Es dürfte wohl das erste Crowdinvestingangebot sein, welches von der BaFin untersagt wird. Nun wird sich zeigen, wie die Rückabwicklung zu bewerkstelligen ist – und auch, ob das Geld dann auch wirklich an die Anleger zurückbezahlt werden kann. Spannend ist auch, „ob es eine „Mithaftung des Haftungsdaches“ geben wird, unter dem das Unternehmen, welches das Crowdinvesting durchgeführt hatte, „geschlüpft“ war. Hier hat die BaFin sicherlich einmal schnell und umsichtig im Namen der Anleger gehandelt. Insbesondere mit dem Hintergrundwissen der BaFin um die Lombardium Problematik, dürfte die Entscheidung auch nachvollziehbar sein. Auch wir hatten ja in einem Artikel deutlich das Angebot kritisiert, denn für uns sah das auch so nach einem „Testballon“ aus den man da gefahren hat, alleine der Name des Produktes ließ dann eher vermuten, dass es hier dann zukünftig weitere Tranchen gegeben hätte. Man kann sich durchaus auch vorstellen, dass die BaFin das ähnlich gesehen hat, und dann auch einen Missbrauch des „Crowdinvesting“ befürchtet hat.
Rückabwicklung von Lombards Funding – Tranche 1
Insolvenzeröffnung MS „Mare Arcticum“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG
Am 07.09.2016 um 09:25 Uhr ist über das Vermögen der MS „Mare Arcticum“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Am Wall 58/60, 28195 Bremen (AG Bremen, HRA 21826 HB), vertr. d.: 1. MS „Mare Arcticum“ Verwaltung-Schiffahrtsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Koch, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jan H. Wilhelm, Am Markt 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421/178765, Fax: 0421/1787665, E-Mail: bremen@hww.eu, Internet: http://www.hww.eu. Insolvenzforderungen sind bis zum 25.10.2016 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 10.11.2016, 10:00 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung mit folgender Tagesordnung abgehalten:
Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
– die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
– die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
– die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
– Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)
– eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
– den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
– besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
– eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
– eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)
– eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am 08.12.2016 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Bremen
Durchsuchung bei Firmen rund um Pfandleihhaus Lombardium
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Geschäftsräume der Firmen um das Hamburger Pfandleihhaus Lombardium wegen des Verdachts auf systematischen Anlagebetrug durchsucht. Anleger, die über Fondsgesellschaften dort Geld angelegt haben, müssen um ihre Einlagen fürchten. test.de informiert.
Anlegergelder zweckwidrig verwendet?
Laut Staatsanwaltschaft Hamburg besteht der Verdacht, dass die Pfandleihhausfonds-Modelle Schroeder Lombard, Lombard Plus, Lombard Classic, Lombard Classic 2 und Lombard Classic 3, die über die Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG sowie die Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG eingesammelt wurden, zweckwidrig verwendet wurden. Das von den Gesellschaften bei Anlegern über stille Beteiligungen eingesammelte Geld sollte durch Kreditvergabe an die Pfandleihhaus Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG angelegt werden. Lombardium ist ein Pfandleihhaus für Luxusgüter. Reiche können dort Motoryachten, Kunstgegenstände, Schmuckstücke, Edelsteine und Uhren verpfänden. Die Pfandsache wird von Lombardium beliehen. Die Kreditnehmer zahlen monatlich Zinsen und Gebühren. Anlegern wurde für eine Laufzeit von drei Jahren eine jährliche Rendite von zum Beispiel 7 Prozent Zinsen versprochen.
https://www.test.de/Anlagebetrug-Staatsanwaltschaft-durchsucht-Pfandhaus-Lombardium-5034071-0/
BGH Urteil zu Inhaberschuldverschreibungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 7. April 2016 entschieden, dass der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zurückzuweisen sei, wenn die Schuldverschreibungen und Zinsscheine nicht im Original vorgelegt werden könnten. Die Gläubigerin betrieb die Zwangsvollstreckung aufgrund einer Forderung, die aus von der Republik A. ausgegebenen sammelverwahrten Inhaberschuldverschreibungen und Zinsscheinen resultierte, BGH, Beschluss vom 7. 4. 2016 – VII ZB 14/15; LG Frankfurt a. M. (lexetius.com/2016,865).
