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Rechtsanwalt Steffens zum Thema: Jopp AG Unternehmensanleihe 2013/2018 – Fällt da wieder eine Anleihe aus?

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Die Fitnessstudio Kette Jopp AG begab eine Unternehmensanleihe (WKN A 1 X 26 W, ISDN DE 000A1 X 26 W) Ende 2013 mit einem Maximalvolumen von 5 Mio. Euro, einer Laufzeit von fünf Jahren und einem jährlichen Zinskupon von 8 %. Die Laufzeit geht bis 2018. Die Anleihe-Millionen wollte die Jopp AG für die Expansion der „Hard Candy“-Fitnessstudios in Deutschland, Österreich und Schweiz (Dach-Region) verwenden.

Die Anleihe war in einer Stückelung von 1000 Euro ausgegeben. Die Zahlstelle ist die biw – die Bank für Investments und Wertpapiere AG.

In den Medien gab es keine Informationen über den Verlauf der Unternehmensanleihe. Da es vor der Insolvenz der Studios erhebliche wirtschaftliche Turbulenzen gab, wurden Unternehmensteile veräußert und große Kapitalbeträge für Unternehmensschulden benötigt. Die Insolvenzen von externen Gläubigern wurden abgewehrt. Die Studios wurden nun durch die Eigeninsolvenzantrage der Jopp AG geleitet. Hier sollen die Studios auf den Prüfstand gestellt werden.

Wie steht es aber um das Kapital der Zeichner der Unternehmensanleihe? Dieses Kapital scheint gefährdet zu sein, weil das Unternehmen nicht hinreichend über die Anleihe informiert. Der Prospekt der JOPP AG wurde zwar der BaFin vorgelegt, ist jedoch hinsichtlich des Prospektinhalts zu prüfen. Hier ist durch einen Zusammenschluss der Kapitalanleger die nötige Information zu beschaffen. Dazu wird die Kenntnis eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht benötigt. Wegen der Entwicklung der JOPP AG ist auch eine Kündigung der Unternehmensanleihe zu prüfen.

Quelle: Rechtsanwalt Steffens Berlin


Insolvenzeröffnung: Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS „TAURUS“

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Am 14.08.2016 um 12:50 Uhr ist über das Vermögen der Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS „TAURUS“, Blinke 4, 26789 Leer (AG Aurich, HRB 110639), vertr. d.: Stefan Schnakenberg, Am Kaffe-Quartier 3, 28217 Bremen, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Hollerallee 9, 28209 Bremen, Tel.: 0421-3468026, Fax: 0421-3468027, E-Mail: bremen@frh-recht.de, Internet: http://www.frh-recht.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 27.09.2016 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.11.2016. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten

–       die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

–       die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

–       Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

–       eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

–       den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

–       die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

–       besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Ver­äußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

–       eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

–       eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

–       die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

–       eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins

sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Bremen

Insolvenzeröffnung: GERMAN REAL ESTATE OPPORTUNITIES Verwaltung GmbH

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Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 53299 eingetragenen GERMAN REAL ESTATE OPPORTUNITIES Verwaltung GmbH, Kaiser-Wilhelm-Ring 27 – 29, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Marco Meyer, Kaiser-Wilhelm-Ring 27 – 29, 50672 Köln

Geschäftszweig: der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.08.2016, um 12:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2015 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, Telefon: 0221 99 22 30-0, Fax: 0221 99 22 3035.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 27.10.2016, 10:05 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 12. Etage, Raum 1233.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.09.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

72 IN 190/15

Amtsgericht Köln, 05.08.2016

Bilanz: 21. INP Deutsche Pflege Portfolio GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG – Realisiertes Jahresergebnis -2.050.532,47 EUR

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Auch diese Bilanz zeigt wieder, das regulierte Proukte  keine Gewähr für den Anleger sind, das es auch anständige Gewinne gibt. Hier haben wir ein 7 stellliges negatives realisiertes Jahresergebnis.

21. INP Deutsche Pflege Portfolio GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Jahresbericht zum 31. Dezember 2015

Abkürzungsverzeichnis

AIF Alternativer Investmentfonds 21. INP
21. INP 21. INP Deutsche Pflege Portfolio GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Hamburg
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn und Frankfurt am Main
d. h. das heißt
Fondsgesellschaft 21. INP
Gesellschaft 21. INP
ggf. gegebenenfalls
HANSAINVEST HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mbH, Hamburg
HGB Handelsgesetzbuch
i. d.R. in der Regel
i. H.v. in Höhe von
i. V.m. in Verbindung mit
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
KARBV Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und – Bewertungsverordnung – KARBV) vom 16. Juli 2013
KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft HANSAINVEST
Nettoinventarwert Fondsvermögen
Objektgesellschaften INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG, Hamburg, INP Grevenbroich GmbH & Co. KG, Hamburg, INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG, Hamburg
p. a. per annum
rd. rund
TEUR Tausend Euro
Verwahrstelle CACEIS Bank Deutschland GmbH, München
zzgl. zuzüglich

Inhalt

Jahresbericht

Abkürzungsverzeichnis

Lagebericht mit Tätigkeitsbericht

Grundlagen der Gesellschaft

Tätigkeitsbericht der KVG

Wirtschaftsbericht

Nachtragsbericht

Risikobericht

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Wiedergabe des Vermerks des Abschlussprüfers

Bilanzeid

Kapitalverwaltungsstelle, Verwahrstelle und Gremien 31

Lagebericht mit Tätigkeitsbericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

1. Grundlagen der Gesellschaft

Struktur der Gesellschaft

Die 21. INP Deutsche Pflege Portfolio GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Hamburg, ist in Form einer doppelstöckigen Personengesellschaft organisiert. Komplementärin der Gesellschaft ist die INP 41. Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin sowie den geschäftsführenden Kommanditisten INP Management GmbH und Herrn Dr. Hans Wurps. Der AIF ist beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) der INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG, der INP Grevenbroich GmbH & Co. KG und der INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG mit einem Gesellschaftsanteil von jeweils rd. 94,9 %.

Die Laufzeit des AIF ist befristet und endet am 31. Dezember 2026. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Laufzeit des AIF maximal um sechs Jahre verlängert werden. Die ordentliche Kündigung durch den Gesellschafter ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Zum Stichtag betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile des AIF 12.300 Stück. Der AIF verfügt über kein eigenes Personal, sondern greift für seinen Geschäftsbetrieb auf das Personal der INP Holding AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen zurück.

Die Anleger beteiligen sich unternehmerisch an dem AIF direkt als Kommanditisten oder indirekt als Treugeber über die Treuhänderin, die CURATIS Treuhandgesellschaft mbH. Der AIF investiert mittelbar über die Objektgesellschaften in drei moderne stationäre Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Bei dem AIF handelt es sich um das 21. Beteiligungsangebot, das von der in Hamburg ansässigen INP Holding AG, einem Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds, aufgelegt worden ist.

2. Tätigkeitsbericht der KVG

Vertriebsphase

Die Platzierungsphase begann am 17. November 2014 und endete am 18. März 2015. Zum 31. Dezember 2015 waren TEUR 12.300 Kommanditkapital platziert.

Anlageziele und Anlagestrategien des AIF

Ziel des AIF ist die Generierung von stetigen und langfristigen Erträgen in Form von monatlichen Entnahmen (Auszahlungen) bei gleichzeitiger Wertsteigerung, mindestens jedoch Werterhaltung der drei mittelbar gehaltenen Immobilien. Zu diesem Ziel erfolgt – mittelbar über die Objektgesellschaften – der Erwerb, die Vermietung und der Verkauf von in Deutschland belegenen stationären Pflegeeinrichtungen, die ausschließlich langfristig an namhafte Betreiber von Pflegeeinrichtungen verpachtet werden.

Der Fonds hat mittelbar über die Objektgesellschaften ein Portfolio aus drei Immobilienobjekten (Grundstücke mit stationären Pflegeeinrichtungen) aufgebaut. Es ist beabsichtigt, einen laufenden Cashflow aus der Vermietung der Immobilienobjekte zu erwirtschaften. Hieraus sollen die laufenden Betriebsausgaben und Auszahlungen getragen werden. Zum Ende der Fondslaufzeit werden die Immobilienobjekte veräußert. Die Haltezeit der einzelnen Immobilienobjekte wird vom Erwerbszeitpunkt abhängen und voraussichtlich 11 Jahre betragen. Dadurch soll das Anlageziel, Überschüsse zu generieren und Auszahlungen/Entnahmen inklusive Kapitalrückzahlungen an die Anleger vorzunehmen, realisiert werden. Mit dieser Anlagestrategie wird versucht, einen Gesamtüberschuss für die Anleger, bestehend aus den laufenden Erträgen und dem Verkaufserlös, zu generieren.

Die Anlagepolitik des AIF besteht darin, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die der Anlagestrategie dienen. Insbesondere zählen hierzu die bereits erfolgten Käufe und die bereits erfolgte langfristige Verpachtung der drei Immobilien.

Der AIF hat sich an drei Objektgesellschaften beteiligt, und zwar an der INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG, der INP Grevenbroich GmbH & Co. KG und der INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG. Die Objektgesellschaften sind Eigentümerinnen der nachfolgend beschriebenen Grundstücke. Die INP Bad Salzuflen ist Eigentümerin des Grundstücks Hoffmannstraße 7 a in 32105 Bad Salzuflen. Auf dem Grundstück befindet sich die Seniorenresidenz Hoffmannspark mit 80 Pflegeplätzen. Die Pflegeeinrichtung ist über eine Laufzeit von 25 Jahren an die MediCare Beteiligungs GmbH, Minden, verpachtet. Pachtbeginn war der 1. März 2008. Die INP Grevenbroich ist Eigentümerin des Grundstücks Mathias-Esser-Straße 21 in 41515 Grevenbroich. Auf dem Grundstück befindet sich das Seniorenzen-trum Bernardus mit 80 Pflegeplätzen. Die Pflegeeinrichtung ist über eine Laufzeit von 20 Jahren an die Seniorenzentrum Bernardus GmbH, Wiesbaden, verpachtet. Pachtbeginn war der 22. November 2013. Die INP Groß-Gerau ist Eigentümerin des Grundstücks Am Kastell 15 in 64521 Groß-Gerau. Auf dem Grundstück befindet sich das Seniorenwohn- & Pflegeheim Am Kastell mit 98 Pflegeplätzen. Die Pflegeeinrichtung ist über eine Laufzeit von 20 Jahren an die Arche Noris – Gemeinnützige Evangelische Gesellschaft für Alten- und Behindertenhilfe mbH, Nürnberg, verpachtet. Pachtbeginn war der 18. Juli 2014.

Service-KVG: HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH wurde zur Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF bestellt. Hierzu wurde mit Datum vom 7. Oktober 2014 ein externer Verwaltungsvertrag mit der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, als Service-KVG abgeschlossen. Der Vertrag kann von der Fondsgesellschaft und von der Kapitalverwaltungsgesellschaft mit einer Frist von neun Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Als externe KVG ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH für (a) die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens (Portfolioverwaltung), (b) das Risikomanagement sowie (c) administrative Tätigkeiten des Fonds zuständig und verantwortlich. Die Portfolioverwaltung umfasst insbesondere den An- und Verkauf von Vermögenswerten, die Beurteilung und Annahme von Angeboten zum An- und Verkauf von Investitionsobjekten sowie die Entscheidung über die Aufnahme von Krediten. Das Risikomanagement beinhaltet im Wesentlichen die Überwachung von Grenzen und Beschränkungen, die Beurteilung wesentlicher Risikoarten, die Durchführung von Stresstests sowie die Risiko- und Performanceanalyse. Die administrativen Tätigkeiten erstrecken sich maßgeblich auf Dienstleistungen im Zuge der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, Beantwortung von Anfragen des Fonds im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten, Durchführung von Bewertungen, Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften sowie Führung von Aufzeichnungen.

Zum Zweck einer effizienteren Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonst Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen. In Verbindung mit den delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Vorgaben zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Aufgaben und Pflichten übertragen werden, hat mit gebührender Sorgfalt zu erfolgen.

Bezüglich der Haftungsregeln wurde zwischen dem AIF und der KVG vereinbart, dass die KVG für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen hat. Bei Rückgriff auf Dritte als Erfüllungsgehilfen haftet die KVG für die ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung des Dienstleisters. Die KVG haftet nicht für das Erreichen eines bestimmten oder allgemeinen wirtschaftlichen Erfolges.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH für das Geschäftsjahr 2015

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Geschäftsführer): EUR 12.817.175,47
davon fix: EUR 11.979.662,97
davon variabel: EUR 837.512,50
Zahl der Mitarbeiter der KVG: 177
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2015 der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker (nur Führungskräfte): EUR 1.119.166,85
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0,00

Übersicht über das Portfolio des AIF am Ende des Geschäftsjahres

Die Gesellschaft hält Beteiligungen an folgenden Gesellschaften:

Gesellschaft Sitz Anteil
%
Eigenkapital nach HGB
EUR
erworben am:
INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG Hamburg 94,9 % 3.307.169,11 1.6.2014
INP Grevenbroich GmbH & Co. KG Hamburg 94,9 % 2.358.491,80 23.08.2014
INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG Hamburg 94,9 % 4.012.459,22 19.07.2014
INP 41. Verwaltungsgesellschaft mbH Hamburg 100 % 23.852,13 20.03.2014
Summe 9.701.972,26

Wesentlich für die Geschäftsentwicklung des AIF ist die Beurteilung der Lage der Objekt-gesellschaften, die den Erwerb der Fondsimmobilien tätigt. Das Portfolio mit sämtlichen mittelbar gehaltenen Immobilien ist im Immobilienverzeichnis des Anhangs dargestellt.

Übersicht über die Anlagegeschäfte und Wertentwicklung des AIF während des Geschäftsjahres

Der Bestand an den drei stationären Pflegeeinrichtungen in Bad Salzuflen, Grevenbroich und Groß-Gerau ist im Verlauf des Geschäftsjahres 2015 unverändert geblieben. Der Wert der drei Pflegeheimeinrichtungen hat sich in 2015 laut den Bewertungsgutachten um insgesamt TEUR 100 (+0,4 %) erhöht.

Bad Salzuflen Grevenbroich Groß-Gerau
Bewertung (2014) 7,40 Mio. EUR 6,20 Mio. EUR 9,40 Mio. EUR
Bewertung (2015) 7,45 Mio. EUR 6,24 Mio. EUR 9,41 Mio. EUR

Neben der oben dargestellten Werterhöhung der Immobilien hat sich der Beteiligungsansatz der Objektgesellschaften im Wesentlichen durch Weiterleitung des eingeworbenen Kommanditkapitals an die Objektgesellschaften auf insgesamt EUR 9,8 Mio. erhöht.

Gemäß § 165 (2) Nr. 9 KAGB weisen wir vorsorglich daraufhin, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige Entwicklung darstellt.

Beschreibung der Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten des AIF

Das zentrale Risiko der Gesellschaft besteht im Hinblick auf eine negative Wertentwicklung der von der Beteiligung gehaltenen Immobilien. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Mieter ihren Pflichten aus dem jeweiligen Mietvertrag nicht vollständig nachkommen.

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände gemäß § 108 AIFM-VO lagen im Berichtszeitraum nicht vor.

Bewertungsverfahren

Die HANSINVEST hat eine Bewertungsrichtlinie aufgestellt, die auf der AIFM-Richtlinie basiert und für die Gesellschaft die Bewertungsverfahren und Prinzipien, die der Bewertung der Vermögensgegenstände des AIFs und der Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil zugrunde liegen, enthält.

Die HANSAINVEST ist für eine ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände verantwortlich.

Der Nettoinventarwert errechnet sich demnach als Differenz zwischen dem Verkehrswert der Vermögensgegenstände und der Summe aller angefallenen Kosten, Verbindlichkeiten sowie ggf. sonstiger Wertkomponenten. Der Verkehrswert ist definiert als der am wahrscheinlichsten unmittelbar zu erzielende Preis unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten. Die Bewertung basiert auf der Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Fonds. Über die Beteiligungskette wird so zum Nettoinventarwert an der beteiligten Immobilien-Gesellschaft übergeleitet. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Bewertung der Immobilien-Gesellschaft als wesentlicher Vermögengegenstand des Fonds.

Die Bewertung der Beteiligung im Sinne von § 261 (1) Nr. 4 KAGB erfolgt entsprechend § 271 (3) KAGB. Des Weiteren erfolgt die Bewertung der Beteiligung im Sinne des § 272 (1) KAGB einmal jährlich durch die KVG entsprechend ihrer Bewertungsrichtlinie. Zu diesem Zweck werden die Immobilien i.d.R. zu Verkehrswerten bewertet, d.h. zu dem Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Die Bewertung durch unabhängige Immobiliengutachter erfolgt mindestens einmal pro Jahr; ausgewählte Vermögens-gegenstände können wenn notwendig auch öfter bewertet werden.

Die CACEIS Bank Deutschland GmbH, München, stellt als Verwahrstelle die Umsetzung der Bewertungsrichtlinie sowie die konsistente Anwendung und Überprüfung der Bewertungsverfahren und -methoden sicher.

Vertragliche Beziehungen des AIF

Zur Realisierung und Finanzierung des Gesellschaftszwecks der Fondsgesellschaft bestehen neben dem Gesellschaftsvertrag des AIF, den Gesellschaftsverträgen der Objektgesellschaften, dem Treuhand- und Servicevertrag folgende wesentliche Verträge:

Finanzierungsvermittlungsvertrag

Eigenkapitalvermittlungsvertrag

Verwahrstellenvertrag

Steuerberatungsvertrag

Platzierungsgarantievertrag

Vertrag mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Objektgesellschaft sind die folgenden Verträge:

Grundstückskaufverträge bzw. Anteilsübertragungsverträge

Finanzierungsverträge

Pachtverträge.

Interessenkonflikte

Aufgrund gesellschaftlicher und personeller Verflechtungen liegen Umstände vor, die Interessenkonflikte begründen können und die mit Risiken verbunden sind.

Herr Dipl.-Kfm. Wolfgang Krug ist Aufsichtsratsvorsitzender der INP Holding AG. Es besteht ein Steuerberatungsvertrag zwischen Herrn Wolfgang Krug und dem AIF.

Es besteht die Möglichkeit, dass die handelnden Personen nicht die Interessen der Fondsgesellschaft in den Vordergrund stellen, sondern eigene Interessen oder Interessen von anderen Beteiligten verfolgen. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis der Anlage auswirken.

Zum Umgang mit Interessenkonflikten setzt die KVG unter anderem folgende organisatorische Maßnahmen ein, um Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen, sie zu steuern, sie zu beobachten und sie offenzulegen:

Bestehen einer Compliance-Abteilung, die auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln hinwirkt und der Interessenkonflikte gemeldet werden müssen,

Pflichten zur Offenlegung,

Organisatorische Maßnahmen, wie die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen für einzelne Abteilungen, um dem Missbrauch von vertraulichen Informationen vorzubeugen, sowie die Zuordnung von Zuständigkeiten, um unsachgemäße Einflussnahme zu verhindern,

Verhaltensregeln für Mitarbeiter in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte, Verpflichtungen zur Einhaltung des Insiderrechts, Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen,

Einrichtung von Vergütungssystemen,

Grundsätze zur Berücksichtigung von Kundeninteressen,

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung beim Erwerb bzw. zur Veräußerung von Finanzinstrumenten,

Grundsätze zur Aufteilung von Teilausführungen,

Mitwirkung im Compliance-Komitee der SIGNAL IDUNA Gruppe.

Verwaltung des AIF und der Anleger

Bei den Anlegern handelt es sich ausschließlich um in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen, die ihre Anteile an der Fondgesellschaft im Privatvermögen halten. Der Ausgabepreis für einen Anleger entspricht der Summe aus seiner gezeichneten Kommanditeinlage in die Gesellschaft und dem Ausgabeaufschlag. Die gezeichnete Kommanditeinlage beträgt für jeden Anleger mindestens EUR 10.000. Höhere Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Der Ausgabeaufschlag („Agio“) beträgt 5 % der Kommanditeinlage.

Treuhandkommanditistin ist die CURATIS Treuhandgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96570. Die Aufgabe der Treuhandkommanditistin besteht darin, Kapitalanteile in Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages der Treugeber an der Fondsgesellschaft treuhänderisch für die Anleger zu halten und/oder zu verwalten. Aufgrund des Treuhand- und Servicevertrages hält die Treuhandkommanditistin die Beteiligung im eigenen Namen treuhänderisch für Rechnung des Treugebers und wird als Kommanditistin der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen.

Risikoprofil

Hinsichtlich des Risikoprofils wird auf den Risikobericht des Gliederungspunkts 5 im Lagebericht verwiesen.

Sonstige Hinweise

Zum Zwecke der Gewinnung von Anteilseignern hat der AIF einen KAGB-konformen Prospekt mit Datum vom 5. November 2014 erstellt, der am 11. November 2014 durch die BaFin genehmigt wurde. Der Prospekt beschreibt detailliert die Investitionskriterien. Mit Datum vom 24. Oktober 2014 erfolgten seitens der BaFin die Genehmigung der Anlagebedingungen des AIF und die Auswahl der CACEIS Bank Deutschland GmbH als Verwahrstelle des Fonds.

3. Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2015 war gesamtwirtschaftlich für die Bundesrepublik Deutschland ein gutes Jahr. Das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 1,7 %, eine weiterhin sinkende Arbeitslosenquote von 6,4 % und der Rekordstand an Erwerbspersonen im Jahresdurchschnitt von 43,0 Mio. Beschäftigten (+ 0,8 Mio. im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt) sind eindeutige Zeichen für einen robusten Wachstumspfad1. Unterstützt wird das Wachstum weiterhin durch die sehr niedrigen Zinsen. Für das Jahr 2016 gehen die Wirtschaftsgutachten von einer ähnlichen Wachstumsquote bei einer anhaltend steigenden Anzahl von sozialversicherungspflichtigen Jobs aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch den noch stärkeren Zuwachs an potentiellen Arbeitskräften mit einer steigenden Arbeitslosenquote im Gesamtjahr zu rechnen ist.

Unabhängig von diesen positiven Indikatoren ist der Markt für Pflegeimmobilien (im Gegensatz zu anderen Immobilienassetklassen) besonders stark von soziodemographischen Entwicklungen und Prognosen geprägt. Der weiterhin ansteigende Fokus auf derartige Investments ist durch die zukünftige Nachfragesituation zu erklären. So ist nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes davon auszugehen, dass im Jahr 2030 schätzungsweise mehr als 3,4 Mio. Menschen in Pflegeheimen mit Versorgungsvertrag leben werden als noch im Jahr 2013². Der Neubaubedarf wird in diesem Zusammenhang auf 380.000 Plätze und der Restrukturierungsbedarf auf 240.000 Plätze geschätzt³.

Auf der Betreiberseite kommt es u. a vermehrt zu Akquisitionen größerer (internationaler) Pflegeheimketten wie Orpea SA z.B. mit der Übernahme der Vitalis-Gruppe und der Residenzgruppe, um Kostendegression und bessere Kapazitätsauslastung zu erreichen.

3.2 Geschäftsentwicklung

Der AIF befindet sich seit dem 19. März 2015 in der Bewirtschaftungsphase. Das zum Bilanzstichtag platzierte und eingezahlte Emissionskapital beläuft sich auf TEUR 12.300 (Vorjahr: TEUR 5.581). Insgesamt hat der AIF ein realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres von TEUR -2.291 erzielt. Das negative Jahresergebnis resultiert im Wesentlichen aus den sonstigen Aufwendungen, die sich im Wesentlichen aus den Vertriebskosten, Transaktionsgebühren, Agio und Finanzierungsvermittlungskosten zusammensetzen. Im Geschäftsjahr wurden Ausschüttungen in Höhe von TEUR 632 vorgenommen.

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

Maßgeblich für die Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung des AIF ist neben der Beurteilung der Lage des AIF die Beurteilung der Lage der Objektgesellschaften, die den Erwerb der Fondsimmobilien tätigen. Aus diesem Grund werden nachfolgend die wichtigsten Transaktionen und Ergebnisse der Objektgesellschaften dargestellt.

INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG

Die Objektgesellschaft hat mit notariellem Kaufvertrag vom 8. Mai 2014 die Pflegeeinrichtung in der Hoffmannstraße 7 a in 32105 Bad Salzuflen zu Anschaffungskosten von 7.300 TEUR zzgl. Nebenkosten erworben.

1 Statistisches Bundesamt Pressestelle (Hg.): Zahl der Erwerbstätigen stieg im Jahr 2015 auf 43 Millionen Personen, 04.01.2016. URL: (Abruf 10.02.2016).) .(1 Statistisches Bundesamt Pressestelle (Hg.): Zahl der Erwerbstätigen stieg im Jahr 2015 auf 43 Millionen Personen, 04.01.2016. URL: (Abruf 10.02.2016).
2 Statistisches Bundesamt: Demographischer Wandel in Deutschland, Heft 2, Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern, Ausgabe 2010, S. 28.
URL: <https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Pflege/Pflege/Pflege.html>(Abruf 10.02.2016). ) .
3 Schwaldt, Thomas: Mit Pflegeheimen lässt sich reichlich Profit machen. In: Die Welt vom 16.04.2015. URL: < http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article139642076/Mit-Pflegeheimen-laesst-sich-reichlich-Profit-machen.html&gt; (Abruf 10.02.2016).

Im Rahmen des Ankaufs der Pflegeimmobilie wurde dem AIF Kommanditkapital in Höhe von TEUR 3.440 zugeführt. Zudem wurde zur Finanzierung der Immobilie ein Darlehen aufgenommen, dass zum 31. Dezember 2015 noch in Höhe von T€ 4.195 valutiert.

In 2015 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 242 erwirtschaftet, der in die Gesellschafterkonten eingestellt worden ist.

INP Grevenbroich GmbH & Co. KG

Die stationäre Pflegeeinrichtung wurde mit Vertrag über die Veräußerung einer Kommanditbeteiligung vom 12. Juli 2012 im Rahmen eines sogenannten „Share Deals“ erworben. Dafür wurden an die Altgesellschafterin d&b Immobilien GmbH, die für die Errichtung der stationären Pflegeeinrichtung zuständig war, als Gewinnvorab 6.050 TEUR ausgezahlt. Zur Finanzierung der Immobilie wurden Darlehen in Anspruch genommen, die zum 31. Dezember 2015 in Höhe von insgesamt TEUR 3.517 valutieren.

