einer Dimension, die der Flächengröße von Deutschland entspricht. Durch diese Entwicklungen ist der Konkurrenzdruck unter den Holzabnehmern heute größer denn je. Verarbeitungsindustrien aus den Bereichen Möbelbau, Hausbau, Papierherstellung und Bioenergie konkurrieren untereinander um den begehrten und immer knapper werdenden Rohstoff Holz – dies führt seit Jahrzehnten zu kontinuierlich steigenden Holzpreisen. Zudem gewinnt der Herkunftsnachweis im Holzhandel immer mehr an Bedeutung und findet seine Verankerung in der Europäischen Gesetzgebung wieder. So ist seit 2013 der Handel mit Holz-erzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem EU-Binnenmarkt verboten.

Aufgrund dieser Marktentwicklungen ist die Etablierung flächeneffizienter Anbaumethoden zur nachhaltigen Holzgewinnung notwendig geworden. Nachhaltig bewirtschaftete Holzplantagen – wie diese im KiriFonds III Spanien betrieben werden – bieten demnach die Möglichkeit, dem Raubbau an Naturwäldern entgegenzuwirken und einen wirtschaftlich wichtigen Rohstoff wirtschaftlich und schonend zu produzieren. Allein in China werden schon heute jährlich 4.000.000 Kubikmeter Kiriholz gehandelt.

Die steigende Nachfrage und das sinkende Angebot an Holz haben in den letzten Jahrzehnten regelmäßig zu steigenden Preisen und überdurchschnittlich hohen Renditen für Investitionen in Wald geführt. Als direkte Holzproduzenten besteht für die Anleger der KiriFonds die Chance, von diesen positiven Marktentwicklungen unmittelbar zu profitieren.

2. Geschäftsverlauf

Die Herausforderung der Gründungsphase, in der das Unternehmen neben seiner operativen Geschäftstätigkeit gleichzeitig auch die Strukturschaffung, Personalentwicklung sowie die Marktpositionierung umgesetzt hat, ist erfolgreich abgeschlossen. Das Unternehmen ist etabliert und kann in jedem seiner Bereiche auf optimal entwickelte Inhalte und Standards zugreifen. Durch intelligente und moderne IT-Strukturierung ist das wachsende Knowhow des Unternehmens vollständig und jederzeit verfügbar.

Personell besteht das motivierte Spezialisten-Team aus Agraringenieuren, Finanzexperten, Geographen, Laboranten sowie Fachkräften der Jungpflanzenproduktion und Plantagen-Pflege. Durch den interdisziplinären Austausch und die moderne Unternehmensorganisation können Informationen schnell, vollständig und präzise fließen und die internationalen Projekte zentral gesteuert und ausgebaut werden. Die produzierenden Sparten „Plantagen-Wirtschaft“ und „Jungpflanzenproduktion“ sind die wirtschaftlichen Tragsäulen des Unternehmens.

Auch im Geschäftsjahr 2014 wurden Umsätze im Einzelnen aus dem Pflanzenverkauf, Projekt-Management, Monitoring der Plantagen und der operativen Bewirtschaftung generiert. Weitere laufende Umsätze werden aus Verwaltung und Vertriebsaktivitäten getätigt. Für das Geschäftsjahr 2014 wird ein Jahresfehlbetrag von TEuro 15 ausgewiesen. Das EBIT (Earnings Before Interest an Tax) ist gegenüber dem Vorjahr von TEuro 11 auf TEuro 87 gestiegen. Das Finanzergebnis von TEuro -100 (Vorjahr TEuro -65) führt zu dem negativen Jahresergebnis. Im Finanzergebnis sind mit TEuro 97 Zinsen und Umsatzbeteiligung an die stille Beteiligung enthalten. Die stille Beteiligung wurde zum Jahresen-de abgelöst von einer Anleihe, die mit 6 % p.a. verzinst wird.