Ungünstiger Antrag gestellt
Die Gläubigerin hatte einen rechtskräftigen Titel erwirkt, aus dem die Schuldnerin, die Republik A. verpflichtet ist, an die Gläubigerin 120.358,10 € nebst Zinsen gegen Aushändigung näher bezeichneter Inhaberschuldverschreibungen und Zinsscheinen zu bezahlen. Später war es ihr nicht gelungen, das Original der Schuldverschreibungen vorzulegen. Der Antrag auf „Aushändigung“ war nicht so günstig gewesen.
Ein anderer Antrag wäre besser gewesen
In dem Urteil BGH, Urteil vom 18. 9. 2012 – XI ZR 344/11; OLG Frankfurt a. M. (lexetius.com/2012,4666) hatte der Bundesgerichtshof einen etwas einfacheren Antrag gebilligt: nämlich die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung an die Schuldner, Zug um Zug gegen Übertragung seiner Rechte im Insolvenzverfahren über das Vermögen der W. aus dem Erwerb der Inhaber-Teilschuldverschreibungen sowie die Feststellung des Annahmeverzugs.
Bei einem Antrag Zug-um-Zug gegen Aushändigung einer Urkunde blockiert der Kläger eventuell seine eigenen Rechte aus dem Urteil, bei einem Antrag auf Zahlung Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte sowie Feststellung des Annahmeverzuges wird der bessere Antrag gestellt. Bei einem Zug-um-Zug-Urteil wegen eines Gesellschafteranteils bei geschlossenen Immobilienfonds kann es sein, dass ein Urteil nicht vollstreckbar ist, weil die im Urteil ausgesprochene Übertragung des Gesellschaftsanteils satzungswidrig ist. Hierzu wurde schon einiges geschrieben.
Zug-um-Zug-Antrag nach früherer Rechtslage grundsätzlich nicht erforderlich
Bei einem Zuviel in der Verurteilung steht später noch die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage zur Hand, Beschluss am 27. 10. 2005 (BGH III ZR 22/05, Vermittlerhaftung bei BFI-Bank AG). Der bloße Zahlungsantrag reicht hiernach aus. Grundsätzlich muss das Gericht auf einen zielführenden Antrag hinwirken. Die Zug-um-Zug-Leistung ist ein Minus zum Leistungsantrag ohne Zug-um-Zug-Leistung.
Erfolg in Sachen Schufa-Recht
Einen neuen außergerichtlichen Erfolg für die Kanzlei Advoadvice Rechtsanwälte mbB in Sachen Schufa-Recht. Im April dieses Jahres wandte sich ein junger Bundeswehrsoldat an die Kanzlei, mit der Bitte, sich um die Beseitigung eines Schufa-Eintrages zu kümmern. Der Betroffene schloss mit der Santander Consumer Bank AG einen Verbraucherdarlehensvertrag ab. Zu diesem zahlte er seit 2012 regelmäßig seine Raten.
Postzustellung bei Auslandseinsätzen nicht so einfach
Im Zuge eines Afghanistan-Einsatzes mit der Bundeswehr konnte der Betroffene nicht mehr alle Zahlungen im Blick behalten. Jedoch zeigte er der Santander Consumer Bank AG rechtzeitig vor dem Einsatz an, dass er sich im Ausland befindet. Dies hinderte die Santander jedoch nicht daran, die offenen Raten anzumahnen und den Kredit nach kurzer Zeit zur Eintragung bei der Schufa Holding AG in Wiesbaden zu bringen.
Problematisch war für den Soldaten, dass die Feldpostversorgung in Afghanistan nur sehr spärlich funktionierte und die entsprechenden Schreiben der Santander somit viel zu spät zu ihm gelangten.
Löschung des Negativeintrages mit anwaltlicher Hilfe
Nach der Rückkehr nach Deutschland wurde er sodann durch den Negativeintrag und die damit verbundenen Probleme überrascht. In einem Gerichtsverfahren zu einer anderen Forderung, wurde ihm durch die anwesenden Anwälte seitens der Santander Consumer AG versichert, dass der Negativeintrag bald gelöscht werde würde. Dies geschah dann leider nicht. Ebenso schafften es die zuvor für den Soldaten tätigen Anwälte nicht, den Negativeintrag zur Löschung zu bringen.