Im Rahmen des Ankaufs der Pflegeimmobilie wurde durch den AIF Kommanditkapital in Höhe von 2.511 TEUR zugeführt.

Es wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 216 erwirtschaftet, das in die Gesellschafterkonten eingestellt worden ist.

INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG

Der Ablösebetrag in Höhe von 9.726 TEUR zum Erwerb der Kommanditanteile wurde mit Vertrag vom 9. Mai 2014 über die Veräußerung über eine Kommanditbeteiligung zwischen der Veräußerin Wildenborch Real Estate Holding B.V. und der Fondsgesellschaft am 18. Juli 2014 ausgezahlt. Die Finanzierung der Immobilie erfolgt neben dem Eigenkapital durch ein langfristiges Darlehen, dass zum 31. Dezember noch in Höhe von TEUR 5.666 valutiert.

Im Rahmen des Ankaufs der Immobilie wurde durch den AIF Kommanditkapital in Höhe von 4.155 TEUR zugeführt.

Es wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 226 erwirtschaftet, das in die Gesellschafterkonten eingestellt worden ist.

3.3 Ertragslage

Die folgende Aufstellung zeigt die Ertragslage des AIF, wobei die Ertrags- und Aufwandsposten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten dargestellt sind:

EUR EUR
2015 2014
Erträge 719.021,50 47.249,00
Aufwendungen -2.769.553,97 -233.265,69
Ordentlicher Nettoertrag -2.050.532,47 -186.016,69
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.050.532,47 -186.016,69
Zeitwertänderungen 383.718,65 -756.378,36
Ergebnis des Geschäftsjahres -1.666.813,82 -942.395,05

Die Erträge resultieren aus der Beteiligung an der INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG, der INP Grevenbroich GmbH & Co. KG und der INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG.

Die entstandenen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Vertriebsaufwendungen, Transaktionsgebühren und Finanzierungsvermittlungskosten, die nach Einzahlung des gesamten Kommanditkapitals und Ablauf der Widerrufsfrist angefallen sind.

Die Zeitwertänderung resultiert aus der Neubewertung der Anteile an den drei Objektgesellschaften.

3.4 Finanzlage

Kapitalstruktur

Der AIF hat die Objektgesellschaften mit dem für den Erwerb der Pflegeeinrichtungen erforderlichen Kapital ausgestattet. Mittelherkunft ist hierbei das eingeworbene Kommanditkapital und bis zur vollständigen Einzahlung des Kommanditkapitals die Zwischenfinanzierungsdarlehen. Die Objektgesellschaften sind bereits im Besitz der Pflegeeinrichtungen und haben die ihrerseits abgeschlossenen Zwischenfinanzierungen mit dem eingeworbenen Kommanditkapital des AIF abgelöst. Zur Finanzierung der Pflegeimmobilien setzen die Objektgesellschaften zusätzlich Fremdkapital in Form von langfristigen Darlehen in Höhe von ursprünglich insgesamt EUR 14.715.000 ein. Die Fondsgesellschaft selbst hat im Geschäftsjahr ihre Fremdfinanzierungen zurückgeführt Zum Stichtag wurden bei den Objektgesellschaften folgende Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen:

EUR TEUR
Kreditverbindlichkeiten 31.12.2015 31.12.2014
INP Bad Salzuflen 4.194.948 4.312.994
INP Grevenbroich 3.516.533 3.972.064
INP Groß-Gerau 5.666.248 6.317.892
Summe 13.377.728 14.602.950

Eine detaillierte Beschreibung der Kapitalkontenentwicklung der Komplementäre und Kommanditisten ist im Anhang dargestellt.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2015 erfolgte keine weitere Investition unter der Beteiligung des AIF. Nach der Bewirtschaftungsphase erfolgt die De-Investitionsphase, in der der Residualbetrag nach Aufwand bzw. Kosten an die Anleger ausgeschüttet wird.

Liquidität

Die liquiden Mittel des Fonds betragen zum Stichtag TEUR 67. Die Liquidität ergibt sich zum einen durch Einzahlungen von Kommanditkapital in der Vertriebsphase abzüglich der Weiterleitung dieser Mittel an die Objektgesellschaften und geleisteter Ausschüttungen an die Anleger sowie Kosten der Bewirtschaftungsphase. Zum anderen erfolgen Ausschüttungen von den Objektgesellschaften, die als Zinsen und ähnliche Erträge ausgewiesen werden.

3.5 Vermögenslage

In der folgenden Übersicht sind Vermögen und Schulden zum 31. Dezember 2015 dargestellt:

Aktiva 31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR
Beteiligungen 9.758.995,29 9.375.276,64
Barmittel und Barmitteläquivalente 67.381,71 1.775.788,30
Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 14.500,00
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 739.715,00
Summe Aktiva 9.826.377,00 11.905.279,94
Passiva
31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR
Rückstellungen 20.500,00 0,00
Kredite 0,00 5.500.000,00
Sonstige Verbindlichkeiten 373.219,13 1.607.887,49
Eigenkapital 9.432.657,87 4.797.392,45
Summe Passiva 9.826.377,00 11.905.279,94

Die Vermögenslage ist im Wesentlichen durch die Einwerbung von Kommanditkapital und der Weiterreichung dieser Mittel an die Objektgesellschaften gekennzeichnet. Infolge dessen kam es zur Erhöhung der Beteiligungsansätze auf Ebene des AIF und Einstellung auf den Kapitalkonten I und II auf Ebene der Objektgesellschaften zur Erbringung des Eigenkapitalanteils von mindestens 40 % (§ 263 KAGB). Zudem sind Ausschüttungen an die Anleger erfolgt und wurden die Kredite getilgt. Die Barmittel haben sich vermindert.

3.6 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Liquidität

Einer der finanziellen Leistungsindikatoren, worüber der AIF gesteuert wird, ist die Liquidität, um die Auszahlungen an die Anleger leisten zu können. Im Berichtszeitraum war dies durchweg gegeben, so dass alle Auszahlungen pünktlich und fristgerecht geleistet werden konnten. Es verbleiben zum Stichtag liquide Mittel des Fonds in Höhe von TEUR 67.

Eigenkapital

Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist das vollständig eingeworbene Eigenkapital. Das zum Bilanzstichtag eingeworbene Kommanditkapital in Höhe von TEUR 12.300 sowie die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 374 entsprechen den Erwartungen.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Soziale Verantwortung

Der AIF trägt mit dem Erwerb von Pflegeeinrichtungen dazu bei, den durch den demographischen Wandel ansteigenden Bedarf an stationären Pflegeplätzen zu erfüllen. Hierzu werden aktuell 258 stationäre Pflegeplätze im Portfolio gehalten.

4. Nachtragsbericht

Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben und eine abweichende Darstellung der wirtschaftlichen Lage nach sich ziehen könnten.

5. Risikobericht

Risikomanagementsystem

Allgemeines

Das Risikomanagementsystem der HANSAINVEST umfasst die laufende Überwachung und Beurteilung der wesentlichen Risikoarten gemäß KAGB mittels der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrenzprüfung. Als wesentliche Risikoarten gelten das Adressausfallrisiko (Kreditrisiko), Gegenpartei- oder Kontrahentenrisiko, Zinsänderungsrisiko, Marktpreisrisiko, Operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Verwahrrisiko und der Leverage. Weiterhin werden für die wesentlichen Risikoarten Stresstests durchgeführt, um die Schwächen einer ausschließlich auf Grenzauslastung basierenden Risikomessung auszugleichen.

Risikoarten

Unter Adressausfall- oder Kreditrisiken werden Verluste verstanden, die durch den Ausfall eines Ausstellers entstehen. Somit werden neben allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Wert eines Vermögensgegenstandes auch besondere Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers erfasst. Die Adressausfallrisiken des Fonds werden fondsspezifisch identifiziert und mittels gesonderter Prozesse überwacht. In diesem Zusammenhang treten im Bereich der geschlossenen Fonds häufig Charterer, Pächter, Betreiber, Property und Facility Manager oder allgemein Dienstleister als potentiell vom Ausfall bedrohte Adressen auf. Zur Überwachung von Kreditausfallrisiken im Fonds- und Risikomanagementprozess findet häufig eine Verwendung von externen Ratings statt. Die HANSAINVEST hat die Ratinganbieter S&P, Moodys und Fitch lizensiert.

Unter Gegenpartei- oder Kontrahentenrisiko wird das Risiko verstanden, welches darin besteht, dass die eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und somit der anderen Vertragspartei einen finanziellen Schaden verursacht. Gegenparteirisiken entstehen hauptsächlich durch OTC-Derivatetransaktionen. Hierzu finden die gesetzlichen Limite Anwendung. Da bei den geschlossenen Fonds keine gesetzlichen Limitierungen vorhanden sind, findet eine Prüfung in Anlehnung an die Limite der gesetzlichen Regelungen im internen Limitsystem statt (i.d.R. 5/10 % Grenze).

Unter Zinsänderungsrisiken wird allgemein die Gefahr negativer Auswirkungen unerwarteter Veränderungen der Zinssätze auf Vermögensgegenstände verstanden. Zinsänderungsrisiken werden fondsspezifisch identifiziert und mittels gesonderter Prozesse überwacht. Die wesentlichen Risikoquellen sind in der Liquiditätsanlage und Fremdkapitalfinanzierung zu sehen. Die Steuerung dieses Risikos obliegt dem Dienstleister des geschlossenen Fonds und wird durch die HANSAINVEST überwacht.

Erfahrungsgemäß hängt die Bewertung von Finanzprodukten und Anlagen stark mit der Entwicklung der Märkte zusammen, die von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird (auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte). Bei geschlossenen Fonds sind Marktpreisrisiken i.d.R. in einer signifikanten Größenordnung vorhanden. Die DerivateV findet keine Anwendung. In diesem Zusammenhang wird über die Vereinbarung eines fondsindividuellen internen Limitsystems das Marktpreisrisiko überwacht. Die Dokumentation erfolgt fondsspezifisch.

Die operationellen Risiken sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsfeld des Investmentvermögens sowie dessen Aufbau- und Ablauforganisation zu definieren. Sie umfassen z. B. neben Personal- und IT-Risiken (Betriebsrisiken) auch Rechts- und Steuerrisiken sowie Organisationsrisiken. Bei geschlossenen Fonds führt das Risikocontrolling auf Grund der wesentlichen Bedeutung dieser Risiken beim Dienstleister eine direkte regelmäßige Befragung durch. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass sich die steuerlichen Grundlagen und / oder rechtlichen Grundlagen während der Fondslaufzeit ändern und dies negative Auswirkungen auf den Fonds hat.

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, erwartete und unvorhersehbare Liquiditätsströme auf Grund mangelnder liquidierbarer Vermögensgegenstände im Investmentvermögen nicht bedienen zu können. Der Dienstleister erstellt eine monatliche auf Zweijahressicht rollierende Liquiditätsplanung, die die HANSAINVEST plausibilisiert. Weiterhin wird die im Fondsprospekt dargestellte Prognose- und Ergebnisrechnung monatlich bei Bedarf angepasst. Über die monatliche und jährliche Liquiditätsplanung lassen sich Anlegerausschüttungen unter Einhaltung intern gesetzter Mindestliquiditätsquoten vorausschauend planen.

Die HANSAINVEST stellt im Rahmen der Verwahrstellenverträge sicher, dass keine wesentlichen Verwahrrisiken die Investmentvermögen betreffen können. Sollte die HANSAINVEST nicht verwahrfähige Vermögensgegenstände erwerben oder das Risikocontrolling eine Anzeige eines Verwahrrisikos für einen bestimmten Vermögensgegenstand seitens der Verwahrstelle erhalten, wird dieses Risiko einzelfallspezifisch betrachtet.

Leverage ist jede Methode, mit der die Verwaltungsgesellschaft das Risiko eines von ihr verwalteten Investmentvermögens durch Kreditaufnahme, Wertpapierdarlehen, in Derivate eingebettete Hebelfinanzierungen oder auf andere Weise erhöht. Für jedes von der HANSAINVEST verwaltete Investmentvermögen wird sowohl nach Brutto- als auch nach der Commitment-Methode der Leverage berechnet und entsprechend den Anforderungen des KAGB einer Limitierung unterworfen.

Die gesetzliche und vertragliche Anlagegrenzprüfung beinhaltet die Vorgaben der fondsindividuellen Anlagebedingungen sowie des KAGBs. Für die Überwachung werden die Vermögensaufstellung, Ertrags- und Aufwandsrechnung sowie zusätzliche Reportings herangezogen. Das Interne Limitsystem dient der Überwachung von Risikoklumpen. Zur Identifizierung von Risikoklumpen und deren Einstufung in wesentliche oder unwesentliche Risiken wird im Zuge des Aufbaus des Risikomanagementsystems der Fondsprospekt analysiert. Diese Analyse fließt mit einer entsprechenden Auswertung in eine umfassende Dokumentation ein, in welcher jedes Risiko beschrieben und eingestuft wird, um im Anschluss darüber zu entscheiden, anhand welchen Tools und in welchem Rhythmus eine entsprechende Überwachung stattfinden soll.

Im Stresstest werden acht Szenarien gerechnet. Die ersten drei Hauptszenarien werden für jeden geschlossenen Fonds gleich berechnet. Die weiteren fünf Szenarien werden fondsindividuell festgelegt. Die individuellen Stresstest-Szenarien basieren auf empirischen negativen Entwicklungen der wertbeeinflussenden Faktoren in der Vergangenheit. Die Szenarien bilden somit in Bezug auf die einzelnen Risikokategorien die Erfahrungswerte der HANSAINVEST aus der Verwaltung von Fonds als auch historische Marktentwicklungen ab.

Die Pachteinnahmen sind belegungsunabhängig, und die jeweiligen Betreiber haben mehrere Pflegeheime, sodass die stärkeren Seniorenheime die Schwächeren subventionieren. Der eventuelle Rückgang der Belegungsquote ist zwar ein Indiz für die Entwicklung des jeweiligen Seniorenheimes. Ein direkter Schluss auf eventuelle Pachtausfälle ist jedoch nicht möglich. Es besteht außerdem eine hohe Abhängigkeit in der Qualität der Pflegeeinrichtung. Das „Belegungsrisiko“ wird mittels der Belegungsquote und MDK-Qualitätsprüfung überwacht.

Das „Pachtausfallrisiko“ wird als wesentlich eingestuft. Es besteht das Risiko, dass Pächter eine außerordentliche Kündigung ausüben oder dass einzelne Regelungen eines Pachtvertrages nicht wirksam sind und / oder zu Rechtsstreitigkeiten führen. Dies kann zu geringeren Pachteinnahmen oder zusätzlichen Kostenbelastungen führen. Anzumerken ist, dass auch in einem Insolvenzfall eines Betreibers die Beträge der Patienten weiter gezahlt werden und hier eine Abtretung an die jeweilige Objektgesellschaft erfolgen würde. Für die Risikoüberwachung wird auch hier die Belegungsquote herangezogen.

Das „Wertentwicklungsrisiko“ besteht, da die Wertentwicklung einer Immobilie, ihre Haltedauer und ihr Verkaufszeitpunkt maßgeblich den Erfolg des AIFs und somit den Gesamtmittelrückfluss an den Anleger bestimmen. Es findet eine Beobachtung der Immobilienmärkte und der Immobilienpreise anhand der Verkehrswertgutachten und der Tilgungspläne statt (Kennzahl Loan to Value).

Bei Immobilien kann der Erneuerungs- und Instandhaltungsaufwand grundsätzlich höher ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Bei Leerstand und Wechsel des Pächters können ansonsten umlagefähige Kosten nicht umgelegt werden. Hieraus können sich unvorhersehbare Kostenblöcke entwickeln. Dieses schlägt sich im Risiko „Instandhaltungs-/ Revitalisierungsrisiko“ nieder.

Eine geringere als angenommene Inflationsrate und somit geringer ansteigende Pachteinnahmen bzw. verminderte Pachteinnahmen können sich auf die Berechnung der prognostizierten Verkaufserlöse und die Liquiditätsentwicklung des AIFs auswirken. Das „Inflations- / Deflationsrisiko“ ist aufgrund des Zusammenspiels aller Parameter und die Auswirkungen auf die Erfolgsentwicklung des AIFs als wesentlich einzustufen.

Risikoprofil

Durch die langfristige Vermietung der drei Sozialimmobilien, die mittelbar über die Objektgesellschaften gehalten werden, ist mit Abstand das größte verbleibende Risiko das Adressenausfallrisiko eines Mieters und der damit eintretende Liquiditätsausfall über einen nicht näher bestimmten Zeitraum. Aktuell sind dafür aber bisher keine Anzeichen für dieses Risiko vorhanden.

Hamburg, den 16. Juni 2016

21. INP Deutsche Pflege Portfolio GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
vertreten durch
die INP 41. Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer

Thomas Rodemeier

Philipp Herrmann

sowie die geschäftsführende Kommanditistin INP Management GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer

Thomas Rodemeier

sowie durch den geschäftsführenden Kommanditisten

Dr. Hans Wurps

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer

Dr. Jorg W. Stotz

Marc Drießen

Bilanz zum 31.12.2015

21. INP Pflege Portfolio GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Hamburg

31.12.2015 31.12.20141
EUR EUR
I. Investmentanlagevermögen

A. Aktiva

1. Beteiligungen 9.758.995,29 9.375.276,64
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 67.381,71 1.775.788,30
3. Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 14.500,00
4. Aktive Rechnungsabgrenzungposten 0,00 739.715,00
Summe Aktiva 9.826.377,00 11.905.279,94

B. Passiva

1. Rückstellungen 20.500,00 0,00
2. Kredite
a) von Kreditinstituten 0,00 2.300.000,00
b) Andere 0,00 3.200.000,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 45,83 0,00
b) Andere 373.173,30 1.607.887,49
4. Eigenkapital²
a) Kapitalanteile
Kapitalkonto Komplementär 0,00 0,00
Kapitalkonto Kommanditisten 12.300.000,00 5.581.000,00
b) Rücklagen
Rücklagenkonto Kommanditisten 374.360,00 159.750,00
c) Gewinnvortrag / Verlustvortrag³
Gewinn- und Verlustkonto Kommanditisten -2.236.549,16 -186.016,69
Entnahmekonto Kommanditisten -632.493,26 -962,50
d) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung -372.659,71 -756.378,36
5. Bilanzgewinn 0,00 0,00
Summe Passiva 9.826.377,00 11.905.279,94

1 Das Rumpfgeschäftsjahr beginnt am 16. Januar 2014.
2 Das vollständig verwendete Jahresergebnis wird entsprechend § 21 (5) KARBV in den Posten Bilanzgewinn einbezogen und in der Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung gesondert angegeben.
3 Die Bilanzposition beinhaltet das Gewinn- und Verlustkonto sowie die Entnahmenkonten gemäß Gesellschaftsvertrag.

EUR EUR
2015 2014
I. Investmenttätigkeit
1. Erträge
b) Zinsen und ähnliche Erträge 719.021,50 47.249,00
Summe der Erträge 719.021,50 47.249,00
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -96.455,45 -182.485,26
b) Verwaltungsvergütung -141.186,32 -20.400,00
c) Verwahrstellenvergütung -28.460,84 0,00
d) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -23.800,00 0,00
e) Sonstige Aufwendungen -2.479.651,36 -30.380,43
Summe der Aufwendungen -2.769.553,97 -233.265,69
3. Ordentlicher Nettoertrag -2.050.532,47 -186.016,69
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.050.532,47 -186.016,69
5. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 383.718,65 0,00
b) Aufwendungen aus der Neubewertung 0,00 -756.378,36
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 383.718,65 -756.378,36
6. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.666.813,82 -942.395,05

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der 21. INP Deutsche Pflege Portfolio GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Hamburg, wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des KAGB sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 erstellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 21 und 22 KARBV, ergänzt um die Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften gem. § 264 a-c HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß § 30 (2) Nr. 2 KARBV bzw. § 274 a HGB verzichtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Passive latente Steuern gemäß § 30 (2) Nr. 2 KARBV sind nicht angefallen.

Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen und nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB bilanziert, sofern keine Spezialvorschriften nach KAGB anderes vorsehen.

Die Bewertung der Beteiligungen im Sinne von § 261 (1) Nr. 3 KAGB erfolgt entsprechend § 271 (3) KAGB. Des Weiteren erfolgt die Bewertung der Beteiligungen im Sinne des § 272 (1) KAGB einmal jährlich durch die KVG entsprechend ihrer Bewertungsrichtlinie. Im Rahmen dieser Bewertungen erfolgt der Wertansatz an den mittelbar gehaltenen Immobilien durch von ihr bestellte externe Bewerter. Zu diesem Zweck werden die Immobilien i.d.R. zu Verkehrswerten bewertet, d.h. zu dem Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt.

Die Bewertungsunterschiede zwischen dem Ansatz des Kaufpreises und des Buchwertes werden gemäß § 21 (4) S. 2 KARBV als nicht realisierte Gewinne und Verluste im Eigenkapital dargestellt.

Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände und Schulden in der Beteiligung erfolgt analog der im Folgenden dargestellten Bewertungsmethoden der Fonds-Gesellschaft.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente werden mit ihrem Nennwert nach § 29 (2) KARBV ausgewiesen).

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Die Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag nach § 29 (3) KARBV angesetzt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste getrennt voneinander ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden keine Veräußerungsergebnisse erzielt, und der ordentliche Nettoertrag ist identisch mit dem realisierten Ergebnis.

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres resultiert aus dem ordentlichen Nettoertrag. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anzusetzenden Verkehrswert wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag bzw. Aufwand aus der Neubewertung berücksichtigt, und fließt in das nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres ein.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Das Fondsvermögen erhöhte sich im Berichtszeitraum um TEUR 4.636 auf TEUR 9.433 (Vorjahr: TEUR 4.797). Dies resultiert im Wesentlichen aus der Einwerbung von Kommanditkapital.

Die Beteiligungen in Höhe von TEUR 9.759 (Vorjahr: TEUR 9.375) setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben zu Beteiligungen bei Publikumsfonds

Anteil Wertansatz 31.12.2015 Wertansatz 31.12.2014
Gesellschaft Sitz % EUR EUR
INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG Hamburg 94,90 % 3.243.561,89 3.008.046,65
INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG Hamburg 94,90 % 3.821.408,44 3.986.240,35
INP Grevenbroich GmbH & Co. KG Hamburg 94,90 % 2.670.172,82 2.356.788,63
INP 41. Verwaltungsgesellschaft mbH Hamburg 100,00 % 23.852,14 24.201,01
9.758.995,29 9.375.276,64

Persönlich haftende Gesellschafterin der INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG ist die INP 43. Verwaltungsgesellschaft mbH. Persönlich haftende Gesellschafterin der INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG ist die INP 40. Verwaltungsgesellschaft mbH. Persönlich haftende Gesellschafterin der INP Grevenbroich GmbH & Co. KG ist die INP 25. Verwaltungsgesellschaft mbH. Die INP 41. Verwaltungsgesellschaft mbH ist persönlich haftende Gesellschafterin des AIF.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden als täglich verfügbare Bankguthaben unter Barmittel und Barmitteläquivalente mit ihrem Nennwert nach §29 (2) KARBV ausgewiesen (TEUR 67; Vorjahr: TEUR 1.776). Sie betreffen liquide Mittel, die auf Girokonten hinterlegt sind.

Passiva

Die Rückstellungen (TEUR 21; Vorjahr: TEUR 0) enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Verwahrstellenvergütung (TEUR 6; Vorjahr: TEUR 0) und Rückstellungen für die Abschlussprüfung (TEUR 12; Vorjahr: TEUR 0)

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten ggü. Anderen (TEUR 373; Vorjahr: TEUR 1.608) handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 373; Vorjahr: TEUR 1.273).

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Position Eigenkapital beläuft sich im Geschäftsjahr 2015 auf TEUR 9.433 (Vorjahr: TEUR 4.797) und resultiert im Wesentlichen aus dem Kapitalkonto der Kommanditisten (TEUR 9.805; Vorjahr: TEUR 5.554) sowie aus nicht realisierten Verlusten aus der Neubewertung (TEUR -373, Vorjahr: TEUR -756).

Entwicklung des Fondsvermögens vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR
A. Komplementäre
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 0,00 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr
2. Zwischenentnahmen 0,00 0,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00 0,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 0,00 0,00
B. Kommanditisten
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 4.797.392,45 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00 0,00
2. Zwischenentnahmen -631.530,76 -962,50
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 6.933.610,00 5.740.750,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -2.050.532,47 -186.016,69
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 383.718,65 -756.378,36
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 9.432.657,87 4.797.392,45

Für die Komplementärin ergibt sich kein zu verwendender Ergebnisanteil.

Verwendungsrechnung zum 31.12.2015

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -2.050.532,47 -186.016,69
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten 0,00 0,00
3. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten -2.050.532,47 -186.016,69
4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00 0,00
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00

Kapitalkontenentwicklung der Kommanditisten zum 31.12.2015

Anfangsbestand Einlagen Entnahmen Zuweisung Restgewinn Verlustanteil Endbestand
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Komplementäre
Kapitalkonto Kontokorrentkonto
B. Kommanditisten
Kapitalkonto I Einlagenkonto 5.581.000,00 6.719.000,00 12.300.000,00
Kapitalkonto II Rücklagenkonto 159.750,00 214.610,00 374.360,00
Kapitalkonto III Gewinn- und Verlustkonto -186.016,69 -2.050.532,47 -2.236.549,16
Kapitalkonto IV Entnahmekonto -962,50 -631.530,76 -632.493,26
Summe 5.553.770,81 6.933.610,00 -631.530,76 -2.050.532,47 9.805.317,58

Erläuterung der Kapitalkontenentwicklung

Die in der Bilanz, aufgrund des nach § 21 Abs. 4 KARBV i.V.m. § 264 c HGB vorgegebenen Gliederungsschemas, unter Gewinnvortrag/Verlustvortrag ausgewiesenen Eigenkapitalbestandteile betreffen das Kapitalkonto III (Gewinn- und Verlustkonto) und das Kapitalkonto IV (Entnahmekonto).

Die Komplementärin leistet keine Kommanditeinlage in die Gesellschaft. Für die Komplementärin werden daher keine Kapitalkonten geführt. Für jeden Kommanditisten wird ein Einlagenkonto, ein Rücklagenkonto, ein Gewinn- und Verlustkonto sowie ein Entnahmekonto geführt:

Auf dem Einlagenkonto (Kapitalkonto I) wird die Hafteinlage des Anlegers gebucht. Diese ist maßgeblich für die Ergebnisverteilung (TEUR 12.300).