3. Lage

a) Ertragslage

In ihrem fünften vollen Geschäftsjahr der WeGrow GmbH betragen die Umsatzerlöse TEuro 1.176 (Vorjahr TEuro 1.077), die Materialaufwendungen TEuro 286 (Vorjahr TEuro 391). Die Personalaufwendungen betragen TEuro 351 (Vorjahr TEuro 315), die sonstigen betrieblichen Aufwendungen TEuro 454 (Vorjahr TEuro 343) und die Abschreibungen TEuro 21 (Vorjahr TEuro 12). An Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind in 2014 TEuro 99 (Vorjahr TEuro 65) angefallen. Der Jahresfehlbetrag beträgt von Euro 14.860,56 (Vorjahr TEuro 55).

Die WeGrow GmbH generiert Umsatzerlöse aus laufenden Dienstleistungsverträgen zur Bewirtschaftung und kaufmännischen Dienstleistungen, aus dem Verkauf von Bäumen, sowie aus Provisionserlösen und Erlösen aus der Prospektierung/Konzeption von KiriFonds.

Das EBIT beträgt TEuro 87 nach TEuro 11 im Vorjahr. Der Jahresfehlbetrag von TEuro 15 entsteht aus der festen Vergütung und der Umsatzeteiligung an die stille Beteiligung (TEuro 97). Diese wurde zum Jahresende durch eine Anleihe ersetzt.

b) Finanz- und Vermögenslage

Die Bilanzsumme zum Stichtag beträgt TEuro 595 (Vorjahr TEuro 556).

Im Geschäftsjahr wurde insbesondere in einen Imagefilm (TEuro 12), ein Gewächshaus (TEuro 18) sowie in Hardware (TEuro 6) investiert.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEuro 217 (Vorjahr TEuro 202) aus.

Der Vertrag über die stille Beteiligung mit Rangrücktritt endete planmäßig zum 31. Dezember 2014 und wurde durch eine nachrangige Anleihe in der gleichen Höhe substituiert. Die Teilschuldverschreibungen werden seit 1. Dezember 2014 verzinst mit 6,0 % p.a. und haben eine Laufzeit bis 30. November 2021.

Das gezeichnete Kapital beträgt TEuro 25 und ist voll eingezahlt, die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2014 betragen TEuro 25 (Vorjahr TEuro 46).

Während des gesamten Geschäftsjahres war die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt, fällige Verbindlichkeiten konnten jederzeit termingerecht beglichen werden.

III. Nachtragsbericht

Am 19. März 2015 wurde die Einbeziehung der Anleihe (WKN A12R83) in den allgemeinen Freiverkehr der Börse Düsseldorf beantragt, damit bei den Anlegern des Vermögensverwalters Depotwerte gezeigt werden.

IV. Prognose, Chancen- und Risikobericht

1. Prognosebericht

In seinem 6. operativen Geschäftsjahr 2015 konzentriert sich WeGrow durch klar definierte Maßnahmen auf zwei Hauptziele: Kostenoptimierung und Investitionen zur langfristigen Umsatzsteigerung und startet in seine nächste Wachstumsetappe, auf dem Weg zu einem weltweit agierenden Unternehmen in der nachhaltlichen Holzproduktion und einem versorgungsunabhängigen Rohstoffverarbeiter.

Die Gesellschaft plant im Jahre 2015 weitere interne Strukturoptimierungsmaßnahmen und Investitionen, durch die Voraussetzungen für eine beständige Ergebnisverbesserung, Wertsteigerung und Kosteneinsparungen geschaffen werden.

Das Kapital aus der Platzierung der WeGrow Wachstumsanleihe beabsichtigt die Emittentin zur Finanzierung ihrer Wachstumsstrategie und zur Stärkung der Expansionskraft der WeGrow-Gruppe einzusetzen. Insbesondere die in 2015 erfolgte Zentralisierung der Produktionsstätten wie Labor, Gewächhaus und Lager am Standort Tönisvorst schaffen der Gesellschaft die Chance für dauerhafte Kosteneinsparungen. Beabsichtigt ist zudem die Errichtung regionaler Betriebstätten in den zentralen Plantagen-Regionen – Deutschland West, Deutschland Nord, Spanien Mitte und Spanien Nord – mit eigenem landwirtschaftlichen Fuhr- und Maschinenpark zu einer noch effektiveren Umsetzung der Bewirtschaftungsaufträge für die umliegenden Plantagen-Flächen. Durch diese Maßnahmen schafft das Unternehmen stabile strukturelle Voraussetzung für ein starkes, gesundes und substantielles Wachstum.

