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Rechtsanwalt Olaf Dietz zum Thema: Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft

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Erneut deutet sich ein Massenschadensfall unter Beteiligung mehrerer Tausend Privatanleger an. Die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Hamburger Lombardium GmbH & Co. KG bzw. der Fidentum GmbH, die unmittelbar Auswirkungen auf die Anleger haben, die sich als stille Gesellschafter an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG oder Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG beteiligt haben, sollten betroffene Anleger dringend aktiv werden lassen.

1. Das Geschäftsmodell

Nach dem üblicherweise unter dem Schlagwort „Lombardium“ zusammengefassten Geschäftsmodell konnten sich Anleger als stille Gesellschafter an einer Beteiligungsgesellschaft mittelbar am wirtschaftlichen Erfolg der Vergabe von Pfandkrediten beteiligen. Die Hamburger Lombardium GmbH & Co. KG vergab diese Pfandkredite. Nach dem Geschäftsmodell sollten zur Besicherung hochwertige Pfandgüter entgegengenommen werden. Nach den Prospektunterlagen sollte die Höhe der Beleihung bei lediglich 20 % bis 50 % des Marktwerts des Pfandguts erfolgen, sodass im Ergebnis ein Darlehen mit ca. 200 % besichert wäre.

Die Verzinsung des Pfandkredits durch die Kreditnehmer sollte 1 % pro Monat betragen. Zusätzlich hatten die Kreditnehmer Gebühren von 2,5 % bis 3,5 % pro Monat an das Pfandleihhaus zu bezahlen. Die Anleger sollten an dem geschäftlichen Erfolg durch eine Verzinsung ihrer Einlage in Höhe von 7,15 % pro Jahr bei einer halbjährlichen Zinszahlung partizipieren.

Nach den uns vorliegenden Unterlagen unserer Mandanten und deren Schilderungen zum Inhalt der Beratungsgespräche sind die Beteiligungen als risikolos und damit absolut sicher, einem „Festgeldersatz“ gleichkommend, beworben worden.

Nach dem Inhalt des Gesellschaftsvertrags beträgt die Laufzeit der Beteiligung 36 Monate, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Nach Beendigung hat der Anleger einen sofort fälligen Anspruch auf Entnahme seiner vorhandenen Guthaben.

2. Die Krise

Fällige Rückzahlungsansprüche sind jüngst nur nach Klageerhebung bzw. zuletzt überhaupt nicht mehr erfüllt worden. Offensichtlich belieh die Lombardium GmbH & Co. KG auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien.

Dies sah die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als unerlaubtes Bankgeschäft an und sie untersagte der Lombardium GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 04.12.2015 das weitere Kreditgeschäft und ordnete die Rückabwicklung der betroffenen Darlehensverträge an. Zeitgleich stellte die Fidentum GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 17.12.2015 (AZ: 67c IN 473/15) eröffnet und Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Auf die Beteiligungsgesellschaften bzw. die von diesen angebotenen Beteiligungsmodelle Schröder Lombard, Lombard Plus, Lombard Classic, Lombard Classic 2 und Lombard Classic 3 hatte dieses Insolvenzverfahren keine unmittelbaren Auswirkungen.

Allerdings erhielten die Anleger wenig später die beunruhigende Mitteilung, dass sich die Verwertung der Pfänder als schwierig erweist, wenngleich mitgeteilte wurde, dass die Pfänder nach wie vor werthaltig seien. Mitgeteilt wurde auch, dass eine unabhängige Prüfung des gesamten Pfandbestands hinsichtlich seiner Werthaltigkeit beauftragt wurde.

Eine nachhaltig ernüchternde Nachricht erhielten die Anleger wenig später, als ihnen mitgeteilt wurde, dass sich der Wert der Pfandgegenstände nach der Neubewertung lediglich auf einen Bruchteil des ursprünglich mitgeteilten Betrages belief. Damit war klar, dass sich eben nicht nur die Verwertung der Pfandgegenstände als kompliziert darstellt, sondern auch, dass die mit den Einlagen der Anleger finanzierten Darlehen nicht mehr im Ansatz ausreichend besichert sind.

Ferner ermittelt mittlerweile die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts des Betrugs und des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz. Die Geschäftsräume der betroffenen Unternehmen wurden am 14.06.2016 durchsucht.

Schlussendlich erhielten die Anleger gerichtliche Mahnbescheide und wurden aufgefordert, zurückliegende Zinsauszahlungen zu erstatten. Wir empfehlen den Anlegern dringend, gegen diese Mahnbescheide fristgemäß Widerspruch einzulegen. Nach unserer Einschätzung besteht ein Erstattungsanspruch der Anlagegesellschaft nicht.

Nach neuesten Informationen hat die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zwischenzeitlich ihren Sitz nach Chemnitz in die Carolastraße 2 verlegt. Die Hintergründe dieser Sitzverlegung sind nicht bekannt.

Ferner ist zwischenzeitlich ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG beim Amtsgericht Chemnitz gestellt worden. Das Insolvenzgericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, der prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Insbesondere der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit erscheint uns bei Bewertung der vorliegenden Informationen naheliegend.

Bei der Prüfung wird auch zu berücksichtigen sein, dass stille Gesellschafter regelmäßig bei Vorliegen einer zweigliedrigen atypisch stillen Beteiligung einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch im Fall fehlerhafter Anlageberatung gegen die Inhaberin des Handelsgeschäfts selbst haben. Sofern dieser Nachweis gelingt, kann sich die Beteiligungsgesellschaft nicht darauf berufen, dass lediglich ein Auseinandersetzungsguthaben zurückzuerstatten wäre. Dieser Umstand wird auch im Rahmen ggf. später notwendiger Forderungsanmeldungen im Fall einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwingend zu berücksichtigen sein.

3. Ausblick und Handlungsempfehlung

Eine mögliche Rückzahlung im Fall eines Insolvenzverfahrens hängt nicht nur davon ab, in welcher Höhe der Insolvenzverwalter Insolvenzmasse generieren kann, sondern auch davon, in welcher Höhe die Forderung des Anlegers festgestellt wird.

Inwieweit – je nach Ausgang des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hamburg – juristisch und sinnvoll Ansprüche gegen die handelnden Personen durchsetzbar sein werden, lässt sich derzeit nicht seriös beantworten. Eine bestmögliche Verwertung der vorhandenen Pfänder und Darlehensforderungen durch die Lombardium GmbH & Co. KG dürfte oberste Priorität haben.

Betroffene Anleger sollten dringend fachkundig überprüfen lassen, inwieweit mit Erfolg Schadensersatzansprüche gegen Anlagevermittler und Anlageberater durchgesetzt werden können. Nach den uns vorliegenden Unterlagen und Informationen dürfte ein solches Vorgehen zur Minderung des Schadens sehr gute Erfolgsaussichten bieten und dringend notwendig sein.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir zeitnah an dieser Stelle berichten.

Rechtsanwalt Olaf Dietz


Insolvenzantragsverfahren: K + P Architekten und Stadtplaner GmbH Koch, Voigt, Zschornack – Beschluss

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In dem Verfahren über den Antrag d. K + P Architekten und Stadtplaner GmbH Koch, Voigt, Zschornack, Ismaninger Straße 57,
81675 München, vertreten durch die Geschäftsführer Koch Norbert und Zschornack Jürgen, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 110208
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eversheds Deutschland LLP, Brienner Straße 12, 80333 München, Gz.: 0520
16 179 /tmi
Geschäftszweig: Architektur und Stadtplanung
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

erlässt das Amtsgericht München am 31.08.2016 folgenden
Beschluss

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und
2 InsO) wird heute um 13.00 Uhr angeordnet

1.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen, die ab dem 29.08.2016 begründet werden, sowie aus
Dauerschuldverhältnissen, als Masseverbindlichkeiten bis zu einem Gesamtwert von EUR
295.000,00 zu begründen.

2.
Des Weiteren wird der vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigt, die im Rahmen der
Insolvenzgeldfinanzierung entstehenden Zinsen ebenfalls als Masseverbindlichkeit zu
begründen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen

Az.: 1503 IN 2440/16

Insolvenzeröffnungsverfahren: Treuhaus Bauträger und Projektentwicklungsgesellschaft mbH – Beschluss

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Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36t IN 3662/16 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Treuhaus Bauträger und Projektentwicklungsgesellschaft mbH, Sebastianstraße 21, 10179 Berlin,

vertreten durch die Geschäftsführerin Bärbel Thiel, Kufsteiner Str. 55, 10825 Berlin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 66644
– Schuldnerin –

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 30.08.2016 um 14:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

1.    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Knut Rebholz
Emser Straße 9, 10719 Berlin

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

36t IN 3662/16 Amtsgericht Charlottenburg, 31.08.2016

Landgericht Landshut Urteil: V+ Beteiligungs 2 GmbH

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Das Landgericht Landshut hat die V+ Beteiligungs 2 GmbH verurteilt, einem Anleger die von ihm geleistete Einlage zu erstatten und den weiteren Schaden zu ersetzen. Der Anleger wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG nicht gezeichnet.


V+ Beteiligung 2 GmbH: Schadensersatz wegen Prospekthaftung

Das Landgericht erklärt, dass die V+ Beteiligungs 2 GmbH als Gründungsgesellschafterin nach den Grundsätzen der Prospekthaftung dem Kläger Schadensersatz in Form der Rückabwicklung der Beteiligung schuldet. Die V+ Beteiligungs 2 GmbH hat als Gründungsgesellschafterin der Publikumsgesellschaft V+ 2 GmbH & Co. KG den Anlegern die richtige Aufklärung über wesentliche Chancen und Risiken des Projektes zu erteilen.

V+ Fonds: Beratung muss anlage- und objektgerecht sein
Weil sie sich nicht nur darauf beschränkt hat, Informationen über das Beteiligungsobjekt zu geben, sondern auch direkt empfohlen hat, andere Kapitalanlagen aufzulösen, musste diese Beratung auch anleger- und objektgerecht sein, so sagt es der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus dem Jahr 2006.

V+ Beteiligung 2 muss sich Falschberatung zurechnen lassen

Die V+ Beteiligungs 2 GmbH hat keinen eigenen Vertrieb unterhalten. Sie hat ihre Informationen an selbstständige Handelsvertreter weitergegeben. Solche selbstständigen Handelsvertreter haben auch die Beratung der Kläger dieses Verfahrens vorgenommen. Weil die V+ Beteiligung 2 GmbH  als Gründungsgesellschafterin den Vertrieb durch selbstständige Handelsvertreter ausführen ließ, muss sie sich zurechnen lassen, was die selbstständigen Handelsvertreter vor Zeichnung der Beteiligung dem Anleger gegenüber erklärt haben.

V+ Fonds: Lebensversicherung aufgekündigt

Auch im vom Landgericht Landshut entschiedenen Fall wurden die Anleger dahingehend beraten, bestehende Lebensversicherungen aufzukündigen und diesen Betrag in die Beteiligung an der V+  GmbH & Co. Fonds 2 KG einzulegen. Wie üblich und auch dem Gericht bekannt wurde dazu über die Holtermann Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH die Pacta Invest GmbH eingesetzt.

V+ Fonds: Viele Beratungsfehler begründen Schadensersatzanspruch

Auch sonst wurden die Anleger in vielen Dingen falsch beraten. Sie wurden nicht über die Laufzeit der Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG aufgeklärt. Die Kündigungsmöglichkeiten wurden falsch dargestellt. Auch das Protokoll der Beratung weist nach den Feststellungen des Landgerichts Landshut nicht auf die richtige Beratung hin. Die dort angekreuzten Formulierungen sind mehr oder weniger irreführend und geben nicht das tatsächliche Risiko der Beteiligung an der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG wieder. Das Urteil wurde von Linnemann aus Radebeul erstritten.

V+ Fonds: Urteil betrifft typischen Fall

Das Urteil des Landgerichts Landshut deckt sich mit den Erfahrungen aus vielen hundert Fällen, die bei Resch Rechtsanwälte im Hinblick auf die V+ Fonds bearbeitet wurden. Es ist geradezu ein typischer Fall. Wohl kaum ein Anleger würde die Beteiligung an einem V+ Fonds gezeichnet haben, wenn er die Wahrheit erkannt hätte.

V+ Fonds wollen weitermachen, als sei nichts geschehen!
Umso fragwürdiger ist das Bestreben der Fondsverwaltung, weiter an diesem Fondskonzept der V + 2 GmbH & Co. KG festzuhalten. Es wird auch nicht besser werden, wie das jüngste Engagement der V+ Fonds als Beteiligung an der NASCO AG mehr als deutlich macht. Es ist schwer zu verantworten, den Anlegern weiterhin zuzumuten, ihr Geld weiter in die V+ Fonds einzuzahlen.

Haben Sie sich auch für den „Zahnlosen Tiger Beirat bei den Vplus Fonds“ beworben?

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Diese Beruhigungspille, auch als Muster ohne Wert zu bezeichnen, hatte Stefan Klaile von der XOLARIS SERVICE KVG den Anlegern der V+ Fonds als Knochen zum Nagen hingeworfen. Mit Verlaub Herr Klaile „da ist doch gar kein Fleisch dran an dem Knochen“, denn die Anleger können doch über den Beirat gar nicht wirklich etwas beeinflussen, oder erklären Sie doch einmal selber „was außer einer Beruhigungspille das dann sein soll?“. Nun, wir haben uns trotzdem einmal beworben, so Dieter Gaßmann von der IG V+ um einfach zu schauen, was Herr Klaile nun macht. Seriös, so Dieter Gaßmann wäre es natürlich, wenn alle Personen die sich dafür beworben haben dann auf der nächsten Anlegerversammlung der Gesellschafter der Fonds, sich kurz vorstellen könnten, die Anlegergemeinschaft sich dann entscheiden könnte „wen man in dem Beirat haben will und wen nicht“.