Die Beauftragung der AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB zeigte jedoch schnelle Wirkung. Am 24.06.2016 wurde die Gegenseite über die hiesige Rechtsauffassung und den tatsächlichen Umstände in Afghanistan informiert. Bereits am 13.07.2016 wurde von der Gegenseite sodann angezeigt, dass der Negativeintrag gegenüber der Schufa Holding AG widerrufen wurde. Diese brachte den Eintrag sodann in ihrem Datenbestand zur Löschung. Durch die neue Scorewertberechnung stieg der Basisscore des Betroffenen von 7% auf 93,86% an.
Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kommentiert den Erfolg wie folgt: „Im Auslandseinsatz haben Soldaten immer wieder mit Problemen bei der Postzustellung zu kämpfen. Dies beweist auch der hier vorliegende Fall. Gut, dass der betroffene Soldat die Bank hier vorher über seine Auslandsadresse informiert hatte. So konnte die Bank nicht an der bisher bekannten Wohnanschrift zustellen. Wenn ein Negativeintrag ohne Kenntnis von Mahnschreiben und dort enthaltenen Warnungen erfolgt, ist dieser nach § 28 a Abs. 1 BDSG unzulässig und muss umgehen gelöscht werden. Dies hat hier zum schnellen Erfolg geführt.“
Daniel Uckermann an Deutschland ausgeliefert?
Nach Informationen, die wir aus einer uns bekannten zuverlässigen Quelle in die Redaktion bekommen haben, soll Daniel Uckermann in Österreich festgenommen worden sein. Auch sei eine Auslieferung nach Deutschland wohl bereits erfolgt. Bisher konnten wir von den Ermittlungsbehörden weder ein Dementi noch eine Bestätigung zu dem Vorgang bekommen. Man äußere sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren, so die Behörde.
Kleinanlegerschutzgesetz bietet mehr Sicherheit auf dem Grauen Kapitalmarkt
Kleinanleger müssen bei hochriskanten Geldanlagen umfassend über mögliche Risiken informiert werden. Das sieht das geltende Kleinanlegerschutzgesetz vor.
Prospekt soll mehr Schutz geben
So muss beispielsweise ein Prospekt alle für die Anlageentscheidung wichtigen Informationen enthalten. Das heißt, alle wesentlichen Informationen, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, müssen im Prospekt enthalten sein – wie etwa das Konzernergebnis, also Gewinne und Verluste, ebenso Verpflichtungen und deren Fälligkeit. Klar erkennbar muss auch sein, an welche Anleger sich die Vermögensanlage richtet. Hierdurch können Privatanleger die Erfolgsaussichten einer Anlage besser einschätzen. Weiterhin müssen die Kündigungsmöglichkeiten sowie die Fälligkeit der Anlage angegeben sein. Auch muss der Verkäufer personelle Anlage-Verflechtungen transparent darlegen. Diese Mitteilungen müssen natürlich auch aktuell sein – falls erforderlich, müssen also ständig Nachträge erfolgen. Auf diese Informationen müssen Interessenten und Anleger jederzeit zugreifen können. Beispielsweise durch Einstellen auf der Internetseite. Verkaufsprospekte sind zudem nur noch ein Jahr gültig.
Ausnahmen sind möglich
Soziale und gemeinnützige Kleinstunternehmen sowie genossenschaftliche Projekte, die besonderen Regeln unterliegen, sind von der kostspieligen Erstellung von Prospekten ausgenommen. Ebenso kleinere und Start-up-Unternehmen, die sich häufig über Crowdfunding oder Crowdinvestment finanzieren. Das gilt bis zu einem einzuwerbenden Gesamtbetrag in Höhe von 2,5 Millionen Euro, wenn für den Vertrieb von Vermögensanlagen keine Provision erhoben und den Anlegern ein vierzehntägiges Widerrufsrecht eingeräumt wird.
Informationsblatt zur Vermögensanlage
Anleger sind zudem verpflichtet, vor der Anlageentscheidung ein Informationsblatt sorgfältig zu lesen und zu unterzeichnen. Sie sind somit über ihr Risiko-Engagement ausreichend gewarnt. Ab dem erstmaligen Erwerb gilt für die Anlage eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren.
Sanktionen von BaFin möglich
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist auch für den sogenannten kollektiven Verbraucherschutz zuständig – also wenn eine ganze Reihe von Anlegern Schaden droht. Bei Verstößen kann die BaFin Sanktionen verhängen, bis hin zum Vermarktungsverbot der Vermögensanlage. Darüber informiert sie auf ihrer Internetseite.