In den Jahren 2015 und 2016 können voraussichtlich ca. 80.000 Bäume verkauft werden. Die Erlöse aus kaufmännischen Dienstleistungen sind durch die Bestandsverträge in den nächsten Jahren stabil.

Mit der Änderung der Finanzierungsform von einer stillen Beteiligung zu einer Anleihe wird sich die Kostenstruktur in den Folgejahren merkbar verbessern. Darüber hinaus bietet die Anleihe die Aufnahme von einem Gesamkapital von bis zu 1.000.000,00 Euro, so dass die Möglichkeit der kurzfristigen Aufstockung von Liquidität jederzeit zur Verfügung steht.

2. Risikobericht

Das Risiko der WeGrow GmbH für den weiteren Geschäftsverlauf ist auch zum jetzigen Punkt überschaubar. Aus Sicht der Geschäftsführung besteht im laufenden Geschäftsjahr 2015 das Hauptrisiko, in einem temporär unter den Plandaten verlaufenden Vertriebsfortschritt des KiriFonds aufgrund der Neuregulierung der formellen Auflagen an die Finanzberater und somit Vertriebspartner der Gesellschaft.

3. Chancenbericht

Mit dem dritten Projekt KiriFonds III Spanien setzt WeGrow den ersten Schritt zur Internationalisierung der Geschäftstätigkeit im europäischen Ausland. Die Plantagen werden diesmal ausschließlich in Spanien angebaut. Etwa 3,2 Mio. Hektar Fläche stehen als hoch produktives bewässertes Ackerland in Spanien zur Verfügung. Insbesondere entlang der großen Flussläufe des Landes, wie dem Ebro, Duero und dem Tajo, können durch das Wasser der mächtigen Flüsse die fruchtbaren Ebenen bewässert und somit große wertvolle Produktionsflächen geschaffen werden.

Aufgrund der jüngsten Entwicklungen auf dem spanischen Immobilienmarkt besteht aktuell die Chance, auch diese landwirtschaftlichen Bewässerungsflächen zu moderaten Einkaufspreisen zu erwerben. Meist für Plantagenkulturen wie Obst und Pappeln genutzt, verfügen diese Flächen meist bereits über gut erschlossene Infrastrukturen für die Anlage von Kiri-Plantagen. Spanien bietet aufgrund des warmen Klimas, der fast uneingeschränkten Wasserverfügbarkeit entlang der großen Flussläufe des Landes sowie der verhältnismäßig günstigen Landpreise, europaweit aktuell mit die meisten Chancen und bestmöglichen Voraussetzungen für Kiri-Plantagen. So sind Zuwächse im Stammdurchmesser von 8 Zentimetern pro Jahr in Spanien keine Seltenheit.

Es besteht somit die Chance, die ersten Bäume bereits nach einer Kulturzeit von nur 5 Jahren zu ernten und das gesamte Investitionsprojekt nach 10 Jahren abzuschließen. Mit der Standorterweiterung nach Spanien verschafft sich WeGrow chancenreiche Voraussetzungen zur Optimierung und besseren Skalierbarkeit in der Projektentwicklung und dem Projektmanagement und somit die Grundlage für solides und steuerbares Wachstum in der nahen Zukunft sowie den Ausbau der Wertschöpfungskette von der Pflanzenvermehrung bis zum Abnehmer und Verarbeiter des Kiri-Holzes.