Auf dem Rücklagenkonto (Kapitalkonto II) wird die über die Hafteinlage hinausgehende Pflichteinlage sowie das Agio gutgeschrieben (TEUR 374).

Auf dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto III) werden Verlustlastschriften (TEUR -2.237) gebucht, ohne dass hierdurch eine Nachschusspflicht entsteht. Darüber hinaus werden auf dem Konto Gewinngutschriften gebucht. Im laufenden Geschäftsjahr entsprechen die Gewinn- und Verlustzuweisungen in Summe dem realisierten Ergebnis i.H.v. TEUR -2.237.

Auf dem Entnahmekonto (Kapitalkonto IV) werden im Wesentlichen Ausschüttungen gebucht (TEUR -632).

Persönlich haftende Gesellschafterin („Komplementärin“) der Fondsgesellschaft ist die INP 41. Verwaltungsgesellschaft mbH.

Das Kommanditkapital wird von der Treuhandkommanditistin CURATIS Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg gehalten, über die sich die Anleger als Treugeber beteiligt haben. Herr Dr. Hans Wurps und die INP Management GmbH als Gründungskommanditisten sind jeweils mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 100 bzw. TEUR 1 beteiligt.

Die Kapitalkonten der Kommanditisten und des Komplementärs werden entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen geführt.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge

Die Zinsen und ähnliche Erträge (TEUR 719; Vorjahr: TEUR 47) beinhalten in voller Höhe Erträge aus der INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG, INP Grevenbroich GmbH & Co. KG und INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG.

Aufwendungen

Die Zinsen aus Kreditaufnahmen (TEUR 96; Vorjahr: TEUR 182) betreffen Zinszahlungen an Kreditinstitute und private Kreditgeber zur Zwischenfinanzierung der Kommanditeinlagen bei den Objektgesellschaften.

Die Verwaltungsvergütung (TEUR 141; Vorjahr: TEUR 20) umfasst die folgenden Vergütungen:

TEUR TEUR
Verwaltungsvergütung 2015 2014
Vergütung der KVG 67 0
Vergütung des Asset Managers 74 20
Summe 141 20

Unter der Verwahrstellenvergütung (TEUR 28; Vorjahr: TEUR 0) wird die Vergütung der Verwahrstelle ausgewiesen.

Die Sonstigen Aufwendungen (TEUR 2.479 Vorjahr: TEUR 30) setzen sich wie folgt zusammen:

TEUR TEUR
Sonstige Aufwendungen 2015 2014
Vertriebskosten 1.235 0
Transaktionsgebühren 743 0
Finanzierungsvermittlung 318 0
Bankbearbeitungsgebühren 84 0
Steuerliche Konzeption 62 0
Objektbewertungen 8 25
Übrige 29 5
Summe 2.479 30

Die Zeitwertänderung (TEUR +384; Vorjahr: TEUR -756) resultiert aus der Neubewertung der Anteile an den Beteiligungsgesellschaften.

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Persönlich haftendende Gesellschafterin war im Geschäftsjahr die INP 41. Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg und einem Stammkapital von EUR 25.000,00.

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat für das Geschäftsjahr eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.200,00 von der Gesellschaft erhalten.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin INP 41. Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer

Herrn Thomas Rodemeier, Diplomingenieur

Herrn Philipp Herrmann, Master of Economics,

dem geschäftsführenden Kommanditisten INP Management GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer

Herrn Thomas Rodemeier, Diplomingenieur,

und dem geschäftsführenden Kommanditisten Herrn Dr. Hans Wurps, Dipl.-Physiker.

Die geschäftsführenden Kommanditisten haben für ihre Tätigkeit keine Vergütung von der Gesellschaft erhalten.

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre gem. § 25 (3) Nr. 5 i. V. m. § 14 KARBV

Art des Grundstücks* Art der Nutzung ** Erwerbsdatum durch den AIF Bau-/Umbaujahr
Deutschland
Name, Rechtsform: Sitz:
INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg
Gesellschaftskapital: 3.440.435 EUR
32105 Bad Salzuflen G P 1.6.2014 2008
Hoffmannstraße 7a
Name, Rechtsform: Sitz:
INP Grevenbroich GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg
Gesellschaftskapital: 2.510.820 EUR
41515 Grevenbroich G P 23.08.2014 2013
Mathias-Esser-Straße 21
Name, Rechtsform: Sitz:
INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg
Gesellschaftskapital: 4.155.400 EUR
64521 Groß- Gerau G P 19.07.2014 2009
Am Kastell 15
Grundstücks-
größe
Nutzfläche Ausstattungs-
merkmale***
Gewerbe Wohnen
(m²) (m²) (m²)
Deutschland
Name, Rechtsform: Beteiligungsquote: 94,9 %
INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG
Gesellschaftskapital: 3.440.435 EUR
32105 Bad Salzuflen 6.549 4.427 PA/G
Hoffmannstraße 7a
Name, Rechtsform: Beteiligungsquote: 94,9 %
INP Grevenbroich GmbH & Co. KG
Gesellschaftskapital: 2.510.820 EUR
41515 Grevenbroich 3.034 3.609 PA
Mathias-Esser-Straße 21
Name, Rechtsform: Beteiligungsquote: 94,9 %
INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG
Gesellschaftskapital: 4.155.400 EUR
64521 Groß- Gerau 3.547 4.201 PA
Am Kastell 15
*Art des Grundstücks: **Art der Nutzung: ***Ausstattungsmerkmale:
G=Geschäftsgrundstück P = Stationäre Pflege G = Garage
*) Mietanteil in % des gesamten Mietertrages der Liegenschaft, sofern über 25 %. Es erfolgt keine gesonderte Prozentangabe bei Vorliegen nur einer Nutzungsart. PA = Personenaufzug
Lage des Grundstücks Leerstandsquote ( %) auf Ertragsbasis zum Stichtag Restlaufzeit Mietverträge 1 Verkehrswert zum Stichtag
(in Jahren) (TEUR)
Deutschland
Name der Immobilien-Gesellschaft Beteiligungsquote: 94,9 %
INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG
32105 Bad Salzuflen 0,0 18 7.450
Hoffmannstraße 7a
Name der Immobilien-Gesellschaft Beteiligungsquote: 94,9 %
INP Grevenbroich GmbH & Co. KG
41515 Grevenbroich 0,0 18 6.240
Mathias-Esser-Straße 21
Name der Immobilien-Gesellschaft Beteiligungsquote: 94,9 %
INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG
64521 Groß- Gerau 0,0 23 9.410
Am Kastell 15
Lage des Grundstücks Bewer-
tungsmiete zum Stichtag 2)
Rest-
nutzungs-
dauer
Fremdfinanzie-
rungsquote
(TEUR) (in Jahren) ( % des VKW)
Deutschland
Name der Immobilien-Gesellschaft
INP Bad Salzuflen GmbH & Co. KG
32105 Bad Salzuflen 555 53 56
Hoffmannstraße 7a
Name der Immobilien-Gesellschaft
INP Grevenbroich GmbH & Co. KG
41515 Grevenbroich 455 58 56
Mathias-Esser-Straße 21
Name der Immobilien-Gesellschaft
INP Groß-Gerau GmbH & Co. KG
64521 Groß- Gerau 693 54 60
Am Kastell 15

1 Restlaufzeiten der Mietverträge: Die Immobilien werden als stationäre Pflegeeinrichtung genutzt, deren Laufzeiten befristet/unbefristet sind. Es wurde auf eine Darstellung der gewichteten Restlaufzeit verzichtet.
2 Maximum zwischen aktuellem Jahresrohertrag und marktüblichem Jahresrohertrag

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre gem. § 25 (3) Nr. 5 i. V. m. § 14 KARBV

Entwicklung des Fondsvermögens der letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert*)
2014 EUR 4.797.392,45 EUR 859,59
2015 EUR 9.432.657,87 EUR 766,88

*) Ein Anteil entspricht EUR 1.000 gezeichnetem und eingezahltem Kommanditkapital.

Der Nettoinventarwert (Fondsvermögen) beträgt zum 31.12.2015 EUR 9.432.657,87.

Die Anteilswertentwicklung wird u.a. durch Mittelbewegungen beeinflusst und stellt keine Renditebetrachtung dar. Der Rückgang des Anteilswertes resultiert aus den sonstigen Aufwendungen, die sich im Wesentlichen aus Einmalaufwendungen wie den Vertriebsaufwendungen, den Transaktionsgebühren und Finanzierungsvermittlungskosten zusammensetzen.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 101 (2) Nr.1 i. V. m. § 166 (5) KAGB i. V. m. § 16 (1) Nr. 3 KARBV

Durchschnittlicher Nettoinventarwert EUR 7.115.025,16
= Gesamtkostenquote *) 25,60 %
Transaktionskosten **) EUR 0,00
Initialkosten EUR 1.189.345,00
Erfolgsabhängige Vergütung 0,00 %
Transaktionsabhängige Vergütung EUR 0,00

*) Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens aus.
**) Transaktionskosten: Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr sind keine Transaktionskosten angefallen, da keine Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Beteiligungen entstanden sind.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Vergütungen gem. § 158 i V. m. § 101 (2) Nr. 2 KAGB i. V. m. § 16 (1) Nr. 3b KARBV

Verwaltungsvergütung HANSAINVEST (KVG)*) EUR 74.497,26
Beratervergütung inkl. Property Management Fee**) EUR 0,00
Verwahrstellenvergütung CACEIS Bank Deutschland GmbH EUR 28.460,84

*) Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwands- Erstattungen. Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Fonds an sie geleisteten Vergütungen.
**) Es erfolgte keine Zahlung im Berichtszeitraum.

Ausgabeaufschläge (Agio) und Übertragungskosten der Anleger gem. § 158 i. V. m. § 101 (2) Nr. 4 KAGB sowie § 7 der Anlagebedingungen

Für den Erwerb der Beteiligung kann der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % des Anlagebetrages zu zahlen. Die Gesamtsumme beläuft sich zum Ende des Berichtsjahres auf TEUR 374.

Im Falle einer Übertragung der Beteiligung hat der Anleger sämtliche Aufwendungen zu tragen, die der Gesellschaft aufgrund dessen entstehen. Ein Rücknahmeabschlag wird nicht berechnet.

Hamburg, den 16. Juni 2016

21. INP Deutsche Pflege Portfolio GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
vertreten durch
die INP 41. Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer

Thomas Rodemeier

Philipp Herrmann

sowie die geschäftsführende Kommanditistin INP Management GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer

Thomas Rodemeier

sowie durch den geschäftsführenden Kommanditisten

Dr. Hans Wurps

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer

Dr. Jorg W. Stotz

Marc Drießen

Wiedergabe des Vermerks des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der 21. INP Deutsche Pflege Portfolio GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Dar-über hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft.

Hamburg, den 29. Juni 2016

PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Lothar Schreiber, Wirtschaftsprüfer

ppa. gez. Tim Brücken, Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter der InvKG entsprechend den Vorgaben des § 264 (2) HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht entsprechend den deutschen handelsrechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und der ergänzenden Bestimmungen der Satzung erstellt wurde und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Hamburg, den 16. Juni 2016

gez. Thomas Rodemeier

gez. Philipp Herrmann

Kapitalverwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle und Gremien

Aufsichtsrat:
Kapitalverwaltungsgesellschaft: Martin Berger (Vorsitzender),
HANSAINVEST stv. Mitglied der Vorstände der SIGNAL IDUNA
Hanseatische Investment-GmbH Gruppe, Hamburg
Postfach 60 09 45 (zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrates der
22209 Hamburg SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH)
Hausanschrift:
Kapstadtring 8 Michael Petmecky (stellvertretender Vorsitzen-
22297 Hamburg der),
Vorstandsmitglied der SIGNAL IDUNA Gruppe,
Kunden-Servicecenter: Hamburg
Telefon: (0 40) 3 00 57 – 62 96
Telefax: (0 40) 3 00 57 – 61 42 Thomas Gollub,
Internet: http://www.hansainvest.de Vorstandsvorsitzender der Aramea Asset Ma-
E-Mail: service@hansainvest.de nagement AG, Hamburg
(zugleich stellvertretender Präsident des Ver-
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: waltungsrats der HANSAINVEST LUX S.A.)
€ 10.500.000,00
Haftendes Eigenkapital: Thomas Janta,
€ 9.970.142,52.00 Direktor NRW.BANK, Leiter Parlaments- und
(Stand: 31.12.2015) Europaangelegenheiten, Düsseldorf
Gesellschafter: Dr. Thomas A. Lange,
SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Vorstandes der National-
Dortmund Bank AG, Essen
IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für
Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg Prof. Dr. Harald Stutzer,
Geschäftsführender Gesellschafter der STU-
Verwahrstelle: ETZER Real Estate Consulting GmbH, Neu-
CACEIS Bank Deutschland GmbH, München fahrn
Gesellschaft S.A. Wirtschaftsprüfer:
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
€ 5.113.000,00 Haftendes Eigenkapital: € 140.517.745,68 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg
(Stand: 31.12.2015) Immobilienanlageausschuss:
Martin Berger
Vorstandsmitglied der SIGNAL IDUNA
Gruppe, Hamburg
Bernhard Goliasch
SIGNAL IDUNA Gruppe, Hamburg
Martin Sillem
DONNER & REUSCHEL AG, Hamburg
Mathias Evert
DONNER & REUSCHEL AG, Hamburg

Externe Bewerter:

Dipl.- Kfm. Karsten Jungk, Berlin,

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dipl.- Ing. Renate Grünwald, Hamburg,

öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Dipl.- Kfm. Ulrich Renner, Wuppertal,

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dr. Ing. Günter Schäffler, Stuttgart,

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dipl.- Betriebswirt (FH) Birger Ehrenberg, Mainz,

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dipl.-Ing. Florian Lehn, München,

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dipl.-Ing. Thomas W. Stroh, Bonn,

öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Geschäftsführung:

Nicholas Brinckmann

Marc Drießen

Dr. Jörg W. Stotz

(zugleich Präsident des Verwaltungsrats der

HANSAINVEST LUX S.A. sowie Mitglied der

Geschäftsführung der SIGNAL IDUNA Asset

Management GmbH)

ch das zeigt wieder, das regulierte Produkte keine Gewähr für ein gutes Bilanzrgebnis bieten.

Insolvenzeröffnung: VISION 93. Konservierungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG

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Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 104932 eingetragenen VISION 93. Konservierungs- und Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 101191 eingetragene VISION 199. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 10, 24768 Rendsburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Sven-Bryde Meier, Mittelstraße 25, 24768 Rendsburg wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.08.2016, um 15:12 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.07.2016 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.10.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 04.11.2016, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

  • die Person des Insolvenzverwalters,
  • die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
  • gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

– Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

– Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

– Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

– Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

– besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

– Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),

– Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

  • und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.10.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67c IN 307/16

Amtsgericht Hamburg, 12.08.2016

Bilanz: Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG – 7 stelliges Minus

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Diese Bank zeigt uns auch, nicht wo Bank draufsteht wird auch Gewinn gemacht.

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG München

Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
nach § 26a KWG i. V. m. Art. 431ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG
Widenmayerstraße 3
80538 München

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Risikomanagementziele und –politik (Artikel 435)

2.1 Strategie

2.2 Struktur

2.2.1 Adressenausfallrisiko

2.2.2 Marktpreisrisiken

2.2.3 Liquiditätsrisiken

2.2.4 Operationelle Risiken

2.2.5 Geschäftsrisiken

2.2.6 Konzernrisiken

2.3 Art und Umfang der Risikoberichts- und -messsysteme

2.4 Risikoabsicherung und Minimierung

2.5 Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren

2.6 Konzise Risikoerklärung

2.7 Unternehmensführung

3 Anwendungsbereich (Artikel 436)

4 Eigenmittel (Artikel 437)

5 Eigenmittelanforderungen (Artikel 438)

5.1 Adressenausfallrisiko nach KSA Kreditrisiko-Standardansatz

5.2 Marktpreisrisiko nach Standardansatz

5.3 Operationelles Risiko nach Basisindikatoransatz

5.4 Aufsichtsrechtliche Kapitalquoten zum 31.12.2015

6 Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439)

7 Kapitalpuffer (Artikel 440)

8 Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Artikel 441)

9 Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442)

10 Unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443)

11 Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444)

12 Marktrisiko (Artikel 445)

13 Operationelles Risiko (Artikel 446)

14 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)

15 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Artikel 448)

16 Risiko aus Verbriefungspositionen (Artikel 449)

17 Vergütungspolitik (Artikel 450)

18 Verschuldung (Artikel 451)

19 Anforderungen an die Verwendung bestimmter Instrumente oder Methoden

20 Kreditrisikominderungstechniken (Artikel 453)

21 Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken (Art. 454)

22 Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko (Artikel 455)

1 Einleitung

Als ein in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut im Sinne von § 1 KWG hat das Bankhaus von der Heydt die Offenlegungsvorschriften gemäß § 26a KWG i.V.m. Art. 431 ff. der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) – beides in der zum 31.12.2015 gültigen Fassung – anzuwenden.

Die Offenlegung dient zur quantitativen und qualitativen Ergänzung des Jahresabschlusses, insbesondere Informationen über die Risikomanagementziele und –politik, Risikosituation, Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen, Verbriefungstransaktionen sowie über die bestehenden Kreditrisiken. Ziel der Publizierung soll gemäß den Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht die Erhöhung der Markttransparenz bei den Marktteilnehmern sein.

Das vorliegende Dokument dient zur Erfüllung der aufgeführten Vorschriften durch das Bankhaus und wird im Einklang mit Artikel 433 CRR einmal jährlich erstellt.

2 Risikomanagementziele und –politik (Artikel 435)

2.1 Strategie

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen verfügt das Bankhaus über ein von der Geschäftsführung genehmigtes Risikomanagementverfahren, welches vor dem Hintergrund von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten sowie der strategischen Ausrichtung des Bankhauses angemessen ausgestaltet ist. Die Tochtergesellschaften des Bankhauses werden hierbei berücksichtigt. Die Verantwortung für die Aufbau- und Ablauforganisation des Risikomanagements sowie die entsprechenden Vorgaben trägt die Geschäftsführung. Durch die Ermittlung des Gesamtrisikoprofils wird sichergestellt, dass für alle wesentlichen Risiken entsprechende Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse eingerichtet sind.

Der Strategieprozess des Bankhauses ist in mehrere Phasen unterteilt, die jährlich von August bis November für das Folgejahr durch die Geschäftsleitung, den Leiter Business Management und die Finanzabteilung bearbeitet werden. Ziel der einzelnen Phasen ist es, anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertung des letzten Jahresabschlusses sowie der Zwischenabschlüsse und Controllingergebnisse die Auswirkungen auf die zukünftigen Geschäftsmöglichkeiten zu analysieren, und die erwarteten Entwicklungen zu skizzieren. Diese Ergebnisse führen zu einer Anpassung der vorliegenden Geschäftsstrategie, aus der eine konsistente Risikostrategie abgeleitet wird.

Das Bankhaus positioniert sich gemäß ihrer Geschäftsstrategie als Nischenanbieter mit den Kerngeschäftsfeldern Investmentmanagement, Investmentarchitektur und Investmentservices. Das daraus entstehende unternehmerische Handeln ist auf die Nutzung von Chancen ausgerichtet. Diese Zielsetzung wird durch zahlreiche Risiken bedroht, die es frühzeitig zu erkennen und zu steuern gilt. Die Risikostrategie ist dabei zentraler Bestanteil, um zielgerichtet ein Risikomanagement zu installieren, das nicht allein die rechtlichen Anforderungen erfüllt, sondern gezielt Chancen und Risiken so zu beeinflussen, dass der Unternehmenswert optimiert wird. Hierbei berücksichtigt das Bankhaus Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, operationelle, Geschäfts- sowie Konzernrisiken, die in Punkt 2.2 (Struktur) genauer beschrieben werden. Daneben hat das Bankhaus eine institutsinterne Gefährdungsanalyse erstellt. Auf Basis der hieraus gewonnenen Ergebnisse sind die erforderlichen und angemessenen Sicherungsmaßnahmen und –systeme gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen implementiert worden.

Eine Überprüfung des Risikomanagementsystems wird mindestens einmal jährlich durchgeführt, um die Effizienz bei der kontinuierlichen Identifikation, Beurteilung und Überwachung aller Risiken aus den aktuellen und zukünftigen Unternehmensprozessen zu steigern.

2.2 Struktur

Die Planung, Steuerung und Überwachung der Risiken erfolgt auf der Grundlage der Risikotragfähigkeitsberechnung. Die eingerichteten Limite sind auf die Adressenausfall-, Marktpreis-, Geschäfts-, und operationelle Risiken verteilt. Die Liquiditätsrisiken werden durch einen Stresstest laufend überwacht.

2.2.1 Adressenausfallrisiko

Aufgrund der besonderen Geschäftsstruktur der Bank sowie des Handels von festverzinslichen Wertpapieren (Liquiditätsreserve) mit überwiegend guten bis sehr guten Adressen fallen Adressausfallrisiken der Bank primär im Bereich der Kreditrisiken an. Die Limite für Geldanlagen bei Kreditinstituten werden mindestens einmal jährlich überprüft. Das Kunden-Kreditgeschäft ist kein zentrales Geschäftsfeld und ist einfach strukturiert. Lombardkredite bzw. Kredite gegen Effektendeckung werden als nicht risikorelevant eingestuft.

2.2.2 Marktpreisrisiken

Die Bank ist als Nichthandelsbuchinstitut tätig. Handelsgeschäfte der Bank sind einfach strukturiert bei gleichzeitig geringer Komplexität, geringer Volatilität und geringem Risikogehalt der Positionen.

Wesentliche Zinsänderungsrisiken werden durch Beachtung einer weitgehenden Fristenkongruenz vermieden. Kursrisiken sind für das Bankhaus aufgrund der überwiegenden Anlage von liquiden Mitteln in Fest- und Tagesgelder im Wesentlichen vernachlässigbar. Aufgrund von nicht vorhandenen Kundeneinlagen bestehen derzeit auch keine Währungsrisiken.

2.2.3 Liquiditätsrisiken

Auf der Grundlage der aktuellen Geschäftsaktivitäten sind die Liquiditätsrisiken als äußerst begrenzt anzusehen. Das Bankhaus stellt sicher, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Risikomanagement greift dabei auf die Ergebnisse von Stresstests zurück. Ferner wird auf eine ausreichende Diversifikation, vor allem im Hinblick auf die Vermögens- und Kapitalstruktur, geachtet. Ein in Stufen aufgebauter Liquiditätsnotfallplan ist vorhanden. Auf eine weitgehend fristenkongruente Anlage der Kundengelder wird geachtet.

2.2.4 Operationelle Risiken

Die operationellen Risiken sind ein wesentlicher Bestandteil bei der Risikoinventur und stehen in enger Verbindung zu den Reputationsrisiken. Prinzipiell können operationellen Risiken in allen Fachbereichen sowie bei ausgelagerten Geschäftsaktivitäten auftreten, bei deren Eintreten das Bankhaus Schaden nimmt.

Durch die Identifizierung anhand des Gesamtrisikoprofils und der Aktualisierung der Gefährdungsanalyse werden alle unsere Mitarbeiter beim Umgang mit potentiellen Gefahrenquellen und deren Auswirkungen im Schadensfall sensibilisiert, um das Eintreten dieser zu begrenzen. Vor allem die umgesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die in Organisationshandbüchern und Dienstanweisungen dokumentiert sind, erhalten dabei eine hohe Bedeutung.

Für kundenbezogene Schadensfälle hat das Bankhaus ein unabhängiges Beschwerdemanagement installiert, welches diese dokumentiert, auswertet und überwacht. Darauf basierend werden notwendige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen.

2.2.5 Geschäftsrisiken

Wesentliche Geschäftsrisiken identifiziert das Bankhaus in strategischen Risiken und Reputationsrisiken. Anhand der Reportingsysteme/-prozesse wird die Geschäftsführung laufend über die geschäftliche Entwicklung informiert und kann ggf. unmittelbar Maßnahmen veranlassen, um frühzeitig strategischen Risiken entgegenzuwirken.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der strategischen Ziele und des damit verbundenen Geschäftsmodells ist die Reputation des Bankhauses von erheblicher Bedeutung. Negative Nachrichten über das Bankhaus wirken sich auf das Vertrauen und der damit einhergehenden Integrität und Kompetenz aus. Um dieses Risiko weitgehend zu minimieren, wird nicht nur durch die Geschäftsführung eine entsprechende Unternehmensphilosophie gelebt, sondern ist in allen Teilen des Bankhaues verankert.

2.2.6 Konzernrisiken

Die Geschäftsleiter des übergeordneten Unternehmens einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe sind für die Einrichtung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements auf Gruppenebene verantwortlich. Die Reichweite des Risikomanagements auf Gruppenebene erstreckt sich hierbei auf alle wesentlichen Risiken der Gruppe.

Die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens legt hierzu eine Geschäftsstrategie sowie eine dazu konsistente Risikostrategie fest („gruppenweite Strategien“) und stimmt die strategische Ausrichtung der Gruppenunternehmen mit der gruppenweiten Strategie ab. Die Geschäftsleitung des übergeordneten Unternehmens trägt Sorge für die Umsetzung der gruppenweiten Strategien. Tochter-/Beteiligungsgesellschaften werden in Risikosteuerungs- und -controllingprozesse eingebunden. Die Risikotragfähigkeit der Gruppe wird laufend sichergestellt.

2.3 Art und Umfang der Risikoberichts- und -messsysteme

Zum Zwecke der MaRisk-komformen Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden in Form eines monatlichen Management-Informations-Reports aufbereitet und im Rahmen einer Risikoinventur regelmäßig und ggf. anlassbezogen identifiziert und aufbereitet, die in das Gesamtrisikoprofil aufgenommen bzw. aktualisiert werden. Daneben werden laufend die eingerichteten Limite gemäß der Risikotragfähigkeit auf deren Einhaltung überwacht. Die in der Risikotragfähigkeitsberechnung nicht berücksichtigten Liquiditätsrisiken werden anhand eines täglichen Stresstests überprüft.

Die Geschäftsführung sowie relevante Mitarbeiter werden unverzüglich in Kenntnis gesetzt, wenn wesentliche Informationen unter Risikogesichtspunkten auftreten.

Der Gesellschafter erhält vierteljährlich eine Berichterstattung zu der Risikosituation und den bedeutenden Vorkommnissen des Bankhauses.