Auch ich habe mich dafür beworben um Herrn Klaile dann Wissen in der Kapitalanlagebranche aus erster Hand zur Verfügung zu stellen, denn das scheint Herr Klaile nun wirklich dringend zu benötigen nach dem bekannt werden der NASCO Investition. Das Herr Klaile hätte ich sicherlich dann geholfen zu verhindern, aber keine Bange „das Geld holen wir dann unter Ihrer Federführung komplett wieder in den V+Fonds 2 zurück“. darüber sollten wir uns dann auch bitte einig sein. Klug wie Sie vielleicht nun mittlerweile sein könnten auf Grund der „medialen Prügel“ sollten Sie einfach v o r h e r einmal Nachfragen bei uns „ob wir da was wissen“. Das können Sie ja dann in Ihre Entscheidung einfließen lassen um dann auch was Gutes für die Anleger getan zu haben, nicht nur für die XOLARIS SERVICE KVG, um das mal mit einem Schmunzeln zu sagen. Ob man dann mit solchen Informationen möglicherweise auch guten Bekannten geholfen hat, diskutieren wir mal bei einem Glas Mineralwasser.

Das von uns veröffentlichte Urteil zeigt aber auch, das hier „stürmische Zeiten“ auf die Fonds zukommen werden, denn das Urteil ist doch ein „gefundenes Fressen“ für alle Anlegerschutzanwälte. Das Thema Liquidation der Fonds wird natürlich bei der nächsten Anlegerversammlung jetzt einen breiteren Raum einnehmen. Natürlich muss man sich auch mit diesem Thema als mögliche Lösung beschäftigen. Gerade solche „Sinnlosinvestitionen wie in NASCO“ werden doch Anlegerschutzanwälte als Munition bei Klagen nutzen um zu begründen „das hier nach wie vor Anlegergelder auf das Spiel gesetzt werden“. Nicht wir, sehr geehrter Herr Klaile haben dem Fonds damit einen Bärendienst erwiesen, sondern Sie mit der XOLARIS SERVICE KVG.

Aras Group nur ein Beispiel für Kreditvermittlung mit „Vorleistungen + Bedingungen, die Sie vorab Geld kosten“

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Zu unserem Bericht über die Aras Group und deren angeblichem Vertreter, haben wir viele Reaktionen in die Redaktion bekommen. Nicht alle Firmen müssen unseriös sein in diesem Bereich, aber wir müssen auch sagen, Geschäfte wo man erst einmal selber Geld investieren muss um dann Geld zu bekommen, klingen dann schon irgendwie „Hirnrissig“. Gegen eine Erfolgsprämie oder Erfolgsgebühr für den Fall einer erfolgreichen Kreditvermittlung hingegen ist sicherlich nichts zu sagen. Doch die wenigsten Anbieter von denen wir in den Gesprächen erfahren haben, gehen wohl diesen Weg einer Vorleistung ihrer Dienstleistung auf Erfolgsbasis. Nachdenklich, und ganz besonders vorsichtig bitte, sollten Sie werden wenn  das Kreditanbietende Vermittlungsunternehmen seinen Sitz nicht in Deutschland hat, sondern in Dubai den Vereinigten Arabischen Emiraten oder sonst ein einem exotischen Land, wo es dann im Streitfall sehr schwierig sein dürfte investiertes Geld wiederzubekommen. Manchmal hilft schon ein ganz einfacher Trick, damit Sie zum Beispiel auch wissen ob der Name Ihres Ansprechpartners dann echt ist, und kein Pseudonym.

Sobald es um Geld geht was sie überweisen sollen lassen sie sich von dem Herrn oder der Dame doch den Personalausweis zeigen. Sollte doch bei seriösen Menschen dann wirklich kein Problem sein. Gehen Sie auch davon aus, das die Fassade solcher Unternehmen nach Außen wirklich 1A ist, denn die wollen ja Geld in Größen abkassieren, nicht nur Sie. Die haben tolle Büros in Dubai oder den VAE zum Beispiel. Die sind zwar dann oft nur Tage oder Wochenweise gemietet, um Ihnen aber ein tolles Unternehmen vorzuspielen reicht das dann völlig aus. Oft ist es auch so, das ihre Gesprächspartner die sie anrufen nicht in Dubai oder den VAE zu Beispiel leben, sondern in Köln, Hamburg, Bonn usw. aber trotzdem eine Nummer aus Dubai oder den VAE in ihrem Display erscheint. technisch heute gar kein Problem mehr über das sogenannte Voice over IP System. Das macht solche Dinge sowas von einfach, das können sie sich nicht vorstellen. Seien sie bitte immer auf der Hut mit solchen Kreditversprechenden Unternehmen, denn oft zahlen sie dann da mehr Geld als sie dann vielleicht bekommen. Finger weg von solchen Unternehmen mit Sitz in Dubai oder den VAE.

Kluge Entscheidung von Stephan Schäfer vom Unternehmen S&K aus Frankfurt

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Seit 3,5 Jahren sitzt Stephan Schäfer nun bereits in Untersuchungshaft. Genau im Februar 2013 wurden Stephan Schäfer und  Jonas Köller, so wie weitere angeklagte vermeintliche Mittäter, in U-Haft genommen. Seit Monaten nun läuft der Gerichtsprozess vor einer Strafkammer des Frankfurter Landgerichtes, und so richtig kommt man da nicht Voran bei der Aufklärung des gesamten Vorganges. Zuletzt hatte sich in den letzten Wochen Jonas Köller umfassend gegenüber dem Gericht geäußert, allerdings nicht im Sinne des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft, sondern natürlich nur in seinem Sinne.

Nachvollziehbar, denn Köller sieht die Schuld des Zusammenbruches des Unternehmen nicht bei sich, sondern vor allem bei einer Internetkampagne die gegen das Unternehmen gelaufen sei und natürlich auch in der ungerechtfertigten Inhaftierung. Neben Jonas Köller gibt es auch noch den 2.ten Gründungspartner des Unternehmens Stephan Schäfer, der ebenfalls vor Gericht steht und sich verantworten muss.  Stephan Schäfer hat sich nun, sicher auf Anraten seiner Rechtsanwälte dafür entschieden „nichts zu sagen“. Das erklärte dann auch sein Verteidiger am gestrigen Tage vor der Strafkammer des Frankfurter Landgerichtes.

Insolvenzeröffnungsverfahren: Aachener Haus & Grund Immobilien- und Verwaltungs-GmbH – Anordnung

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 15914 eingetragenen Aachener Haus & Grund Immobilien- und Verwaltungs-GmbH, Karmeliterstraße 9, 52064 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Hundeshagen, Karmeliterstraße 9, 52064 AachenGeschäftszweig: treuhänderische Verwaltung von Häusern und Grundstücken u.a.

ist am 31.08.2016, um 19:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Adalbertsteinweg 34, 52070 Aachen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

91 IN 261/16
Amtsgericht Aachen, 31.08.2016


Kurzmeldung: 3 weitere UNISTER Töchter insolvent

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Erneut haben drei weitere Unister Tochter Insolvenz anmelden müssen. Unter anderem das Unternehmen – Ab in den Urlaub mit rund 180 Mitarbeitern. So langsam fragen sich auch Experten ob Insolvenzverwalter Flöther der richtige Mann für den Job ist. Bewegt hat Flöther bis heute nichts, außer immer neue Insolvenzen zu vermelden.

Insolvenzeröffnung: MS „SARAH SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG

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Über das Vermögen der MS „SARAH SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG, Domstraße 17, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRA 96014), vertr. d.: 1. Beteiligungs MS „SARAH SCHULTE“ Shipping GmbH, Domstraße 17, 20095 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Thomas Bister-Füsser, Schillerstrafße 8, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 24.08.2016 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Heiko Fialski, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg, Tel.: 040 / 8000480, Fax: 040 / 800048111.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.2016 anzumelden;
  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 19.10.2016, 11:30 Uhr, Saal 302,  Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 30.08.2016

Kreditabzocke: Western Gulf Advisory – Das Geld is dann mal weg bzw. woanders

Insolvenzeröffnung: ENEGRO Südergellersen Pellet GmbH & Co. KG

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56 IN 46/16 : Über das Vermögen der ENEGRO Südergellersen Pellet GmbH & Co. KG, Oerzer Straße 16, 21394 Südergellersen (AG Lüneburg, HRA 2160), vertr. d.: 1. ENEGRO SG Verwaltungs GmbH, Südergellersen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Wolf Christian Traxel, Bei der Rolandsmühle 1a, 22763 Hamburg, (Geschäftsführer), 1.2. Benedikt Koch, An der Lopau 3, 21385 Rehlingen, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2016 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hendrik A. Könemann, Lise-Meithner-Str. 2, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131 / 400400, Fax: 04131 / 4004049, E-Mail: inso@kanzlei-koenemann.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.2016 anzumelden;
  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 02.11.2016, 11:00 Uhr, 302, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Lüneburg, 01.09.2016

Bundeskriminalamt warnt! Falsche Bewerbungsmails im Umlauf – als Anhang Ransomware „Cerber“!

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Das Bundeskriminalamt warnt vor einer neuen Internetbetrugswelle: Dabei wird eine als Bewerbung getarnte Schadsoftware in den Computer eingeschleust, die alle Daten verschlüsselt. Dann folgt eine Lösegeldforderung. Die Angreiger gehen Sehr professionell vor, das E-Mail Anschreiben ist fast perfekt und der vermeintliche Bewerber beruht sich auf die Agentur für Arbeit.

Bilanz: INP Portfolio Deutsche Sozialimmobilien GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG

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Auch das Ergebnis dieser Bilanz überzeugt uns nicht. Auch das eine „AIF Bilanz“ und mal ehrlich so interessant, die auch sein mag von der Aufschlüsselung her, aber was interessiert an einer Bilanz? Das Ergebnis für die Anleger, In dieser Bilanz knn man auch klar sehen, was der Mehraufwand incl. KVG usw. kostet. Geld was dem vermögen der Anleger abgenommen wird. Es sei gestattet zu fragen „wofür“. Was bringt das alles dem Anleger für einen realen Nutzen? Vielleicht sehen Sie den ja.22. INP Portfolio Deutsche Sozialimmobilien GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG (vormals: 22. INP Portfolio GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG)

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Abkürzungsverzeichnis

AIF Alternativer Investmentfonds 22. INP
22. INP 22. INP Portfolio Deutsche Sozialimmobilien GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Hamburg
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn und Frankfurt am Main
bzw. beziehungsweise
d.h. das heißt
Fondsgesellschaft 22. INP
Gesellschaft 22. INP
ggf. gegebenenfalls
HANSAINVEST HANSAINVEST Hanseatische Investment-Gesellschaft mbH, Hamburg
HGB Handelsgesetzbuch
i.d.R. in der Regel
i.H.v. in Höhe von
i.V.m. in Verbindung mit
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
Kapitalverwaltungsgesellschaft HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg
KARBV Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und – Bewertungsverordnung – KARBV) vom 16. Juli 2013
KVG Kapitalverwaltungsgesellschaft HANSAINVEST
Nettoinventarwert Fondsvermögen
Objektgesellschaften INP Peine GmbH & Co. KG, Peine , INP Brunsbüttel GmbH & Co. KG, Brunsbüttel, INP Mönchengladbach GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, INP Nordenham GmbH & Co. KG, Nordenham, und INP Kita Staaken GmbH & Co. KG, Berlin.
p.a. per annum
rd. rund
TEUR Tausend Euro
Verwahrstelle CACEIS Bank Deutschland GmbH, München
zzgl. zuzüglich

Inhalt

Jahresbericht

Abkürzungsverzeichnis

Lagebericht mit Tätigkeitsbericht

Grundlagen der Gesellschaft

Tätigkeitsbericht der KVG.

Wirtschaftsbericht

Nachtragsbericht

Risikobericht

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung.

Anhang

Allgemeine Angaben und Erläuterungen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Erläuterungen zur Bilanz

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung.

Sonstige Angaben.

Kapitalverwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle und Gremien.

Lagebericht mit Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015

1. Grundlagen der Gesellschaft

Struktur der Gesellschaft

Die 22. INP Portfolio Deutsche Sozialimmobilien GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Hamburg, ist als Personengesellschaft in Form einer doppelstöckigen GmbH & Co. KG organisiert. Komplementärin der Gesellschaft ist die INP 36. Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin sowie den geschäftsführenden Kommanditisten INP Management GmbH und Herrn Dr. Hans Wurps. Der AIF ist beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist) der Objektgesellschaften mit einem Geschäftsanteil von jeweils 94,9 %.

Die Laufzeit des AIF ist befristet auf den 31. Dezember 2027. Durch Gesellschafterbeschluss kann die Laufzeit des AIF maximal um sechs Jahre verlängert werden. Die ordentliche Kündigung durch den Gesellschafter ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Zum Stichtag betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile des AIF 16.271 Stück. Der AIF verfügt über kein eigenes Personal, sondern greift für seinen Geschäftsbetrieb auf das Personal der INP Invest GmbH zurück.