Insolvenzeröffnung: EBLE Dritte Verwaltungs GmbH

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Am 24.02.2016 um 14:05 Uhr ist über das Vermögen der EBLE Dritte Verwaltungs GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, – vormals: Ownership Dritte Verwaltung GmbH  – (AG Bremen, HRB 28002 HB), vertr. d.: Sven Lundehn, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: http://www.schubra.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 15.03.2016 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.04.2016. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten

–       die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

–       die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

–       Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

–       eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

–       den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

–       die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

–       besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Ver­äußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

–       eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

–       eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

–       die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

–       eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins

sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Bremen


Zankapfel „Gerbermühle“ im Haus S&K

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Im Mammutprozess um die mutmaßlichen Anlagebetrüger der Frankfurter S & K-Gruppe hat der Angeklagte Hauke B. gestern abermals darzulegen versucht, dass er von den betrügerischen Machenschaften der Hauptangeklagten Stephan Schäfer und Jonas Köller nichts ahnte. „Ich wusste nicht, dass ich mit Betrügern zusammenarbeite, ich habe S & K auch bei keiner einzigen Lüge ertappt“, sagte B., der im Tatzeitraum für das S & K-Partnerunternehmen United Investors in Hamburg arbeitete. Davon, dass er von seinen Frankfurter Geschäftspartnern „permanent belogen“ worden sei, habe er erst nach der Verhaftung erfahren, beteuerte B.

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/S-K-Angeklagter-berichtet-von-Streit-ueber-Gerbermuehle;art675,1873401

http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Mitangeklagter-sieht-sich-nur-als-Opfer;art675,1870025

Wir selber halten Hauke Bruns, um den geht es hier, dabei nicht für 100% glaubwürdig, denn sein Unternehmen United Investors war aus unserer Sicht, ein Unternehmen,  was den Erfolg des Unternehmens S&K mitbegründet hatte. Draußen im Markt wurde UI immer als „Mutter“ der S&K gesehen, was sich dann irgendwann veränderte, als UI kaum noch Erfolg hatte und S & K im Kapitalanlagemarkt abging „wie eine Rakete“.

Es ist der, aus unserer Sicht untaugliche Versuch von Hauke Bruns, sich seiner Mitverantwortung zu entziehen. Klar war er nicht an allen Dingen der S&K Verantwortlichen beteiligt, aber er war ein wichtiger Teil über lange Zeit eines Systems. Vielleicht hat er das aber auch viel zu spät erkannt, das mag man ihm dann glauben.

BDO erhält Auftrag zur Bewertung der Pfänder von LombardClassic3 und Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft

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Das zumindest haben wir aus dem Umfeld der Gesellschaften am Freitag erfahren. Beauftragt werden soll die Gesellschaft damit, die noch bewertbaren Pfänder beider Gesellschaften zu bewerten mit den aktuellen Werten. Draus folgert dann, zu welchen Rahmenbedingungen eine Wandlung für die Kapitalanleger erfolgen könnte, unterstellt die Anleger stimmen dann der Umwandlung in eine AG auch zu. Aufzeigen wird diese Bewertung, die sicherlich nur eine Momentaufnahme sein kann und wird, auch was da in den letzten Jahren dann alles so schiefgelaufen sein könnte in den Gesellschaften mit den Pfandwerten, denn auf der einen Seite wird es den dann festgestellten Wert der Pfänder geben, und auf der anderen Seite wird es dann die Forderungen der Anleger geben. Beides muss man dann natürlich gegenüberstellen. Geklärt werden müssen aus meiner Sicht alle Pfandbeleihungen insgesamt, vor allem natürlich die, die dann nicht eingelöst wurden von Seiten der Pfandgeber. Die Gründe dazu wird man sich genau anschauen müssen. Ein weiterer Punkt werden dann sicherlich die erstellten Gutachten zu den Immobilien/Grundstücken und der Kunst sein. Auch der Vorgang mit dem „falschen Gold“ ist aufzuklären und natürlich auch der Vorgang mit den „verschwundenen“ Luxuskarossen. Wichtig ist natürlich auch eine Einschätzung dazu, wie dann die Rechtsstreitigkeiten im Millionenbereich ausgehen könnten. Auch das hat ja dann erheblichen Einfluss auf die Gesamtbewertung. Man darf sich natürlich insgesamt einmal die Frage stellen, wenn es solche Vorfälle gegeben hat mit „falschem Gold, mit verschwundenen Luxuskarossen usw.“, warum der Vertrieb solche Dinge nicht mitbekommen haben soll?