2.4 Risikoabsicherung und Minimierung

Der in der Risikotragfähigkeitsberechnung definierte Risikohorizont von 12 Monaten (jährliche Kontrahenten- und Limitüberprüfung) wird täglich anhand eines Risikoreports überwacht. Mögliche Risikolimitüberschreitungen werden durch den Bereich Finanzen laufend überwacht und durch die gesamte Geschäftsführung mittels Einzelbeschluss verabschiedet.

2.5 Erklärung zur Angemessenheit der Risikomanagementverfahren

Basierend auf Art, Umfang und Komplexität der Geschäftsaktivitäten erachtet das Bankhaus die vorhandenen Risikomanagementsysteme, die gemäß Risikoprofil und Risikostrategie eingerichtet wurden, als angemessen. Jederzeit gewährleisten die implementierten Kontrollmechanismen und –verfahren eine ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die die Risikotragfähigkeit nach dem Gone-Concern-Ansatz sicherstellt.

München, 07. Juni 2016

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG

Klaus Ebel                Thomas Damschen

2.6 Konzise Risikoerklärung

Gemäß MaRisk stellt die Geschäftsstrategie die Grundlage für die Ableitung einer konsistenten Risikostrategie dar. Die Geschäftsstrategie ermöglicht den Überblick auf Gesamtbankebene und bildet die Basis, frühzeitig Risiken und Gefahren zu erkennen, die in Verbindung mit den definierten Zielen stehen.

Die Geschäftsführung erstellt die Geschäftsstrategie und die dazu konsistente Risikostrategie und verantwortet damit die Ausgestaltung des Risikomanagements. Hierbei werden alle wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie Auslagerungen von Aktivitäten und Prozessen berücksichtigt, damit alle Risiken frühzeitig erkannt, gesteuert, überwacht und kontrolliert werden können.

Die Implementierung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse gewährleiten eine frühzeitige Erkennung von wesentlichen Risiken. Diese Prozesse werden laufend optimiert und mindestens einmal jährlich an die aktuelle Geschäftssituation des Bankhauses und den sich ändernden gesetzlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Bedingungen angepasst. Die Geschäftsführung und der Gesellschafter werden in regelmäßigen Abständen über die Risikosituation des Bankhauses informiert.

Das Bankhaus berechnet die Risikotragfähigkeit nach dem Gone-Concern-Ansatz. Die freie Risikodeckungsmasse per 31.12.2015 stellt sich wie folgt dar:

Ist Berechnung (Gone-Concern-Ansatz) in TEUR
Gesamt Risikodeckungsmasse 5.386
Operationelle Risiken 0
Marktpreisrisiken 0
Adressausfallrisiken 0
Geschäftsrisiken 0
Beteiligungsrisiken 810
Total 810
Freie Risikodeckungsmasse 4.576
Plan-Berechnung für 2016 in TEUR Going Concern Gone Concern
Gesamt Risikodeckungsmasse 1.082 5.427
Operationelle Risiken 47 47
Marktpreisrisiken 1 1
Adressausfallrisiken 54 54
Geschäftsrisiken 500 500
Beteiligungsrisiken 0 0
Total 602 602
Freie Risikodeckungsmasse I (erwartete Risiken) 480 4.825
Plan-Berechnung für 2016 in TEUR Going Concern Gone Concern
Operationelle Risiken 91 91
Marktpreisrisiken 3 3
Adressausfallrisiken 786 786
Geschäftsrisiken 250 250
Beteiligungsrisiken 0 0
Total 1130 1130
Freie Risikodeckungsmasse II (unerwartete Risiken) -650 3.695

Die Ist-Risikotragfähigkeit per 31.12.2015 ist mit einer Überdeckung von TEUR 4.576, die Risikotragfähigkeit bei einer Maximalrisikoauslastung ist für 2016 mit einer Überdeckung von TEUR 3.695 gewährleistet. Wird der Going-Concern-Ansatz zugrunde gelegt, entsteht aufgrund der Mindestkapitalanforderung von TEUR 5.000 eine Unterdeckung von TEUR 650.

München, 07. Juni 2016

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG

Klaus Ebel                Thomas Damschen

2.7 Unternehmensführung

Das Leitungsorgan des Bankhauses ist die Geschäftsführung, die mit zwei Geschäftsleitern besetzt ist. Aufgrund der Größe des Bankhauses wird auf einen Beirat verzichtet. Der Gesellschafter wird durch den quartalsweise erstellten Gesellschafterreport über die laufende Geschäftstätigkeit informiert.

Die Auswahl der Geschäftsführung erfolgt mit größter Sorgfalt und im Einklang mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Als Voraussetzung für die Tätigkeit als Geschäftsführer sind die fachliche und persönliche Eignung sowie der Beachtung der Vorgaben aus § 25c KWG maßgebend. Die Geschäftsführer des Bankhauses haben theoretische und praktische Erfahrungen in den für das Bankhaus relevanten Geschäftsgebieten, sowie aller Steuerungsfunktionen eines Kreditinstituts und verfügen über Leitungserfahrung. Die Geschäftsführung ist gemäß Geschäftsordnung und dem daraus erlassenen Geschäftsverteilungsplan in die Bereiche Markt und Marktfolge unterteilt.

Der Bereich Markt war im Berichtsjahr mit Herrn Michael Schramm als Geschäftsleiter und Vorsitzender der Geschäftsführung besetzt. Er verfügt mehr als 20 Jahre leitende Erfahrung in Bereich der Vermögensbetreuung und-verwaltung für Privat- und Unternehmerkunden. Herr Schramm begleitete per 31.12.2015 neben der Leitungsfunktion als Geschäftsführer des Bankhauses ein Aufsichtsratsmandat. Herr Schramm schied zum 12.04.2016 aus der Geschäftsleitung aus. Herr Thomas Damschen übernahm mit dem 12.04.2016 das Ressort Markt.

Der Bereich Marktfolge war im Berichtsjahr mit Herrn Thomas Damschen als Geschäftsleiter besetzt. Durch seine früheren Tätigkeiten hat Herr Damschen alle typischen Bereiche der Marktfolge (Finanzen, Controlling, Risikomanagement, Compliance, Geldwäscheprävention und Datenschutz) bereits verantwortet. Herr Damschen begleitete per 31.12.2015 neben der Leitungsfunktion als Geschäftsführer des Bankhauses ebenfalls ein Aufsichtsratsmandat. Herr Klaus Ebel, ehemals langjähriger Geschäftsführer des Bankhauses, übernahm den Bereich Marktfolge von Herrn Damschen mit dem 11.04.2016. Aufgrund seiner mehr als 30-jährigen Bankerfahrung (vor allem im Bereich der Marktfolge) ist Herr Ebel die ideale Ergänzung für die Geschäftsführung.

Die Geschäftsführung arbeitet kollegial zusammen und informiert sich gegenseitig laufend über wichtige Geschäftsaktivitäten und Prozesse sowie der wesentlichen Risiken aus ihren Bereichen. Grundsätzlich vertreten sich die Geschäftsleiter gegenseitig; bei MaRisk-sensiblen Bereichen wie Risikomanagement, Kreditmanagement oder Vertrieb gelten weiterführende Vertretungsregelungen, die eine ausreichende funktionale Trennung im Sinne der MaRisk gewährleiten.

Die Geschäftsführung verfügt über das fachliche Wissen und den unternehmerischen Weitblick, um die Ziele des Bankhauses zu erreichen und die damit verbundene Strategie zu bestimmen. Durch Fachliteratur, Fachtagungen und dem Informationsaustausch mit den Wirtschaftsprüfern und den externen Rechtsbeiständen ist die Sicherstellung der Kompetenz weiterhin gewährleistet.

Ein Risikoausschuss ist mit den Geschäftsleitern des Bankhauses besetzt.

3 Anwendungsbereich (Artikel 436)

Die Offenlegung gemäß Teil 8 der Verordnung (EU) 575/2013 des Bankhauses erfolgt auf Einzelinstitutsebene. Seit August 2014 gehört die von der Heydt & Co. AG (vormals Berlin & Co. AG) und deren Tochter die von der Heydt Family Office GmbH (vormals Berlin & Co. Family Office GmbH) dem Bankhaus von der Heydt-Konzern an.

Daneben ist das Bankhaus mehrheitlich an der von der Heydt Invest SA, Luxemburg beteiligt. Das Bankhaus ist allen aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Berichtsjahr nachgekommen. Der aufgestellte Konzernabschluss per 31.12.2015 war zum Abschluss des Berichtes noch nicht testiert.

4 Eigenmittel (Artikel 437)

Die Eigenmittel stellen sich per 31.12.2015 nach Feststellung des Jahresabschlusses wie folgt dar:

in TEUR
Gezeichnetes Kapital 10.000
Bilanzverlust -2.799
Abzugspositionen gemäß Art. 36 CRR -70
Harte Kernkapital (CET1) nach Art. 26 (1) CRR 7.131
Zusätzliches Kernkapital 0
Kernkapital 7.131
Ergänzungskapital 0
Eigenmittel gesamt 7.131

5 Eigenmittelanforderungen (Artikel 438)

Im Nachfolgenden werden die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen – getrennt nach Adressenausfall-, Marktpreis- und operationellen Risiken – zum Geschäftsschluss per 31.12.2015 in TEUR dargestellt.

5.1 Adressenausfallrisiko nach KSA Kreditrisiko-Standardansatz

KSA-Forderungsklassen Eigenkapitalanforderungen
Institute 66
Unternehmen / natürliche Personen 8
Beteiligungen 92
Organsimen für gemeinsame Anlagen (OGA) 56
sonstige Positionen 46

5.2 Marktpreisrisiko nach Standardansatz

Risikopositionen Eigenkapitalanforderungen
Währungsgesamtposition 0

5.3 Operationelles Risiko nach Basisindikatoransatz

Risikopositionen Eigenkapitalanforderungen
Operationelles Risiko 139

5.4 Aufsichtsrechtliche Kapitalquoten zum 31.12.2015

Eigenmittelanforderungen Gesamt 407
Gesamtkapitalquote 136,75%
Kernkapitalquote 136,75%
Harte Kernkapitalquote 136,75%

Die Kapitalquote lag im Berichtsjahr stets deutlich über der aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestquote.

6 Gegenparteiausfallrisiko (Artikel 439)

Das Bankhaus arbeitet grundsätzlich nur mit Kreditinstituten zusammen, die eine gute bis sehr gute Bonität aufweisen, um das Risiko so gering wie möglich zu halten. Für jeden Kontrahenten sind Limite eingerichtet, die jährlich überprüft werden. Limiterhöhungen werden durch die gesamte Geschäftsführung beschlossen. Die Limiteinhaltung wird laufend überwacht und monatlich an die Geschäftsführung berichtet.

7 Kapitalpuffer (Artikel 440)

Da das Bankhaus ausschließlich über hartes Kernkapital verfügt, erfüllt es die Einhaltung des nach Titel VII Kapitel 4 der Richtlinie 2013/36/EU vorgeschriebenen antizyklischen Kapitalpuffers sowie nach § 10d KWG die Anforderungen zur Einhaltung des Kapitalpuffers.

8 Indikatoren der globalen Systemrelevanz (Artikel 441)

Das Bankhaus ist nicht als global systemrelevantes Institut gemäß Artikel 131 der Richtlinie 2013/36/EU einzustufen.

9 Kreditrisikoanpassungen (Artikel 442)

Das Bankhaus hat angemessene Prozesse implementiert, um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Vermeidung eines Kreditausfalls gerecht zu werden. Kein Kreditgeschäft wird ohne kreditnehmerbezogenes Limit, also einem Kreditbeschluss, abgeschlossen. Sofern neue Kreditprodukte eingeführt werden sollen, wird vorab durch geeignete Maßnahmen sichergestellt, dass wesentliche gesamtgeschäftsbezogene Risiken gesteuert und überwacht werden. Die Geschäfte werden unverzüglich auf die kreditnehmerbezogenen Limite angerechnet. Die Limite werden täglich überwacht. In einem monatlichen Risikobericht sind alle wesentlichen strukturellen Merkmale des Kreditgeschäfts dokumentiert.

Die Bildung einer Risikovorsorge wird in Form einer Einzelwertberichtigung berücksichtigt, wenn eine Rückzahlung der Kreditposition zweifelhaft erscheint. Das Bankhaus folgt den handelsrechtlichen Vorgaben und bilanziert zum strengen Niederstwertprinzip. Jegliche Kreditentscheidungen werden einer jährlichen Prüfung unterzogen. Somit wird sichergestellt, dass eine aktuelle Bonitätseinstufung für jeden Kreditnehmer vorliegt.

Gemäß Definition der Bank werden Forderungen als „in Verzug“ klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinander folgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird dabei kundenbezogen ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien zur Bildung einer Risikovorsorge. Zum 31.12.2015 bestanden nach dieser Definition keine notleidenden oder in Verzug geratene Forderungen.

Für Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zum Bilanzstichtag Einzelwertberichtigungen von TEUR 12 vorgenommen. Aufgrund der positiven Entwicklung der verbundenen Unternehmen erfolgte eine Zuschreibung von Anteilen verbundener Unternehmen von TEUR 105. Weitere Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen waren für das Kreditgeschäft nicht erforderlich.

Der Gesamtbetrag der Forderungen gemäß § 19 Abs. 1 KWG (Bruttokreditvolumen) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:

Bruttokreditvolumen nach Branchen (in TEUR)
Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate
Staaten und Zentralbanken 373 496 0
Kreditinstitute 3.960 0 0
Beteiligungen 1.260 0 0
sonstige Finanzunternehmen 0 694 0
Unternehmen / natürliche Personen 369 0 0
Bruttokreditvolumen nach geografischer Verteilung (in TEUR)
Geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate
Deutschland 5.582 694 0
EWR (ohne Deutschland) 380 496 0
Sonstige 0 0 0
Bruttokreditvolumen nach Restlaufzeiten (in TEUR)
Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate
< 1 Jahr 4.440 496 0
1 – 5 Jahre 262 0 0
unbestimmte Laufzeit 1.260 694 0

10 Unbelastete Vermögenswerte (Artikel 443)

Gemäß der „Leitlinien zur Offenlegung belasteter und unbelasteter Vermögenswerte“ der EBA vom 27.06.2014 (EBA/GL/2014/03) legt die Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG zum Stichtag 31.12.2015 folgende Angaben in TEUR offen:

Vorlage A
Vermögenswerte
Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte
010 040 060 090
010 Vermögenswerte des berichtenden Instituts 0 7.910
030 Aktieninstrumente 0 0 694 694
040 Schuldtitel 0 0 496 500
120 Sonstige Vermögenswerte 0 779
Vorlage B
Erhaltene Sicherheiten
Beizulegender Zeitwert der belasteten erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung in Frage kommen
010 040
130 Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0
150 Aktieninstrumente 0 0
160 Schuldtitel 0 0
230 Sonstige Vermögenswerte 0 0
240 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 0 0
Vorlage C
Belastete Vermögenswerte/erhaltene Sicherheiten
und damit verbundene Verbindlichkeiten
Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS
010 030
010 Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0

11 Inanspruchnahme von ECAI (Artikel 444)

Für die bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie „Staaten“ orientiert sich das Bankhaus an den Ratingagenturen Fitch, Standard & Poors sowie Moody`s. Für alle anderen Risikoklassen wendet das Bankhaus den Kreditrisikostandardansatz an.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Positionswerte der Forderungen in TEUR, die nach dem Kreditrisikostandardansatz behandelt werden, und deren aufsichtsrechtliche Zuordnung zu einer bestimmten Bonitätsstufe.

Risikogewicht in % Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
0 1.040
10 0
20 4.130
50 0
100 2.523

12 Marktrisiko (Artikel 445)

Das Bankhaus ist ein Nichthandelsbuchinstitut. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach Artikel 94 der Verordnung (EU) 575/2013 werden regelmäßig überprüft. Die Handelsgeschäfte sind nicht auf den kurzfristigen Eigenhandelserfolg ausgerichtet. Die Eigenkapitalanforderungen werden nach dem Standardansatz ermittelt. Das Bankhaus muss die Eigenmittelanforderungen für die Fremdwährungsrisiken offen legen:

Risikopositionen Eigenkapitalanforderungen TEUR
Währungsgesamtposition 0

13 Operationelles Risiko (Artikel 446)

Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Artikel 315 der Verordnung (EU) 575/2013 ermittelt. Hierbei wird der Durchschnitt der Bruttoerträge aus den drei vergangenen Geschäftsjahren mit einem Faktor von 15% gewichtet.

Wir verweisen auf Punkt 5.3 des Berichts für die Darstellung der Eigenmittelanforderungen.

14 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)

Es werden folgende Beteiligungen (nicht börsengehandelt) in TEUR ausgewiesen:

Buchwert beizulegender Wert
Wertpapiere des Anlagevermögens 694 694
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.260 1.260

Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens und der Beteiligungen erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften. Bezüglich der Bildung einer Risikovorsorge verweisen wir auf Punkt 9 dieses Berichts.

15 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Artikel 448)

Wesentliche Zinsänderungsrisiken werden durch Beachtung einer Fristenkongruenz vermieden. Die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos erfolgt monatlich anhand des vorgebenden Zinsschockszenarios mit einer Parallelverschiebung von +200 Basispunkten und -200 Basispunkten. Zum Stichtag 31.12.15 bestand folgende Barwertveränderung:

+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR -2 TEUR 2
-0,02% 0,02%

16 Risiko aus Verbriefungspositionen (Artikel 449)

Im Berichtsjahr bestanden keine Verbriefungspositionen.

17 Vergütungspolitik (Artikel 450)

Hierbei wird auf die Offenlegung gemäß InstitutsVergV auf der Homepage des Bankhauses verwiesen.

18 Verschuldung (Artikel 451)

Gemäß Artikel 429 (2) CRR wird die Verschuldungsquote als Quotient aus der Kapitalmessgröße des Instituts und seiner Gesamtrisikomessgröße berechnet und wird als Prozentsatz ausgewiesen. Die Verschuldungsquote per 31.12.2015 beträgt 91,85%.

19 Anforderungen an die Verwendung bestimmter Instrumente oder Methoden

Die Offenlegung gemäß Artikel 452 entfällt, da das Bankhaus keine Positionswerte nach dem IRB-Ansatz ermittelt.

20 Kreditrisikominderungstechniken (Artikel 453)

Kreditrisikominderungstechniken nach Art. 394 (1b) CRR werden von dem Bankhaus nicht verwendet.

21 Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken (Art. 454)

Das Bankhaus ermittelt die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach dem Basisindikatoransatz.

22 Verwendung interner Modelle für das Marktrisiko (Artikel 455)

Das Bankhaus ermittelt die Eigenmittelanforderungen zum Marktrisiko nach dem Standardansatz.

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG

Wichtige Mitteilung: DB Private Equity GmbH –Änderung der Anlagebedingungen

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Wichtige Mitteilung für Anleger, die in diese Kapitalanlage investiert sind. DB Private Equity GmbH

Elsa-Brändström-Straße 10-12,
50668 Köln

– externe Kapitalverwaltungsgesellschaft der PED Private Equity Deutschland GmbH & Co. geschl. Inv. KG –

 Wichtige Mitteilung an die Anleger

Änderung der Anlagebedingungen der PED Private Equity Deutschland GmbH & Co. geschl. Inv. KG

Die Anlagebedingungen der PED Private Equity Deutschland GmbH & Co. geschl. Inv. KG wurden nach Maßgabe des am 18. März 2016 in Kraft getretenen OGAW V Umsetzungsgesetzes formell konkretisiert. An der Anlagepolitik oder den Anlagegrundsätzen der PED Private Equity Deutschland GmbH & Co. geschl. Inv. KG wird sich durch diese Änderungen nichts ändern.

Die Änderungen der Anlagebedingungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und treten mit Wirkung zum 12. August 2016 in Kraft. Die geänderten Anlagebedingungen finden Sie unten stehend abgedruckt.

Köln, den 3. August 2016

DB Private Equity GmbH

Anlagebedingungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen
den Anlegern und der
PED Private Equity Deutschland GmbH & Co. geschl. Inv. KG, Köln,
ein geschlossener Publikums-AIF,
(nachstehend „Gesellschaft“ genannt)
extern verwaltet durch die
DB Private Equity GmbH, Köln,
(nachstehend „AIF-KVG“ genannt)
die nur in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft gelten.

ANLAGEGRUNDSÄTZE UND ANLAGEGRENZEN

§ 1
Vermögensgegenstände

1.

Die Gesellschaft darf zum Aufbau eines Portfolios von passiven Kapitalanlagen, das insbesondere aus Beteiligungen an Private Equity Fonds und Gesellschaftsbeteiligungen im Rahmen von Co-Investments besteht, sowie zu Liquiditätszwecken folgende Vermögensgegenstände erwerben:

(i)

Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Absatz 1 Nummer 4 KAGB;

(ii)

Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Spezial-AIF nach Maßgabe der §§ 285 bis 292 KAGB in Verbindung mit den §§ 273 bis 277 KAGB, der §§ 337 und 338 KAGB oder an geschlossenen EU-Spezial-AIF oder ausländischen geschlossenen Spezial-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt;

(iii)

Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt;

(iv)

Wertpapiere gemäß § 193 KAGB;

(v)

Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB;

(vi)

Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; und

(vii)

Gelddarlehen gemäß § 261 Absatz 1 Nummer 8 KAGB.

2.

Die Gesellschaft kann Anlagen in die zuvor genannten Vermögensgegenstände auch über eine oder mehrere Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als Gesellschafterin beteiligt ist (nachfolgend jeweils „Zwischengesellschaft“ genannt), eingehen oder auf eine oder mehrere solcher Zwischengesellschaften übertragen.

3.

Die Gesellschaft darf Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, Gesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu 30 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals gewähren beziehungsweise in dieser Höhe bereits durch Dritte ausgereichte Darlehen erwerben, wenn eine der nachfolgenden Bedingungen erfüllt ist:

(a)

bei dem jeweiligen Unternehmen handelt es sich um ein Tochterunternehmen der Gesellschaft;

(b)

das Darlehen darf nur aus dem frei verfügbaren Jahres- oder Liquidationsüberschuss oder dem aus Verbindlichkeiten des Unternehmens übersteigenden frei verfügbaren Vermögen und in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens nur nach der Befriedigung sämtlicher Unternehmensgläubiger erfüllt werden; oder

(c)

die dem jeweiligen Unternehmen gewährten Darlehen überschreiten nicht die Anschaffungskosten der an dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen.

Erfolgt die Darlehensvergabe an ein Tochterunternehmen, muss sichergestellt sein, dass das Tochterunternehmen seinerseits Gelddarlehen nur an Unternehmen gewährt, an denen das Tochterunternehmen beteiligt ist und eine der vorstehend unter Buchstaben (a) bis (c) genannten Bedingungen erfüllt ist.

§ 2
Anlagegrundsätze und –grenzen

1.

Die Gesellschaft wird Beteiligungen an Primary Fund Investments, Secondary Fund Investments sowie Co-Investments („Investments„) erwerben.

Unter „Primary Fund Investments“ sind Beteiligungen an allgemeinen oder spezialisierten, insbesondere in kleinere und mittelgroße Unternehmen investierende, Private Equity Fondsstrukturen (einschließlich Feeder-Fonds oder vergleichbarer Strukturen) zu verstehen, die aufgrund einer Zeichnung gegenüber dem jeweiligen Zielfonds eingegangen werden.

Unter „Secondary Fund Investments“ sind bestehende Beteiligungen an allgemeinen oder spezialisierten Private Equity Fondsstrukturen (einschließlich Feeder-Fonds oder vergleichbarer Strukturen) zu verstehen, die auf dem Sekundärmarkt erworben werden.

Unter „Co-Investments“ sind unmittelbare oder mittelbare Co-Investments in Beteiligungsgesellschaften, die zusammen mit Sponsoren von Private Equity Fonds erfolgen, zu verstehen.

2.

Die Gesellschaft kann unmittel- oder mittelbar bis zu 50 % der Summe der Kapitalzusagen der Anleger in Primary Fund Investments anlegen.

3.

Die Gesellschaft kann unmittel- oder mittelbar bis zu 20 % der Summe der Kapitalzusagen der Anleger in Secondary Fund Investments anlegen.

4.

Die Gesellschaft darf in einen einzelnen Fonds oder ein einzelnes Co-Investment nicht mehr als 20 % der Summe der Kapitalzusagen der Anleger anlegen. Diese Grenze findet keine Anwendung in Bezug auf die Anlage der Gesellschaft in einen von der AIF-KVG verwalteten Spezial-AIF, wenn bei diesem bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet ist; die Gesellschaft darf maximal 80 % ihres Vermögens (einschließlich etwaiger offener Kapitalzusagen) in einen solchen Spezial-AIF anlegen.

5.

Die Gesellschaft legt mindestens 80 % des von ihr zugesagten Kapitals

(i)

über Co-Investments in Gesellschaften

(a)

mit dem Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Deutschland,

(b)

die seit mindestens 2 Jahren bestehen und

(c)

einen Jahresumsatz von mindestens EUR 10 Millionen haben und

(ii)

in solche Primary und Secondary Fund Investments an, deren

(a)

Anlagestrategie primär darauf ausgerichtet ist, Kapital für Anlagen in Gesellschaften mit dem Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Deutschland zur Verfügung zu stellen,

(b)

Manager über Erfahrung aufgrund bisheriger Investitionstätigkeit in solche Unternehmen verfügen,

(c)

Zielvolumen mindestens EUR 100 Millionen beträgt.

6.

Die in Ziffern 2 bis 4 genannten Grenzen müssen von der Gesellschaft spätestens 18 Monate nach Beginn des Vertriebs eingehalten werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind die in Ziffern 2 bis 4 genannten Grenzen zum Zeitpunkt der Abgabe einer Kapitalzusage für ein Investment bzw. des Ankaufs eines Investments durch die Gesellschaft zu beachten, um sicherzustellen, dass das Eingehen eines Investments zum betreffenden Zeitpunkt diese Grenzen nicht verletzt. Die in Ziffer 5 vorgesehene Mindestanlageverpflichtung ist zum Zeitpunkt der Beendigung der Investmenttätigkeit der Gesellschaft (d.h. dem Zeitpunkt des letzten Eingehens einer Zahlungsverpflichtung der Gesellschaft in Bezug auf Investments) zu erfüllen.

7.

Die Gesellschaft beabsichtigt unter Beachtung der in diesen Anlagebedingungen enthaltenen Anlagegrundsätze und Anlagegrenzen, parallel zu der German Access Fund L.P. zu investieren. Bei der German Access Fund L.P. handelt es sich um einen geschlossenen AIF in Form einer englischen Limited Partnership, die von Deutsche Alternative Asset Management (UK) Limited („DAAM UK„) als Fondsmanager verwaltet wird.