Die Anleger beteiligen sich unternehmerisch an dem AIF direkt als Kommanditisten oder indirekt als Treugeber über die Treuhänderin, die CURATIS Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg. Der AIF investiert mittelbar über die Objektgesellschaften in vier stationäre Pflegeeinrichtungen und eine Kindertagesstätte in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Bei dem AIF handelt es sich um das 22. Beteiligungsangebot, das von der in Hamburg ansässigen INP Holding AG, einem Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds, aufgelegt worden ist.

2. Tätigkeitsbericht der KVG

Vertriebsphase

Die Platzierungsphase begann im Juni 2015 und endete im Januar 2016. Zum 31. Dezember 2015 waren TEUR 16.271 Kommanditkapital platziert.

Anlageziele und Anlagestrategien des AIF

Durch die langfristigen Investitionen in die stationären Pflegeeinrichtungen in Peine, Brunsbüttel, Mönchengladbach, Nordenham sowie in den Kindergarten in Berlin-Staaken, an denen die Fondsgesellschaft mittelbar über die jeweilige Objektgesellschaft beteiligt ist, entsteht eine hohe Einnahmensicherheit für die Laufzeit des Fonds in Form von langfristigen Mieten/Pachten. Diese werden dadurch gewährleistet, dass der Gesetzgeber durch den hohen Bedarf an Pflegeplätzen stationäre Pflegeeinrichtungen grundsätzlich als förderungswürdig ansieht. Für den Betreiber einer Pflegeeinrichtung und letztlich für die Fondsgesellschaft bedeutet dies, dass der zu leistende Eigenanteil der Bewohner für den Pflegeplatz im Bedarfsfall grundsätzlich durch staatliche Unterstützung sichergestellt ist. Die Strategie des AIF kann als eine typische „buy-and-hold“ Strategie, bei denen kurzfristige An- bzw. Verkäufe nicht geplant sind, bezeichnet werden.

Service-KVG: HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg

Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg wurde zur Kapitalverwaltungs-gesellschaft des AIF bestellt. Hierzu wurde mit Datum 30. April 2015 ein externer Verwaltungsvertrag mit der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, als Service-KVG abgeschlossen. Der Vertrag kann vom AIF mit einer Frist von neun Monaten zum Jahresende ordentlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2017. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Als externe KVG ist die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH für (a) die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens (Portfolioverwaltung), (b) das Risikomanagement sowie (c) administrative Tätigkeiten des Fonds zuständig und verantwortlich. Die Portfolioverwaltung umfasst insbesondere den An- und Verkauf von Vermögenswerten, die Beurteilung und Annahme von Angeboten zum An- und Verkauf von Investitionsobjekten sowie die Entscheidung über die Aufnahme von Krediten. Das Risikomanagement beinhaltet im Wesentlichen die Überwachung von Grenzen und Beschränkungen, die Beurteilung wesentlicher Risikoarten, die Durchführung von Stresstests sowie die Risiko- und Performanceanalyse. Die administrativen Tätigkeiten erstrecken sich maßgeblich auf Dienstleistungen im Zuge der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, Beantwortung von Anfragen des Fonds im Rahmen der gesetzlichen Informationspflichten, Durchführung von Bewertungen, Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften sowie Führung von Aufzeichnungen.

Zum Zweck einer effizienteren Geschäftsführung ist die KVG berechtigt ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonst Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen. In Verbindung mit den delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Vorgaben zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Aufgaben und Pflichten übertragen werden, hat mit gebührender Sorgfalt zu erfolgen.

Bezüglich der Haftungsregeln wurde zwischen dem AIF und der KVG vereinbart, dass die KVG für Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen hat. Bei Rückgriff auf Dritte als Erfüllungsgehilfen, haftet die KVG für die ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung des Dienstleisters. Die KVG haftet nicht für das Erreichen eines bestimmten oder allgemeinen wirtschaftlichen Erfolges.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH (KVG) für das Geschäftsjahr 2015

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung (inkl. Geschäftsführer): EUR 12.817.175,47
davon fix: EUR 11.979.662,97
davon variabel: EUR 837.512,50
Zahl der Mitarbeiter der KVG: 177
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2015 der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker (nur Führungskräfte): EUR 1.119.166,85
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR 0,00

Übersicht über das Portfolio des AIF am Ende des Geschäftsjahres

Die Gesellschaft hält Beteiligungen an folgenden Gesellschaften:

Gesellschaft Sitz Anteil
%
Eigenkapital nach HGB
EUR
erworben am:
INP Peine GmbH & Co. KG Hamburg 94,90% 4.439.331,93 27.03.2015
INP Brunsbüttel GmbH & Co. KG Hamburg 94,90% 2.882.315,08 15.12.2014
INP Mönchengladbach GmbH & Co. KG Hamburg 94,90% 2.645.198,47 15.04.2015
INP Nordenham GmbH & Co. KG Hamburg 94,90% 3.749.203,30 15.05.2015
INP Kita Staaken GmbH & Co. KG Hamburg 94,90% 1.270.776,96 30.11.2014
INP 36. Verwaltungsgesellschaft mbH Hamburg 100,00% 24.106,18 21.08.2013
Summe 15.010.931,93

Wesentlich für die Geschäftsentwicklung des AIF ist die Beurteilung der Lage der fünf Objekt-gesellschaften (GmbH & Co. KGen), die den Erwerb der Fondsimmobilien tätigen. Das Portfolio mit sämtlichen mittelbar gehaltenen Immobilien ist im Immobilienverzeichnis des Anhangs dargestellt.

Übersicht über die Anlagegeschäfte und Wertentwicklung des AIF während des Geschäftsjahres

Der Bestandsaufbau an den vier stationären Pflegeeinrichtungen in Peine, Brunsbüttel, Mönchengladbach und Nordenham sowie an der Kindertagesstätte in Berlin-Staaken wurde im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen.

Peine Brunsbüttel Mönchengladbach Nordenham Berlin-Staaken Summe
Kaufpreis 8,88 Mio. EUR 6,10 Mio. EUR 6,55 Mio. EUR 7,49 Mio. EUR 3,02 Mio. EUR 32,04 Mio. EUR
Bewertung (2014/2015) 8,60 Mio. EUR (23.09.2014) 6,00 Mio. EUR (12.11.2014) 6,52 Mio. EUR (28.01.2015) 7,40 Mio. EUR (24.02.2015) 3,00 Mio. EUR (27.02.2015) 31,52 Mio. EUR
Bewertung (2015/2016) 8,60 Mio. EUR (23.09.2015) 6,00 Mio. EUR (12.11.2015) 6,64 Mio. EUR (28.01.2016) 7,57 Mio. EUR (24.02.2016) 3,03 Mio. EUR (27.02.2016) 31,84 Mio. EUR

Gemäß § 165 (2) Nr. 9 KAGB weisen wir vorsorglich daraufhin, dass die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige Entwicklung darstellt.

Beschreibung der Hauptanlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten des AIF

Das zentrale Risiko der Gesellschaft besteht im Hinblick auf eine negative Wertentwicklung der von der Beteiligung gehaltenen Immobilien. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Betreiber ihren Pflichten aus den jeweiligen Mietverträgen nicht vollständig nachkommen.

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände gemäß § 108 AIFM-VO lagen im Berichtszeitraum nicht vor.

Bewertungsverfahren

Die HANSINVEST hat eine Bewertungsrichtlinie aufgestellt, die auf der AIFM-Richtlinie basiert und für die Gesellschaft die Bewertungsverfahren und Prinzipien, die der Bewertung der Vermögens-gegenstände des AIFs und der Berechnung des Nettoinventarwertes pro Anteil zugrunde liegen, enthält.

Die HANSAINVEST ist für eine ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände verantwortlich.

Der Nettoinventarwert errechnet sich demnach als Differenz zwischen dem Verkehrswert der Vermögensgegenstände und der Summe aller angefallenen Kosten, Verbindlichkeiten sowie ggf. sonstiger Wertkomponenten. Der Verkehrswert ist definiert als der am wahrscheinlichsten unmittelbar zu erzielende Preis unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten. Die Bewertung basiert auf der Bewertung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des Fonds. Über die Beteiligungskette wird so zum Nettoinventarwert an der beteiligten Immobilien-Gesellschaft übergeleitet. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Bewertung der Immobilien-Gesellschaften als wesentliche Vermögengegenstände des Fonds.

Die Bewertung der Beteiligungen im Sinne von § 261 (1) Nr. 4 KAGB erfolgt entsprechend § 271 (3) KAGB. Des Weiteren erfolgt die Bewertung der Beteiligungen im Sinne des § 272 (1) KAGB einmal jährlich durch die KVG entsprechend ihrer Bewertungsrichtlinie. Zu diesem Zweck werden die Immobilien i.d.R. zu Verkehrswerten bewertet, d.h. zu dem Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Die Bewertung durch unabhängige Immobiliengutachter erfolgt mindestens einmal pro Jahr; ausgewählte Vermögens-gegenstände können wenn notwendig auch öfter bewertet werden.

Die CACEIS Bank Deutschland GmbH, München, stellt als Verwahrstelle die Umsetzung der Bewertungsrichtlinie sowie die konsistente Anwendung und Überprüfung der Bewertungsverfahren und -methoden sicher.

Vertragliche Beziehungen des AIF

Zur Realisierung und Finanzierung des Projektes der Fondsgesellschaft bestehen neben dem Gesellschaftsvertrag des AIF, den Gesellschaftsverträgen der Objektgesellschaften, dem Treuhand- und Servicevertrag und den Anlagebedingungen folgende Verträge:

Finanzierungsvermittlungsvertrag

Eigenkapitalvermittlungsvertrag

Verwahrstellenvertrag

Steuerberatungsvertrag

Platzierungsgarantievertrag

Vertrag mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Objektgesellschaften sind die folgenden Verträge:

Grundstückskaufverträge bzw. Anteilsübertragungsverträge

Finanzierungsverträge

Mietverträge

Interessenkonflikte

Aufgrund gesellschaftlicher und personeller Verflechtungen liegen Umstände vor, die Interessen- konflikte begründen können und die mit Risiken verbunden sind.

Herr Dipl.-Kfm. Wolfgang Krug ist Aufsichtsratsvorsitzender der INP Holding AG. Es besteht ein Steuerberatungsvertrag zwischen Herrn Wolfgang Krug und dem AIF.

Es besteht die Möglichkeit, dass die handelnden Personen nicht die Interessen der Fondsgesellschaft in den Vordergrund stellen, sondern eigene Interessen oder Interessen von anderen Beteiligten verfolgen. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis der Anlage auswirken.

Zum Umgang mit Interessenkonflikten setzt die KVG unter anderem folgende organisatorische Maßnahmen ein, um Interessenkonflikte zu ermitteln, ihnen vorzubeugen, sie zu steuern, sie zu beobachten und sie offenzulegen:

Bestehen einer Compliance-Abteilung, die auf die Einhaltung von Gesetzen und Regeln hinwirkt und der Interessenkonflikte gemeldet werden müssen,

Pflichten zur Offenlegung,

Organisatorische Maßnahmen, wie die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen für einzelne Abteilungen, um dem Missbrauch von vertraulichen Informationen vorzubeugen, sowie die Zuordnung von Zuständigkeiten, um unsachgemäße Einflussnahme zu verhindern,

Verhaltensregeln für Mitarbeiter in Bezug auf Mitarbeitergeschäfte, Verpflichtungen zur Einhaltung des Insiderrechts, Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen,

Einrichtung von Vergütungssystemen,

Grundsätze zur Berücksichtigung von Kundeninteressen,

Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung beim Erwerb bzw. zur Veräußerung von Finanzinstrumenten,

Grundsätze zur Aufteilung von Teilausführungen,

Mitwirkung im Compliance-Komitee der SIGNAL IDUNA Gruppe.

Verwaltung des AIF und der Anleger

Bei den Anlegern handelt es sich im Wesentlichen um in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen, die ihre Anteile an der Fondgesellschaft im Privat- und Betriebsvermögen halten. Der Ausgabepreis für einen Anleger entspricht der Summe aus seiner gezeichneten Kommanditeinlage in die Gesellschaft und dem Ausgabeaufschlag. Die gezeichnete Kommanditeinlage beträgt für jeden Anleger mindestens EUR 10.000. Höhere Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Der Ausgabeaufschlag („Agio“) beträgt 5 % der Kommanditeinlage.

Treuhänderin ist die CURATIS Treuhandgesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96570. Die Aufgabe der Treuhänderin besteht darin, Kapitalanteile in Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages der Treugeber an der Fondsgesellschaft treuhänderisch für die Anleger zu halten und/oder zu verwalten. Aufgrund des Treuhand- und Servicevertrages hält die Treuhänderin die Beteiligung im eigenen Namen treuhänderisch für Rechnung des Treugebers und wird als Kommanditistin der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen.

Risikoprofil

Hinsichtlich des Risikoprofils wird auf den Risikobericht des Gliederungspunkts 5 im Lagebericht verwiesen.

Sonstige Hinweise

Zum Zwecke der Gewinnung von Anteilseignern hat der AIF einen KAGB-konformen Prospekt mit Datum vom 8. Juni 2015 erstellt, der am 11. Juni 2015 durch die BaFin genehmigt wurde. Der Prospekt beschreibt detailliert die Investitionskriterien. Mit Datum vom 20. Februar 2015 erfolgten seitens der BaFin die Genehmigung der Anlagebedingungen des AIF und die Genehmigung der Auswahl der CACEIS Bank Deutschland GmbH, München als Verwahrstelle des Fonds.

3. Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2015 war gesamtwirtschaftlich für die Bundesrepublik Deutschland ein gutes Jahr. Das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 1,7 %, eine weiterhin sinkende Arbeitslosenquote von 6,4 % und der Rekordstand an Erwerbspersonen im Jahresdurchschnitt von 43,0 Mio. Beschäftigten (+ 0,8 Mio. im Vergleich zum Vorjahresdurchschnitt) sind eindeutige Zeichen für einen robusten Wachstumspfad.1 Unterstützt wird das Wachstum weiterhin durch die sehr niedrigen Zinsen. Für das Jahr 2016 gehen die Wirtschaftsgutachten von einer ähnlichen Wachstumsquote bei einer anhaltend steigenden Anzahl von sozialversicherungspflichtigen Jobs aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch den noch stärkeren Zuwachs an potentiellen Arbeitskräften mit einer steigenden Arbeitslosenquote im Gesamtjahr zu rechnen ist.

Unabhängig von diesen positiven Indikatoren ist der Markt für Pflegeimmobilien (im Gegensatz zu anderen Immobilienassetklassen) besonders stark von soziodemographischen Entwicklungen und Prognosen geprägt. Der weiterhin ansteigende Fokus auf derartige Investments ist durch die zukünftige Nachfragesituation zu erklären. So ist nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes davon auszugehen, dass im Jahr 2030 schätzungsweise mehr als 0,8 Mio. Menschen in Pflegeheimen mit Versorgungsvertrag leben werden als noch im Jahr 2013.2 Der Neubaubedarf wird in diesem Zusammenhang auf 380.000 Plätze und der Restrukturierungsbedarf auf 240.000 Plätze geschätzt.3 Auf der Betreiberseite kommt es unter anderem vermehrt zu Akquisitionen größerer (internationaler) Pflegeheimketten wie Orpea SA z.B. mit der Übernahme der Vitalis-Gruppe und der Residenzgruppe, um Kostendegression und bessere Kapazitätsauslastung zu erreichen.

3.2 Geschäftsentwicklung

Der AIF befand sich zum Bilanzstichtag noch in der Platzierungsphase. Das zum Bilanzstichtag platzierte und eingezahlte Emissionskapital beläuft sich auf 16.271 TEUR (Vorjahr: TEUR 0). Insgesamt hat der AIF ein realisiertes Ergebnis in Höhe von TEUR 68 erzielt. Im Geschäftsjahr wurden Auszahlungen in Höhe von TEUR 234 vorgenommen.

Im Geschäftsjahr 2015 wurden über Objektgesellschaften drei Grundstücke nebst aufstehenden Gebäuden erworben. Weitere Ankäufe werden nicht getätigt.

Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung

Maßgeblich für die Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung des AIF ist neben der Beurteilung der Lage des AIF die Beurteilung der Lage der Objektgesellschaften, die den Erwerb der Fondsimmobilien tätigen. Aus diesem Grund werden nachfolgend die wichtigsten Transaktionen und Ergebnisse der Objektgesellschaften dargestellt.

INP Peine GmbH & Co. KG

Die Objektgesellschaft Peine hat mit notariellem Kaufvertrag vom 1. August 2014 das Grundstück in der Kirchvordener Straße 44 A/B in 31228 Peine zu einem Kaufpreis von TEUR 7.500 zzgl. Nebenkosten erworben. Die Objektgesellschaft hat außerdem mit einem Generalunternehmer einen Vertrag über die Umsetzung von umfangreichen Umbaumaßnahmen zu einem Festpreis von TEUR 1.150 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer geschlossen.

1 Statistisches Bundesamt Pressestelle (Hg.): Zahl der Erwerbstätigen stieg im Jahr 2015 auf 43 Millionen Personen, 04.01.2016. URL: <https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/01/PD16_001_13321.html&gt; (Abruf 10.02.2016).
2 Statistisches Bundesamt: Demographischer Wandel in Deutschland, Heft 2, Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern, Ausgabe 2010, S. 28. URL: <https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Pflege/Pflege.html&gt; (Abruf 10.02.2016).
3 Schwaldt, Thomas: Mit Pflegeheimen lässt sich reichlich Profit machen. In: Die Welt vom 16.04.2015. URL: < http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article139642076/Mit-Pflegeheimen-laesst-sich-reichlich-Profit-machen.html&gt; (Abruf 10.02.2016).

Im Rahmen des Ankaufs und der Umbaumaßnahmen der Pflegeimmobilie wurde durch den AIF Kommanditkapital von TEUR 4.537 zugeführt.

Die Finanzierung der Immobilie erfolgte neben dem Eigenkapital durch ein von der Volksbank Hildesheimer Börde eG gewährtes Darlehen in Höhe von TEUR 5.000. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von 2,73 % p.a. (Laufzeit rd. 10 Jahre bis zum 28.02.2025) und einer Tilgung von 2,60 % abgeschlossen, und valutiert zum 31. Dezember 2015 noch in Höhe von TEUR 4.880.

In 2015 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 383 erwirtschaftet, der in die Gesellschafterkonten eingestellt worden ist.

INP Brunsbüttel GmbH & Co. KG

Die Objektgesellschaft Brunsbüttel hat mit notariellem Kaufvertrag vom 28. Oktober 2014 das Grundstück in der Koogstraße 27/29/31 in 25541 Brunsbüttel zu einem Kaufpreis von TEUR 6.100 zzgl. Nebenkosten erworben.

Im Rahmen des Ankaufs der Pflegeimmobilie wurde durch den AIF Kommanditkapital in Höhe von TEUR 2.995 zugeführt.

Die Finanzierung der Immobilie erfolgte neben dem Eigenkapital durch ein von der Bank für Sozialwirtschaft gewährtes Darlehen. In diesem Zuge wurden Darlehensmittel von TEUR 4.098 in Anspruch genommen. Eine Tranche des Darlehens von EUR 438 ist befristet bis zum 31.05.2016. Das Rest-Annuitätendarlehen ist zu einem Zinssatz von 2,05 % p.a. (Laufzeit rd. 10 Jahre bis zum 30.06.2025) und einer Tilgung von 3,05 % p.a. abgeschlossen und valutiert zum 31. Dezember 2015 noch in Höhe von TEUR 3.985.

Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 347 wurde in die Gesellschafterkonten eingestellt.

INP Mönchengladbach GmbH & Co. KG

Die stationäre Pflegeeinrichtung in Mönchengladbach wurde mit Vertrag über die Veräußerung einer Kommanditbeteiligung vom 5. Januar 2012 sowie gemäß einer Vertragsergänzung vom 29. Januar 2015 im Rahmen eines sogenannten „Share Deals“ erworben. Die Bezahlung des Kaufpreises an die Altgesellschafter ist am 15. April 2015 erfolgt.

Im Rahmen des Ankaufs wurde durch den AIF Kommanditkapital in Höhe von TEUR 2.692 zugeführt.

Die Finanzierung der Immobilie erfolgte neben dem Eigenkapital durch ein von der Bank für Sozialwirtschaft gewährtes Darlehen. In diesem Zuge wurden Darlehensmittel von TEUR 4.950 in Anspruch genommen. Eine Tranche des Darlehens von EUR 1.020 ist befristet bis zum 31.05.2016. Das Rest-Annuitätendarlehen ist zu einem Zinssatz von 2,20 % p.a. (Laufzeit rd. 10 Jahre bis zum 30.06.2025) und einer Tilgung von 3,10 % p.a. abgeschlossen und valutiert zum 31. Dezember 2015 noch in Höhe von TEUR 4.868.

Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.174 wurde in die Gesellschafterkonten eingestellt, wobei Erträge aus der Zuschreibung zu Gegenständen des Sachanlagevermögens in Höhe von TEUR 1.102 aus der Übernahme der Kommanditanteile durch den AIF enthalten sind.

INP Nordenham GmbH & Co. KG

Der Ablösebetrag in Höhe von TEUR 7.495 zum Erwerb der stationären Pflegeeinrichtung in Nordenheim ist mit Vertrag über die Veräußerung über einer Kommanditbeteiligung zwischen der Veräußerin Hesse & Partner GmbH und der Fondsgesellschaft vom 30. März 2015 im Rahmen eines sogenannten „Share Deals“ am 15. Mai 2015 auf ein Konto der Objektgesellschaft geflossen.

Im Rahmen des Ankaufs wurde durch den AIF Kommanditkapital in Höhe von TEUR 3.199 zugeführt.

Die Finanzierung der Immobilie erfolgte neben dem Eigenkapital durch ein von der DKB Bank gewährtes Darlehen in Höhe von TEUR 4.496. Das Darlehen ist zu einem Zinssatz von 2,24 % p.a. (Laufzeit rd. 12 Jahre bis zum 30.04.2027) und einer Tilgung von 2,99 % p.a. abgeschlossen.

Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.221 wurde in die Gesellschafterkonten eingestellt, wobei Erträge aus der Zuschreibung zu Gegenständen des Sachanlagevermögens in Höhe von TEUR 1.189 aus der Übernahme der Kommanditanteile durch den AIF enthalten sind.

INP Kita Staaken GmbH & Co. KG

Die Kindertagesstätte in Berlin-Staaken wurde mit Vertrag über die Veräußerung einer Kommanditbeteiligung zwischen der Hans-J. Benner GmbH, Berlin, der JK Verwaltungsgesellschaft mbh, Wiesbaden, und der INP 39. Objekt Management GmbH & Co. KG vom 8. November 2013 sowie gemäß einer Vertragsergänzung vom 29. Januar 2015 im Rahmen eines sogenannten „Share Deals“ erworben. Die INP 39. Objekt Management GmbH & Co. KG hat die von ihr erworbenen Anteile mit Wirkung zum 30. November 2014 an die Gesellschaft weiterveräußert. Der Ablösebetrag ist am 30. November 2014 an die Altgesellschafter ausgezahlt worden.

Im Rahmen des Ankaufs wurde durch den AIF Kommanditkapital in Höhe von TEUR 1.491 zugeführt.

Die Finanzierung der Immobilie erfolgte neben dem Eigenkapital durch ein von der Bank für Sozialwirtschaft gewährtes Darlehen in Höhe von TEUR 1.572. In diesem Zuge wurden Darlehensmittel von TEUR 1.972 in Anspruch genommen. Eine Tranche des Darlehens von TEUR 400 ist befristet bis zum 30.06.2016. Das Rest-Annuitätendarlehen ist zu einem Zinssatz von 2,65 % p.a. (Laufzeit 9 Jahre bis zum 31.12.2024) und einer Tilgung von 2,95 % p.a. abgeschlossen und valutiert zum 31. Dezember 2015 noch in Höhe von TEUR 1.525.

Der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 145 wurde in die Gesellschafterkonten eingestellt.

3.3 Ertragslage

Die folgende Aufstellung zeigt die Ertragslage des AIF, wobei die Ertrags- und Aufwandsposten nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten dargestellt sind:

EUR EUR
2015 2014
Erträge 543.500,00 0,00
Aufwendungen -475.736,62 -3.014,78
Ordentlicher Nettoertrag 67.763,38 -3.014,78
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 67.763,38 -3.014,78
Zeitwertänderungen -785.290,99 0,00
Ergebnis des Geschäftsjahres -717.527,61 -3.014,78

Die Erträge resultieren aus den Beteiligungen an den Objektgesellschaften.

Die Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Zwischenfinanzierungszinsen zum Kauf der Kommanditanteile an den Objektgesellschaften.

Die Zeitwertänderung resultiert aus der Neubewertung der Anteile an den fünf Objektgesellschaften.

3.4 Finanzlage

Kapitalstruktur

Der AIF stattet die Objektgesellschaften mit dem für den Erwerb der Pflegeeinrichtungen und der Kindertagesstätte erforderlichen Kapital aus. Mittelherkunft ist hierbei das eingeworbene Kommanditkapital und die Zwischenfinanzierungsdarlehen. Die Objektgesellschaften sind bereits im Besitz der Pflegeeinrichtungen und der Kindertagesstätte und werden die ihrerseits abgeschlossenen Zwischenfinanzierungen mit dem eingeworbenen Kommanditkapital des AIF ablösen. Zur Finanzierung der Pflegeimmobilien und der Kindertagesstätte setzen die Objektgesellschaften zusätzlich Fremdkapital in Form von langfristigen Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 18.658.000 ein. Die Fondsgesellschaft selbst wird keine langfristigen Darlehensbeträge aufnehmen. Zum 31. Dezember 2015 wurden bei den Objektgesellschaften folgende Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen:

31.12.2015 31.12.2014
Kreditverbindlichkeiten TEUR TEUR
INP Peine 4.880.102 0
INP Brunsbüttel 3.984.699 4.080.681
INP Mönchengladbach 4.867.907 0
INP Nordenham 4.401.541 0
INP Kita-Staaken 1.525.059 1.977.083
Summe 19.659.308 6.057.764

Eine detaillierte Beschreibung der Kapitalkontenentwicklung der Komplementäre und Kommanditisten ist im Anhang dargestellt.

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2014 und 2015 erfolgte die Beteiligung des AIF an den Objektgesellschaften mit jeweils 94,9%. Dazu haben die Objektgesellschaften den AIF jeweils in Form einer Kapitalerhöhung als Kommanditisten aufgenommen. Der Eintritt erfolgte mit Wirkung zum 27. März 2015 (INP Peine), 15. Dezember 2014 (INP Brunsbüttel), 15. April 2015 (INP Mönchengladbach), 15. Mai 2015 (INP Nordenham) und 30. November 2014 (INP Berlin-Staaken). Dabei wurden die Kommanditanteile der Objektgesellschaften INP Mönchengladbach GmbH & Co. KG, INP Nordenham GmbH & Co. KG und INP Kita Staaken GmbH & Co. KG jeweils im Rahmen eines sogenannten „Share Deals“ erworben. Die Objekte in Peine und Brunsbüttel wurde im Rahmen eines sogenannten „Asset Deals“ erworben. Zudem wurden 100% der Anteile an der Komplementärgesellschaft INP 36. Verwaltungsgesellschaft mit Wirkung zum 21. August 2013 erworben.

Liquidität

Die liquiden Mittel betragen zum Stichtag TEUR 1.395. Die Veränderung der Liquiditätslage ergibt sich zum einen durch Einzahlungen in Form von Kommanditkapital und Eigenkapitalzwischenfinanzierungen und zum anderen durch Auszahlungen für die Beteiligungserwerbe und geleistete Auszahlungen an die Anleger.

Die Zinsaufwendungen für die Finanzierung der Immobilienobjekte und die laufenden Aufwendungen werden durch die Mieteinnahmen abgedeckt, so dass sich für das Geschäftsjahr 2015 insgesamt ein positiver Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit ergibt.

3.5 Vermögenslage

In der folgenden Übersicht sind Vermögen und Schulden zum 31. Dezember 2015 dargestellt:

Aktiva 31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR
Beteiligungen 14.153.609,01 4.510.860,00
Barmittel und Barmitteläquivalente 1.394.955,12 0,00
Forderungen 752.024,02 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 1.000,00 0,00
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.214.787,00 0,00
Summe Aktiva 18.516.375,15 4.510.860,00
Passiva 31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR
Rückstellungen 22.190,50 0,00
Kredite 500.000,00 3.064.814,78
Sonstige Verbindlichkeiten 2.129.472,01 1.449.687,22
Eigenkapital 15.864.712,64 -3.642,00
Summe Passiva 18.516.375,15 4.510.860,00

Die Vermögenslage ist im Wesentlichen durch die Einwerbung von Kommanditkapital und die Weiterreichung dieser Mittel an die Objektgesellschaften gekennzeichnet.

3.6 Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Liquidität

Einer der finanziellen Leistungsindikatoren, worüber der AIF gesteuert wird, ist ausreichende Liquidität, um die Auszahlungen an die Anleger leisten zu können. Im Berichtszeitraum war dies durchweg gegeben. Es verbleiben zum Stichtag liquide Mittel in Höhe von TEUR 1.395.

Eigenkapital

Ein weiterer finanzieller Leistungsindikator ist das eingeworbene Eigenkapital. Das zum Bilanzstichtag eingeworbene Kommanditkapital in Höhe von TEUR 16.271 sowie die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 549 entsprechen den Erwartungen.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Soziale Verantwortung

Der AIF trägt mit dem Erwerb von Pflegeeinrichtungen dazu bei, den durch den demographischen Wandel ansteigenden Bedarf an stationären Pflegeplätzen zu erfüllen. Hierzu werden aktuell 331 stationäre Pflegeplätze im Portfolio gehalten.

Zudem trägt der AIF mit dem Erwerb der Kindertagesstätte dazu bei, den gesetzlich fixierten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes zu erfüllen. Hierzu wurden 190 Betreuungsplätze geschaffen.

4. Nachtragsbericht

Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben und eine abweichende Dar-stellung der wirtschaftlichen Lage nach sich ziehen könnten.

5. Risikobericht

Risikomanagementsystem

Allgemeines

Das Risikomanagementsystem der HANSAINVEST umfasst die laufende Überwachung und Beurteilung der wesentlichen Risikoarten gemäß KAGB mittels der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrenzprüfung. Als wesentliche Risikoarten gelten das Adressausfallrisiko (Kreditrisiko), Gegenpartei- oder Kontrahentenrisiko, Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko, Marktpreisrisiko, Operationelles Risiko, Liquiditätsrisiko, Verwahrrisiko und der Leverage. Weiterhin werden für die wesentlichen Risikoarten Stresstests durchgeführt, um die Schwächen einer ausschließlich auf Grenzauslastung basierenden Risikomessung auszugleichen.

Risikoarten

Unter Adressausfall- oder Kreditrisiken werden Verluste verstanden, die durch den Ausfall eines Ausstellers entstehen. Somit werden neben allgemeinen Auswirkungen der Kapitalmärkte auf den Wert eines Vermögensgegenstandes auch besondere Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers erfasst. Die Adressausfallrisiken des Fonds werden fondsspezifisch identifiziert und mittels gesonderter Prozesse überwacht. In diesem Zusammenhang treten im Bereich der geschlossenen Fonds häufig Charterer, Mieter, Pächter, Betreiber, Property und Facility Manager oder allgemein Dienstleister als potentiell vom Ausfall bedrohte Adressen auf. Zur Überwachung von Kreditausfallrisiken im Fonds- und Risikomanagementprozess findet häufig eine Verwendung von externen Ratings statt. Die HANSAINVEST hat die Ratinganbieter S&P, Moodys und Fitch lizenziert.

Unter Gegenpartei- oder Kontrahentenrisiko wird das Risiko verstanden, welches darin besteht, dass die eine Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und somit der anderen Vertragspartei einen finanziellen Schaden verursacht. Gegenparteirisiken entstehen hauptsächlich durch OTC-Derivatetransaktionen. Hierzu finden die gesetzlichen Limite Anwendung. Da bei den geschlossenen Fonds keine gesetzlichen Limitierungen vorhanden sind, findet eine Prüfung in Anlehnung an die Limite der gesetzlichen Regelungen im Internen Limitsystem statt (i.d.R. 5/10% Grenze).

Unter Zinsänderungsrisiken wird allgemein die Gefahr negativer Auswirkungen unerwarteter Veränderungen der Zinssätze auf Vermögensgegenstände verstanden. Zinsänderungsrisiken werden fondsspezifisch identifiziert und mittels gesonderter Prozesse überwacht. Die wesentlichen Risikoquellen sind in der Liquiditätsanlage und Fremdkapitalfinanzierung zu sehen. Die Steuerung dieses Risikos obliegt dem Dienstleister des geschlossenen Fonds und wird durch die HANSAINVEST überwacht.

Erfahrungsgemäß hängt die Bewertung von Finanzprodukten und Anlagen stark mit der Entwicklung der Märkte zusammen, die von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird (auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte). Bei geschlossenen Fonds sind Marktpreisrisiken i.d.R. in einer signifikanten Größenordnung vorhanden. Die DerivateV findet keine Anwendung. In diesem Zusammenhang wird über die Vereinbarung eines fondsindividuellen internen Limitsystems das Marktpreisrisiko überwacht. Die Dokumentation erfolgt fondsspezifisch.

Die operationellen Risiken sind in Abhängigkeit vom Tätigkeitsfeld des Investmentvermögens sowie dessen Aufbau- und Ablauforganisation zu definieren. Sie umfassen z. B. neben Personal- und IT-Risiken (Betriebsrisiken) auch Rechts- und Steuerrisiken sowie Organisationsrisiken. Bei geschlossenen Fonds führt das Risk Management auf Grund der wesentlichen Bedeutung dieser Risiken beim Dienstleister eine direkte regelmäßige Befragung durch.

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, erwartete und unvorhersehbare Liquiditätsströme auf Grund mangelnder liquidierbarer Vermögensgegenstände im Investmentvermögen nicht bedienen zu können. Der Dienstleister erstellt eine monatliche auf Zwei-Jahressicht rollierende Liquiditätsplanung, die die HANSAINVEST plausibilisiert. Weiterhin wird die im Fondsprospekt dargestellte Prognose- und Ergebnisrechnung monatlich bei Bedarf angepasst. Über die monatliche und jährliche Liquiditätsplanung lassen sich Anlegerauszahlungen unter Einhaltung intern gesetzter Mindestliquiditätsquoten vorausschauend planen.

Die HANSAINVEST stellt im Rahmen der Verwahrstellenverträge sicher, dass keine wesentlichen Verwahrrisiken die Investmentvermögen betreffen können. Sollte die HANSAINVEST nicht verwahrfähige Vermögensgegenstände erwerben oder das Risk Management eine Anzeige eines Verwahrrisikos für einen bestimmten Vermögensgegenstand seitens der Verwahrstelle erhalten, wird dieses Risiko einzelfallspezifisch betrachtet.

Leverage ist jede Methode, mit der die Verwaltungsgesellschaft das Risiko eines von ihr verwalteten Investmentvermögens durch Kreditaufnahme, Wertpapierdarlehen, in Derivate eingebettete Hebelfinanzierungen oder auf andere Weise erhöht. Für jedes von der HANSAINVEST verwaltete Investmentvermögen wird sowohl nach Brutto- als auch nach der Commitment-Methode der Leverage berechnet und entsprechend den Anforderungen des KAGB einer Limitierung unterworfen.

Die gesetzliche und vertragliche Anlagegrenzprüfung beinhaltet die Vorgaben der fondsindividuellen Anlagebedingungen sowie des KAGBs. Für die Überwachung werden die Vermögensaufstellung, Gewinn-und Verlustrechnung sowie zusätzliche Reportings herangezogen. Das Interne Limitsystem dient der Überwachung von Risikoklumpen. Zur Identifizierung von Risikoklumpen und deren Einstufung in wesentliche oder unwesentliche Risiken wird im Zuge des Aufbaus des Risikomanagementsystems der Fondsprospekt analysiert. Diese Analyse fließt mit einer entsprechenden Auswertung in eine umfassende Dokumentation ein, in welcher jedes Risiko beschrieben und eingestuft wird, um im Anschluss darüber zu entscheiden, anhand welchen Tools und in welchem Rhythmus eine entsprechende Überwachung stattfinden soll.

Im Stresstest werden acht Szenarien gerechnet. Die ersten drei Hauptszenarien werden für jeden geschlossenen Fonds gleich berechnet. Die weiteren fünf Szenarien werden fondsindividuell festgelegt. Die individuellen Stresstest-Szenarien basieren auf empirischen negativen Entwicklungen der wertbeeinflussenden Faktoren in der Vergangenheit. Die Szenarien bilden somit in Bezug auf die einzelnen Risikokategorien die Erfahrungswerte der HANSAINVEST aus der Verwaltung von Fonds als auch historische Marktentwicklungen ab.

Die Mieteinnahmen sind belegungsunabhängig und die jeweiligen Betreiber haben mehrere Pflegeheime, sodass die stärkeren Seniorenheime die Schwächeren subventionieren. Der eventuelle Rückgang der Belegungsquote ist zwar ein Indiz für die Entwicklung des jeweiligen Seniorenheimes. Ein direkter Schluss auf eventuelle Mietausfälle ist jedoch nicht möglich. Es besteht außerdem eine hohe Abhängigkeit in der Qualität der Pflegeeinrichtung. Das „Belegungsrisiko“ wird mittels der Belegungsquote und MDK-Qualitätsprüfung überwacht.

Das „Mietausfallrisiko“ wird als wesentlich eingestuft. Es besteht das Risiko, dass Mieter eine außerordentliche Kündigung ausüben oder dass einzelne Regelungen eines Mietvertrages nicht wirksam sind und/oder zu Rechtsstreitigkeiten führen. Dies kann zu geringeren Mieteinnahmen oder zusätzlichen Kostenbelastungen führen. Anzumerken ist, dass auch in einem Insolvenzfall eines Betreibers die Beträge der Bewohner weiter gezahlt werden und hier eine Abtretung an die jeweilige Objektgesellschaft erfolgt. Für die Risikoüberwachung wird auch hier die Belegungsquote herangezogen.

Das Liquiditätsmanagement des Fonds ist aufgrund der langfristigen Miet- und Darlehensverträge überschaubar. Dennoch wird das „Liquiditätsrisiko“ als wesentlich eingestuft, da sich viele der im Prospekt genannten Risiken in der Liquiditätsplanung überwachen lassen.

Das „Wertentwicklungsrisiko“ besteht, da die Wertentwicklung einer Immobilie, ihre Haltedauer und ihr Verkaufszeitpunkt maßgeblich den Erfolg des AIFs und somit den Gesamtmittelrückfluss an den Anleger bestimmen. Es findet eine Beobachtung der Immobilienmärkte und der Immobilienpreise anhand der Verkehrswertgutachten und der Tilgungspläne statt (Kennzahl Loan to Value).

Bei Immobilien kann der Erneuerungs- und Instandhaltungsaufwand grundsätzlich höher ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Bei Leerstand und Wechsel des Mieters können ansonsten umlagefähige Kosten nicht umgelegt werden. Hieraus können sich unvorhersehbare Kostenblöcke entwickeln. Dieses schlägt sich im Risiko „Instandhaltungs-/Revitalisierungskatalog“ nieder.

Eine geringere Inflationsrate und somit geringer ansteigende Mieteinnahmen bzw. verminderte Mieteinnahmen als angenommen können sich auf die Berechnung der prognostizierten Verkaufserlöse und die Liquiditätsentwicklung des AIFs auswirken. Das „Inflations-/Deflationsrisiko“ ist aufgrund des Zusammenspiels aller Parameter und deren Auswirkungen auf die Erfolgsentwicklung des AIFs als wesentlich einzustufen.

Risikoprofil

Durch die Struktur des Fonds mit sehr langfristigen Mietverträgen wird das Hauptaugenmerk auf Risikoseite auf das Adressenausfallrisiko der Mieter gelegt. Bei diesen ist keine Verschlechterung festzustellen, so dass von dieser Risikoseite zum aktuellen Zeitpunkt keine Gefahr droht. Erst bei Zahlungsschwierigkeiten bzw. Ausfall eines Mieters stellt sich die Frage nach dem Marktpreisrisiko der Verwertung des Mietobjektes. Dieses bedingte Risiko ist momentan quantitativ kaum relevant.

Hamburg, den 8. August 2016

22. INP Portfolio Deutsche Sozialimmobilien GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
vertreten durch

die INP 36. Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer

gez. Thomas Rodemeier

gez. Philipp Herrmann

sowie die geschäftsführende Kommanditistin INP Management GmbH, diese wiederrum vertreten durch ihren Geschäftsführer

gez. Thomas Rodemeier

sowie durch den geschäftsführenden Kommanditisten

gez. Dr. Hans Wurps

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

gez. Dr. Jorg W. Stotz

gez. Marc Drießen

Bilanz zum 31.12.2015

22. INP Portfolio Deutsche Sozialimmobilien GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Hamburg

A. Aktiva

31.12.2015 31.12.20141)
EUR EUR
I. Investmentanlagevermögen
1. Beteiligungen 14.153.609,01 4.510.860,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 1.394.955,12 0,00
3. Forderungen
a) Andere Forderungen 752.024,02 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.000,00 0,00
5. Aktive Rechnungsabgrenzung 2.214.787,00 0,00
Summe Aktiva 18.516.375,15 4.510.860,00

B. Passiva

1. Rückstellungen 22.190,50 0,00
2. Kredite
a) von Kreditinstituten 500.000,00 3.064.814,78
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 45,83 0,00
b) Andere 2.129.426,18 1.449.687,22
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile
Kapitalkonto Komplementär 0,00 0,00
Kapitalkonto Kommanditisten 16.271.000,00 0,00
b) Rücklagen
Rücklagenkonto Kommanditisten 549.250,00 0,00
c) Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Gewinn- und Verlustkonto Kommanditisten 64.121,38 -3.642,00
Entnahmekonto Kommanditisten -234.367,75 0,00
d) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung -785.290,99 0,00
Summe Passiva 18.516.375,15 4.510.860,00

1) Die erforderlichen Umgliederungen der Vorjahresangaben aufgrund der Anpassungen an die Gliederungsvorschriften der KARBV sind im Anhang näher erläutert.

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2015

22. INP Portfolio Deutsche Sozialimmobilien GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Hamburg

EUR EUR
2015 2014
I. Investmenttätigkeit
1. Erträge
a) Erträge aus Sachwerten 543.500,00 0,00
Summe der Erträge 543.500,00 0,00
2. Aufwendungen
a) Zinsen aus Kreditaufnahmen -349.721,24 -1.814,78
b) Verwaltungsvergütung -85.669,27 -1.200,00
c) Verwahrstellenvergütung -13.883,34 0,00
d) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -12.000,00 0,00
e) Sonstige Aufwendungen -14.462,77 0,00
Summe der Aufwendungen -475.736,62 -3.014,78
3. Ordentlicher Nettoertrag 67.763,38 -3.014,78
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 67.763,38 -3.014,78
5. Zeitwertänderung
a) Aufwendungen aus der Neubewertung -785.290,99 0,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -785.290,99 0,00
6. Ergebnis des Geschäftsjahres -717.527,61 -3.014,78

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss der 22. Portfolio Deutsche Sozialimmobilien GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG, Hamburg, wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB und den ergänzenden Bestimmungen des KAGB sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 erstellt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 21 und 22 KARBV, ergänzt um die Vorschriften für Personenhandelsgesellschaften gem. § 264a-c HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Auf den Ansatz latenter Steuern wurde gemäß § 30 (2) Nr. 2 KARBV bzw. § 274a HGB verzichtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgt nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

Passive latente Steuern gemäß § 30 (2) Nr. 2 KARBV sind nicht angefallen.

Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen und nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB bilanziert, sofern keine Spezialvorschriften nach KAGB anderes vorsehen.

Die Bewertung der Beteiligungen im Sinne von § 261 (1) Nr. 3 KAGB erfolgt entsprechend § 271 (3) KAGB. Des Weiteren erfolgt die Bewertung der Beteiligungen im Sinne des § 272 (1) KAGB einmal jährlich durch die KVG entsprechend ihrer Bewertungsrichtlinie. Im Rahmen dieser Bewertungen erfolgt der Wertansatz an den mittelbar gehaltenen Immobilien durch von ihr bestellte externe Bewerter. Zu diesem Zweck werden die Immobilien i.d.R. zu Verkehrswerten bewertet, d.h. zu dem Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt. Abweichend von einer Ermittlung des Verkehrswertes der Immobilien unter Berücksichtigung des § 30 Abs. 1 KARBV (Ertragswertverfahren) wurde zum Bilanzstichtag, der innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Erwerb liegt, als Verkehrswert zulässigerweise der Kaufpreis angesetzt (§ 271 (1) Nr. 1 KAGB). Eine Neubewertung auf Grund einer nicht mehr sach-gerechten Bewertung war innerhalb des Geschäftsjahres nicht erforderlich.

Die Bewertungsunterschiede zwischen dem Ansatz des Kaufpreises und des Buchwertes werden gemäß § 21 (4) S. 2 KARBV als nicht realisierte Gewinne und Verluste im Eigenkapital dargestellt.

Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände und Schulden in der Beteiligung erfolgt analog den im Folgenden dargestellten Bewertungsmethoden der Fondsgesellschaft.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente werden mit ihrem Nennwert nach § 29 (2) KARBV ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Die Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag nach § 29 (3) KARBV angesetzt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste getrennt voneinander ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden keine Veräußerungsergebnisse erzielt, und der ordentliche Nettoertrag ist identisch mit dem realisierten Ergebnis.

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres resultiert aus dem ordentlichen Nettoertrag. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem anzusetzenden Verkehrswert wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag bzw. Aufwand aus der Neubewertung berücksichtigt, ebenso wie die im Rahmen der Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung entstandenen Währungsdifferenzen. Der Saldo ist als nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ausgewiesen.

Änderung Gliederungsschema Vorjahr sowie zusätzliche Angaben in Bezug auf die Vorjahresangaben

Aufgrund der geänderten Form der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist diese nicht vergleichbar mit dem Vorjahr. Die geänderte Form der Gliederung wurde auch für die Vorjahreszahlen übernommen und wird unter III. Erläuterungen zur Bilanz bzw. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung näher beschrieben.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Das Fondsvermögen beläuft sich im Berichtszeitraum auf rund TEUR 15.865.

Die Beteiligungen (TEUR 14.154; Vorjahr: Finanzanlagen, Anteile an verbunden Unternehmen (TEUR 4.511)) setzen sich wie folgt zusammen:

Angaben zu Beteiligungen bei Publikumfonds

Anteil Wertansatz 31.12.2015
Gesellschaft Sitz % EUR
INP Peine GmbH & Co. KG Hamburg 94,90% 3.908.599,11
INP Brunsbüttel GmbH & Co. KG Hamburg 94,90% 2.483.417,93
INP Mönchengladbach GmbH & Co. KG Hamburg 94,90% 2.645.198,47
INP Nordenham GmbH & Co. KG Hamburg 94,90% 3.645.287,80
INP Kita Staaken GmbH & Co. KG Hamburg 94,90% 1.446.999,52
INP 36. Verwaltungsgesellschaft mbH Hamburg 100,00% 24.106,18
Summe 14.153.609,01

Persönlich haftende Gesellschafterin der INP Peine GmbH & Co. KG ist die INP 23. Verwaltungs-gesellschaft mbH. Persönlich haftende Gesellschafterin der INP Brunsbüttel GmbH & Co. KG ist die INP 44. Verwaltungsgesellschaft mbH. Persönlich haftende Gesellschafterin der INP Mönchen- gladbach GmbH & Co. KG ist die INP 19. Verwaltungsgesellschaft mbH. Persönlich haftende Gesellschafterin der INP Nordenham GmbH & Co. KG ist die INP 48. Verwaltungsgesellschaft mbH. Persönlich haftende Gesellschafterin der INP Kita-Staaken GmbH & Co. KG ist die INP 45. Verwaltungsgesellschaft mbH. Die INP 36. Verwaltungsgesellschaft mbH ist persönlich haftende Gesellschafterin des AIF.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden als täglich verfügbare Bankguthaben unter Barmittel und Barmitteläquivalente mit ihrem Nennwert nach § 29 (2) KARBV ausgewiesen (TEUR 1.395). Sie betreffen liquide Mittel, die auf Girokonten hinterlegt sind.

Bei den anderen Forderungen (TEUR 752) handelt es sich um Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Die Aktiven Rechnungsabgrenzungen (TEUR 2.215) setzen sich im Wesentlichen aus vorab geleisteten Zahlungen von Gebühren und Provisionen zugunsten der INP Finanzconsult GmbH, die erst im Folgejahr fällig werden, zusammen.

Passiva

Unter Kredite (TEUR 500; Vorjahr: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR 3.065)) werden Darlehen gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten ggü. Anderen (TEUR 2.129; Vorjahr: Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 1.450)) handelt es sich im Wesentlichen um Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen für den Erwerb von Investmentvermögen.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Position Eigenkapital weist das Kapitalkonto der Kommanditisten (TEUR 16.650, Vorjahr: 0) mit ihrem Nennwert gem. § 272 HGB sowie nicht realisierte Verluste aus der Neubewertung (TEUR -785) aus.

Entwicklung des Fondsvermögens vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR
A. Komplementäre
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 0,00 0,00
1. Entnahmen für das für das Vorjahr
2. Zwischenentnahmen 0,00 0,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00 0,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 0,00 0,00
B. Kommanditisten
I. Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres -3.642,00 -627,22
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00 0,00
2. Zwischenentnahmen -234.367,75 0,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 16.820.250,00 0,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung 67.763,38 -3.014,78
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -785.290,99 0,00
II. Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 15.864.712,64 -3.642,00

Verwendungsrechnung zum 31.12.2015

31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 67.763,38 -3.014,78
2. Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten 0,00 0,00
3. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten -67.763,38 3.014,78
4. Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten 0,00 0,00
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust 0,00 0,00

Für die Komplementärin ergibt sich kein zu verwendender Ergebnisanteil.

Kapitalkontenentwicklung der Kommanditisten zum 31.12.2015

Anfangsbestand Einlagen Entnahmen Zuweisung Restgewinn Verlustanteil Endbestand
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Komplementäre
Kapitalkonto Kontokorrentkonto
B. Kommanditisten
Kapitalkonto I Einlagenkonto 16.271.000,00 16.271.000,00
Kapitalkonto II Rücklagenkonto 549.250,00 549.250,00
Kapitalkonto III Gewinn- und Verlustkonto -3.642,00 67.763,38 64.121,38
Kapitalkonto IV Entnahmekonto -234.367,75 -234.367,75
Summe -3.642,00 16.820.250,00 -234.367,75 67.763,38 16.650.003,63

Erläuterung der Kapitalkontenentwicklung

Die in der Bilanz aufgrund des nach § 21 Abs. 4 KARBV i.V.m. § 264 c HGB vorgegebenen Gliederungsschemas unter Gewinnvortrag/Verlustvortrag ausgewiesenen Eigenkapitalbestandteile betreffen das Kapitalkonto III (Gewinn- und Verlustkonto) und das Kapitalkonto IV (Entnahmekonto).

Die Komplementärin leistet keine Kommanditeinlage in die Gesellschaft. Für die Komplementärin werden daher keine Kapitalkonten geführt. Für jeden Kommanditisten werden ein Einlagenkonto, ein Rücklagenkonto, ein Gewinn- und Verlustkonto sowie ein Entnahmekonto geführt:

Auf dem Einlagenkonto (Kapitalkonto I) wird die Hafteinlage des Anlegers gebucht. Diese ist maßgeblich für die Ergebnisverteilung (TEUR 16.271).

Auf dem Rücklagenkonto (Kapitalkonto II) wird die über die Hafteinlage hinausgehende Pflichteinlage sowie das Agio gutgeschrieben (TEUR 549).

Auf dem Gewinn- und Verlustkonto (Kapitalkonto III) werden Verlustlastschriften gebucht, ohne dass hierdurch eine Nachschusspflicht entsteht. Darüber hinaus werden auf dem Konto Gewinngutschriften (TEUR 64) gebucht. Im laufenden Geschäftsjahr entsprechen die Gewinn- und Verlustzuweisungen in Summe dem realisierten Ergebnis i.H.v. TEUR 64.

Auf dem Entnahmekonto (Kapitalkonto IV) werden im Wesentlichen Auszahlungen gebucht (TEUR -234).

Persönlich haftende Gesellschafterin („Komplementärin“) der Fondsgesellschaft ist die INP 36. Verwaltungsgesellschaft mbH.

Das Kommanditkapital wird von der Treuhänderin CURATIS Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg gehalten, über die sich die Anleger als Treugeber beteiligt haben. Herr Dr. Hans Wurps und die INP Management GmbH als Gründungskommanditisten sind jeweils mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 100 bzw. TEUR 1 beteiligt.

Die Kapitalkonten der Kommanditisten und des Komplementärs werden entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen geführt.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge

Die Erträge (TEUR 544) beinhalten Erträge aus den Objektgesellschaften.