Die Möglichkeit Werbung zu betreiben, ist in allen Medien möglich. Diese muss aber mit einem deutlichen Warnhinweis versehen werden. Unseriöse Werbung kann darüber hinaus von der BaFin individuell beschränkt oder verboten werden.
Insolvenzanmeldung von BREST Tauros GmbH
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der BREST-TAUROS GmbH, Dittrichring 6, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 27963 vertreten durch den Geschäftsführer Jens Steiner vertreten durch den Geschäftsführer Stev Krembs
- Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 09.09.2016 um 09:15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr
Prager Straße 34
04317 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 486930
Telefax: 0341 4869393
Email geschäftlich: leipzig@hww.eu
bestellt.
- Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
- Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
- Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6.Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
- Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
- Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
- Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
einzulegen.
In Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann die Beschwerde auch bei dem Landgericht Leipzig, Harkortstraße 9, 04107 Leipzig eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
405 IN 1742/16 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 09.09.2016
Totalverlustrisiko: Windpark Ohmenheim Verwaltungs GmbH- Investment
Windpark Ohmenheim Verwaltungs GmbH
Neresheim
Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 2 Nummer 2 Vermögensanlagengesetz
Die Firma Windpark Ohmenheim Verwaltungs GmbH beabsichtigt, von der Bürgerwindrad Ohmenheim GmbH & Co. KG begebene KG-Beteiligungen öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der Bürgerwindrad Ohmenheim GmbH & Co. KG, Am Dehlinger Weg 3, 73450 Neresheim, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Neresheim, den 31.08.2016
DGS Wohninvest GmbH- Kapitalanlage Risoko Totalverlust
Das Unternehmen DGS Wohninvest GmbH mit Sitz in Kasel wurde erst in diesem Jar ins Unternehmensregister eingetragen, keine Bilanzen oder sonstige Erkenntnisse im Unternehmensregister hinterlegt, insofern ist eine Kapitalanlage bei diesem Unternehmen sicherlich ein Risikoinvestment bis hin zum Totalverlustrisiko für die jeweiligen Anleger die in dieses Produkt investieren wollen.Sind Sie sich dessen bewusst, dann können Sie natürlich gerne dort ein Investment tätigen. Den Geschäftsführer Michael Kopeinigg kennt man jedoch aus anderen Unternehmen. Michael Kopeinigg gehörte früher einmal zum Unternehmen MEG AG um Mehmet Göker.
Amtsgericht Kassel Aktenzeichen: HRB 16914 | Bekannt gemacht am: 03.03.2016 22:02 Uhr |
Veröffentlichungen des Amtsgerichts Kassel In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
Neueintragungen | |
03.03.2016 |
HRB 16914: DGS Wohninvest GmbH, Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 45 – 47, 34117 Kassel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Musterprotokoll vom 21.12.2015 sowie Neufassung des Gesellschaftsvertrages vom 26.01.2016. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 45 – 47, 34117 Kassel. Gegenstand: Verwaltung von eigenem Vermögen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kopeinigg, Michael, Kassel, *30.09.1971, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
DGS Wohninvest GmbH
Kassel
Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz
Die DGS Wohninvest GmbH beabsichtigt, ein von der DGS Wohninvest GmbH begebenes Nachrangdarlehen öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der DGS Wohninvest GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 45-47, D-34117 Kassel, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Kassel, 30. August 2016
DGS Wohninvest GmbH
„Inanspruchnahme von Vermittlern“. Interview mit Rechtsanwalt Daniel Blazek
diebewertung: Herr Blazek, hat die Inanspruchnahme von ehemaligen V+-Vermittlern zugenommen?
Blazek: Merklich. Das ist ein Ergebnis der Diskussionen um die Fonds. Die Anleger sind unzufrieden. Hier müssen die Anlegeranwälte nur noch abgreifen.
diebewertung: Tun sich bestimmte Anwälte dabei hervor?
Blazek: Vor allem drei Kanzleien, zwei aus dem Raum Berlin, eine aus Bautzen. Alle sind schon länger im Anlegergeschäft.
diebewertung: Welche Vorwürfe werden denn geführt?