Die zwischen der Gesellschaft, German Access Fund L.P., der AIF-KVG und DAAM UK abzuschließende Co-Investmentvereinbarung sieht vor, dass sich die AIF-KVG und DAAM UK gegenseitig über potentielle Investmentmöglichkeiten informieren. Die AIF-KVG wird eine vorgeschlagene Investmentmöglichkeit prüfen und die Investmententscheidung unabhängig von der Entscheidung von DAAM UK im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Anleger vornehmen, wobei im Rahmen der Investmententscheidung auch das grundsätzliche Ziel der parallelen Anlage mit der German Access Fund LP berücksichtigt wird. Sofern die AIF-KVG und DAAM UK übereinstimmend eine positive Investmententscheidung treffen, werden beide den Betrag bzw. eine Obergrenze der jeweiligen Beteiligung an dem Investment festlegen. Am Tag des letzten Closings bzw. sobald wie möglich danach erfolgt gegebenenfalls eine Reallokation der jeweiligen Beteiligungen an dem Investment. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Verkaufsprospekt verwiesen.

Soweit eine Anlage über einen von der AIF-KVG verwalteten Spezial-AIF erfolgt, finden die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 7 unter Einbeziehung des betreffenden Spezial-AIF entsprechende Anwendung.

8.

Soweit Anlagen über eine Zwischengesellschaft eingegangen werden, kann die Zwischengesellschaft nach Maßgabe der Regelungen von § 1 Nr. 3 dieser Anlagebedingungen durch die Gesellschaft sowohl mit Eigenkapital als auch mit Fremdkapital (beispielsweise in Form von Gesellschafterdarlehen) ausgestattet werden.

9.

Die Gesellschaft darf nur nach dem Grundsatz der Risikomischung im Sinne von § 262 KAGB investieren. Der zuvor genannte Grundsatz gilt als erfüllt, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet ist. Die Gesellschaft muss spätestens 18 Monate nach Beginn des Vertriebs risikogemischt investiert sein.

§ 3
Kreditaufnahmen und Belastungen

Kreditaufnahmen zu Lasten des Gesellschaftsvermögens sind verboten. Von dem vorstehenden Kreditaufnahmeverbot ausgenommen ist die kurzfristige Zwischenfinanzierung von ausstehenden Kapitaleinlagen zur Überbrückung von Einforderungsfristen, wenn der Zwischenkredit nach der Kapitaleinzahlung unverzüglich zurückgeführt wird, vorausgesetzt, die Kreditaufnahme beträgt maximal 10 % der gezeichneten Kommanditeinlagen (wie in § 5 Nr. 1 dieser Anlagebedingungen definiert), unabhängig von den auf die gezeichneten Kommanditeinlagen eingezahlten Beträgen, und erfolgt unter marktüblichen Bedingungen. Die Kreditaufnahme darf nur unter der weiteren Voraussetzung erfolgen, dass sie nach Ende des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaft, oder, falls früher, nach Ablauf von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs, nicht 60 % des Wertes der Vermögensgegenstände der Gesellschaft übersteigt.

Die Belastung von Vermögensgegenständen nach § 1 Nr. 1 dieser Anlagebedingungen sowie die Abtretung und Belastung von Forderungen aus Rechtverhältnissen, die sich auf diese Vermögensgegenstände beziehen, sind zulässig, wenn dies mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar ist und die Verwahrstelle zustimmt, weil sie die Bedingungen, unter denen die Maßnahmen erfolgen sollen, für marktüblich erachtet.

§ 4
Derivate

Die Gesellschaft kann Derivategeschäfte tätigen, um die im Portfolio befindlichen Vermögensgegenstände gegen Wertverluste in Folge von Zins- und Währungsschwankungen abzusichern. Total-Return-Swaps werden nicht eingegangen.

§ 5
Platzierungszeitraum, Kapitaleinzahlungen, Anteilklassen

1.

Der Platzierungszeitraum ist in verschiedene Platzierungsabschnitte unterteilt: ein erster Platzierungsabschnitt ab dem Datum der Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin„) gemäß § 316 Abs. 3 KAGB, dass mit dem Vertrieb der Anteile an der Gesellschaft begonnen werden kann, bis zum 30. Juni 2015 (erster Platzierungsabschnitt), ein weiterer Platzierungsabschnitt vom 1. Juli 2015 bis zum 22. September 2015 (zweiter Platzierungsabschnitt) und ein dritter Platzierungsabschnitt vom 23. September 2015 bis zum 15. Dezember 2015 (dritter Platzierungsabschnitt). Die geschäftsführende Kommanditistin hat den Platzierungszeitraum um einen weiteren Platzierungsabschnitt verlängert; dieser endete am 9. März 2016. Während des Platzierungszeitraums verpflichten sich Anleger durch Zeichnung in Höhe eines bestimmten Betrags („gezeichnete Kommanditeinlage„), durch nachfolgende Einzahlungen mittelbar Kommanditanteile bis zur Höhe des gezeichneten Kapitals zu erwerben.

Anleger beteiligen sich zunächst mittelbar über die Treuhand-Kommanditistin. Der Erwerb von Anteilen erfolgt schrittweise im Zuge der Erhöhung des Kommanditkapitals der Treuhand-Kommanditistin. Die Treuhand-Kommanditistin wird zu diesem Zweck ihren Kommanditanteil in Abhängigkeit von den bei Fälligkeit nach den folgenden Bestimmungen geleisteten Teilen der Einlage der Anleger erhöhen. Im Falle eines späteren Wechsels von Anlegern in die Stellung von Direktkommanditisten gilt dies entsprechend; insoweit erfolgt die Erhöhung des Anteils des Direktkommanditisten durch die Treuhand-Kommanditistin (handelnd in Vollmacht für den jeweiligen Anleger).

2.

Beitretende Anleger haben unmittelbar zum Ende des jeweiligen Platzierungsabschnitts, in dem der Beitritt erfolgt, folgende Beträge an die Gesellschaft zu zahlen:

(a)

20 % der jeweiligen gezeichneten Kommanditeinlage;

(b)

Ausgabeaufschlag (siehe § 6 dieser Anlagebedingungen).

Die geschäftsführende Kommanditistin kann Kapitalabrufe bis zu sieben Jahre nach dem Ende des Platzierungszeitraums tätigen, um Kaufpreise, Einzahlungsverpflichtungen oder sonstige Kosten und Verpflichtungen der Gesellschaft, jeweils einschließlich zukünftig zu erwartender Verpflichtungen und Kosten, zu decken und eine angemessene Liquiditätsreserve vorzuhalten. Es ist möglich, über den unter (a) bezeichneten Teilbetrag hinaus mittels eines zusätzlichen Kapitalabrufs bereits zum Ende des jeweiligen Platzierungsabschnitts eine weitere Einzahlungsverpflichtung zu begründen.

3.

Für die Gesellschaft können verschiedene Anteilklassen im Sinne von §§ 149 Absatz 2 i.V.m. 96 Absatz 1 KAGB gebildet werden, die sich z.B. hinsichtlich des Ausgabeaufschlags, der Verwaltungsvergütung, der Mindestanlagesumme oder einer Kombination dieser Merkmale unterscheiden.

4.

Im Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft bestehen die folgenden Anteilklassen:

Für die Anteilklasse mit der Bezeichnung A werden Kommanditanteile mit einer Mindestanlagesumme von EUR 100.000 und für die Anteilklasse mit der Bezeichnung B werden Kommanditanteile mit einer Mindestanlagesumme von EUR 1.000.000 zur Zeichnung angeboten, wobei sich die Anteilklassen außer im Hinblick auf die Mindestanlagesumme in Bezug auf die Höhe des gemäß § 6 Nr. 2 dieser Anlagebedingungen erhobenen Ausgabeaufschlags und der Initialkosten (gemäß § 6 Nr. 3 dieser Anlagebedingungen) sowie die Höhe der gem. § 7 Nr. 3 a) dieser Anlagebedingungen erhobenen Verwaltungsvergütung unterscheiden.

5.

Der Anteilwert wird für jede Anteilklasse gesondert errechnet, indem die Ausschüttungen (einschließlich der aus dem Gesellschaftsvermögen ggf. abzuführenden Steuern) und die Verwaltungsvergütung, die auf eine bestimmte Anteilklasse entfallen, ausschließlich dieser Anteilklasse zugeordnet werden.

AUSGABEPREIS UND KOSTEN

§ 6
Ausgabepreis, Ausgabeaufschlag, Initialkosten und Steuern

1. Ausgabepreis

Der Ausgabepreis für einen Anleger entspricht der Summe aus seiner gezeichneten Kommanditeinlage in die Gesellschaft und dem Ausgabeaufschlag. Die gezeichnete Kommanditeinlage beträgt für jeden Anleger der Anteilklasse A mindestens EUR 100.000 und für jeden Anleger der Anteilklasse B mindestens EUR 1.000.000. Höhere Summen müssen ohne Rest durch EUR 1.000 teilbar sein.

Die Summe aus dem Ausgabeaufschlag und den während der Beitrittsphase anfallenden Initialkosten beträgt für Anteilklasse A maximal 9,5 % und für Anteilklasse B maximal 5,8 % des Ausgabepreises.

2. Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag beträgt für die Anteilklasse A 5 % der gezeichneten Kommanditeinlage und für die Anteilklasse B 3 % der gezeichneten Kommanditeinlage. Es steht der Gesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen.

Der Ausgabeaufschlag wird durch die Gesellschaft als einmalige Vergütung an die Vertriebsstellen gezahlt.

3. Initialkosten

Neben dem Ausgabeaufschlag werden der Gesellschaft in der Beitrittsphase einmalige Initialkosten in Höhe von für die Anteilklasse A bis zu 5,00 % der gezeichneten Kommanditeinlage, für die Anteilklasse B bis zu 3,00 % der gezeichneten Kommanditeinlage belastet. Die Initialkosten können der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt des Beitritts der jeweiligen Anleger in Rechnung gestellt werden.

In den Initialkosten sind unter anderem Vergütungen für Vertrieb, Marketing und Konzeptionsleistungen sowie die Einsetzung der Komplementärin enthalten.

4. Steuern

Die Beträge berücksichtigen die aktuellen Umsatzsteuersätze. Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst.

§ 7
Laufende Kosten

1. Summe aller laufenden Vergütungen

Die Summe aller laufenden Vergütungen an die AIF-KVG und an Gesellschafter der AIF-KVG oder der Gesellschaft gemäß der nachstehenden Ziffer 3 kann jährlich

für die Anteilklasse A

ab dem Ende des ersten Platzierungsabschnitts bis 10 Jahre nach dem Ende des letzten Platzierungsabschnitts bis zu 1,27 % der Bemessungsgrundlage (wie nachfolgend in Ziffer 2 definiert);

im Falle der Laufzeitverlängerung vom Ende der regelmäßigen Laufzeit der Gesellschaft bis zum Beginn der Liquidationsphase der Gesellschaft bis zu 1,05 % der Bemessungsgrundlage;

während der Liquidationsphase bis zu 0,75 % der Bemessungsgrundlage;

und für die Anteilklasse B

ab dem Ende des ersten Platzierungsabschnitts bis 10 Jahre nach dem Ende des letzten Platzierungsabschnitts bis zu 1,07 % der Bemessungsgrundlage (wie nachfolgend in Ziffer 2 definiert);

im Falle der Laufzeitverlängerung vom Ende der regelmäßigen Laufzeit der Gesellschaft bis zum Beginn der Liquidationsphase der Gesellschaft bis zu 0,85 % der Bemessungsgrundlage;

während der Liquidationsphase bis zu 0,75 % der Bemessungsgrundlage

im jeweiligen Geschäftsjahr betragen, für den Zeitraum bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs 2015 mindestens jedoch EUR 608.000.

Die Liquidationsphase der Gesellschaft, auf die vorstehend Bezug genommen wird, beginnt ab Liquidationseröffnung durch Laufzeitende, Gesellschafterbeschluss oder Eintritt sonstiger Gründe nach § 131 des Handelsgesetzbuches.

Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die vorstehende Summe der laufenden Vergütung weder die gem. § 7 Ziffer 6 dieser Anlagebedingungen anfallende Ankaufsvergütung, noch die gem. § 7 Ziffer 7 dieser Anlagebedingungen ggf. anfallende erfolgsabhängige Ergebnisbeteiligung der AIF-KVG in ihrer Funktion als geschäftsführende Kommanditistin umfasst.

2. Bemessungsgrundlage

Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütungen gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % der von den Anlegern gezeichneten Kommanditeinlagen. Wird der Nettoinventarwert nur einmal jährlich ermittelt, wird für die Berechnung des Durchschnittswerts des Nettoinventarwerts dessen Wert am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres der Gesellschaft zugrunde gelegt.

3. Vergütungen, die an die AIF-KVG und bestimmte Gesellschafter zu zahlen sind:

a) Die AIF-KVG erhält für die Verwaltung der Gesellschaft (einschließlich der Übernahme der Funktion als geschäftsführende Kommanditistin) eine jährliche Vergütung, die sich wie folgt berechnet:

für die Anteilklasse A:

ab dem Ende des ersten Platzierungsabschnitts bis 10 Jahre nach dem Ende des letzten Platzierungsabschnitts in Höhe von 1,1 % p.a. der Bemessungsgrundlage;

im Falle der Laufzeitverlängerung vom Ende der regelmäßigen Laufzeit der Gesellschaft bis zum Beginn der Liquidationsphase der Gesellschaft in Höhe von 0,9 % p.a. der Bemessungsgrundlage;

ab Beginn der Liquidationsphase bis zur vollständigen Beendigung der Gesellschaft 0,60 % p.a. der Bemessungsgrundlage.

für die Anteilklasse B:

ab dem Ende des ersten Platzierungsabschnitts bis 10 Jahre nach dem Ende des letzten Platzierungsabschnitts in Höhe von 0,90 % p.a. der Bemessungsgrundlage;

im Falle der Laufzeitverlängerung vom Ende der regelmäßigen Laufzeit der Gesellschaft bis zum Beginn der Liquidationsphase der Gesellschaft in Höhe von 0,70 % p.a. der Bemessungsgrundlage;

ab Beginn der Liquidationsphase bis zur vollständigen Beendigung der Gesellschaft 0,60 % p.a. der Bemessungsgrundlage.

Von der Fondsauflage bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs 2015 beträgt die Vergütung für die AIF-KVG mindestens EUR 600.000. Die Mindestvergütung wird anteilig den beiden Anteilklassen gemäß dem Verhältnis der jeweils gezeichneten Kommanditeinlagen zum Ende des letzten Platzierungsabschnitts belastet. Die AIF-KVG ist berechtigt, auf die jährliche Vergütung quartalsweise anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zu erheben. Mögliche Überzahlungen sind nach Feststellung des tatsächlichen Nettoinventarwerts sowie der tatsächlich geleisteten Auszahlungen auszugleichen.

Die AIF-KVG kann wesentliche Teile der Verwaltungsvergütung zur Begleichung der Vergütung der von ihr beauftragten Dienstleister verwenden. Zusätzliche Kosten für den Anleger hierdurch fallen nicht an.

b) Der persönlich haftende Gesellschafter der Gesellschaft erhält als Entgelt für seine Haftungsübernahme eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,025 % der Bemessungsgrundlage, jedoch mindestens EUR 8.000 und höchstens EUR 12.000 im jeweiligen Geschäftsjahr. Er ist berechtigt, hierauf monatlich anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen zu erheben.

c) Die Treuhand-Kommanditistin erhält für die von ihr auf Grund des Treuhand- und Verwaltungsvertrags erbrachten Leistungen, die sie allen Anlegern einschließlich den Direktkommanditisten gegenüber erbringt, eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,12 % der Bemessungsgrundlage. Die Kosten werden von der Gesellschaft getragen. Die Vergütung ist zum Ende des betreffenden Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Die Treuhand-Kommanditistin kann vierteljährliche Vorschüsse auf die Vergütung anfordern. Überschüssige Vorschüsse sind unmittelbar nach der Abrechnung zum Fälligkeitszeitpunkt zurückzuzahlen.

4. Verwahrstellenvergütung

Die jährliche Vergütung für die Verwahrstelle beträgt 0,054 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr, mindestens jedoch EUR 31.535. Die Verwahrstelle kann hierauf monatlich anteilige Vorschüsse auf Basis der jeweils aktuellen Planzahlen erhalten.

5. Aufwendungen, die zu Lasten der Gesellschaft gehen:

a)

Folgende nach Auflage des Investmentvermögens entstehende Kosten einschließlich ggf. darauf entfallender Steuern können der Gesellschaft in Rechnung gestellt werden:

1.

Kosten für den externen Bewerter für die Bewertung der Vermögensgegenstände gem. §§ 261, 271 KAGB;

2.

bankübliche Depot- und Kontogebühren außerhalb der Verwahrstelle, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland;

3.

Aufwendungen für die Beschaffung von Fremdkapital, insbesondere an Dritte gezahlte Zinsen;

4.

für die Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs- und Betriebskosten, die von Dritten in Rechnung gestellt werden);

5.

Kosten für die Prüfung der Gesellschaft durch deren Abschlussprüfer;

6.

Von Dritten in Rechnung gestellte Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen der Gesellschaft sowie der Abwehr von gegen die Gesellschaft erhobenen Ansprüchen;

7.

Gebühren und Kosten, die von staatlichen und anderen öffentlichen Stellen in Bezug auf die Gesellschaft erhoben werden;

8.

Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf die Gesellschaft und ihre Vermögensgegenstände (einschließlich steuerrechtlicher Bescheinigungen beziehungsweise Steuererklärungen), die von externen Rechts- oder Steuerberatern in Rechnung gestellt werden;

9.

Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten, soweit diese gesetzlich erforderlich sind, sowie

10.

von der Gesellschaft geschuldete Steuern und Abgaben.

b)

Auf Ebene der von der Gesellschaft gehaltenen Zwischengesellschaften oder sonstigen Beteiligungsgesellschaften können ebenfalls Kosten nach Maßgabe von Buchstabe a) Ziffern 1-9 anfallen; sie werden nicht unmittelbar der Gesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rechnungslegung der Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungslegung auf den Nettoinventarwert der Gesellschaft aus.

c)

Aufwendungen, die bei einer Zwischengesellschaft oder sonstigen Beteiligungsgesellschaft aufgrund von besonderen Anforderungen des KAGB entstehen, sind von den daran beteiligten Gesellschaften, die diesen Anforderungen unterliegen, im Verhältnis ihrer Anteile zu tragen.

6. Transaktions- und Investitionskosten

a) Im Falle des Erwerbs eines Vermögensgegenstandes nach § 1 Ziffer 1 (i) bis (iii) dieser Anlagebedingungen (§ 261 Absatz 1 Nr. 4 bis 6 KAGB) in Form eines Primary Fund Investments, eines Secondary Fund Investments bzw. eines Co-Investments

für die Anteilklasse A

erhält die AIF-KVG jeweils eine einmalige Ankaufsgebühr in Höhe von 1,1 % der gegenüber dem jeweiligen Zielfonds bzw. Co-Investment abgegebenen Kapitalzusage bzw. des vereinbarten Kaufpreises

für die Anteilklasse B

erhält die AIF-KVG jeweils eine einmalige Ankaufsgebühr in Höhe von 0,9 % der gegenüber dem jeweiligen Zielfonds bzw. Co-Investment abgegebenen Kapitalzusage bzw. des vereinbarten Kaufpreises.

Die Transaktionsgebühr fällt auch an, wenn die AIF-KVG den Erwerb für Rechnung einer Zwischengesellschaft tätigt, an der die Gesellschaft beteiligt ist.

Im Fall des Erwerbs eines Vermögensgegenstandes durch die AIF-KVG für Rechnung einer Zwischengesellschaft, an der die Gesellschaft beteiligt ist, ist ein Anteil der abgegebenen Kapitalzusagen beziehungsweise des Kaufpreises in Höhe des an der Zwischengesellschaft gehaltenen Anteils anzusetzen. Im Falle des Erwerbs einer Beteiligung an einer Zwischengesellschaft ist ein Anteil des Verkehrswerts der von der Zwischengesellschaft gehaltenen Vermögenswerte in Höhe des an der Zwischengesellschaft gehaltenen Anteils anzusetzen.

b) Der Gesellschaft werden die im Zusammenhang mit Veräußerungen oder sonstigen Transaktionen von Dritten in Rechnung gestellten Kosten belastet, soweit es sich nicht um einen Erwerbsvorgang handelt, für den eine Vergütung nach Buchstabe a) anfällt. Diese Aufwendungen einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern können der Gesellschaft unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen des Geschäfts belastet werden.

7. Erfolgsabhängige Ergebnisbeteiligung

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält zusätzlich zu ihrer laufenden Vergütung eine erfolgsabhängige Beteiligung am Gewinn (realisiertes Ergebnis) der Gesellschaft für ihre im Gesellschafterverhältnis erbrachten Leistungen, sobald die Auszahlungen der Gesellschaft an die Anleger einer Anteilklasse einen bestimmten Schwellenwert überschritten haben.

Der Schwellenwert ist erreicht, wenn von der Gesellschaft an die Anleger einer Anteilklasse Auszahlungen in Höhe der Summe aus den von ihnen geleisteten Einlagen (ohne Ausgabeaufschlag), etwaigen Vorzugsausschüttungen (siehe § 8.3 dieser Anlagebedingungen) und eines Betrags in Höhe von 8 % p.a. ihres durchschnittlich gebundenen Kapitals erfolgt sind. Das durchschnittlich gebundene Kapital wird für jede Anteilklasse monatlich berechnet und bestimmt sich nach den zum jeweiligen Zeitpunkt von den Anlegern der betreffenden Anteilklasse geleisteten Einlagen (ohne Ausgabeaufschlag), jedoch unter Abzug bereits getätigter Auszahlungen der Gesellschaft an die Anleger.

Nach Erreichen des Schwellenwertes gelten für die betreffende Anteilklasse folgende Regelungen zur Ergebnisverteilung unter Berücksichtigung der erfolgsabhängigen Ergebnisbeteiligung der geschäftsführenden Kommanditistin:

a)

Zunächst steht der verbleibende Gewinn solange in voller Höhe der geschäftsführenden Kommanditistin zu, bis diese insgesamt 12,5 % des Betrags der an die Anleger der betreffenden Anteilklasse erfolgten Auszahlungen in Höhe von 8 % p.a. des durchschnittlich gebundenen Kapitals erhalten hat.

b)

Von dem danach verbleibenden Gewinn werden 12,5 % dem laufenden Konto der geschäftsführenden Kommanditistin und 87,5 % den Anlegern der betreffenden Anteilklasse zugewiesen.

Wenn und soweit die geschäftsführende Kommanditistin eine erfolgsabhängige Ergebnisbeteiligung im Wege von Auszahlungen nach § 8 dieser Anlagebedingungen erhalten hat, im Rahmen der Schlussabrechnung der Liquidation jedoch festgestellt wird, dass die Anleger der betreffenden Anteilklasse den Schwellenwert bei Vornahme der Schlusszahlung nicht erreichen würden, ist die geschäftsführende Kommanditistin zur Rückzahlung der erfolgsabhängigen Ergebnisbeteiligung an die Gesellschaft verpflichtet, bis auf Ebene der Anleger der betreffenden Anteilklasse der Schwellenwert bei (entsprechend angepasster) Schlusszahlung erreicht wird. Der an die Gesellschaft seitens der geschäftsführenden Kommanditistin ggf. gemäß diesem Absatz zurückzuführende Betrag ist betragsmäßig beschränkt auf die von der geschäftsführenden Kommanditistin insgesamt erhaltenen Ausschüttungen abzüglich der auf die entsprechenden Beträge gezahlten, bestandskräftig festgestellten und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Rückführung geltenden steuerlichen Bestimmungen zu erwartenden Steuern.

8. Geldwerte Vorteile

Geldwerte Vorteile, die die AIF-KVG oder ihre Gesellschafter oder Gesellschafter der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verwaltung der Gesellschaft oder der Bewirtschaftung der dazu gehörenden Vermögensgegenstände erhalten, werden auf die Verwaltungsvergütung angerechnet.

9. Sonstige vom Anleger zu entrichtende Kosten

a) Der Anleger hat der Treuhand-Kommanditistin im Falle einer Beendigung der Treugeberstellung und einer eigenen Eintragung als Kommanditist die dadurch entstandenen und nachgewiesenen Kosten und Auslagen (einschließlich Notargebühren, Handelsregistervollmacht- und Registerkosten) zu erstatten.

b) Bei vorzeitigem Ausscheiden aus der Gesellschaft oder einer Übertragung eines Anteils auf einen Erwerber oder Rechtsnachfolger kann die Treuhand-Kommanditistin vom Anleger (beziehungsweise im Falle der Übertragung vom Erwerber bzw. Rechtsnachfolger) Erstattung für notwendige Kosten und Auslagen (einschließlich Notargebühren, Handelsregistervollmacht- und Registerkosten) in nachgewiesener Höhe, jedoch jeweils nicht mehr als 3,5 % des Anteilwertes verlangen. Die Kosten und Auslagen können auch bei der Ausschüttung in Abzug gebracht werden.

10. Erwerb von Anteilen an Ziel-Investmentvermögen

Beim Erwerb von Anteilen an Ziel-Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der AIF-KVG selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die AIF-KVG durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die AIF-KVG oder die andere Gesellschaft keine Ausgabeaufschläge berechnen.

Beteiligt sich die Gesellschaft an Ziel-Investmentvermögen, die von der AIF-KVG selbst verwaltet werden, so werden die von der AIF-KVG in ihrer Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft des Ziel-Investmentvermögens vereinnahmten Verwaltungsvergütungen auf die Verwaltungsvergütung der AIF-KVG auf Ebene der Gesellschaft angerechnet. Die KVG wird sicherstellen, dass die von ihr auf Ebene des Ziel-Investmentvermögens vereinnahmten Verwaltungsvergütungen die entsprechenden Vergütungen auf Ebene der Fondsgesellschaft nicht übersteigen.

Die AIF-KVG hat zudem im Jahresbericht die Vergütung offen zu legen, die von einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, mit der die AIF-KVG jeweils durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die von der Gesellschaft gehaltenen Anteile an Ziel-Investmentvermögen berechnet wurde.

11. Steuern

Die Beträge berücksichtigen die aktuellen Umsatzsteuersätze. Bei einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes werden die genannten Bruttobeträge bzw. Prozentsätze entsprechend angepasst.

ERTRAGSVERWENDUNG, GESCHÄFTSJAHR, DAUER UND BERICHTE

§ 8
Ausschüttungen

1.

Sachwertausschüttungen sind unzulässig.

2.

Die freie verfügbare Liquidität der Gesellschaft soll an die Anleger nur ausgezahlt werden, soweit sie nicht nach Auffassung der geschäftsführenden Kommanditistin zur Wiederanlage im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Beschränkungen, als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung der Geschäfte der Gesellschaft bzw. zur Erfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten (einschließlich Eventualverbindlichkeiten) oder zur Substanzerhaltung der Gesellschaft notwendig ist. Die Höhe der Auszahlungen kann variieren. Es kann zur Aussetzung der Auszahlungen kommen.

3.

Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach dem Verhältnis der Kapitalanteile. Die in § 7 Ziffer 7 dieser Anlagebedingungen enthaltenen Regelungen zur Ergebnisverteilung finden in Bezug auf die Verteilung von Ausschüttungen entsprechende Anwendung. Soweit das Ergebnis nach § 7 dieser Anlagebedingungen Anlegern der Anteilklasse A und Anlegern der Anteilklasse B abweichend von den Kapitalanteilen zugewiesen werden, erfolgt auch bei der Ermittlung der an die Anleger der Anteilklasse A und Anleger der Anteilklasse B auszuzahlenden Beträge eine abweichende Zuteilung. Wenn Anleger Kapitaleinzahlungen vor dem Beitritt des letzten Anlegers leisten, so erhalten diese eine Vorzugsausschüttung in Höhe von 5 % p.a. der vorzeitig eingezahlten Beträge bezogen auf den Zeitraum der jeweiligen Einzahlung durch die früher beitretenden Anleger bis zu dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Einzahlungsverpflichtung(en) durch den zuletzt beitretenden Anleger.

§ 9
Geschäftsjahr, Laufzeit und Berichte

1.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr; das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr.

2.

Die Gesellschaft ist entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft befristet. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre ab dem Ende des Platzierungszeitraums mit dreimaliger Verlängerungsoption der geschäftsführenden Kommanditistin um jeweils ein Jahr unter der Voraussetzung, dass die Verlängerung nach pflichtgemäßem Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin im Interesse der Anleger liegt. Anschließend kann die Laufzeit auf Vorschlag der geschäftsführenden Kommanditistin mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung, die der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedarf, bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern dies nach pflichtgemäßem Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin im Hinblick auf die Liquidation beziehungsweise Veräußerung der Investments im Interesse der Anleger liegt. Sie wird nach Ablauf der Laufzeit aufgelöst und abgewickelt (liquidiert).

3.

Während der Laufzeit der Gesellschaft bestehen keine ordentlichen Kündigungsrechte der Anleger. Ein Ausscheiden von Anlegern aus der Gesellschaft oder die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses sind daher nur möglich, wenn die Voraussetzungen nachstehender Ausnahmesituationen gegeben sind. Solche Ausnahmesituationen sind (i) die Entscheidung, die Beteiligungsmöglichkeit an der Gesellschaft nicht weiter anzubieten und die Rückabwicklung der Gesellschaft gem. § 4.3 des Gesellschaftsvertrags, (ii) der Ausschluss eines nicht zulässigen Kommanditisten gemäß § 4.4 des Gesellschaftsvertrags, (iii) der Ausschluss eines säumigen Kommanditisten gemäß § 5.4 des Gesellschaftsvertrags, (iv) der Ausschluss der Erben bei unberechtigter Nachfolge gemäß § 16.2 des Gesellschaftsvertrags, (v) die Kündigung aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 17.1 des Gesellschaftsvertrags, (vi) das Ausscheiden aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 17.2 des Gesellschaftsvertrags, (vii) der Ausschluss aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 17.3 des Gesellschaftsvertrags und (viii) das Ausscheiden eines Anlegers aus der Gesellschaft oder die Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften. Für einen (durch Ausschluss oder Kündigung) ausscheidenden Anleger beträgt der Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft 80 % des Verkehrswerts der Beteiligung.

4.

Im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft werden die laufenden Geschäfte beendet, etwaige noch offene Forderungen der Gesellschaft eingezogen, das übrige Vermögen in Geld umgesetzt und etwaige verbliebene Verbindlichkeiten der Gesellschaft beglichen. Ein nach Abschluss der Liquidation verbleibendes Vermögen der Gesellschaft wird nach den Regeln des Gesellschaftsvertrags und den anwendbaren handelsrechtlichen Vorschriften verteilt.

5.

Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres der Gesellschaft erstellt die AIF-KVG einen Jahresbericht gemäß § 158 KAGB in Verbindung mit § 135 KAGB, auch in Verbindung mit § 101 Absatz 2 KAGB. Zudem sind die in § 148 Absatz 2 KAGB genannten Angaben im Anhang des Jahresberichtes zu machen.

6.

Der Jahresbericht ist bei den im Verkaufsprospekt und in den wesentlichen Anlegerinformationen angegebenen Stellen erhältlich; er wird ferner im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

§ 10
Aufnahme in andere Investmentvermögen und
Aufnahme von anderen Investmentvermögen

Die Gesellschaft kann unter Wahrung der jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und Beschränkungen, wie etwa des Umwandlungsgesetzes, sowie der Bestimmungen der Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrags in ein anderes Investmentvermögen aufgenommen werden. Die Gesellschaft kann ferner unter denselben Voraussetzungen ein anderes Investmentvermögen in das Gesellschaftsvermögen aufnehmen.

§ 11
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlagebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte sich in diesen Anlagebedingungen eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem gewünschten wirtschaftlichen und rechtlichen Ergebnis soweit wie möglich entspricht.

ISARIA Wohnbau mit Michael Haupt an der Unternehmensspitze vor der Übernahme

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LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE

Die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Deutschland, (die „Bieterin“), hat am 28. Juli 2016 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot und Abfindungsangebot in Form eines Barangebots nach dem WpÜG und zugleich eines Abfindungsangebots nach dem Börsengesetz (zusammen das „Angebot“) an die Aktionäre der ISARIA Wohnbau AG, München, Deutschland, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie der ISARIA Wohnbau AG (ISIN: DE000A1E8H38 und DE000A2BPRY4) (die „ISARIA-Aktien“) gegen Zahlung eines Geldbetrags von EUR 4,50 je zur Annahme eingereichter ISARIA-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 25. August 2016, 24:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), soweit sie nicht nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verlängert wird.

1.

Bis zum 11. August 2016, 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit) (der „Stichtag“), wurde das Angebot für insgesamt 1.181.123 (in Worten: eine Million einhunderteinundachtzigtausend einhundertdreiundzwanzig) ISARIA-Aktien angenommen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 4,97 % des zum Stichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Stichtag bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG.

2.

Die Bieterin selbst hält zum Stichtag insgesamt 6.622.817 (in Worten: sechs Millionen sechshundertzweiundzwanzigtausend achthundertsiebzehn) ISARIA-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 27,87 % des zum Stichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Stichtag bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG.

3.

Weder die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen noch deren Tochterunternehmen i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 1 und S. 3 WpÜG halten zum Stichtag unmittelbar ISARIA-Aktien.

4.

Die Bieterin selbst hält zum Stichtag Instrumente i. S. d. §§ 25, 25a WpHG betreffend ISARIA-Aktien, die zum Erwerb von insgesamt 11.232.679 (in Worten: elf Millionen zweihundertzweiunddreißigtausend sechshundertneunundsiebzig) ISARIA-Aktien führen könnten. Dies entspricht einem Anteil von ca. 47,27 % des zum Stichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Stichtag bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG. Die Reduzierung der Zahl der zum Stichtag gehaltenen Instrumente – im Vergleich zur Vorwoche – ist die Folge davon, dass Gegenparteien dieser Instrumente (Irrevocable Tender Commitments) in Absprache mit der Bieterin die von ihnen gehaltenen ISARIA-Aktien bereits jetzt und nicht, wie ursprünglich vereinbart, innerhalb der letzten fünf Werktage vor Ablauf der weiteren Annahmefrist eingereicht haben.

5.

Die ISARIA Wohnbau AG hat beschlossen, eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht in Höhe von EUR 11.882.000,00 vorzunehmen, deren Bezugsfrist vom 4. August bis 17. August 2016 läuft. Die Bieterin hat in Bezug auf Bezugsrechte aus dieser Kapitalerhöhung mit der ISARIA Wohnbau AG und Aktionären der ISARIA Wohnbau AG Vereinbarungen abgeschlossen, und ihr stehen aus bereits gehaltenen ISARIA-Aktien Bezugsrechte zu, aufgrund derer sie insgesamt die Übereignung von 9.296.983 (in Worten: neun Millionen zweihundertsechsundneunzigtausend neunhundertdreiundachtzig) neuen ISARIA-Aktien im Sinne von § 31 Abs. 6 S. 1 WpÜG verlangen kann und die keine Instrumente i. S. d. §§ 25, 25a WpHG sind. Dies entspricht einem Anteil von ca. 39,12 % des zum Stichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Stichtag bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG.

6.

Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 1 und S. 3 WpÜG zum Stichtag mittelbar oder unmittelbar Aktien der ISARIA Wohnbau AG noch werden diesen weitere Stimmrechte aus ISARIA-Aktien gemäß § 30 WpÜG zugerechnet. Auch halten zum Stichtag weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 1 und S. 3 WpÜG darüber hinaus unmittelbar oder mittelbar Instrumente i. S. d. §§ 25, 25a WpHG betreffend ISARIA-Aktien, die zum Erwerb von ISARIA-Aktien führen könnten, oder nach §§ 25, 25a WpHG mitzuteilenden Stimmrechtsanteile in Bezug auf ISARIA Wohnbau AG.

Die Gesamtzahl der ISARIA-Aktien und der Stimmrechte der Bieterin aus ISARIA-Aktien, für die das Angebot bis zum Stichtag angenommen wurde, zuzüglich der ISARIA-Aktien, die bereits von der Bieterin unmittelbar gehalten werden, zuzüglich der ISARIA-Aktien, zu deren Erwerb die gehaltenen Instrumente führen könnten, zuzüglich der neuen ISARIA-Aktien, deren Übereignung die Bieterin verlangen kann, beläuft sich auf 19.036.619 zum Stichtag bereits bestehende und 9.296.983 im Fall der Durchführung der Kapitalerhöhung entstehende ISARIA-Aktien, insgesamt also auf 28.333.602 (in Worten: achtundzwanzig Millionen dreihundertdreiunddreißigtausend sechshundertzwei) ISARIA-Aktien. Dies entspricht, ohne Berücksichtigung von Bezugsrechten auf aus der Kapitalerhöhung entstehenden Aktien, einem Anteil von ca. 80,11 % des zum Stichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Stichtag bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG und, unter Berücksichtigung von Bezugsrechten auf aus der Kapitalerhöhung entstehende ISARIA-Aktien, einem Anteil von ca. 79,49 % des für den Fall der vollständigen Durchführung der in Ziffer 5 beschriebenen Kapitalerhöhung bestehenden Grundkapitals und der für diesen Fall bestehenden Stimmrechte der ISARIA Wohnbau AG.

Frankfurt am Main, den 11. August 2016

LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG

Die Geschäftsführung der LSREF4 ARIA Verwaltungs GmbH

als Komplementärin der LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Wertpapieren der ISARIA Wohnbau AG dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage enthalten, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von ISARIA Wohnbau AG-Wertpapieren wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), der WpÜG-Angebotsverordnung und des Börsengesetzes (BörsG), durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von ISARIA Wohnbau AG-Wertpapieren sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als der Bundesrepublik Deutschland geschützt zu werden.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG oder für sie tätige Broker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar ISARIA Wohnbau AG-Wertpapiere erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf ISARIA Wohnbau AG-Wertpapiere gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.lsref4aria.de
im Internet am: 11.08.2016.

Frankfurt am Main, den 11. August 2016

LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG


Insolvenzeröffnung: Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG

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Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 24461 eingetragenen Vivacon Grundstückseigentums GmbH & Co. KG, Kaiser Wilhelm Ring 27-29, 50672 Köln, vormals Agrippinawerft 30, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 59023 eingetragene Vivacon Grundstückseigentumsverwaltungs GmbH, Kaiser Wilhelm Ring 27-29, 50672 Köln, vormals Agrippinawerft 30, 50678 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Ursula Rutovitz wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.08.2016, um 11:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.04.2014 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln, Telefon: 0221 99 22 30-0, Fax: 0221 99 22 3035.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.10.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 10.11.2016, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.10.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1211 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

75 IN 156/14

Amtsgericht Köln, 05.08.2016

Bilanz: Rigel Schiffahrts GmbH & Co KG MT „Travestern“ –über 1,8 Millionen Euro nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten

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Rigel Schiffahrts GmbH & Co KG MT „Travestern“ Leer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

31.12.2014 31.12.2013
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25.564,60 25.564,60
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Gesellschafter 64.000,00 55.625,16
2. sonstige Vermögensgegenstände 13.657,94 5.290,76
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 250,00 (Vorjahr € 250,00)
77.657,94 60.915,92
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.792.942,11 2.558.416,01
1.870.600,05 2.619.331,93
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile persönlich haftender Gesellschafter 169.684,26 169.684,26
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 1.862.094,39 1.869.042,20
3.927.943,30 4.683.622,99

PASSIVA

31.12.2014 31.12.2013
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile persönlich haftender Gesellschafter
a) Komplementäreinlage 521.630,64 521.630,64
b) Kapitalrücklage 14.827,47 14.827,47
c) Gesellschafterverrechnungskonto -706.142,37 -706.142,37
d) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile 169.684,26 169.684,26
II. Kapitalanteile von Kommanditisten
a) Kommanditeinlage 12.056.149,64 12.056.149,64
b) Kapitalrücklage 560.401,46 560.401,46
c) Gesellschafterverrechnungskonto -14.478.645,49 -14.485.593,30
d) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile 1.862.094,39 1.869.042,20
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 785.000,00
2. sonstige Rückstellungen 248.654,01 380.226,46
248.654,01 1.165.226,46
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.754,48 11.145,12
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 17.754,48 (Vorjahr: € 11.145,12)
2. sonstige Verbindlichkeiten 3.661.534,81 3.507.251,41
– davon gegenüber Gesellschafter € 3.661.53481 (Vorjahr: € 3.507.251,41)
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 16.944,07 (Vorjahr: € 12.520,31)
3.679.289,29 3.518.396,53
3.927.943,30 4.683.622,99

Anhang 2014

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss unserer Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt. Dabei wurden die für Personengesellschaften geltenden Vorschriften des HGB beachtet. Die Gesellschaft ist eine kleine Kommanditgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Die Geschäftsführung hat entschieden, den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 unter der Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufzustellen, da die Gesellschaft ihren wesentlichen Vermögensgegenstand veräußert hat und die Liquidation der Gesellschaft beabsichtigt ist.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu den Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips, Verbindlichkeiten mit Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag passiviert worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Gemäß § 256a HGB werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokaler Währung wurden erfolgswirksam erfasst und im Anhang erläutert.

Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2014

Werte für 2014 in €, Vorjahr in T€

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft hat 1993 die Rigel Schiffahrts Beteiligungs GmbH MT “Travestern“ gegründet und hält sämtliche Anteile an dieser Gesellschaft (€ 25.564,60 = Eigenkapital; Jahresergebnis (2011 = € -89,93).

sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen voraussichtliche Kosten für die Einstellung der Unternehmenstätigkeit € 225.654,01 sowie Jahresabschlusskosten € 23.000,00.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sich Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten, die sich wie folgt aufgliedern:

31.12.2014 31.12.2013
stille Beteiligung 2.556.459,41 2.556
Zinsen stille Beteiligung 1.065.123,20 914
Rigel Schiffahrts Beteiligungs GmbH & Co. KG MT „Travestern“ 25.769,11 24
andere Gesellschafter 14.183,09 13
3.661.534,81 3.507

Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag wird in der Bilanz ein negatives Eigenkapital von € 2,0 Mio ausgewiesen.

Gemäß § 172 Abs. 4 HGB führen Entnahmen (Ausschüttungen) der Kommanditisten, die nicht durch Gewinne getätigt werden, in Höhe von € 6.792.002,41 zu einem Wiederaufleben der Haftung der Kommanditisten.

Die Geschäftsführung nimmt die Rigel Schiffahrts GmbH & Co. KG, Leer, (persönlich haftende Gesellschafterin) wahr, vertreten durch Herrn Dr. Holger Poets, Jurist, Bremen. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit (§ 285 Nr. 10 HGB).

Persönlich haftende Gesellschafter sind die Rigel Schiffahrts GmbH & Co. KG, Leer, mit einer Einlage von € 521.630,64 sowie ohne Einlage die Rigel Schiffahrts Beteiligungs GmbH MT “Travestern“, Leer. Das Kommanditkapital der Rigel Schiffahrts GmbH & Co. KG beträgt € 580.500,- und das Stammkapital der Rigel Schiffahrts Beteiligungs GmbH MT “Travestern“ beträgt € 25.564,60.

Beirat :

Herr Kay Thomson, Wilhelmshaven, (Vorsitzender)

Herr Alexander Seiler, Eggenfelden (bis 13. Juni 2014)

Herr Dieter Wäscher, Kaarst

Die Beiratsvergütungen betrugen € 8.000,00.

Leer, den 15. Dezember 2015

Dr. Holger Poets

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Rigel Schiffahrts GmbH & Co. KG

Insolvenzeröffnungsverfahren: Vermögen der EW Energyworld24 GmbH – Anordnung

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der EW Energyworld24 GmbH, Husemannstr. 9, 10435 Berlin,Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg – Handelsregister; Register-Nr.: HRB 115985

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.08.2016 um 13:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Herr Rechtsanwalt Christoph Rosenmüller, Berliner Straße 117, 10713 Berlin bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 15.08.2016

36e IN 2443/16 Amtsgericht Charlottenburg, 16.08.2016

Beim Angebot der D.V.I. Ivestment GmbH und Immobilienfonds Ziel 7 GbR daran denken – Keiner hat etwas zu verschenken

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Immobilienfonds Ziel 7 GbR, darum geht es bei dem Angebot, was man im Internet auffinden kann.  Über dieses Angebot informiert derzeit in einem Artikel eine Rechtsanwältin aus Dresden. Bedenken Sie bitte bei solchen Angeboten immer, das einer der solch ein Angebot unterbreitet letztlich ein Geschäft machen will, völlig legitim. Wenn Sie das aber zu Ende denken, dann wissen sie auch auf wessen Kosten er dieses Geschäft machen möchte.

Wir gehen einmal davon aus, daß auch die Rechtsanwältin sicherlich nicht ohne Gebühren zu berechnen arbeiten wird. Unterstellt wir reden über die im Artikel genannten 30%, dann wären die Kosten der Rechtsanwältin sicherlich noch in Abzug zu bringen. Es geht aber dann noch weiter. Lesen wir den Artikel richtig, dann geht die Forderung da ja noch weiter, denn die Risiken erwirbt das Unternehmen nicht mit.

Mal ehrlich, erkennen sie da noch das Geschäft für sich?

Hier der Artikel der Rechtsanwältin aus Dresden.

In den 90er Jahren wurde Anlegern als Kapitalanlage eine Gesellschaftsbeteiligung an einem Immobilienfonds verkauft. Die Gesellschafterstellung war/ist die eines GbR-Gesellschafters. Herr Ziel legte damalig eine Vielzahl dieser GbRs in Berlin mit Objekten in Berlin auf.

Geworben wurde mit steuerlichen Vorteilen, und damit dass die Objekte staatlich gefördert sind und auch nach 20 Jahren eine Anschlussförderung gewährt wird; sich das Objekt also trägt.

Die Anschlussförderung wurde aber nicht gewährt und das Finanzierungskonstrukt brach zusammen, mit der Folge, dass die Gesellschafter Nachschüsse leisten müssen und teilweise große und teure Sanierungsverfahren durchgeführt werden mussten.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/beteiligung-an-immobilienfonds-ziel-gbr-verkauf-moeglich_085812.html

Insolvenzantragsverfahren: Megalodon Investment Group GmbH – Mangels Masse abgewiesen

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In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.Megalodon Investment Group GmbH,Allee der Kosmonauten 28a, 12681 Berlin,vertreten durch den Geschäftsführer Hendrik Seidel,  Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 165308
– Schuldnerin –

Beschluss:

Der am 23.10.2015 eingegangene Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen (§ 26 Insolvenzordnung).
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

36m IN 5913/15 Amtsgericht Charlottenburg, 16.08.2016

Insolvenzeröffnung: DEMAT DIRECT EXPOSITION MANAGING AND TRADING GMBH

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Am 09.08.2016 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren  DEMAT DIRECT EXPOSITION MANAGING AND TRADING GMBH, Carl von Noorden Platz 5, 60596 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 27428),vertreten durch:

  1. Diana Schnabel, (Geschäftsführerin),
  2. Dr. Ing. Eberhard Döring, (Geschäftsführer),  eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/959110-0, Fax: 069/959110-80, Internet: http://www.hgw.de

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 14.11.2016

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 28.11.2016 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

  • Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
  • Wahl eines Gläubigerausschusses
  • Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
  • Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
  • Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
  • gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.08.2016

Bilanz: DS-Rendite-Fonds Nr. 139 Flugzeugfonds XIII GmbH & Co. KG Dortmund –Über 400.000 Euro Jahresfehlbetrag

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DS-Rendite-Fonds Nr. 139 Flugzeugfonds XIII GmbH & Co. KG Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bescheinigung

In dem zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen zutreffend in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

„An die DS-Rendite-Fonds Nr. 139 Flugzeugfonds XIII GmbH & Co. KG, Dortmund

Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der DS-Rendite-Fonds Nr. 139 Flugzeugfonds XIII GmbH & Co. KG, Dortmund, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25 VermAnIG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnIG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Essen, 16. März 2016

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Haarmann, Wirtschaftsprüfer

Knoche, Wirtschaftsprüferin

Bilanz zum 31. Dezember 2015

Aktiva

EUR EUR 31.12.2014
TEUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
Flugzeug 112.377.215,08 125.724
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Gesellschafter 59,50 0
2. Sonstige Vermögensgegenstände 14.426,39 14
14.485,89 14
II. Guthaben bei Kreditinstituten 3.591.234,06 3.253
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 42
115.982.935,03 129.033

Passiva

EUR EUR 31.12.2014
TEUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile
Kapitalanteile der Kommanditisten
Kommanditeinlagen 70.152.500,00 70.165
Entnahmen 17.917.369,83 12.840
Verlustanteile 19.578.239,21 19.176
32.656.890,96 38.149
II. Rücklagen 3.508.750,00 3.509
36.165.640,96 41.658
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 18.366,60 18
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 79.525.888,39 87.094
2. Verbindlichkeiten aus Leistungen 107,10 0
3. Sonstige Verbindlichkeiten 9.718,53 0
79.535.714,02 87.094
D. Rechnungsabgrenzungsposten 263.213,45 263
115.982.935,03 129.033

Gewinn- und Verlustrechnung für 2015

EUR EUR 2014
TEUR
1. Rohergebnis 16.846.349,00 16.846
2. Abschreibungen auf Sachanlagen 13.351.143,00 13.351
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 578.289,43 576
-13.929.432,43 -13.927
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.745,04 7
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.324.183,51 3.592
-3.322.438,47 -3.585
6. Jahresfehlbetrag 405.521,90 666
7. Abschreibung von den Kapitalkonten der Kommanditisten -405.521,90 -666
8. Bilanzgewinn 0,00 0

Anhang für 2015

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB, § 24 VermAnIG sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Gemäß Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht vom 20. Oktober 2011 erfüllt die Gesellschaft nicht die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. Die Rechnungslegungsvorschriften für Finanzdienstleistungsunternehmen sind daher von der Gesellschaft nicht anzuwenden.

Die Vorschriften des § 24 VermAnIG sind seit 2014 anzuwenden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungsund Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Flugzeug wird nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer von 12 Jahren um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ein Wertberichtigungsbedarf war nicht gegeben.

Die Kapitalanteile der Kommanditisten wurden in EUR geleistet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bewertungseinheiten

Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. Es wird die Einfrierungsmethode angewandt, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind kurzfristig fällig und resultieren im Wesentlichen aus Vorsteuererstattungsansprüchen.

Rücklagen

Die Kommanditisten haben ein Agio von 5 % auf die Kommanditeinlagen geleistet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Kosten für die Prüfung des Abschlusses 2015.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im folgenden Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt.

Restlaufzeit
bis 1 Jahr
TEUR
1 bis 5 Jahre
TEUR
über 5 Jahre
TEUR
gesichert Gesamt
31.12.2015 31.12.2014
TEUR TEUR TEUR
Art der Verbindlichkeit
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 8.051 34.444 37.031 79.526 79.526
(Vorjahr) (7.774) (33.192) (46.128) (87.094)
2. Verbindlichkeiten aus Leistungen 0 0 0 0
(Vorjahr) (0) (0) (0) (0)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 10 0 0 10
(Vorjahr) (0) (0) (0) (0)
8.061 34.444 37.031 79.536 87.094

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Eintragung der finanzierenden Bank als Gläubiger in die Flugzeugrolle, die Abtretung der Rechte und Ansprüche aus dem Leasingvertrag sowie der Verpfändung von Bankguthaben besichert.

Zinsderivatgeschäfte

Zur Sicherung der Zinskonditionen wurden für die Darlehn Zinsswapgeschäfte abgeschlossen. Es gelten folgende Konditionen:

Darlehnsbetrag Laufzeit gesicherter Zins
in %
EUR 56.589 06.06.2012 – 06.06.2022 3,73
EUR 22.731 06.06.2012-06.06.2022 4,71

Anhand der von der Bank vorgelegten Bewertung ergeben sich für die Zinsswaps zum 31. Dezember 2015 negative Werte in Höhe von TEUR 3.463 bzw. TEUR 2.927. Die Bewertung wurde auf Basis der Discounted Cashflow-Methode vorgenommen. Da es sich jeweils um eine Bewertungseinheit handelt, waren keine Rückstellungen zu bilden.

Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft hat zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus den Zinszahlungen für die Darlehn die unter den Zinsderivaten dargestellten Zinsswaps mit Nominalbeträgen von TEUR 56.589 und TEUR 22.731 (Sicherungsgeschäfte) abgeschlossen, mit denen der variable Zinssatz der betragsmäßig entsprechenden Darlehnstranche des Darlehns (Grundgeschäft) wirtschaftlich in einen Festzinssatz umgewandelt wird. Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft bilden gemäß §254 HGB eine Bewertungseinheit. Die Zahlungsströme gleichen sich bis zum Ende der Laufzeit (06.06.2022) aus.