Das klingt für mich nicht glaubwürdig, nur verständlich in dieser jetzigen Situation, wo dann möglicherweise eine Inanspruchnahme durch die Kapitalanleger an die Vermittler droht. Es war seit geraumer Zeit bekannt, das es bei den Gesellschaften „Unrund“ läuft, spätestens ab diesem Zeitpunkt hätten dann keine Beteiligungen mehr verkauft werden dürfen an Anleger, um sich selber und die Anleger zu schützen. Auch die Frage des Treuhänders muss man unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten auf den Prüfstand stellen, um zu sehen ob da alles in Ordnung war, und dieser auftragsgemäß gehandelt hat, und seinen vertraglichen Pflichten nachgekommen ist. Bei der gesamten Aufarbeitung wird sicherlich „kein Stein auf dem anderen bleiben“, denn nur dann, wenn alle Punkte geklärt sind, wird man die Zustimmung der Anleger zu einem Neubeginn in einer gewandelten Gesellschaft letztlich bekommen können. Die jetzt scheinbar erf0lgte Auftragsvergabe an die BDO ist ein wichtiger Schritt dazu.

German Pellets- Mögliche strafbare Handlungen im Visier?

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Immer neue Nachrichten aus dem Firmenimperium rund um das Erneuerbare-Energien-Unternehmen German Pellets des Unternehmensgründers und- Chefs Peter H. Leibold sowie seiner Frau Anna Kathrin Leibold zeichnen ein immer bizarreres Gemälde dieses gigantischen Pleiteskandales.

Wie bereits vielfach vermeldet wurde, hatte German Pellets kurz vor der Insolvenz noch ein Kohlekraftwerk (ehemals EON) in Langerlo/Genk, Belgien, aufgekauft. Wie das Handelsblatt nun ausführt, soll das Kraftwerk allerdings längst nicht mehr zu German Pellets gehören. Vielmehr sei das Unternehmen umgehend in eine Wiener Gesellschaft weitergereicht worden, die den vielsagenden Namen Bclever GmbH trägt. Und bezeichnenderweise sitze diese Gesellschaft zufälligerweise an derselben Adresse wie die private Stiftung der Familie Leibold („Pele“).

Nach den u. a. durch Handelsblatt und Wirtschaftswoche vermeldeten Ausreichungen dreistelliger Millionenbeträge über die Leibold-Familienstiftung an US-amerikanische Unternehmen scheint sich nun auch der einstweilen unbekannte Kaufbetrag für das vormalige Kohlekraftwerk aus dem German Pellets-Betriebsvermögen verflüchtigt zu haben.

Dies wiederum bedeutete, dass diese Beträge für die Insolvenzmasse nicht zur Verfügung stünden. Das Handelsblatt zitiert insoweit einen Firmeninsider in schonungsloser Klarheit mit den Worten: „Damit wurden faktisch Vermögenswerte aus German Pellets herausgeklaut“. Es bestehe hingegen eine Wertschöpfungskette über die Pellets-Werke in den USA und dem belgischen Kraftwerk, auf die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde keinen Zugriff habe.

Ein Schattenreich habe Leibold hier aufgebaut, mit über German Pellets eingesammeltem Anlegergeld und darüber hinaus der glänzenden Aussicht, über die nächsten zehn Jahre insgesamt 2 Milliarden € an Subventionen vom belgischen Staat für das dann umgerüstete Biomassekraftwerk zu bekommen.

Auf Nachfrage, so berichtet das Handelsblatt, hätte der clevere Herr Leibold in seiner Funktion als Unternehmenschef von einer Kommentierung der Vorgänge höflichen Abstand genommen. Ein Anruf bei der durch die Bclever GmbH angegebenen Wiener Kanzlei führte zu einem Steuerberater, dem ausweislich vorliegender Firmenregister mindestens 58 Unternehmen zuzuordnen seien. Allein, auch hier führt die telefonische Nachfrage zu keiner großen Begeisterung: er sei „inzwischen nicht mehr Geschäftsführer“, teilt der Steuerberater mit und beendet das Gespräch abrupt, so das Handelsblatt.