Blazek: Bei unternehmerischen Beteiligungen sind die Vorwürfe heutzutage besonders standardisiert. Bei den V+-Beteiligungen ist das nicht anders. Es geht vor allem um das Totalverlustrisiko bei angeblich gewünschter Altersvorsorge und um Plausibilität. Der Sachverhaltsbezug fällt mal mehr, mal weniger konkret aus.
diebewertung: Müssen die Vermittler da ins Schwitzen kommen?
Blazek: Es ist immer eine Frage des Einzelfalls. Grundsätzlich sehe ich die höheren Risiken aber bei den Anlegern. Den Vermittlern helfen die Risikobelehrungen in den Prospekten. Immerhin handelte es sich nicht um Nischenprodukte ohne Prospektpflicht wie zum Beispiel ältere Nachrangdarlehen oder reine Sachwertinvestments.
diebewertung: Sind die Vermittler haftpflichtversichert?
Blazek: Zumindest nicht über den eigenen Gruppentarif. Hier waren ausgerechnet die V+-Beteiligungen ausgenommen. Das hatten sich die Vermittler anders vorgestellt. Vor 2013 bestand zudem keine Versicherungspflicht bzw. existierte noch kein § 34f GewO.
diebewertung: Was raten Sie Ihren Mandanten grundsätzlich?
Blazek: Locker bleiben. Sich von zu erwartender Anwaltspost nicht zu sehr beeindrucken lassen. Eigene Recherchen anstellen, die auch für die Anleger nützlich sein könnten. In erster Linie ist nun die Fonds-Geschäftsführung am Zug mit belastbaren Perspektiven.
Insolvenz der Conti 178. Schifffahrts-GmbH
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Conti 178. Schifffahrts-GmbH, Paul-Wassermann-Straße 5, 81829 München (AG München, HRB 167557), vertr. d.: Dr. Thomas Bister-Füsser, Löhnfeld 24, 21423 Winsen/Luhe, (Geschäftsführer), ist am 13.09.2016 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Moritz Sponagel, Am Sandtorkai 50, 20457 Hamburg, Tel.: 040/3339958-0, Fax: 040/3339958-29, E-Mail: Hamburg@sponagel-recht.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Lüneburg eingesehen werden.
Amtsgericht Lüneburg, 13.09.2016
Mangels Masse Ablehnung der Insolvenz der Green Power GmbH
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Green Power GmbH, früher: Gerbermühlstraße 9, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 88430), vertr. d.: Manfred Wander, c/o JVA Weiterstadt, Vor den Löserbecken 4, 64331 Weiterstadt, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.09.16 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.09.2016 810 IN 1269/15 G: I
Interview mit Rechtsanwalt Jochen Resch über Insolvenz der KTG Agrar
Krachend ist die KTG Agrar SE unter der Schuldenlast von 600 Millionen Euro in die Insolvenz gegangen. Haben die Anleihegläubiger Anspruch auf Schadensersatz? Es gibt hoffnungsvolle Ansätze.
KTG Agrar SE: Was bringt das Insolvenzverfahren?
Dass die Anleihegläubiger ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, ist eine Selbstverständlichkeit. Die Frage ist, inwieweit aus der Insolvenzmasse die Anleihegläubiger tatsächlich befriedigt werden. Zu befürchten ist, dass sie empfindliche Verluste oder möglicherweise einen Totalverlust erleiden werden. Erst im Insolvenzverfahren werden die Anleihegläubiger Klarheit erhalten. Der Insolvenzverwalter wird in der Gläubigerversammlung die Situation der KTG Agrar SE in seinem Prüfungsbericht darstellen. Das kann freilich noch eine Weile dauern.
KTG Agrar SE: Haben Anleger Anspruch auf Schadensersatz?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss den Anlegern offenbart werden, wenn Initiatoren und Vorstandsmitglieder wegen Straftaten verurteilt wurden, die nach Art und Schwere geeignet sind, das Vertrauen der Anleger in die Zuverlässigkeit der betreffenden Personen zu erschüttern.
War KTG Agrar Chef Hofreiter zuverlässig?