Zur Messung der Effektivität der Sicherungsbeziehung wird die „Critical-Terms-Match- Methode“ verwendet. Aufgrund der Übereinstimmung der wesentlichen Parameter und Bedingungen von Grund- und Sicherungsgeschäft ist die Eignung des Sicherungsgeschäfts zur wirksamen Absicherung des Grundgeschäfts grundsätzlich gegeben. Das Sicherungsinstrument Zinsswap ist dazu geeignet, das Zinsänderungsrisiko (Cash Flow Risiko), welches auf die Entwicklung des Grundgeschäfts Einfluss hat, hinreichend abzudecken. Die Effektivität des Sicherungszusammenhangs wird sowohl zu Beginn, für die Zukunft als auch für die Dauer des Sicherungszusammenhangs als hoch wirksam eingestuft. Da die wesentlichen Bedingungen und Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen (Critical Term Match) und es sich ferner um einen perfekten micro hedge handelt, sind die Voraussetzungen für eine Einschätzung als “hoch wirksam“ vollständig gegeben. Bis zum Abschlussstichtag haben sich die gegenläufigen Zahlungsströme aus Grund- und Sicherungsgeschäft vollständig ausgeglichen. Die Wirksamkeitsermittlung anhand des Vergleichs der Critical Terms wird auch zu den folgenden Abschlussstichtagen vorgenommen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Es handelt sich im Wesentlichen um Geschäftsbesorgungshonorare (TEUR 345, Vj. TEUR 336), Treuhandgebühr (TEUR 54, Vj. TEUR 53) sowie Asset Management Gebühren (TEUR 85, Vj. TEUR 82).

Sonstige Angaben

Hafteinlage

Die Hafteinlage der geschäftsführenden Kommanditistin beträgt EUR 20.000,00. Die im Handelsregister einzutragende Hafteinlage für die übrigen Kommanditisten beträgt EUR 10,00 pro EUR 1.000,00 des Kommanditkapitals. Die Pflichteinlagen der Kommanditisten weichen damit von den Hafteinlagen ab.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die DS-Rendite-Fonds Nr. 139 GmbH, Dortmund. Sie verfügt über ein gezeichnetes Kapital in Höhe von TEUR 25. Sie leistet keine Einlage und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Geschäftsführung und Vertretung

Die Vertretung der Gesellschaft obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der DS-Rendite-Fonds Nr. 139 GmbH, Dortmund, und – kraft ausdrücklich erteilter Bevollmächtigung – der geschäftsführenden Kommanditistin, der DS Flugzeug Management XI GmbH, Dortmund.

Die Geschäftsführung obliegt der geschäftsführenden Kommanditistin; die persönlich haftende Gesellschafterin ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin, der DS-Rendite-Fonds Nr. 139 GmbH, Dortmund, sind Herr Herbert Sacksteder, Bonn, und Herr Herbert Vogel, Velbert.

Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin, der DS Flugzeug Management XI GmbH, Dortmund, sind Herr Anselm Gehling, Lüdinghausen, und Herr Christian Alain Mailly, Dortmund.

Verwaltungsrat

Herr Ludwig Fischer, Geschäftsführer, Fischer Vermögensanlagen, Kaufering,

Herr Martin Drathen, Wirtschaftsingenieur, Düsseldorf,

Herr Ulrich Sigmann, Kaufmann, Fröndenberg.

Die Verwaltungsräte wurden auf der Gesellschafterversammlung vom 24. September 2013 gewählt und für 3 Jahre bestellt.

Dortmund, 16. März 2016

DS-Rendite-Fonds Nr. 139 GmbH

Herbert Sacksteder

Herbert Vogel

Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 durch die Gesellschafterversammlung steht noch aus.

Entwicklung des Anlagevermögens 2015

Anschaffungskosten
01.01.2015
EUR
Zugänge
EUR
31.12.2015
EUR
Sachanlagen
Flugzeug 160.213.711,08 4.715,08 160.218.426,16
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2015
EUR
Zugänge
EUR
31.12.2015
EUR
Sachanlagen
Flugzeug 34.490.068,08 13.351.143,00 47.841.211,08
Buchwerte
31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
Sachanlagen
Flugzeug 112.377.215,08 125.723.643,00

Lagebericht für 2015

Marktentwicklung

2015 war für die Fluglinien weltweit erneut ein erfolgreiches Jahr. Die IATA rechnet mit einem Gewinn der Airlines von 33 Milliarden US$. Das wären fast 90 % mehr als in 2014, als ein Gewinn von 17,3 Milliarden US$ verzeichnet wurde.

Wenngleich die Handelstätigkeiten in der asiatischen Region im letzten Jahr zurückgegangen sind und auch das Wachstum der chinesischen Wirtschaft hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, scheinen diese Faktoren keinen großen Einfluss auf die Nachfrage der Passagiere nach Flugreisen zu haben. Der weltweite Luftverkehr wuchs in den ersten zehn Monaten 2015 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 6,8 %. Die Zahl der weltweit verfügbaren Sitzplatzkilometer erhöhte sich um 6,0 %. Damit ergibt sich eine durchschnittliche weltweite Auslastung von 80,7 %. Dies sei der eigentliche Grund, so der CEO der IATA, Tony Tyler, für den Erfolg der Fluggesellschaften. Zwar profitierten alle vom niedrigen Ölpreis, doch der starke US$ relativiere dies. Der wesentliche Faktor, der den Profit verbessert habe, sei die Effizienz.

Für das laufende Jahr 2016 erwartet die IATA ein leichtes Wachstum der Weltwirtschaft, was sich positiv auf den Luftverkehr auswirken sollte. Die Gewinne der Airlines weltweit werden auf 36,3 Milliarden US$ geschätzt. Die Anzahl der Flugreisen soll um 6,9 % steigen – dies wäre der höchste Anstieg seit 2010 und würde zu einem Anstieg der Fluggäste auf 3,8 Milliarden führen.

Auch für die kommenden Jahre sind die Aussichten positiv: Die Flugzeughersteller Airbus und Boeing erwarten, dass der Luftverkehr um durchschnittlich 4,6 % bzw. 4,9 % pro Jahr ansteigen werde – und dies für die nächsten 20 Jahre. Sollten sich die positiven Erwartungen der beiden Marktführer bestätigen, würde sich aufgrund der großen Nachfrage die weltweite Flugzeugflotte, Passagier- und Frachtflieger zusammengenommen, bis 2034 verdoppeln.

Der Leasingnehmer Air France als Teil der Fluggesellschaft Air France-KLM ist nach einigen Jahren wieder in die schwarzen Zahlen zurückgekehrt. Der Betriebsgewinn von Air France- KLM lag vor Zinsen und Steuern im Berichtsjahr 2015 bei 816 Millionen. Der Nettogewinn stieg von -225 Mio. € in 2014 auf nun 118 Mio. € in 2015. Der Umsatz stieg um 4,6 % auf 26,1 Milliarden €. Dieser Erfolg wird zum einen auf die niedrigen Treibstoffpreise und die gestiegenen Passagierzahlen zurückgeführt. Zum anderen zeigt der jahrelange Sparkurs erste Erfolge, sodass auch die Terroranschläge von Paris in November 2015 kompensiert werden konnten. Air France-KLM bezifferte deren finanziellen Auswirkungen auf 120 Mio. €, da weniger Touristen nach Paris gereist seien.

Mit einer Prognose für das laufende Jahr ist der Konzern vorsichtig. Es sei nicht sicher, ob die Ölpreise auf einem derart niedrigen Niveau blieben. Zudem gebe es auf vielen wichtigen Strecken ein Überangebot, das einhergehe mit einer starken Preiskonkurrenz vor allem der arabischen Fluglinien. Daher sei es notwendig, die Kosten weiter zu senken, insbesondere für Personal. Derzeit belaufen sich die Lohnkosten bei Air France-KLM auf 30 % des Gesamtumsatzes.

Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2015 entwickelten sich die wirtschaftlichen Eckdaten der Fondsgesellschaft erwartungsgemäß. Der Airbus A 380 mit der Seriennummer MSN 067 wurde am 6. Juni 2012 in Hamburg übernommen. Der mit Air France KLM vereinbarte Leasingvertrag läuft zehn Jahre bis 2021. Anschließend hat die Airline insgesamt drei Optionen, das Flugzeug für zunächst drei Jahre und dann zweimal jeweils zwei weitere Jahre zu leasen. Die Leasingrate beträgt für die Festlaufzeit 1.403.805,00 € pro Monat. Die laufenden Betriebskosten werden komplett von Air France KLM getragen.

Insgesamt schließt das Geschäftsjahr 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von 405.521,90 € ab.

Vermögens- und Finanzlage

Zur Finanzierung des Flugzeugs hat die Gesellschaft langfristige Darlehen aufgenommen. Die Darlehen bei der Norddeutschen Landesbank, Hannover, haben eine Gesamtlaufzeit von zehn (Tranche A) bzw. 13 Jahren (Tranche B). Konsortialführer ist die Norddeutsche Landesbank. Gegenüber den in der Prognoserechnung geplanten Zinssätzen in Höhe von 4,986 % p.a. bzw. 5,826 % p. a. konnten bei Übernahme deutlich günstigere Finanzierungskonditionen erzielt werden. Die Zinsen sind bis 2022 festgelegt. Das Darlehen der Tranche A wird über die Laufzeit kontinuierlich bedient und soll bis zum Jahre 2022 vollständig getilgt werden. Das Darlehen der Tranche B ist zunächst für 10 Jahre tilgungsfrei und soll dann innerhalb der verbleibenden Darlehenslaufzeit von 3 Jahren getilgt werden.

Für das Geschäftsjahr 2015 erfolgten im Juni 2015 bzw. Dezember 2015 Auszahlungen an die Gesellschafter in Höhe von jeweils 3,625 % bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital in €. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist aufgrund des langfristigen Leasingvertrages und der Zins- und Tilgungsvereinbarung in vollem Umfang gewährleistet.

Zukünftige Entwicklungen, Chancen und Risiken

Die wirtschaftlichen Erwartungen der Geschäftsleitung sind erfüllt worden. Das übernommene Flugzeug entspricht technisch gesehen dem höchsten geforderten Standard.

Risiken ergeben sich hauptsächlich daraus, dass der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen könnte und das Flugzeug in einem solchen Fall möglicherweise nicht zu mindestens gleichwertigen Konditionen im Markt neu verleast werden könnte. Die Geschäftsführung begegnet diesen Risiken durch eine regelmäßige Überwachung der Zahlungseingänge sowie der Marktentwicklungen. Hinsichtlich des bestehenden Wechselkursrisikos ist anzumerken, dass sowohl die Zahlungen für das Darlehen und die Auszahlungen an die Gesellschafter als auch die Leasingraten in € erfolgen. Darüber hinaus begegnet die Geschäftsführung diesem Risiko durch stringentes Monitoring der Finanzmärkte.

Wesentliche Ereignisse nach dem Stichtag haben sich nicht ergeben.

Für das Jahr 2016 erwartet die Geschäftsführung einen positiven Geschäftsverlauf. Es ist eine Auszahlung an die Gesellschafter in Höhe von 7,25 % geplant.

Dortmund, den 16. März 2016

DS-Rendite-Fonds Nr. 139 GmbH

Herbert Sacksteder

Herbert Vogel


Insolvenzantragsverfahren: HYPO Capital Immobilien GmbH – Mangels Masse abgewiesen

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In dem Verfahren über die Anträge d. Finanzamt Baden-Baden, Stephanienstraße 1 – 3, 76530 Baden-Baden, Gz.: 36053/33724 SG 6/5- antragstellender Gläubiger – auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
HYPO Capital Immobilien GmbH, Mozartstraße 8, 76530 Baden-Baden, vertreten durch den
Geschäftsführer Sascha Weißbrodt, geboren am 04.09.1978, derzeit: Eichendorffstraße
39, 68167 MannheimRegistergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 707642
– Schuldnerin –

hat das Amtsgericht Baden-Baden am 18.07.2016 beschlossen:

1. Die Anträge des Finanzamts Baden-Baden v. 30.07.2015 und der Krankenkasse
„Die Schwenninger“ v. 05.08.2015 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Firma HYPO Capital Immobilien GmbH, Mozartstraße 8, 76530 Baden-Baden,
vertreten durch den Geschäftsführer Sascha Weißbrodt, geboren am 04.09.1978, derzeit:
Eichendorffstraße 39, 68167 Mannheim, wird gem. § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen, da nach
der Feststellung des Gerichts, insbesondere aufgrund des Gutachtens des
Sachverständigen Fischer v. 30.06.2016, davon auszugehen ist, dass keine
ausreichende, die Kosten des Verfahrens deckende freie Masse vorhanden ist oder im
Rahmen eines Insolvenzverfahrens erwirtschaftet werden könnte.
2. Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens, da die Abweisung erfolgte,
da nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt sind und im Gutachten sowohl
Zahlungsunfähigkeit als auch Überschuldung festgestellt wurde.
3. Der Kostenstreitwert wird auf 500 € festgesetzt.
Amtsgericht Baden-Baden, den 16.08.2016

Aras-Group.ae – Finanzierungsberatung und Vermittlung über das Ausland – Immer Vorsicht walten lassen!

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Ursprünglich hatten wir hier einen Artikel mit dem Kommentar/Hinweis eines Users stehen. Hiergegen hat sich das Unternehmen Aras Group aus Dubai, mit einem Key Account Manager, Frank Kahn gewehrt. In solchen Fällen schreiben wir dann immer unseren Kommentarverfasser an, mit der Bitte um eine Stellungnahme. Das haben wir auch hier getan, und –aus welchen Gründen auch immer- keine Rückantwort erhalten. Dann entfernen wir diesen Artikel, was wir in diesem Fall auch getan haben.

Wir haben uns natürlich auch die Aras-Group.ae einmal angeschaut um einmal herauszufinden um wen es sich denn da wirklich handelt. Zunächst einmal gibt es bei der Suche nach der Aras Group das Suchergebnis einer Gesellschaft in Berlin, die aber nach Angaben des Büros in Berlin mit dem Unternehmen in Dubai nichts zu tun hat. In der Tat hat dann dieses Unternehmen in Berlin mit Immobilien zu tun, ähnlich gelagert wie die Dubaier Unternehmen wo es aber wohl eher um Finanzierungen dafür geht.

Zuerst haben wir dazu einmal das Whois Register zur Domianendung .ae bemüht. Nachfolgend das Ergebnis:

Domain Name:      aras-group.ae
Registrar ID:         Instra
Registrar Name:   Instra Corporation Pty Ltd
Status:                    ok

Registrant Contact ID:           IN1459074726143
Registrant Contact Name:     Aras Group
Registrant Contact Email:      Visit whois.aeda.ae for Web based WhoIs
Registrant Contact Organisation: Aras Group DWC LLC

Tech Contact ID:                    AE-C-8415315343
Tech Contact Name:              Lentino Tony
Tech Contact Email:               Visit whois.aeda.ae for Web based WhoIs
Tech Contact Organisation:  INSTRA CORPORATION PTY LTD
Name Server:                         igor.ns.cloudflare.com
Name Server:                         elinore.ns.cloudflare.com

Natürlich hört hier unsere Recherche nicht auf, sondern wir bemühen uns dann auch um Informationen aus dem Internet. Unter anderem gab es einen Hinweis unseres Informanten „Wir mögen zu der Domain buchen-alakaria.com weitere Recherchen vornehmen“. Für uns war zunächst einmal der Zusammenhang noch nicht ersichtlich. Insofern hier erst einmal das nachfolgende recherchierte Whois Ergebnis:

—> (https://who.is/whois/buchen-alakaria.com)

Domain Name: buchen-alakaria.com
Registry Domain ID: 1906533041_DOMAIN_COM-VRSN
Registrar WHOIS Server: whois.1and1.com
Registrar URL: http://1and1.com
Updated Date: 2016-03-03T07:24:40.000Z
Creation Date: 2015-03-02T13:44:00.000Z
Registrar Registration Expiration Date: 2017-03-02T13:44:00.000Z
Registrar: 1&1 Internet SE
Registrar IANA ID: 83
Registrar Abuse Contact Phone: +1.8774612631
Reseller:
Domain Status: ok https://www.icann.org/epp#ok
Domain Status: autoRenewPeriod https://www.icann.org/epp#autoRenewPeriod

Registry Registrant ID:
Registrant Name: Hisham Bashiti
Registrant Organization:
Registrant Street: Mainzer Str. 47
Registrant City: Bonn
Registrant State/Province:
Registrant Postal Code: 53179
Registrant Country: DE
Registrant Phone: +49.15211601895
Registrant Phone Ext:
Registrant Fax:
Registrant Fax Ext:
Registrant Email: info@buchen-alakaria.com
Registry Admin ID:

Admin Name: Hisham Bashiti
Admin Organization:
Admin Street: Mainzer Str. 47
Admin City: Bonn
Admin State/Province:
Admin Postal Code: 53179
Admin Country: DE
Admin Phone: +49.15211601895
Admin Phone Ext:
Admin Fax:
Admin Fax Ext:
Admin Email: info@buchen-alakaria.com
Registry Tech ID:

….

In diesem Whois Auszug tauchte der Name eines in Deutschland ansässigen Mitbürgers auf. Der Name Hisham Bashiti ansässig in Bonn und eine Email Adresse info@buchen-alakaria.com.
Mit diesen Informationen sind wir dann weiter auf die Suche im Internet gegangen und fanden eine weitere Domain, die sehr interessant ist. Nachfolgend der Whois Auszug:

Domain Name: ARAS-ALAKARIA.COM
Registrar: PDR LTD. D/B/A PUBLICDOMAINREGISTRY.COM
Sponsoring Registrar IANA ID: 303
Whois Server: whois.PublicDomainRegistry.com
Referral URL: http://www.publicdomainregistry.com
Name Server: NS69.HOSTING-UAE.COM
Name Server: NS70.HOSTING-UAE.COM
Status: clientTransferProhibited https://icann.org/epp#clientTransferProhibited
Updated Date: 27-mar-2016
Creation Date: 13-jan-2016
Expiration Date: 13-jan-2018

>>> Last update of whois database: Tue, 02 Aug 2016 13:44:48 GMT <<<

NOTICE: The expiration date displayed in this record is the date the
Domain Name: ARAS-ALAKARIA.COM
Registry Domain ID: 1993917419_DOMAIN_COM-VRSN
Registrar WHOIS Server: whois.publicdomainregistry.com
Registrar URL: www.publicdomainregistry.com
Updated Date: 2016-05-27T02:23:56Z
Creation Date: 2016-01-13T12:06:20Z
Registrar Registration Expiration Date: 2018-01-13T12:06:20Z
Registrar: PDR Ltd. d/b/a PublicDomainRegistry.com
Registrar IANA ID: 303
Domain Status: clientTransferProhibited https://icann.org/epp#clientTransferProhibited
Registry Registrant ID:
Registrant Name: Aras Group
Registrant Organization: Aras Group DWC LLC
Registrant Street: DWC Free Zone, Dubai, United Arab Emirates
Registrant City: Dubai
Registrant State/Province: Dubai
Registrant Postal Code: 00971
Registrant Country: AE
Registrant Phone: +971.555927743
Registrant Phone Ext:
Registrant Fax:
Registrant Fax Ext:
Registrant Email: info@buchen-alakaria.com

Registry Admin ID:
Admin Name: Aras Group
Admin Organization: Aras Group DWC LLC
Admin Street: DWC Free Zone, Dubai, United Arab Emirates
Admin City: Dubai
Admin State/Province: Dubai
Admin Postal Code: 00971
Admin Country: AE
Admin Phone: +971.555927743
Admin Phone Ext:
Admin Fax:
Admin Fax Ext:
Admin Email: info@buchen-alakaria.com

Registry Tech ID:

Tech Name: Aras Group
Tech Organization: Aras Group DWC LLC
Tech Street: DWC Free Zone, Dubai, United Arab Emirates
Tech City: Dubai
Tech State/Province: Dubai
Tech Postal Code: 00971
Tech Country: AE
Tech Phone: +971.555927743
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Tech Fax Ext:
Tech Email: info@buchen-alakaria.com

Name Server: ns69.hosting-uae.com
Name Server: ns70.hosting-uae.com

DNSSEC:Unsigned

Wie man im Whois der Domain aras-alakaria.com und buchen-alakaria.com klar ersehen kann, findet sich bei beiden die Email info@buchen-alakaria.com wieder. Die Domain aras-alakaria.com leitet zudem auf die aras-group.ae weiter. Weitere Recherchen über die WayBack Machine (Webarchiv) zeigten auch noch auf, dass die Domain buchen-alakaria.com des Herrn Bashiti vor nicht allzu langer Zeit fast den identischen Inhalt hatte, wie die nunmehr existente Domain aras-group.ae. Hiermit besteht aus unserer Sicht, dann auch ein logischer Zusammenhang zwischen Herrn Bashiti und der Aras Group in Dubai.

Auch eine hier in Deutschland ansässige Aras-Group mit der Domain aras-group.de ist uns bei der Recherche aufgefallen. Es handelt sich dabei um eine in Berlin ansässige Unternehmensgruppe, die sich als „ganzeinheitlicher Allrounder“ im Berliner Immobilienbereich verstehen. In einem Telefonat wurde uns mitgeteilt, dass die Berliner Unternehmensgruppe nichts mit der in Dubai ansässigen Aras Group DWC LLC zu tun hat.

Übrigens eine weitere Domain, die man dem Herrn Bashiti zuordnen kann, ist unter anderem die europe-gulf-group.com. Diese ist derzeit jedoch noch im Aufbau. Wir sind gespannt, was da wohl erscheinen wird. Vielleicht etwas mit Öl…?

Insolvenzeröffnungsverfahren: Einkaufscentrum Fahrdorf GmbH & Co.KG – Anordnung

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Insolvenzeröffnungsverfahren betreffend das Vermögen der Einkaufscentrum Fahrdorf GmbH & Co.KG (Registergericht Flensburg HRA 5557 FL), vertreten durch die Grenzgau Verwaltungs GmbH, diese wiederum vertreten durch die Geschäftsführer Marco Iwersen und Hermann Densch, Glücksburger Straße 38, 24943 Flensburg:

Rechtsanwalt Wolfgang Folger c/o Ehler, Ermer & Partner, Wrangelstraße 17-19, 24937 Flensburg ist am 31.08.2016 um 11:30 Uhr zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, Zahlungen können wirksam nur noch an den vorläufigen Verwalter geleistet werden. Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Amtsgericht Flensburg
56 IN 163/16
Flensburg, den 31.08.2016

6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ A geschlossene Investment-KG – Widerrufsmöglichkeit für Anleger

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6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ A geschlossene Investment-KG

Oberhaching

Nachtrag Nr. 2
gemäß § 316 Abs. 5 KAGB
(Stand: 30.06.2016)

zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 07.08.2014 sowie zum Nachtrag Nr. 1 vom 23.03.2015 betreffend
das öffentliche Angebot zum Erwerb von (mittelbaren) Kommanditbeteiligungen an der
6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ A geschlossene Investment-KG.

Nach § 305 Abs. 8 KAGB können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrags eine auf den Erwerb eines Anteils an der 6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ A geschlossene Investment-KG gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von zwei Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrags widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH, Niederlassung Keltenring 5, 82041 Oberhaching, Telefax: 089/666694-20, E-Mail-Adresse: widerruf@dmk.rwb-ag.de, zu erklären; zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung.

Die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG gibt zum Verkaufsprospekt mit dem Aufstellungsdatum 07.08.2014 in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom 23.03.2015 folgende Veränderungen bekannt:

Angebot im Überblick

Seite 7, rechte Spalte, 2. Zeile der Tabelle (Kapitel B.):
„Höhe des gezeichneten und eingezahlten Kapitals der Fondsgesellschaft: Gezeichnetes Kapital: ca. 4,9 Mio. Euro, Eingezahltes Kapital: ca. 1,9 Mio. Euro (Stand: 31.05.2016)“

Diese Angaben ersetzen die bisherige Zeile 2, rechte Spalte der auf der Seite 7 des Verkaufsprospektes vorhandenen Tabelle „Angebot im Überblick“.

Seite 7, rechte Spalte, 8. Zeile der Tabelle (Kapitel B.):
„Platzierungszeitraum: 21.08.2014 bis voraussichtlich 30.06.2017. Durch Erklärung der Kapitalverwaltungsgesellschaft ist eine Verlängerung um maximal zwölf Monate bzw. eine vorzeitige Schließung nach pflichtgemäßen Ermessen möglich.“

Diese Angaben ersetzen den Inhalt der bisherigen Zeile 8, rechte Spalte der Tabelle „Angebot im Überblick“.

Rechtliche Auswirkungen der für die Tätigkeit der Anlage eingegangenen Vertragsbeziehung

Seite 9, rechte Spalte, 3. Absatz, Sätze 4 und 5 (Kapitel F.):
„Sowohl der Anleger als auch die Treuhänderin können die vorgenannten Unterschriften auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz leisten. Der Anleger wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft nach Annahme seines Vertragsangebots und unter Beifügung einer Abschrift der Vertragsurkunde unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder unter Ankündigung per E-Mail durch Mitteilung im Kundenportal über die Annahme informiert.“

Dieser Satz 4 wird neu eingefügt und dieser Satz 5 ersetzt den bisherigen Satz 4 des vorgenannten Absatzes.

Ausgabe von Anteilen

Seite 10, rechte Spalte, 4. Absatz, Satz 1 (Kapitel G.):
„Die Beitrittserklärung ist vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet, ggf. auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz von der RWB Partners GmbH bei der DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH, Zweigniederlassung Keltenring 5, 82041 Oberhaching einzureichen, die diese Beitrittserklärung grundsätzlich annimmt, soweit nicht rechtliche Hindernisse, z.B. aufgrund des Geldwäschegesetzes, bestehen.“

Dieser Satz 1 ersetzt den bisherigen Satz 1 des vorgenannten Absatzes.

Inhalt des Kapitalverwaltungsgesellschafts-Bestellungsvertrages

Seite 12, rechte Spalte, 2. Absatz, Satz 3 (Kapitel H.):
Der vorbezeichnete Satz wird gestrichen.

Vorstand der Kapitalverwaltungsgesellschaft, weitere Hauptfunktionen

Seite 13, linke Spalte, 3. Absatz, Sätze 3 und 4 (Kapitel H.):
„Herr Güdel ist darüber hinaus Geschäftsführer der Munich Private Equity Partners GmbH (MPEP) sowie der MPEP Luxembourg Management S.à r.l. Herr Norman Lemke ist Geschäftsführer der vertriebsbeauftragten RWB Partners GmbH, der RWB KundenServiceCenter GmbH und gemeinsam mit Herrn Christian Menhofer des IT-Dienstleisters Walnut GmbH.“

Diese Sätze ersetzen die bisherigen Sätze 3 und 4 des vorgenannten Absatzes.

Weitere von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltete Investmentvermögen

Seite 13, rechte Spalte, 3. Absatz 1. Satz (Kapitel H.):
„Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat seit ihrer Gründung in 2005 einschließlich des vorliegenden Beteiligungsangebotes bereits 29 RWB Private Capital Fonds öffentlich emittiert und verwaltet einschließlich der Fondsgesellschaft die aus folgender Liste ersichtlichen 32 Fondsgesellschaften (d. h. AIF im Sinne des § 1 Kapitalanlagegesetzbuch).“

Der vorbezeichnete Absatz wird durch diese Ausführungen ersetzt.

Weitere von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltete Investmentvermögen

Seite 13, rechte Spalte, 4. und 5. Absatz (Kapitel H.):
Die bezeichneten Absätze werden ersatzlos gestrichen.

Angaben zur Verwahrstelle

Seite 15 (Kapitel I.):
Das Kapitel im Verkaufsprospekt „I. Angaben zur Verwahrstelle“ wird durch folgende Ausführungen ersetzt:

„Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat als extern bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der CACEIS Bank Deutschland GmbH (nachfolgend auch ›Verwahrstelle‹), Lilienthalallee 34-36, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 119107, mit Wirkung zum 01.07.2014 einen Verwahrstellenvertrag abgeschlossen. Der Verwahrstellenvertrag unterliegt deutschem Recht. Die Verwahrstelle ist ein zugelassenes Kreditinstitut im Sinne des § 80 Absatz 2 Nummer 1 KAGB. Die Auswahl der Verwahrstelle ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Schreiben vom 21.07.2014 genehmigt worden.

Die Rechte und Pflichten der Verwahrstelle ergeben sich aus dem geschlossenen Verwahrstellenvertrag, den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere der §§ 80 ff. KAGB) sowie allen für die Verwahrstellentätigkeit relevanten aufsichtsrechtlichen Vorgaben in ihrer jeweiligen Fassung.

Die Verwahrstelle übernimmt im Rahmen ihrer Verwahrstellentätigkeit insbesondere folgende Aufgaben:

Verwahrung der verwahrfähigen Vermögensgegenstände;

Eigentumsüberprüfung und Führung eines Bestandsverzeichnisses bei nicht verwahrfähigen Vermögensgegenständen;

Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen der Fondsgesellschaft und die Ermittlung des Wertes der Fondsgesellschaft den Vorschriften des KAGB und den einschlägigen Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag entsprechen;

Sicherstellung, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an die Fondsgesellschaft oder für Rechnung der Fondsgesellschaft überwiesen wird;

Sicherstellung, dass die Erträge der Fondsgesellschaft nach den Vorschriften des KAGB, den einschlägigen Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrags verwendet werden;

Ausführung der Weisungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft, sofern diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die Anlagebedingungen der Fondsgesellschaft verstoßen, insbesondere Überwachung der Einhaltung der für die Fondsgesellschaft geltenden gesetzlichen und in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagegrenzen;

Sicherstellung der Überwachung der Zahlungsströme der Fondsgesellschaft;

Erteilung der Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften, soweit diese den Vorschriften des KAGB entsprechen und mit den Anlagebedingungen der Fondsgesellschaft übereinstimmen;

Überwachung der Eintragung beziehungsweise Sicherstellung der Verfügungsbeschränkungen gemäß § 83 Absatz 4 KAGB;

Sicherstellung der Einrichtung und Anwendung angemessener Prozesse bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft zur Bewertung der Vermögensgegenstände der Fondsgesellschaft und regelmäßige Überprüfung der Bewertungsgrundsätze und -verfahren.

Die Ausgestaltung spezifischer Aufgaben in Abhängigkeit der Art der verwahrten Vermögensgegenstände und der Laufzeit der Investmentgesellschaft sind gesondert in einem sogenannten „Service Level Agreement“ geregelt.

Die Verwahrstelle hat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und im Interesse der Anleger der Fondsgesellschaft zu handeln. Für die Verwahrstelle bestehen bei der Ausübung der Tätigkeit als Verwahrstelle für die Fondsgesellschaft keine Interessenkonflikte (Stand 30.06.2016). Interessenkonflikte können hauptsächlich entstehen zwischen

der Verwahrstelle und Kunden / Geschäftspartnern,

Mitarbeitern und Kunden / Geschäftspartnern,

Mitarbeitern und der Verwahrstelle bzw. der CACEIS Gruppe,

Verschiedenen Kunden / Geschäftspartnern untereinander,

Mitgliedern der CACEIS Gruppe.

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ist es der Verwahrstelle grundsätzlich gestattet, ihre Verwahraufgaben hinsichtlich verwahrfähiger Vermögensgegenstände unter Wahrung der in § 82 KAGB näher genannten Bestimmungen an andere Unternehmen (Unterverwahrstellen) auszulagern. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospektes hat die Verwahrstelle keine Verwahrfunktionen auf andere Unternehmen übertragen. Da ein Erwerb von verwahrfähigen Vermögensgegenständen nicht geplant ist und insoweit kein Depot bei der Verwahrstelle eröffnet werden soll, ist an dieser Stelle zurzeit eine Beschreibung von Auslagerungen auf Unterverwahrstellen nicht erforderlich. Auf Antrag werden dem Anleger Informationen zur Verwahrstelle auf dem neuesten Stand hinsichtlich deren Identität, Pflichten, Interessenkonflikte und ausgelagerten Verwahraufgaben im Sinne des § 165 Absatz 2 Nummer 33 KAGB übermittelt.

Die Verwahrstelle haftet nicht für das Abhandenkommen von verwahrten Finanzinstrumenten bei einer Unterverwahrstelle, wenn die Voraussetzungen des § 88 Absatz 4 oder Absatz 5 KAGB erfüllt sind. Im Falle eines Abhandenkommens von Finanzinstrumenten müsste die Verwahrstelle dementsprechend den Nachweis erbringen, dass alle Bedingungen für eine etwaige Auslagerung ihrer Verwahraufgaben nach § 82 KAGB erfüllt sind, die Haftung der Verwahrstelle im Rahmen eines schriftlichen Vertrags mit der Unterverwahrstelle ausdrücklich auf diese übertragen wurde und es die vertraglichen Regelungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft ermöglichen, ihren Anspruch wegen des Abhandenkommens von Finanzinstrumenten gegenüber der Unterverwahrstelle durchzusetzen und der Verwahrstellenvertrag eine entsprechende Haftungsfreistellung zugunsten der Verwahrstelle ermöglicht sowie einen objektiven Grund für die Haftungsfreistellungsklausel beinhaltet.

Der Verwahrstellenvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Der Vertrag regelt ausschließlich Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Vertragsverhältnis. Etwaige unmittelbare eigene Rechte des Anlegers ergeben sich aus dem Vertrag nicht.“

Der vorbezeichnete Absatz wird durch diese Ausführungen ersetzt.

Hinweis auf gegebenenfalls benötigte Anlaufzeit für die Risikomischung nach § 262 Abs. 1 Satz 4 KAGB

Seite 17, linke Spalte, 1. Absatz (Kapitel K.):

Dieser Absatz wird ersatzlos gestrichen.

Anlagepolitik und Strategie

Seite 19, linke Spalte, 1. Absatz (Kapitel K.):
„Zum 15.06.2016 ist die Fondsgesellschaft mittelbar über die Zweckgesellschaften 6. RWB Global Market GmbH und RWB Global Market Vintage 2015 / 2016 GmbH an drei Zielfonds beteiligt. Die RWB Global Market Vintage 2015 / 2016 GmbH hat gegenüber der MPEP 2015 North America S.C.S., MPEP 2015 Europe S.C.S. und MPEP 2015 Asia S.C.S. bereits Commitments abgegeben. Wann, wie viele, in welchem Umfang und welche weitere Zielfonds gezeichnet werden, kann noch nicht angegeben werden. Dies ist vom Platzierungserfolg der Fondsgesellschaft abhängig.“

Der benannte Absatz wird durch diese Ausführungen ersetzt.

Auswahlverfahren

Seite 19, linke Spalte, 4. Absatz, Satz 1 (Kapitel K.):
„Ein Teil der Investitionen über die Beteiligung an einem oder mehreren Dachfonds der Anlageklasse Private Equity wird von einem luxemburger Tochterunternehmen der RWB Group AG verwaltet (vgl. K. I. 3.).“

Dieser Satz ersetzt den bisherigen 1. Satz des vorbezeichneten Absatzes.

Investitionsprozess

Seite 20, linke Spalte, 3. Absatz bis einschließlich 3. Absatz, Seite 20, rechte Spalte (Kapitel K.):
„Portfoliomanagement
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt für die Fondsgesellschaft das Portfolio- und Risikomanagement. Der Fachbereich Portfoliomanagement besteht aus einem Team von Investmentspezialisten, dessen Mitglieder in den Aufgabenbereichen Deal Sourcing, Due Diligence und Monitoring – spezialisiert nach den Investitionsregionen Europa, USA und Emerging Marketstätig sind. Die Führungskräfte und Mitarbeiter des Portfoliomanagements zeichnen sich durch eine langjährige Expertise im Bereich Private Equity sowie ihr ausgezeichnetes Netzwerk aus. Viele Mitarbeiter des Fachbereichs waren zuvor für die Munich Private Equity Partners GmbH („MPEP GmbH“) tätig, von der die Kapitalverwaltungsgesellschaft bis zum 30.06.2016 im Bereich des Portfoliomanagements beraten wurde.

Das Portfoliomanagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft wendet bei der Ausübung seiner Tätigkeit ein strukturiertes Auswahl- und Monitoringverfahren für Zielfondsbeteiligungen an, welches insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten von Private Equity Dachfonds optimiert wurde.

Die Auswahl der Zielfonds erfolgt nach einem mehrstufigen und strukturiertem Due Diligence Prozess, innerhalb dessen die Untersuchungstiefe in jedem Verfahrensschritt zunimmt. Hierbei wird durch die Analysten des Portfoliomanagements zunächst eine strukturierte Vorauswahl von für die Fondsgesellschaft potentiell geeigneten Zielfonds getroffen und diese eingehender analysiert. Die Ergebnisse der Analysen werden in Form von schriftlichen Berichten erfasst und in regelmäßigen Sitzungen des Portfoliomanagements ausführlich diskutiert. Auf dieser Basis fußt dann die Entscheidung, welche der im Rahmen dieses Prüfschrittes als wirtschaftlich positiv beurteilten Zielfonds, einer eingehenderen Prüfung unterzogen werden sollen. Diese umfasst, neben der detaillierten Analyse der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, stets die Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils des untersuchten Zielfonds, das insbesondere auch die Analyse repräsentativer, abgeschlossener Finanzierungsfälle enthält. Parallel dazu werden Gespräche mit dem jeweiligen Management-Team des potentiellen Zielfonds sowie Referenzbesprechungen mit den Geschäftsführern von Zielunternehmen geführt.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens entscheidet das Portfoliomanagement der Kapitalverwaltungsgesellschaft, ob ein Zielfonds durch die Fondsgesellschaft gezeichnet werden soll. Nach erfolgter Zeichnung eines Zielfonds, gewährleistet das Portfoliomanagement das laufende Monitoring der wirtschaftlichen Entwicklung der Zielfondsbeteiligung.“

Die gesamten bisherigen Ausführungen zu „Der Investmentberater MPEP“ werden durch die vorgenannten Ausführungen ersetzt. Somit sind ab dem 30.06.2016 auch alle übrigen Verkaufsprospektangaben aufgehoben, die die Tätigkeit des Investmentberaters Munich Private Equity Partners GmbH für die KVG zum Gegenstand haben.

Konkretisierung der zu erwerbenden Vermögensgegenstände

Seite 21, linke Spalte, 1. Absatz, Satz 1 (Kapitel K.):
„Ein Teil der Investitionen wird über die Beteiligung an Dachfonds der Anlageklasse Private Equity vorgenommen, die von der MPEP Luxembourg Management S.à r.l., einem Luxemburger Tochterunternehmen der RWB Group AG, das über die Zulassung als AIF-Manager im Sinne der Richtlinie 2011/61/EU („AIFM-Richtlinie“) verfügt, verwaltet werden.“

Dieser Satz ersetzt Satz 1 des genannten Absatzes.

Merkmale, Anlagegrundsätze und Sitz der noch nicht ausgewählten Zielfonds

Seite 21, linke Spalte, 4. Absatz (Kapitel K.):
„Die bereits ausgewählten Zielfonds haben die Rechtsform einer Société en commandite simple nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg und haben ihren Sitz in der Stadt Luxemburg. Die Rechtsform ist vergleichbar einer Kommanditgesellschaft deutschen Rechts. Die Zweckgesellschaft hat sich als Kommanditistin beteiligt und somit eine beschränkte Haftung und die Pflicht zur Einzahlung der Kapitaleinlage übernommen, Sie verfügt über Stimm- und Informationsrechte sowie Kontroll- und Widerspruchsrechte. Sie ist am Gesellschaftsvermögen, an Gewinn, Verlust und am Liquidationserlös beteiligt. Mit Ausnahme der vorbezeichneten Dachfonds stehen die Zielfonds, die für ein Investment letztlich ausgewählt werden, noch nicht fest.“

Der bisherige 1. Satz des benannten Absatzes wird gestrichen und durch diese Ausführungen ersetzt.

Erhältlichkeit des Jahresberichtes

Seite 26, rechte Spalte, 1. Absatz, 2. Satz (Kapitel K.):
„Der erste Jahresbericht der Fondsgesellschaft ist zum 30.06.2015 erstellt worden.“ Dieser Satz ersetzt den bisherigen 2. Satz des vorbezeichneten Absatzes.

Angabe zum jüngsten Nettoinventarwert (§ 297 Abs. 2 KAGB)

Seite 26, rechte Spalte, 5. Absatz (Kapitel K.):
„Zum 31.12.2015 betrug der Nettoinventarwert des Investmentvermögens 944.866,69 Euro. Diese Ausführungen ersetzen den bisherigen 5. Absatz.

Risiko aus unbekannten Zielfondsinvestments

Seite 27, rechte Spalte, 3. Absatz, 2. Satz und 5. Satz (Kapitel L.):
„Hinsichtlich der Auswahl der Zielfonds sind in den Anlagebedingungen Vorgaben festgelegt, jedoch stehen erst drei Zielfonds konkret fest, die Mehrzahl der Zielfonds dürfte mithin noch immer unbekannt sein.“

Diese Ausführungen ersetzen den bisherigen 2. Satz des bezeichneten Absatzes. Der 5. Satz des benannten Absatzes wird wie folgt neu gefasst:

„Somit kann mit Ausnahme der drei benannten Zielfonds noch nicht bestimmt werden, wie viele und welche Zielfonds letztendlich gezeichnet werden bzw. wie viel das jeweils investierte Kapital betragen wird.“

Risiken

Seite 31, rechte Spalte, nach 1. Absatz (Kapitel L.):

„Aufgrund geänderter Verwaltungspraxis könnte es sich ergeben, dass für eine größere Zahl von Zielfonds als bisher angenommen einheitliche und gesonderte Feststellungen erforderlich werden können und hieraus zusätzliche Kostenbelastungen entstehen.“

Diese Ausführungen werden nach dem 1. Absatz als neuer Absatz eingefügt.

Risiken

Seite 35, linke Spalte, nach 3. Absatz (Kapitel L.):
„Risiken wegen Niedrigzinsniveau
Aufgrund des bestehenden Niedrigzinsniveaus besteht das Risiko, dass Geldanlagen – insbesondere aus Liquiditätsgründen – eine nur geringe, gar keine oder sogar negative Rendite erzielen.“

Diese Ausführungen werden als neues Unterkapitel und als neuer Absatz dem benannten 3. Absatz angefügt.

Umstände und Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen können

Seite 52, letzter Absatz, 4. Satz (Kapitel P.):
Der vorbezeichnete Satz wird gestrichen.

Chart der RWB Group AG

Seite 53 (Kapitel P.):

Dieses Organisationsdiagramm ersetzt das bisherige auf Seite 53 des Verkaufsprospektes abgebildete Organisationsdiagramm.

Steuerberatungsvertrag

Seite 55, 1. Tabelle oben (Kapitel Q.):
Die Tabelle hinsichtlich des Steuerberatungsvertrages mit der Martens Neumayr Reichelt Steuerberatungs-GmbH wird ersatzlos gestrichen. Es werden stattdessen folgende Sätze eingefügt:

„Der Steuerberatungsvertrag mit der Martens Neumayr Reichelt Steuerberatungs GmbH wurde zum 30.06.2016 ordentlich gekündigt. Ab dem 01.07.2016 werden diese Dienstleistungen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft erbracht.“

Verträge der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Seite 55 Mitte (Kapitel Q.):
Die Tabelle hinsichtlich des Beratungsvertrages mit der Munich Private Equity Partners GmbH nebst dem Einleitungssatz wird gestrichen.

Angaben zur bisherigen Wertentwicklung der Fondsgesellschaften

Seite 55, letzter Absatz (Kapitel R.):
Der Nettoinventarwert des Investmentvermögens hat sich von 125.506,49 Euro (Stand: 31.12.2014) auf 944.866,69 Euro (Stand: 31.12.2015) erhöht, wobei diese Entwicklungen maßgeblich auf neu beitretende Anleger zurückzuführen ist. Eine bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung des Investmentvermögens.

Diese Angaben ersetzen den bezeichneten Absatz.

Zusammenfassung der Vergütungspolitik

Seite 56, rechte Spalte, unten (Kapitel R.):
„Zusammenfassung der Vergütungspolitik
Die Vergütungspolitik der KVG ist dadurch gekennzeichnet, dass grundsätzlich nur Festvergütung gezahlt wird. Über den Erhalt eines Firmenwagens entscheidet der Vorstand. Die Geschäftsleitung entscheidet lediglich jedes Jahr neu, ob und in welcher Höhe an die Abteilungsleiter und Mitarbeiter Weihnachtsgeld gezahlt wird. Ein Anspruch hierauf besteht auch nach den Grundsätzen der Betrieblichen Übung nicht. Die Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik der KVG sind auf einer Internetseite veröffentlicht. Die Internetseite lautet http://www.rwb-ag.de/rechtliches. Auf Anfrage wird kostenlos eine Papierversion der Internetseite zur Verfügung gestellt. Zu den auf der Internetseite einsehbaren Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik gehört auch eine Beschreibung der Berechnung der Vergütung und der sonstigen Zuwendungen sowie der Identität der für die Zuteilung der Vergütung und sonstigen Zuwendungen zuständigen Personen. Ein Vergütungsausschuss ist bei der KVG nicht gebildet worden (Stand 30.06.2016).“

Diese Ausführungen werden als neuer Absatz eingefügt.

Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung

Seite 58, Absatz 6, Satz 2 (Kapitel S.):
„Der Treuhandvertrag kommt zustande durch Unterzeichnung der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein) durch den beitretenden Anleger (Treugeber) und die Annahme dieses Angebots auf Abschluss des Treuhandvertrages durch die Treuhandkommanditistin, die auf der Beitrittserklärung gegenzeichnet (auch mittels Faksimile oder Stempel). Sowohl der Anleger als auch die Treuhänderin können die vorgenannten Unterschriften auch mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz leisten. Über die Annahme wird der Anleger unter Beifügung einer Abschrift der Vertragsurkunde unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder unter Ankündigung per E-Mail durch Mitteilung im Kundenportal informiert. “

Diese Sätze 2 und 3 ersetzen die bisherigen Sätze 2 und 3 im vorgenannten Absatz.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Seite 60, linke Spalte, Ausführungen zu Ziffer 8 (Kapitel S.):
„Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. anrufen. Die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG und die 6. RWB Global Market GmbH & Co. Typ A geschlossene Investment-KG nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. lauten:

Büro der Ombudsstelle
BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V. Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon: 030 6449046-0
Telefax: 030 6449046-29
E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de http://www.ombudsstelle-investmentsfonds.de.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa/consumers/odr).

Als Kontaktadresse der KVG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: schlichtung@rwb-ag.de.

Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.“

Diese Ausführungen ersetzen die bisherigen Ausführungen zu Ziffer 8 „Außergerichtliche Schlichtungsstelle“.

Kurzangabe über die für Anleger aus Österreich bedeutsamen Steuervorschriften

Seite 7 des Nachtrags vom 23.03.2015, 7. und 8. Absatz (Kapitel X.):
„Nach dem österreichischen Einkommensteuergesetz steuerpflichtige Einkünfte unterliegen dem progressiven Steuertarif mit einem Höchststeuersatz von 55 Prozent, soweit es sich nicht um a) Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt, die dem Sondersteuersatz i.H.v. 27,5 Prozent oder b) um Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen, die der Immobilienertragsteuer i.H.v. 30 Prozent unterliegen. In beiden Fällen kann der Steuerpflichtige auch einen Antrag auf Regelbesteuerung zum Tarifsteuersatz stellen. Es ist daher – mit einigen Ausnahmen – die Anwendung des besonderen Steuersatzes von 27,5 Prozent auf Kapitaleinkünfte, unabhängig davon, ob im Abzugsweg oder im Zuge der Veranlagung erhoben, vorgesehen. Mit dem besonderen Steuersatz besteuerte Einkünfte sind weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte, noch beim Einkommen zu berücksichtigen. Es führt daher die Besteuerung mit 27,5 Prozent – unabhängig von der Erhebungsform – zu einer Abgeltungswirkung (§ 27a Abs. 1 EStG).

Daraus folgt, dass nur solche Kapitaleinkünfte dem progressiven Steuertarif unterliegen, die unter eine der (Privat-)Einkunftsarten des österreichischen Einkommensteuergesetzes 1988 fallen (insbesondere Einkünfte aus Darlehen und nicht verbrieften sonstigen Forderungen, denen kein Bankgeschäft zugrunde liegt) und nicht der Besteuerung zum Sondersteuersatz von 27,5 Prozent unterliegen.“

Die vorgenannten Absätze 7 und 8 ersetzen die bisherigen Absätze 7 und 8.

Seite 8 des Nachtrags vom 23.03.2015, 3. Absatz, 1. Absatz nach den ersten Aufzählungszeichen (Kapitel X.):
„Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen grundsätzlich und unabhängig von der Erhebungsform (Steuerabzug oder Veranlagung) gemäß § 27a EStG einem Steuersatz von 27,5 Prozent mit Endbesteuerungswirkung (daher keine Progressionsbesteuerung). Zinsen aus Geldeinlagen und nicht verbriefte sonstige Forderungen gegenüber Kreditinstituten unterliegen hingegen weiterhin einem Sondersteuersatz i.H.v. 25 Prozent.“

Dieser Satz 1 ersetzt den bisherigen Satz 1 und dieser Satz 2 wird im vorgenannten Absatz neu angefügt, so dass der bisherige Satz 2 zu Satz 3 wird.

Seite 8 des Nachtrags vom 23.03.2015, 5. Absatz, 2. Aufzählungszeichen (Kapitel X.):
„o Verluste im Zusammenhang mit Einkünften, die dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG unterliegen, dürfen nur mit anderen Kapitaleinkünften, die ebenfalls dem besonderen Steuersatz nach § 27a EStG unterliegen, ausgeglichen werden.“

Dieser Text des 2. Aufzählungszeichnens ersetzt den bisherigen Text des 2. Aufzählungszeichens im vorgenannten Absatz.

Seite 8 des Nachtrags vom 23.03.2015, 7. und 8. Absatz (Kapitel X.):
„Aus der vorliegenden Beteiligung werden in der Regel keine Verluste zugewiesen. Einkünfte aus der Beteiligung können aber nach den oben angeführten Regelungen mit Verlusten aus Kapitalanlagen, die dem 27,5 prozentigen Steuersatz unterliegen, ausgeglichen werden.

Im Zusammenhang mit der Ermittlung der in Österreich steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage ist zu beachten, dass bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und Ausgaben nicht abgezogen werden dürfen, soweit sie mit Kapitaleinkünften, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG anwendbar ist, in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.“

Die vorgenannten Absätze 7 und 8 ersetzen die bisherigen Absätze 7 und 8.

Seite 9 des Nachtrags vom 23.03.2015, 1. Absatz, letzter Satz (Kapitel X.):
„Werden bereits als ausgeschüttet behandelte Erträge später tatsächlich ausgeschüttet, so ist diese Ausschüttung hingegen steuerfrei (§ 186 Abs. 2 Ziff. 1 InvFG).“

Dieser letzte Satz ersetzt den bisherigen letzten Satz des vorgenannten Absatzes.

Seite 10 des Nachtrags vom 23.03.2015, 3. und 4. Absatz (Kapitel X.):
„Einkünfte aus Kapitalvermögen, die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit dem besonderen Steuersatz zu versteuern sind, sind unabhängig davon zu erklären, ob auch tarifsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen.

Bei Nichtvorliegen einer inländischen auszahlenden Stelle bzw. inländischen depotführenden Stelle wird keine KESt-Pflicht zum Tragen kommen, sondern werden die Einkünfte nach Maßgabe der zuvor angeführten Kriterien in die Steuererklärung aufzunehmen sein (Steuersatz 27,5 Prozent, allenfalls Regelbesteuerungsantrag).“

Diese Absätze 3 und 4 ersetzen die bisherigen Absätze 3 und 4.

Der Nachtrag ist unter http://www.rwb-ag.de/6typa/ abrufbar. Der Nachtrag wird ebenfalls zur kostenlosen Abgabe bei der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG, Keltenring 5, 82041 Oberhaching und RWB PrivateCapital (Austria) GmbH, Grabenweg 64, 6020 Innsbruck bereitgehalten. Der Nachtrag wird jeweils in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

Oberhaching, den 30.06.2016

RWB PrivateCapital Emissionshaus AG

Klare Worte des BGH im Sinne des Verbrauchers

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Unternehmen dürfen in ihrer Werbung mit Rabatten den Verbrauchern keine Ersparnisse versprechen, die es tatsächlich gar nicht gibt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 31/15).

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