Rechtsanwalt Wolfgang Wittmann

Verlagsgesellschaft Madsack

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Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG Hannover

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Die genannten Gesellschaften sind von der Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen 2014 gem. § 264b HGB befreit und nehmen diese in Anspruch. Sie sind in den Konzernabschluss der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG (HRA 23210 des Amtsgerichts Hannover) einbezogen. Dieser ist gem. § 325 HGB beim Bundesanzeiger offen gelegt.

Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG, Hannover

Madsack Medien Ostniedersachsen GmbH & Co. KG, Peine

Sonntags Medien GmbH & Co. KG, Hannover

Druckhaus A. Schlaeger GmbH & Co. KG, Peine

KSC-Kunden Service Center GmbH & Co. KG Hannover, Hannover

Madsack Online GmbH & Co. KG, Hannover

Beteiligungsgesellschaft Neue Zeitung mbH & Co. KG, Hannover

Wilhelm Bing GmbH & Co. KG, Korbach

Madsack Medienagentur GmbH & Co. KG, Hannover

MBI Madsack Bildungsinstitut GmbH & Co. KG, Hannover

Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig

Philapress Zeitschriften und Medien GmbH & Co. KG, Göttingen

Göttinger Tageblatt GmbH & Co. KG, Göttingen

Schaumburger Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Stadthagen

Verlag SCHAUFENSTER GmbH & Co. KG, Wolfenbüttel

TVN PRODUCTION GmbH & Co. KG, Hannover

TVN CORPORATE MEDIA GmbH & Co. KG, Hannover

Anzeigenblatt Eichsfeld GmbH & Co. KG, Leinefelde-Worbis

Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co. KG, Gelnhausen

Neue Presse Redaktion GmbH & Co. KG, Hannover

Madsack Heimatzeitungen GmbH & Co. KG, Garbsen

Zeitungsverlag Naumburg Nebra GmbH & Co. KG, Naumburg

Leipziger Anzeigenblatt Verlag GmbH & Co. KG, Leipzig

Verlag Dresdner Nachrichten GmbH & Co. KG, Dresden

GUTENBERG Rechenzentrum GmbH & Co. KG, Hannover

MH Niedersachsen GmbH & Co. KG, Neustadt

TVN GROUP HOLDING GmbH & Co. KG, Hannover

Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG, Rostock

MV Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Rostock

MV Media GmbH & Co. KG, Rostock

RSG Redaktions Service GmbH & Co. KG, Lübeck

BLS Brieflogistik Sachsen GmbH & Co. KG, Leipzig

Madsack-Media-Store GmbH & Co. KG, Hannover

Deister-Medien GmbH & Co. KG, Hannover

Wochenspiegel Verlagsgesellschaft mbH Potsdam & Co. KG, Potsdam

Elbe Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg

Die persönlich haftende Gesellschafterin

Frau Galba, wo sind die 300 Millionen hin, wo sind sie geblieben?

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Diese Frage stellen Ihne 1000ende von Anlegern, denn die wollen wissen, dass Frau Galba korrekt gehandelt hat. Haben die Anleger kein Recht darauf von Ihnen detailliert gesagt zu bekommen worin die Gelder allesamt geflossen sind. Wie viel Geld zum Beispiel Frau Galba für ihren Job bekommen hat? Wir waren damals auch von Ihnen überzeugt gewesen, vor allem auch weil Michael Oehme damals einen guten PR Job für sie gemacht hat, insbesondere, als der Bericht mit ersten Zweifeln, in der Wirtschaftswoche abgedruckt wurde. Mit Michael Oehme hatten Sie einen der besten PR Berater in dieser Branche, der auch sehr überzeugend verkauft hat „da ist alles in Ordnung, das funktioniert“. Auch er wird sicherlich heute möglicherweise anders darüber denken als damals. Jetzt hört man, dass alle Fonds liquidiert werden sollen, da wäre es doch einmal an der Zeit Transparenz zur Vergangenheit zu zeigen, besser noch zu erklären „was denn da schiefgelaufen ist“, bevor da irgendwelche Anleger die Frage einmal auf die juristische Ebene verschieben. Also Frau Galba, sie waren das Gesicht der POC Fonds nach Außen, erklären sie das bitte mal.

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