Diese Regelung könnte in Bezug auf den Vorstand der KTG Agrar SE, Siegfried Hofreiter, zum Tragen kommen. Im September 2002 ist Siegfried Hofreiter in jeweils zwei Fällen wegen Konkursverschleppung und Bankrotts vor dem Amtsgericht Dachau verurteilt worden. Zwei weitere Unternehmen, in denen er als Geschäftsführer bestellt war, gingen ebenfalls in die Insolvenz. Hinzu kommt, dass in allen vier Unternehmen das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht durchgeführt werden konnte. Eine bemerkenswerte Vorgeschichte und wohl auch ein aufklärungspflichtiger Umstand, der Schadensersatzansprüche für die Anleihegläubiger begründen dürfte.
KTG Agrar SE: Musste über die Hofreiters Vorgeschichte aufgeklärt werden?
Über diese Vorstrafen des KTG Agrar-Vorstandes Siegfried Hofreiter muss der Vermittler in den beratenden Vertriebs- und Geldinstituten wohl aufklären. Den Anlegern steht folgerichtig ein Schadensersatzanspruch zu, wenn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch auf diesen Fall übertragbar ist.
Insolvenzeröffnung Driver & Bengsch AG
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Driver & Bengsch AG, Berliner Platz 6 a, 25524 Itzehoe wurde am 09.09.2016 14:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Heim, Landwehr 2, 22087 Hamburg.
Forderungen sind beim Insolvenzverwalter bis unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an den Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichtes des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
Mittwoch, 16. November 2016, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Itzehoe, Saal 8.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die in §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung), 100, 101 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Wertgegenstände), 159 bis 162 (Verwertung der Masse, besonders bedeutsame Rechtshandlungen, Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 270, 271 InsO (Eigenverwaltung) bezeichneten Angelegenheiten und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Des Weiteren sind Beschlüsse zu fassen über die Zustimmung zur Annahme des Kaufvertragsangebotes des Herrn Rolf Walter Thiel(Notar Dr. Heinrich, Pinneberg Nr. 307 der Urkundenrolle für 2016) betreffend die Veräußerung sämtlicher Anteile an der d&b private finance GmbH sowie über die Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Rechtsstreite zur Durchsetzung von Organhaftungsansprüche und zur Durchsetzung von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen gegen Sozialversicherungsträger und den Fiskus mit erheblichen Streitwerten anhängig zu machen oder zur Beilegung oder Vermeidung derartiger Rechtsstreite einen Vergleich zu schließen. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Itzehoe, 13.9.2016 Amtsgericht Itzehoe,28 IN 27/16
Kein Vertrieb mehr bei Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft
Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft
Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund
– Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft der DS 140 Flugzeugfonds XIV GmbH & Co. geschlossene Investment KG –
Mitteilung gemäß § 315 Kapitalanlagegesetzbuch – Einstellung des öffentlichen Vertriebs
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft informiert, dass der öffentliche Vertrieb an Kommanditanteilen der DS 140 Flugzeugfonds XIV GmbH & Co. geschlossene Investment KG am 04. Juli 2016 eingestellt wurde.
Gibt es bei der QM3 Beteiligung GmbH ausstehende Zinszahlungen?
Nach vertraulichen Informationen, die wir erhalten haben, gibt es wohl Ärger um die QM3 Beteiligung GmbH.
Bereits 2014 haben wir auf diesem Portal über das Angebot „Wohnwerte 1“ der QM3 Beteiligung GmbH berichtet. In dem Artikel kritisierten wir auch den Umstand, dass es seitens des Unternehmens keinen Hinweis auf ein Totalverlustrisiko gab.
Keine Informationen für Vermittler
Nach unseren Informationen haben bereits erste Anleger Rechtsanwälte eingeschaltet, die ausstehenden Zinszahlungen anmahnen. Wie uns berichtet wurde, soll es auf Rückfragen der Vermittler bei QM3 wegen den ausstehenden Zinszahlungen keinerlei Reaktionen und Informationen von Seiten der QM3 Beteiligung GmbH geben. Demnach stehen die Vermittler momentan völlig im Dunkeln.
Vermittler mit Durchhalteparolen
Momentan versuchen die Vermittler die Kunden mit Durchhalteparolen bei der Stange zu halten. Hierbei wird vor allem auf den Umstand hingewiesen, dass das Kapital ja durch die Immobilien gesichert sei. Im Zweifelsfall müssten die Immobilien zum Zwecke der Kapitalrückzahlung verkauft werden.