Aufwendungen

Die Zinsen aus Kreditaufnahmen (TEUR 350, Vorjahr: Zinsen und ähnliche Aufwendungen (TEUR 2)) beinhalten Zinsen an Kreditinstitute und Zinsen an private Kreditgeber zur Zwischenfinanzierung der Einlage für die Finanzierung zum Erwerb der Kommanditanteile der Objektgesellschaften.

Die Verwaltungsvergütung (TEUR 86, Vorjahr: sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR 1)) setzt sich wie folgt zusammen:

TEUR TEUR
Verwaltungsvergütung 2015 2014
Vergütung der KVG 35 0
Vergütung des Asset Managers 50 0
Haftungsvergütung 1 1
Summe 86 1

Die Verwahrstellenvergütung (TEUR 14) beinhaltet die Vergütung der Verwahrstelle.

In den Sonstigen Aufwendungen (TEUR 14) sind Aufwendungen für Wertgutachten (TEUR 6) sowie sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR 8) enthalten.

Die Zeitwertänderung (TEUR -785) resultiert aus der Neubewertung der Anteile an den Beteiligungsgesellschaften.

IV. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Persönlich haftendende Gesellschafterin war im Geschäftsjahr die INP 36. Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg und einem Stammkapital von EUR 25.000,00.

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat für das Geschäftsjahr eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.200,00 von der Gesellschaft erhalten.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt a) der persönlich haftenden Gesellschafterin INP 36. Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer

Thomas Rodemeier, Diplomingenieur, und

Philipp Herrmann, Master of Economics, sowie

b) der geschäftsführenden Kommanditistin INP Management GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer

Thomas Rodemeier, Diplomingenieur

sowie c) dem geschäftsführenden Kommanditisten

Dr. Hans Wurps, Dipl.-Physiker.

Die geschäftsführenden Kommanditisten haben für ihre Tätigkeit keine Vergütung von der Gesellschaft erhalten.

Sonstige Angaben gem. § 101 (1) Nr. 3 i. V. m. § 16 (1) Nr. 1 KARBV

Anteilwert (EUR) 975,03
Umlaufende Anteile (Stück) 16.271*)

*) Ein Anteil entspricht 1.000 Euro gezeichnetem Kommanditanteil

Immobilienverzeichnis zum 31. Dezember 2015

I. Über Immobiliengesellschaften gehaltene Immobilien in Ländern mit EUR-Währung

Lage des Grundstücks Art des Grundstücks* Art der Nutzung** Erwerbsdatum durch den AIF Bau-/ Umbaujahr Grundstücksgröße (m2) Nutzfläche Ausstattungsmerkmale***
Gewerbe Wohnen
(m2) (m2)
Deutschland
Name, Rechtsform: Sitz:
INP Peine GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg
Kommanditanteil des AIF: 4.536.640 EUR Beteiligungsquote: 94,90 %
31228 Peine W P 27.03.2015 1986/1989 5.973 – 3.458 PA
Schwicheldter Str. 6/Kirchvordener Straße 44 A und B
Name, Rechtsform: Sitz:
INP Brunsbüttel GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg
Kommanditanteil des AIF: 2.995.000 EUR Beteiligungsquote: 94,90 %
25541 Brunsbüttel WG P 15.12.2014 2002 4.184 1.150 3.160 PA
Koogstraße 27-31
Name, Rechtsform: Sitz:
INP Mönchengladbach GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg
Kommanditanteil des AIF: 2.692.000 EUR Beteiligungsquote: 94,90 %
41238 Mönchengladbach W P 15.04.2015 2014 2.901 – 3.950 PA
Giesenkirchener Straße 88
Name, Rechtsform: Sitz:
INP Nordenham GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg
Kommanditanteil des AIF: 3.199.400 EUR Beteiligungsquote: 94,90 %
26954 Nordenham W P 15.05.2015 2012 8.798 – 4.487 PA
Sophie-Scholl-Straße 6
Name, Rechtsform: Sitz:
INP Kita Staaken GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg
Kommanditanteil des AIF: 1.490.860 EUR Beteiligungsquote: 94,90 %
13591 Berlin W K 30.11.2014 2014 2.822 – 1.047 PA
Heerstraße 570

* Art des Grundstücks:
W = Mietwohngrundstück
WG = Gemischgenutztes Grundstück

** Art der Nutzung:
K = Kindertagesstätte
P = Stationäre Pflege
**) Mietanteil in % des gesamten Mietertrages der Liegenschaft, sofern über 25 %. Es erfolgt keine gesonderte Prozentangabe bei Vorliegen nur einer Nutzungsart.

*** Ausstattungsmerkmale:
PA = Personenaufzug

Lage des Grundstücks Leerstandsquote auf Ertragsbasis zum Stichtag Restlaufzeit Mietverträge1) Verkehrswert zum Stichtag Bewertungsmiete zum Stichtag3) Restnutzungsdauer Fremdfinanzierungsquote****
(%) (in Jahren) (TEUR) (TEUR) (in Jahren) (% des VKW)
Deutschland
Name der Immobilien-Gesellschaft: Beteiligungsquote: 94,90 %
INP Peine GmbH & Co. KG
31228 Peine 0,0 24 8.600 696 44 57
Schwicheldter Str. 6/Kirchvordener Straße 44 A und B
Name der Immobilien-Gesellschaft: Beteiligungsquote: 94,90 %
INP Brunsbüttel GmbH & Co. KG
25541 Brunsbüttel 0,0 18 6.000 446 49 59
Koogstraße 27-31
Name der Immobilien-Gesellschaft: Beteiligungsquote: 94,90 %
INP Mönchengladbach GmbH & Co. KG
41238 Mönchengladbach 0,0 19 6.520 480 59 59
Giesenkirchener Straße 88
Name der Immobilien-Gesellschaft: Beteiligungsquote: 94,90 %
INP Nordenham GmbH & Co. KG
26954 Nordenham 0,0 24 7.400 540 56 59
Sophie-Scholl-Straße 6
Name der Immobilien-Gesellschaft: Beteiligungsquote: 94,90 %
INP Kita Staaken GmbH & Co. KG
13591 Berlin 0,0 19 3.000 222 59 51
Heerstraße 570

1) Restlaufzeiten der Mietverträge: Die Immobilien werden überwiegend als stationäre Pflegeeinrichtung und Kindertagesstätte genutzt, deren Laufzeiten befristet/unbefristet sind. Es wurde auf eine Darstellung der gewichteten Restlaufzeit verzichtet.

2) Ansatz gemäß Kaufpreis

3) Maximum zwischen aktuellem Jahresrohertrag und marktüblichem Jahresrohertrag

**** Darlehnsvaluta zum 31.12.2015/Verkehrswert

II. Anteilserwerb an Immobilien-Gesellschaften in Ländern mit Euro-Währung in 2015

Firma und Rechtsform Sitz Beteiligungsquote Wirtschaftlicher Übergang
INP Peine GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg 94,90% 01.04.2015
INP Mönchengladbach GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg 94,90% 16.04.2015
INP Nordenham GmbH & Co. KG Englische Planke 2, 20459 Hamburg 94,90% 15.05.2015

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre gem. § 25 (3) Nr. 5 i.V.m.

§ 14 KARBV

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilwert*)
2015 EUR 15.864.712,64 EUR 975,03

*) Ein Anteil entspricht EUR 1.000 gezeichnetem und eingezahltem Kommanditkapital.

Die Anteilswertentwicklung wird u.a. durch Mittelbewegungen beeinflusst und stellt keine Rendite-betrachtung dar.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 101 (2) Nr.1 i. V. m. § 166 (5) KAGB i. V. m. § 16 (1) Nr. 3 KARBV

Durchschnittlicher Nettoinventarwert EUR 7.932.356,32
Gesamtkostenquote *) 6,00 %
Transaktionskosten **) EUR 0,00
Erfolgsabhängige Vergütung 0,00 %
Transaktionsabhängige Vergütung EUR 0,00

*) Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Investmentvermögens aus.

**) Transaktionskosten: Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr sind keine Transaktionskosten angefallen, da keine Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Beteiligungen entstanden sind.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Vergütungen gem. § 158 i V. m. § 101 (2) Nr. 2 KAGB i. V. m. § 16 (1) Nr. 3b KARBV

Verwaltungsvergütung EUR 85.669,27
Beratervergütung inkl. Property Management Fee **) EUR 0,00
Verwahrstellenvergütung CACEIS Bank Deutschland GmbH EUR 13.883,34

*) Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen. Die KVG gewährt keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem Fonds an sie geleisteten Vergütungen.

**) Es erfolgte keine Zahlung im Berichtszeitraum.

Ausgabeaufschläge (Agio) und Übertragungskosten der Anleger gem. § 158 i. V. m. § 101 (2) Nr. 4 KAGB sowie § 6 der Anlagebedingungen

Für den Erwerb der Beteiligung hat der Anleger ein Agio in Höhe von 5 % des Anlagebetrages zu zahlen. Die Gesamtsumme beläuft sich zum Ende des Berichtsjahres auf TEUR 549.

Im Falle einer Übertragung der Beteiligung hat der Anleger sämtliche Aufwendungen zu tragen, die der Gesellschaft aufgrund dessen entstehen. Ein Rücknahmeabschlag wird nicht berechnet.

Hamburg, den 8. August 2016

22. INP Portfolio Deutsche Sozialimmobilien GmbH & Co. Geschlossene Investment-KG
vertreten durch

die INP 36. Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer

gez. Thomas Rodemeier

gez. Philipp Herrmann

sowie durch die geschäftsführende Kommanditistin INP Management GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer

gez. Thomas Rodemeier

sowie durch den geschäftsführenden Kommanditisten

gez. Dr. Hans Wurps

HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

gez. Dr. Jorg W. Stotz

gez. Marc Drießen

Kapitalverwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle und Gremien

Kapitalverwaltungsgesellschaft:

HANSAINVEST
Hanseatische Investment-GmbH
Postfach 60 09 45
22209 Hamburg
Hausanschrift:
Kapstadtring 8
22297 Hamburg

Kunden-Servicecenter:

Telefon: (0 40) 3 00 57 – 62 96
Telefax: (0 40) 3 00 57 – 61 42
Internet: http://www.hansainvest.de
E-Mail: service@hansainvest.de

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:

€ 10.500.000,00
Haftendes Eigenkapital:

€ 9.970.142,52
(Stand: 31.12.2015)

Gesellschafter:

SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung AG, Dortmund

IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg

Verwahrstelle:

CACEIS Bank Deutschland GmbH, München
Gesellschaft S.A.
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:
€ 5.113.000,00
Haftendes Eigenkapital: € 140.517.745,68
(Stand: 31.12.2015)

Aufsichtsrat:

Martin Berger (Vorsitzender),
stv. Mitglied der Vorstände der SIGNAL IDUNA Gruppe, Hamburg
(zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrates der SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH)

Michael Petmecky (stellvertretender Vorsitzender),
Vorstandsmitglied der SIGNAL IDUNA Gruppe, Hamburg

Thomas Gollub,
Vorstandsvorsitzender der Aramea Asset Management AG, Hamburg
(zugleich stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats der HANSAINVEST LUX S.A.)

Thomas Janta,
Direktor NRW.BANK, Leiter Parlaments- und Europaangelegenheiten, Düsseldorf

Dr. Thomas A. Lange,
Vorsitzender des Vorstandes der National-Bank AG, Essen

Prof. Dr. Harald Stützer,
Geschäftsführender Gesellschafter der STUETZER Real Estate Consulting GmbH, Neufahrn

Wirtschaftsprüfer:

PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg

Immobilienanlageausschuss:

Martin Berger
Vorstandsmitglied der SIGNAL IDUNA
Gruppe, Hamburg

Bernhard Goliasch
SIGNAL IDUNA Gruppe, Hamburg

Martin Sillem
DONNER & REUSCHEL AG, Hamburg

Mathias Evert
DONNER & REUSCHEL AG, Hamburg

Externe Bewerter:

Dipl.- Kfm. Karsten Jungk, Berlin,
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger

Dipl.- Ing. Renate Grünwald, Hamburg,
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Dipl.- Kfm. Ulrich Renner, Wuppertal,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dr. Ing. Günter Schäffler, Stuttgart,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dipl.- Betriebswirt (FH) Birger Ehrenberg, Mainz,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dipl.-Ing. Florian Lehn, München,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Dipl.-Ing. Thomas W. Stroh, Bonn,
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Geschäftsführung:

Nicholas Brinckmann

Marc Drießen

Dr. Jörg W. Stotz
(zugleich Präsident des Verwaltungsrats der
HANSAINVEST LUX S.A. sowie Mitglied der
Geschäftsführung der SIGNAL IDUNA Asset
Management GmbH)

BWF Stiftung / EVVE und das Unternehmen Ertrag & Sicherheit aus Graz

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Am 30.08.2016 hat das Grazer Vermögensberatungsunternehmen E & S Ertrag & Sicherheit am Landgericht Graz einen Insolvenzantrag eingebracht. Als Grund wird angegeben, dass Anleger Klagen in Millionenhöhe wegen Falschberatung gegen die E & S Ertrag & Sicherheit eingereicht haben. Die Haftpflichtversicherung der E & S Ertrag & Sicherheit will den gegenüber den Anlegern verursachten Schaden nicht abdecken.

E & S Ertrag & Sicherheit – Absturz in Raten
Die E & S Ertrag & Sicherheit Vermögensberatung Ges.m.b.H. gehörte zu den führenden österreichischen Unternehmen im Bereich der Vermögensberatung. Die Beratung erfolgte durch selbstständige Vermögensberater. Rund 3.000 Berater sollen für die E & S Ertrag & Sicherheit in Österreich, der Slowakei und Tschechien gearbeitet haben. Seit 2013 gingen die Jahresumsätze und Gewinne drastisch zurück. Zudem haben viele Kunden Schadensersatzansprüche gegen die E & S Ertrag & Sicherheit eingereicht, weil sie sich falsch über die Risiken der ihnen angebotenen Kapitalanlagen informiert fühlen. Besonders hervorzuheben ist dabei der Goldbetrugsskandal der in Berlin ansässigen EVVE. Aber auch weitere Fallkomplexe, wie die Halebridge oder der Komplex Shedlin, setzten der E & S Ertrag & Sicherheit zu. Auch in diesen Fallkomplexen standen der E & S Ertrag & Sicherheit Klagen in Millionenhöhe ins Haus.

E & S Ertrag & Sicherheit: Für die Anleger sieht es duster aus.

Dies gilt umso mehr, als die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung der E & S Ertrag & Sicherheit jegliche Leistungsverpflichtung abgelehnt hat. Gleichwohl sind drei sogenannte Deckungsklagen gegen die Versicherung nach wie vor anhängig. Vom Ausgang dieser Fälle wird es also abhängen, ob die durch die E & S Ertrag & Sicherheit geschädigten Anleger ihre Schadensersatzansprüche realisieren können. Resch Rechtsanwälte werden die Vorgänge in Graz weiter genau beobachten.


Vermittlerhaftung BWF

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Die Aussage von Gerald Saik hilft den Vermittlern der BWF Stiftung natürlich „weder hinten noch Vorne“, denn es ist das Eingeständnis, dass das Geld weg ist (es hat Jemand anders), und unterstellt, die Aussage stimmt so, dann weiss man das ein Teil des Geldes bei Herrn Papakostas gelandet ist, wenn der Herr dann wirklich so heißen sollte.

Das bedeutet aber auch das nun immer mehr mit Klagen gegen BWF Vermittler zu rechnen sein wird, und es gibt ja auch schon erste Klagen die BWF Vermittler verloren haben. Ob jede dieser Klagen schon in letzter Instanz entschieden wurde, auch das wissen wir nicht. Das erste uns bekannte Urteil gegen einen BWF Vermittler, war gegen einen Vermittler aus Nürnberg. Mit diesem hatten wir damals Kontakt und ein Gespräch geführt. Er wollte dann zum OLG gehen und sein Glück versuchen. Wir werden einmal nachfragen ob das Urteil nun Rechtskraft hat gegen ihn, oder ob man seinem Widerspruch dann stattgegeben hat. Das dürfte sicherlich dann auch insgesamt interessant sein für Vertriebler und Anleger.

Nikolaos Papakostas, der Mann der die BWF Stiftung abzockte. Hier seine bekannten Firmen in der Schweiz

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Schaut man in das Schweizer Unternehmensregister, dann kann man feststellen, das die letzte Veränderung bei einer der Geellschaften vom heutigen Tage stammt!!!, könnte in der Schlußfolgerung bedeuten, das es Herrn Papakostas dann noch geben könnte, sicherlich ein interessanter Hinweis für den Insolvenzverwalter.02.09.2016, SHAB 170, Tagebuch-Nr: 7705 vom 30.08.2016

Chava Yamamoto Energy AG, in Balgach, CHE-250.352.235, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 3 vom 07.01.2013, Publ. 7002142). Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 05.07.2016 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Ruff, Hagen, deutscher Staatsangehöriger, in Leonberg, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; Bodensee-Treuhand AG (CH-440.3.000.157-7), in Kreuzlingen, Revisionsstelle.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Papakostas, Nikolaos, griechischer Staatsangehöriger, in Heerbrugg (Balgach), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift].

Eine weitere Gesellschaft wurde dagegen bereits gelöscht

Yamamoto Asset Management AG in Liquidation

Schlossstrasse 209
9435 Heerbrugg
Status: gelöscht
Sitz: Balgach
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: 100’000
Letzte Publ.: 30.08.2013
Gründungsjahr: 2009
Gelöscht: 30.08.2013
Handelsregister: St. Gallen
Register-Nr.: CH-130.3.012.760-0
UID: CHE-113.837.114

Zweck

Verwaltung von Vermögen, Beratung im Finanz-, Fonds-, Versicherungs- und Vorsorgewesen; Steuerberatung, sowie von sämtlichen mit dem Zweck zusammenhängenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Beratungsdienstleistungen zugunsten… [mehr]

Letzte Publikation

30.08.2013, SHAB 167, Tagebuch-Nr: 8715 vom 27.08.2013

Yamamoto Asset Management AG in Liquidation, in Balgach, CH-130.3.012.760-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 153 vom 12.08.2013, Publ. 1023575). Nachdem die Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.

Papakostas Nikolaos

BalgachGriechenland

Publikationen

30.08.2013, SHAB 167, Tagebuch-Nr: 8715 vom 27.08.2013

Yamamoto Asset Management AG in Liquidation, in Balgach, CH-130.3.012.760-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 153 vom 12.08.2013, Publ. 1023575). Nachdem die Zustimmung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorliegt, wird die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht.

31.05.2007, SHAB 103, Tagebuch-Nr: 4495 vom 24.05.2007

Yamamoto Industries Holding AG, in Balgach, CH320.3.061.304-5, Schlosstrasse 209, 9435 Heerbrugg, Aktiengesellschaft (Neueintragung).
Statutendatum: 11. 05. 2007, 23. 05. 2007.
Zweck: Erwerb, dauernde Verwaltung und Veräusserung von Industriebeteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen aller Art, nicht jedoch Effektenhandel; die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im Inund Ausland errichten, Beratungsdienstleistungen zugunsten von verbundenen Gesellschaften erbringen, im In- und Ausland Liegenschaften und Immaterialgüterrechte erwerben, verwerten, belasten und veräussern und mit Wertschriften handeln, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Aktienkapital: CHF 500’000.-. Liberierung
Aktienkapital: CHF 500’000.-.
Aktien: 500 Inhaberaktien zu CHF 1’000.-.
Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB.
Eingetragene Personen: Papakostas, Dr. Nikolaos, griechischer Staatsangehöriger, in Heerbrugg (Balgach), Mitglied, mit Einzelunterschrift; mcf Treuhand & Revisions AG, in St. Gallen, Revisionsstelle.

08.05.2007, SHAB 88, Tagebuch-Nr: 3766 vom 02.05.2007

KEESTRACK AG, in Balgach, CH-320.3.061.197-8, Sonnenbergstrasse 219, 9435 Heerbrugg, Aktiengesellschaft (Neueintragung).
Statutendatum: 1. 05. 2007.
Zweck: Kauf, Verkauf und Vermietung von Baumaschinen, Geräten und dergleichen im Besonderen von Siebanlagen und Brechern, deren Reparaturund Servicearbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
Aktienkapital: CHF 100’000.-. Liberierung
Aktienkapital: CHF 100’000.-.
Aktien: 100 Inhaberaktien zu CHF 1’000.-.
Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt.
Eingetragene Personen:Papakostas, Nikolaos, griechischer Staatsangehöriger, in Heerbrugg (Balgach), Mitglied, mit Einzelunterschrift; Hoogendoorn, Cornelis, niederländischer Staatsangehöriger, in Heerbrugg (Balgach ), mit Einzelunterschrift; mcf Treuhand & Revisions AG, in St. Gallen, Revisionsstelle.

Papakostas Nikolaos genannt Nico

Au (SG)Griechenland

Publikationen

04.11.2003, SHAB 212, Tagebuch-Nr: 7554 vom 29.10.2003

Faurby Verleih AG, bisher in Zug, Erwerb, Verwaltung und Verwertung von Lizenzrechten, insbesondere im Filmverleihgeschäft, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 14 vom 20. 01. 2000, S. 428).
Gründungsstatuten: 16.12.1988.
Statutenänderung: 17. 10. 2003.
Firma neu: Boulder International Holding AG.
Sitz neu: B a l g a c h .
Domizil neu: Sonnenbergstrasse 219, 9435 Heerbrugg.
Zweck neu: Beteiligung an und Finanzierung, Kontrolle und Organisation von in- und ausländischen Gesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann Patente, Lizenzen und Herstellungsverfahren erwerben, verwalten und verwerten, Grundstücke erwerben und veräussern sowie Tochtergesellschaften errichten.
Aktienkapital: CHF 100’000.–. Liberierung
Aktienkapital: CHF 100’000.–.
Aktien: 100 Inhaberaktien zu CHF 1’000.–.
Publikationsorgan: SHAB.
Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schibli, Hans, von Neuenhof, in Rickenbach bei Schwyz (Schwyz), Mitglied, mit Einzelunterschrift; PricewaterhouseCoopers AG, in Zug, Revisionsstelle.
Eingetragene Personen neu oder mutierend: Gusiou, Helena, von Au SG, in Heerbrugg (Au SG), Präsidentin, mit Einzelunterschrift; Papakostas, Dr. Nikolaos genannt Nico, griechischer Staatsangehöriger, in Heerbrugg (Au SG), Mitglied, mit Einzelunterschrift; Revicoma AG, in Teufen AR, Revisionsstelle.

Verbraucherfeindliche Kalkulation bei Lebens- und Rentenversicherungen gestoppt

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Gemeinsam mit dem Bund der Versicherten haben wir ein wegweisendes Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) gegen die HDI Lebensversicherung AG erstritten und damit eine verbraucherfeindliche Kalkulation bei Lebens- und Rentenversicherungen gestoppt. Laut Urteil des OLG Köln gegen HDI Lebensversicherung vom 2. September 2016, Az. 20 U 201/15 ist der Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen nicht zulässig.

Strittig war in dem aktuellen Verfahren unter anderem, ob das Versicherungsunternehmen HDI neben der sogenannten Zillmerung – der Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre – weitere Abschlusskosten zu Lasten eines Kunden ansetzen darf.

Wir meinen: Eine so wichtige Kostenposition wie die Abschlusskosten darf nicht nach Belieben aufgestockt und am Ende einfach versteckt aufgeteilt werden, sodass Verbraucher gar nicht mehr erkennen können, welche finanziellen Belastungen tatsächlich mit dem Vertragsschluss verbunden sind.

Versicherte zahlen 3 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr

Aus Sicht des Versicherungsmathematikers Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten handelt es sich um eine seit Jahrzehnten übliche Praxis der Versicherer gezielt die Maximalkosten der Zillmerung um zusätzliche Kosten aufzublähen. Alleine für das Jahr 2015 geht er von etwa drei Milliarden Euro aus, die auf intransparente Weise als zusätzliche Abschlusskosten den Kunden angelastet wurden. Dabei stützt er sich auf Veröffentlichungen des Lobbyverbands GDV. Demnach fielen 2015 insgesamt 7,2 Milliarden Euro Abschlusskosten in der Lebensversicherung an, was 4,9 Prozent der zugehörigen vertraglichen Beitragssummen entspräche, obgleich derzeit nur 2,5 Prozent nach Höchtstzillmersatz hätten angesetzt werden dürfen.

Bundesgerichtshof wird wohl entscheiden

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision vor dem Bundesgerichtshof hat das Gericht jedoch ausdrücklich zugelassen. Wir gehen davon aus, dass diese Grundsatzfrage erst vor dem obersten Gericht in Karlsruhe geklärt wird, doch dann dürfen sich viele Verbraucher freuen. Sobald ein positives rechtskräftiges Urteil vorliegt, haben die Verbraucher gute Möglichkeiten, die zu hoch angesetzten Abschlusskosten zurückzufordern.

 

BaFin untersagt öffentliches Angebot von Lombards GmbH

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 7. September 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der Lombards GmbH, Berlin, untersagt. Betroffen ist die Vermögensanlage „Lombards Funding – Tranche 1“. Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig.

Entscheidung der BaFin in Sachen Lombards GmbH

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Wir berichteten kürzlich über das Crowdfunding Angebot des genannten Unternehmens. Dieses Crowdinvesting läuft mit beteiligten Personen die wir schon aus dem Komplex „Erste Oderfelder/Lombardium“ kennen. Hier hat die BaFin wirklich einmal richtig schnell und im Sinne der Anleger reagiert. Kompliment und Danke dafür an die BaFin. Das ist guter Anlegerschutz. Nun hoffen wir dann einal. das das eingesammelte Geld dann auch an die Anleger zurückbezahlt wird, werden kann. Irgendwo hat dann auch die BaFin vermutlich einmal eine Schmerzgrenze.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Aktenzeichen: HRB 163994 B

Bekannt gemacht am: 13.01.2015 12:08 Uhr

In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr:

Neueintragungen

12.01.2015

HRB 163994 B: Lombards GmbH, Berlin, c/o Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin. Firma: Lombards GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Naschke & Partner, Charlottenstraße 43, 10117 Berlin; Gegenstand: Betreiben eines Pfandhauses. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Bekrater, Khaled, *26.01.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: War Prokurist: 1. Bekrater, Khaled, *26.01.1972, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 11.05.2010 zuletzt geändert durch Beschluss vom 04.10.2012 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.10.2014 ist der Sitz der Gesellschaft von Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 209024) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft wird fortgesetzt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 08.07.2010

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