Mehrere Firmen beteiligt
Neben der besagten QM3 Beteiligung GmbH sind noch weitere Unternehmen beteiligt – so noch die Conservatio Immobilien AG aus Hamburg sowie die Immobilienverwaltungsfirma Orangefield Deumag GmbH aus Berlin.
Ursprünglich wurde die Firma als Fidelis 12-13 VV GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet. Dann erfolgte eine Umbenennung in QM3 Beteiligung GmbH, Frankfurt am Main. Im Jahr 2015 erfolgte dann eine Verlegung des Sitzes des Unternehmens von Frankfurt am Main nach Berlin.
Bei dem Angebot „Wohnwerte 1“ von QM3 Beteiligung GmbH handelt es sich um eine unternehmerische Kapitalanlage in Form eines festverzinslichen Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Nachrang (einschließlich Zahlungsvorbehalt).
Jörg Biehl aus Untersuchungshaft entlassen
Das was wir vor ein paar Tagen wohl als Gerücht gehört haben, steht wohl nun fest. Jörg Biehl wurde aus der U-Haft entlassen. Nun, darf man gespannt sein wie das Verfahren weitergeht. Zumindest ist das nun ein Erfolg für die Verteidigung, denn die hatte die Länge der Untersuchungshaft, immerhin fast 3 Jahre als nicht mehr Verhältnismäßig angesehen. Selbst der BGH hatte die Prozessakten wohl von der Dresdner Justiz angefordert, möglich das auch dies ein Schritt zum Umdenken war. Natürlich ist damit weder über Schuld noch Unschuld der Beschuldigten eine endgültige Entscheidung getroffen.
Alles rund um das Thema Lombardium – Isetreuhand GmbH
Viele unserer User, die sich für das Thema „Lombardium“ interressieren, haben uns gebeten, einmal zu den einzelnen Gesellschaften dort zu recherchieren.
Beginnen wollen wir am heutigen Tag mit der Isetreuhand. Diese ist der Mittelverwendungskontrolleur für die Fondsgesellschaften Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbh&Co.KG und LombardClassic3 GmbH&Co.KG ausgereichten Darlehen an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zur Finanzierung des Pfandgeschäftes. Hierbei sollen die Beträge von den Fondsgesellschaften auf Konten der Isetreuhand und nach einer entsprechenden Überprüfung durch deren Verantwortliche an die Lombardium Hamburg GmbH & Co KG weitergeleitet werden. Auch die Rückflüsse der Lombardium Hamburg Gmb & Co. KG sollen über de Konten der Isetreuhand erfolgen.
Die Isetreuhand GmbH am 10. August 2009 gegründet
Alleinige Gesellschafterin war dann bis zum 31. August 2009 die Schroeder &Co. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG. Zu diesem Zeitpunkt wurde Jürgen Flemming mit der Hälfte der Gesellschaftsanteile ebenfalls Gesellschafter. Ab dem 3. März 2010 war Jürgen Flemming alleiniger Gesellschafter. Zum 3. Juni 2011 erfolgte die Übertragung aller Gesellschaftsanteile an Herrn Sylvester Wilhelmi, der als alleiniger Gesellschafter, nach uns vorliegenden Unterlagen, am 16. September 2014 ausschied. Nun war die Camaflobe Vermögensverwaltungs GmbH alleinige Gesellschafterin. Bereits am 24.09.2013 schied auch deise wieder aus. Ihre Nachfolgerin war die PSS Beteiligungs GmbH.
Geschäftsführer des Unternehmens war ab Gründung bis zum 19. März 2010 Michael Hendrik Schroeder und vom 3.09.2009 bis 9.6.2011 wurde Sylvester Wilhelmi zum Geschäftsführer bestellt. Die Abberufung erfolgte zum17. Janauar 2014. Seit dem 2. September 2013 ist Thilo Nebelung Geschäftsführer der Isetreuhand GmbH.
Gründung der PSS Beteiligungen GmbH nur im Unternehmensregister vermerkt
Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 127547 | Bekannt gemacht am: 22.05.2013 12:00 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
Neueintragungen | |
21.05.2013 | |
PSS Beteiligungen GmbH, Hamburg, Bäckerbreitergang 12, 20355 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2013. Geschäftsanschrift: Bäckerbreitergang 12, 20355 Hamburg. Gegenstand: der Erwerb und das Halten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schaf, Pia Sophia, Hamburg, *28.12.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |