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Netzverdienst.com AG – Was geschieht mit dem Genussrechtskapital?

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Auf Antrag des Finanzamtes für Körperschaften II in Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Netzverdienst.com AG eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Niklas Lütcke von der CMS Hasche Sigle bestellt. Das Verfahren gestaltet sich für den Insolvenzverwalter schwierig, da Vorstand Heiko Häusler offiziell in der Old Street in London gemeldet ist.

Die Netzverdienst.com AG hat nach eigenen Angaben 1.5 Millionen Euro Genussrechtskapital eingeworben. Der Geschäftszweck sollte Internetmarketing sein. Allerdings bestanden schon lange Zweifel, wie ein solches Konzept aussehen sollte. Die Internetseite, mit der dann das große Geld verdient werden sollte, funktionierte nicht. Derzeit ist sie komplett offline. Für die Inhaber des Genussrechtskapitals besteht jetzt die Gefahr, ihr Geld zu verlieren. Schadensersatzansprüche sind gegen Vermittler möglich. Ein Vermittler muss anleger- und anlagegerecht beraten. Für sicherheitsorientierte Anleger war die Beteiligung oder die Zeichnung von Genussrechten nicht geeignet. Das Risiko des Totalverlustes war immanent und hat sich durch die Insolvenz verwirklicht.


Europay Factoring GmbH: Maßnahme der Bafin

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Die BaFin hat mit Bescheid vom 17.04.2015 die Erlaubnis der Europay Factoring GmbH, Ditzingen, zum Erbringen des Factorings und des Finanzierungsleasings i.S.d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 und 10 KWG aufgehoben. Die Europay Factoring GmbH hat nachhaltig gegen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes und die zur Durchführung dieses Gesetzes erlassene Anzeigenverordnung verstoßen. Rechtsgrundlage für die Erlaubnisaufhebung ist § 35 Abs. 2 Nr. 6 KWG sowie § 35 Abs. 2 Nr. 3 KWG i. V. m. § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 4 KWG. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b des Kreditwesengesetzes.

Der Bescheid ist seit dem 09.02.2016 bestandskräftig.

BaFin erläßt erneut eine Verfügung gegen einen Anbieter auf dem „grauen Kapitalmarkt“ – hier: Andreas Luckau

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Wie wir das zu Beginn des Jahres erwartet haben. Die BaFin macht weiterhin ernst gegen Anbieter auf dem garuen Kapitalmarklt die nach Meinung der BaFin ein nicht genehmigtes Einlagegeschäft betrieben haben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Andreas Luckau, ALW Andreas Luckau Wirtschaftsberatung, Altenholz, mit Bescheid vom 25. Januar 2016 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft und die unerlaubt betriebene Anlageverwaltung abzuwickeln.

Hinsichtlich des Einlagengeschäfts muss Herr Andreas Luckau die Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzahlen. Die Anlageverwaltung ist von Herrn Luckau durch die unverzügliche Veräußerung der angeschafften Finanzinstrumente und Auszahlung des Veräußerungserlöses, unter Beachtung der vertraglichen Regelungen über die Teilnahme der Anleger an der Wertentwicklung der erworbenen Finanzinstrumente, bzw. durch Rückzahlung der zur Anlage in Finanzinstrumenten angenommenen Gelder, die nicht in Finanzinstrumenten angelegt wurden, an sämtliche Anleger abzuwickeln.

Herr Andreas Luckau schloss mit Anlegern Darlehensverträge, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Darüber hinaus schloss Herr Andreas Luckau mit Anlegern Verträge, die beinhalteten, das erhaltene Geld gegen Gewinnbeteiligung zu Handelszwecken (FOREX) zu verwenden.

Demzufolge betreibt Herrn Andreas Luckau mit der Annahme von Geldern zur Anschaffung von Finanzinstrumenten die Anlageverwaltung und mit der Annahme von Geldern mit unbedingtem Rückzahlungsversprechen das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar und bestandskräftig.

M & S Deutsche Immobilienvermittlung GmbH – Insolvenzeröffnung

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Über das Vermögen der M & S Deutsche Immobilienvermittlung GmbH, Mercatorstraße 19, 60316 Frankfurt, Fasanenweg 12, ehemals: 65451 Kelsterbach (AG Darmstadt, HRB 93414), vertr. d.: Salvatore Macri, Heimatstraße 36B, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer), ist am 04.03.2016 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Fabio Algari, Bleichstraße 2-4, 60313 Frankfurt, Tel.: 069/913092750, Fax: 069/913092-755.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.2016 anzumelden;
  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 11.05.2016.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø  Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø  Anträge über:

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.03.2016) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.05.2016), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Darmstadt, 04.03.2016

Vierte Biogas Falkenhagen Betriebs GmbH & Co. KG – schriftliches Verfahren

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der  Vierte Biogas Falkenhagen Betriebs GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht
Leipzig HRA 16930), Geschäftszweig: der Erwerb, Bau und Betrieb einer Biogasanlage am  Standort Falkenhagen/Rapshagen sowie der Vertrieb von Strom, Wärme, Kälte und Biogas,  Am Kreuzweg 1, 16928 Falkenhagen, eingetragener Sitz: Leipzig, vertreten durch den
persönlich haftende Gesellschafterin AVS energy Management GmbH, Maxim-Gorki-Straße  5, 17321 Löcknitz, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Holger Zimmermann, Pfeilshofer Weg 40, 22391 Hamburg  wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben.

Das Verfahren wird nunmehr  im schriftlichen Verfahren fortgeführt. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 31.03.2016  bei dem Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.
Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird  schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO). Die angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 28. April 2016.
Sollten Beschlussfassungen der Gläubiger über folgende Angelegenheiten erforderlich  sein, bedarf es der schriftlichen Antragstellung beim Insolvenzgericht bis 28. April
2016:
 Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57),
 Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO),
 Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
 Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
 Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO),
 besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO),
 abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO),
 Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272
InsO),
 Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften
des Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO),
 Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO) und
 Anhörung der Gläubiger zum Fall der Feststellung von Masselosigkeit (§ 207
InsO).
Ferner ist über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) im schriftlichen Verfahren zu entscheiden:
– die Gläubigerversammlung stimmt dem Verkauf der Grundstücke eingetragen im
Grundbuch von Perleberg Blatt 144 und 146, der technischen Anlagen und Maschinen zu
einem Kaufpreis von 1.375.600,00 EUR gemäß Kaufvertrag vom 02.02.2016 an die
NordMethan Produktion 4 GmbH zu.
– der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, zum Zwecke des Forderungseinzuges,
der Durchsetzung von Anfechtungs- und Haftungsansprüchen Prozesse zu führen und
Rechtsstreite anhängig zu machen. Außerdem wird der Insolvenzverwalter ermächtigt,
Vergleiche zu schließen.
Soweit zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des
Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten
Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3
InsO).
Die Insolvenztabelle mit den Forderungsanmeldungen sowie den beigefügten Unterlagen
ist ab dem 14.04.2016 bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Straße 18a,
16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Prüfungsstichtag
ist der 28. April 2016.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum
Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 28. April 2016 bei dem Insolvenzgericht
schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer
angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen
Forderung bestritten wird, anzugeben. Sollte zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem
Prüfungsstichtag eine Forderung angemeldet werden, wird diese mitgeprüft, sofern
hiergegen seitens des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger oder des Schuldners
kein Widerspruch erhoben wird. Verspätet eingehende Widersprüche finden keine
Beachtung. Wird gegen eine angemeldete Forderung seitens des Insolvenzverwalters oder
eines Insolvenzgläubigers kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens zum Prüfungsstichtag
vorzulegen.
Dem Insolvenzverwalter wird aufgegeben, in Abständen von 6 Monaten ab dem
Prüfungsstichtag schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die
Geschäftsführung zu berichten.
Neuruppin, den 18.12.2015
15 IN 165/15

Brest Tauros Immobilien GmbH ist jetzt Brest Tauros GmbH – warum eigentlich?

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Nun diese Frage können nur die Herren beantworten, die das veranlasst haben. Einen Hintergrund wird man schon gehabt haben. Auch mit der Umfirmierung bleibt unsere Kritik an dem Unternehmen natürlich bestehen, egal ob nun der Zusatz Immobilien im Namen enthalten ist oder auch nicht. Was uns ganz fehlt auf der Internetseite ist aber das Angebot einer Kapitalanlage. Diese hatte man dann noch im Januar 2016 auf der Seite. Nun gibt es dieses Kapitalanlageangebot scheinbar nicht mehr. Bei dem Angebot ging es um ein Nachrangdarlehen, wo wir auch der Meinung waren „das könnte nicht mehr konform mit dem neuen Kleianlegerschutzgesetz sein“. Vielleicht haben die Herren Stev Krembs und Jens Steiner  da dann auch bemerkt und das Angebot aus dem Netz genommen.

Cashcloud AG Aktie nur noch bei 1,20 Euro

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Irgendwie scheint es kaum noch Menschen zu geben (Investoren), die in das Unternehmen Cashcloud AG investieren wollen zum Beispiel über den Erwerb von Aktien. 1,20 Euro je Aktie ist aber auch für die Anleger die 5,6,7,8 oder sogar 9 Euro bezahlt haben ein Desaster und mit viel Kapitalverlust verbunden. Moritz Hunzinger scheint es (noch) nicht zu gelingen hier eine dauerhafte Kehrtwende nach Oben zu schaffen.

Hager Partnerschaft Leipzig zum Thema des ewigen Widerrufsrechtes

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In einem aktuellen Gesetzgebungsverfahren zeichnet sich ein nahes Ende des „ewigen Widerrufsrechtes“ bei Verbraucherdarlehen ab.

Verbraucherdarlehensverträge können bisher nahezu ewig widerrufen werden, wenn die Bank bei Abschluss des Vertrages eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erteilt hat. Da die gesetzlichen Vorschriften zum Inhalt dieser Belehrung sehr kompliziert sind und sich oft geändert haben, trifft dies auf eine große Anzahl von Verbraucherdarlehensverträgen zu. Gerade in den aktuellen Niedrigzinszeiten wird der Widerruf daher gern für eine günstige Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung genutzt („Widerrufsjoker“).

Der Gesetzgeber hat nun offensichtlich das Flehen der Bankenlobby erhört und wird dieses Widerrufsrecht zeitlich begrenzen. Das Pikante daran – die zeitliche Beschränkung wird auch für Altverträge gelten und ein insofern bestehendes Widerrufsrecht bereits 3 Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes – welches voraussichtlich am 21.03.2016 sein wird – erlöschen. Diese Rückwirkung ist zwar verfassungsrechtlich umstritten, Bankkunden sollten indessen sicherheitshalber davon ausgehen, dass sie gleichwohl vom Bundesverfassungsgericht gebilligt wird.

Praxishinweis:

Wer sich noch mit dem Gedanken des Widerrufs eines älteren Darlehensvertrages trägt, sollte sich beeilen.


BWD Stiftung – TMS und EVVE – Jochen Resch berichtet

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Der Insolvenzverwalter Kühn der TMS Dienstleistungs GmbH informiert die Anleger darüber, dass alle Forderungen, die vonseiten der Anleger der BWF Stiftung sowie der EVVE Europäische Vereinigung vereidigter Edelmetallberater vom Insolvenzverwalter der TMS bestritten werden, soweit diese Forderungen gegenüber der TMS Dienstleistungs GmbH geltend gemacht werden.

Begründet wird das damit, dass eine vertragliche Beziehungen der Anleger zur TMS nicht besteht. Auch kann derzeit nicht erkannt werden, dass es eine Haftung der TMS für die Verbindlichkeiten der BWF Stiftung sowie des EVVE entstanden sein könnte. Zudem sei offen, dass bei einer solchen möglichen Haftung der TMS der jeweilige Insolvenzverwalter oder auch der einzelne Anleger diese Forderung geltend machen könnte.

Insolvenzverwalter Kühne hofft, dass sich diese Fragen im Zuge der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen und des anschließenden Strafverfahrens klären lassen. Er weist zudem darauf hin, dass eine solche Klärung noch einige Jahre dauern kann.

Für die Anleger der BWF Stiftung bzw. der EVVE bleiben Schadensersatzansprüche, die schon jetzt geltend gemacht werden können. Entsprechend laufen Klagen auf Schadensersatz vor dem Gericht Graz gegen die E & S. In Sachen BWF Stiftung gibt es entsprechende Maßnahmen gegen die Prospektverantwortlichen und gegen Vertriebler.

EWR Umwelttechnik – Roland Göbel löst das Unternehmen auf – Verluste für die Anleger?

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So einfach liest sich das dann im Unternehmensregister, wo wir zu dem Vorgang die untenstehende Eintragung finden. Das Unternehmen hatte unseres Wissens nach auch Gelder von Investoren eingesammelt. Was daraus geworden ist wissen wir nicht. Dazu gibt es kein Statement von Herrn Göbel bzw. seinem Unternehmen. Da wir wissen das Herr Göbel unsere Seite liest, kann er sich ja gerne einmal bei uns melden.

Amtsgericht Wittlich Aktenzeichen: HRB 41958 Bekannt gemacht am: 19.01.2016 20:06 Uhr
Die in () gesetzten Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
19.01.2016
HRB 41958: EWR Umwelttechnik GmbH, Trier, Max-Planck-Straße 8, 54296 Trier. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Wagner, Stefan, Trier, *26.12.1968. Bestellt als Liquidator: Göbel, Roland, Ojén / Spanien, *11.10.1940, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Interessengemeinschaft gegen das Unternehmen 5-3-9

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Dazu haben wir in den letzten Tagen einige Gespräche mit Rechtsanwälten geführt, die solch eine Interessengemeinschaft planen. Ob wir die mit unseren Möglichkeiten unterstützen würden, wurden wir da gefragt. Natürlich werden wir das, und zwar mit allen Möglichkeiten, die wir da haben, denn wir sind der Meinung wie so mancher Rechtsanwalt „das sollte von einem Gericht überprüft werden“. Genau wie bei uns in der Redaktion, haben sich wohl auch bei den Rechtsanwälten eine Menge Anleger gemeldet und ihren Unmut kundgetan. Frust ablassen ist eine Sache, wichtiger ist hier ganz klar gegen das Unternehmen und die Vermittler rechtlich vorzugehen. Die Gespräche, die wir geführt haben legen ganz klar nahe, dass hier in vielen Fällen eine unvollständige Beratung stattgefunden hat, heißt die Anleger sind von der Wandlung in eine AG völlig überrascht worden, im Beratungsgespräch wurde dies wohl offensichtlich nicht erläutert. Ist dem so, dann reden wir hier ganz klar über Beraterhaftung.

Ewiges Widerrufsrecht auch bei Lebensversicherungen?

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Bei älteren Immobiliendarlehen besteht noch bis Mitte des Jahres ein Widerrufsrecht wegen nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrungen, d. h. wenn der Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. In einem aktuellen Fall musste jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entscheiden, ob auch bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen für Lebens- bzw. Rentenversicherungen ein ähnlicher Fall vorliegt und zu einem ewigen Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers führt.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/ewiges-widerrufsrecht-auch-bei-lebens-und-rentenversicherungen_079590.html

Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG – Konzernjahresfehlbetrag über 5 Millionen Euro – Insgesamt eine erschreckende Bilanz des Unternehmens

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Aus Sicht der Anleger kann man das nur unterschreiben, denn schaut man sich die Bilanz des Konzerns im Detail an, dann ist fast jede Zahl darin eine Zahl, die Anklegren sicherlich nicht gefallen wird und kann. Schauen Sie sich einmal das Ergebnissonderkonto an. Hier gibt es ein Minus von über 175 Millionen Euro, ja sie lesen richtig. Man kann mit den Anlegern dieser Beteiligungen nur Mitleid haben. Es zeigt aber auch wieder welches Desaster und welche Geldvernichtungsmaschine die „Schifffondsbeteiligungen“ waren.

Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG

Hamburg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Der Konzern besteht aus 14 Schifffahrtsgesellschaften und der Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG. Bei den einzelnen Gesellschaften handelt es sich um Kommanditgesellschaften, die zusammen als geschlossener Fonds konzipiert sind. Nahezu alle Kommanditanteile der Schifffahrtsgesellschaften werden gehalten von der als Holding agierenden Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG.

Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft ist die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere als Kommanditistin an den Gesellschaften in Firma

„Comoros Stream“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Eastern Bay“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Elsebeth“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Elvira“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Emerald“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Esmeralda“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Lombok Strait“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Luzon Strait“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Polarlight“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Polarstream“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Santa Lucia“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Santa Maria“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Southern Boy“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

„Timor Stream“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg,

die jeweils ein Kühlschiff übernommen haben und betreiben. Bei den Schiffen handelt es sich um Kühlschiffe mit einer Kühlraumkapazität zwischen 464.000 und 626.000 Kubikfuß sowie einer zusätzlichen Containerstellplatzkapazität zwischen 170 TEU und 440 TEU, mit der Möglichkeit des Transports von Kühlcontainern. Die Schiffe wurden zwischen 1997 und 2002 in Japan und in Taiwan gebaut und von den Schifffahrtsgesellschaften zwischen dem 20. Januar 2006 und 16. Februar 2006 übernommen.

Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage der Schifffahrtsgesellschaften ist die Verwaltung Reefer-Flottenfonds mbH, Hamburg. Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Einlage der Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG ist die Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH, Hamburg.

Alle 14 Schiffe sind auf unbestimmte Zeit im Seatrade Reefer-Pool der Seatrade Reefer Chartering N. V., Antwerpen, dem weltweit größten Reefer-Pool, beschäftigt.

Vertragsreeder aller 14 Schiffe ist die Triton Schiffahrts GmbH, Leer, eine 100 %-ige Tochter der Seatrade Holding B.V. und Mitglied der Seatrade Shipmanagement Group. Triton bereedert zur Zeit 29 Schiffe.

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

I. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

1. Weltwirtschaft

Mit einem Wachstum von 3,4 % konnte die Weltwirtschaft im Jahr 2014 leicht gegenüber dem Wachstum des Vorjahres (2013: +3,3 %) zulegen. Während sich die USA mit einem Wachstum von 2,4 % solide zeigten, hinkte der Euroraum mit einem Wachstum von 0,9 % hinterher. Die Wachstumstreiber sind nach wie vor die sich entwickelnden Volkswirtschaften Asiens (+6,8 %) sowie China und Indien (jeweils +7,3 %) (Quelle: International Monetary Fund, World Economic Outlook: Adjusting to Lower Commodity Prices, October 2015, veröffentlicht 28. September 2015).

2. Nachfrageentwicklung

Drewry Maritime Research (Reefer Shipping Market, Review & Forecast, Annual Report 2015/16, August 2015) prognostiziert auf Basis der erwarteten Entwicklung von Weltwirtschaft und Weltbevölkerung ein Wachstum des Kühltransports verderblicher Güter auf dem Seeweg von 103,71 Mio. Tonnen in 2014 auf 123,14 Mio. Tonnen in 2019 (durchschnittliche jährliche Wachstumsrate 3,5 %). Diese Güter werden auf Kühlschiffen und Containerschiffen – in Kühlcontainern – transportiert. Die Verteilung ist von vielen Faktoren abhängig, unter anderem Preis, Transitzeit, Umladung und Tonnageverfügbarkeit. Die Ladungsmengen und der Marktanteil der Containerschiffe werden weiter steigen. Drewry sagt einen Anstieg des Containerisierungsgrades von 75,4 % in 2014 auf 82,3 % in 2019 voraus. In Konsequenz würde das Transportvolumen in den Laderäumen von Kühlschiffen von 25,51 Mio. Tonnen um rund 14,4 % auf 21,80 Mio. Tonnen in 2019 zurückgehen.

3. Flottenentwicklung

Die Kühlschiffnotte (ohne Freezer) umfasst nach Drewry per Juni 2015 noch 560 Schiffe größer 100.000 cbft. Das durchschnittliche Alter dieser Flotte beträgt 25 Jahre, wobei die größeren Kühlschiffe (über 400.000 cbft) deutlich jünger sind als die kleineren Kühlschiffe. Rund 25 % der Kühlschiffe sind über 31 Jahre alt. Ohne Neubauten würde die Flotte der Kühlschiffe mit einer Laderaumkapazität größer 100.000 cbft gemäß Drewry, bei einem angenommenen durchschnittlichen Verschrottungsalter von 30 Jahren, von 560 Einheiten per Juni 2015 bis Januar 2019 um 39 % auf 342 Schiffe schrumpfen. In den letzten fünf Jahren wurden zahlreiche Kühlschiffe recycled, 20 Schiffe größer 100.000 cbft in 2014. Das Durchschnittsalter von der Wiederverwertung zugeführten Einheiten stieg von 27 Jahren (2010 bis 2012) auf 33 Jahre (2013/2014).

In den letzten fünf Jahren wurden lediglich fünf Kühlschiffsneubauten abgeliefert, das letzte Schiff im Jahr 2011. Zusätzlich wurden sechs Kühlschiffe von Star Reefer und Seatrade vergrößert, um mehr Container und Kühlcontainer laden zu können.

Seatrade hat 4 Kühlcontainerschiffe mit einer Containerstellplatzkapazität von jeweils 2.200 TEU und hoher Kühlcontainerkapazität bestellt. Die Schiffe sollen in Abgrenzung zu Containerschiffen der Linienreedereien im FDD-Konzept von Seatrade (Fast, Direct & Dedicated) eingesetzt werden.

Darüber hinaus hat Seatrade vier 300.000 cbft Kühlschiffe insbesondere für den Fischtrade bestellt. Weitere vier kleinere Schiffe sollen durch russische bzw. chinesische Adressen für den Fischtrade bestellt worden sein.

Zur Jahresmitte 2015 umfassten die Orderbücher der Werften 451 Containerschiffe mit Ablieferungen bis in das Jahr 2019. Das entspricht einem Wachstum der Kühlkapazität der Containerschiffsflotte um 19,5 %.

Die Containerschiffe verfügen nach Drewry über eine Kühlkapazität von 4.010 Mio. cbft und somit rund 93,9 % der Gesamtkühlkapazität auf Schiffen. Die Kapazität der Kühlschiffe (inklusive Freezer) beträgt rund 262 Mio. cbft. Der Anteil der Kühlschiffe am seewärtigen Transport verderblicher Güter mit rund 24,6 % in 2014 zeigt die im Vergleich zur Gesamtkühlkapazität hohe Auslastung.

4. Frachtraten, Zeitcharter- und Spotmarkt

Raten für Kühlschiffe werden in USD-Cents je Kubikfuß und 30 Tage angegeben. Eine Rate von 75 USD-Cents je Kubikfuß und 30 Tage für ein Kühlschiff mit 550.000 cbft Laderaumkapazität entspricht einer Tagesrate von USD 13.750. Die Raten sind saisonal stark unterschiedlich, mit Spitzenwerten üblicherweise in den Monaten März und April (Hochsaison) und den niedrigsten Werten im Oktober und November.

Die Raten für größere Kühlschiffe betrugen nach Angaben von Drewry im Jahr 2014 etwa USD 0,53/0,54 je cbft und Monat, wobei die Raten der ersten sechs Monate in 2015 höher waren als in den letzten sechs Jahren. Nach Angaben von ReeferTrends betrugen die Raten für größere Kühlschiffe (450.000 cbft) in der Hochsaison 2015 (Kalenderwoche 9 bis 15) zwischen USD 1,00 und 1,27 je cbft und Monat und pendelten im dritten Quartal 2015 zwischen USD 0,35 und 0,49 je cbft und Monat. Den Spotmarkt für kleinere Kühlschiffe lag gemäß Drewry mit knapp USD 0,90 je cbft und Monat leicht über dem Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2015 waren die Raten so gut wie zuletzt in den Jahren 2007 und 2008.

Für die größeren Einheiten ist der Anteil an Spotgeschäft minimal, Ladungskontrakte und Liniendienste der Kühlschiffsbetreiber sind die Norm. Auch Zeitcharterverträge werden nur noch vereinzelt geschlossen. Dementsprechend weist Drewry darauf hin, dass die genannten Raten nur als indikativ betrachtet werden dürfen und nicht repräsentativ als Mittelwert einer Vielzahl von Abschlüssen.

Der durchschnittliche Preis für Schweröl (380 CST; Rotterdam) sank leicht von USD 595 per mt im Jahr 2013 auf USD 532 per mt im Jahr 2014. Im ersten Halbjahr 2015 betrug der Preis nur noch USD 305 per mt. Ähnlich haben sich die Preise für Gasöl (MGO; Rotterdam) entwickelt: 2013 USD 904/mt, 2014 USD 817/mt, 1. Halbjahr 2015 USD 539/mt (Quelle: Clarkson Research Services Limited).

II. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2014 verzeichnete der Konzern einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -5.097 gegenüber einem Fehlbetrag von TEUR -6.330 im Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf die höheren Poolerlöse, geringere Schiffsreisekosten, niedrigere sonstige betriebliche Erträge und höhere sonstige betriebliche Aufwendungen zurückzuführen. Geplant wurde ein Fehlbetrag in Höhe von TEUR -2.485. Die Abweichung liegt im Wesentlich am schwächeren USD-Wechselkurs (Ist 2014 1,3150 EUR/USD gegenüber Plan 1,2500 EUR/USD). Im Lagebericht 2013 gingen wir von einem Jahresfehlbetrag für 2014 von TEUR -3.907 aus.

Das Betriebsergebnis hat sich aufgrund der oben aufgeführten Gründe signifikant von TEUR 5.253 auf TEUR 8.839 erhöht. Prognostiziert hatten wir 2013 zutreffend ein Betriebsergebnis von TERU 8.060.

Die Schiffe waren im Geschäftsjahr 2014 zwischen 329 und 365 Tagen im bezahlten Einsatz, insgesamt an 4.996 Tagen. Geplant waren 4.980 Tage.

Im Jahr 2014 wurde bei vier Schiffen die reguläre 15-Jahres-Klassedockung durchgeführt. Die Kosten für Dockungen und Besichtigungen beliefen sich auf insgesamt TEUR 2.657 (Plan TEUR 2.824), verbunden mit insgesamt 106 durch die Klassedockungen bedingten Ausfalltagen. Aufgrund notwendiger Reparaturen fielen insgesamt weitere 6 Off-Hire-Tage an.

Mit der Unterzeichnung des neuen Darlehensvertrages (als Anlage zum Nachtrag Nr. 7) am 20. Dezember 2013 wurden die Gespräche über die Sanierung des Konzerns mit der HSH Nordbank AG erfolgreich abgeschlossen.

Die Gesellschaft hatte sich gegenüber der darlehensgebenden Bank verpflichtet, die Verhandlungen mit potentiellen strategischen Investoren über eine Beteiligung an der Gesellschaft in 2014 fortzuführen und ernsthafte Bemühungen zu unternehmen, die Beschäftigungssituation der Schiffe zu verbessern.

Nach Verhandlungen mit verschiedenen potentiellen strategischen Investoren wurde im Juni 2014 mit der Seatrade-Gruppe ein Term Sheet unterzeichnet, in welchem sich Seatrade verpflichtet, die Gesellschaft als strategischer Investor zu unterstützen. Auf Basis des Term Sheet hat der Poolmanager für den Seatrade Reefer Pool zu Gunsten der Einschiffsgesellschaften eine Garantie der Poolerlöse abgegeben (Income Guarantee Agreement):

Der Seatrade Reefer Pool garantiert den einzelnen Schiffen für 2014 durchschnittliche Poolerlöse in Höhe von USD 0,70 je cbft und Monat sowie USD 0,75 je cbft und Monat für die Jahre 2015 und 2016.

Des Weiteren soll Seatrade von der HSH Nordbank AG die bisherige Kontokorrentlinie in Höhe von USD 4,0 Mio. übernehmen. Weiterhin sichert Seatrade Unterstützung bei der Suche eines Co-Investors für eine Super-Senior Tranche des Darlehens in Höhe von bis zu USD 50 Mio. zu. Im Gegenzug bleiben die Schiffe bis mindestens Ende 2016 Mitglieder im Seatrade Reefer Pool und im Management des aktuellen Vertragsreeders.

Die Poolergebnisse der 14 Kühlschiffe betrugen im ersten Halbjahr 2014 – vor Anwendung der Garantie – durchschnittlich USD 0,6571 je cbft und Monat und im Gesamtjahr 2014 USD 0,5650 je cbft und Monat. Die durchschnittlichen Poolerlöse im ersten Halbjahr 2015 beliefen sich auf USD 0,7285 je cbft und Monat und somit rund 10,9 % über den Ergebnissen des Vorjahreszeitraums.

Der Euro erfuhr im Berichtsjahr gegenüber der Einnahmewährung US-Dollar, gemessen an den Jahresendständen von USD je EUR 1,3791 Ende 2013 zu USD je EUR 1,2141 Ende 2014, eine Abwertung um 12 %. Der Jahresdurchschnittskurs 2014 mit USD/EUR 1,3150 zeigte sich gegenüber dem Vorjahr (2013: 1,3239) nahezu unverändert.

III. Lage

1. Ertragslage

Ergebnisstruktur und Ergebnisquellen waren gegenüber den Vorjahren unverändert. Die Schiffe waren 2014 im Seatrade Reefer Pool beschäftigt und werden von diesem weltweit eingesetzt. Im Unterschied zum Vorjahr profitierten die Schiffe von einer Garantie der Poolerlöse durch den Seatrade Reefer Pool. Für Einzelheiten verweisen wir auf den Abschnitt “ Geschäftsverlauf“.

Die 14 Schiffe erzielen Einnahmen durch ihre anteiligen Poolerlöse entsprechend der Poolpunkte und der Garantie der Poolerlöse.

Das Ergebnis aus dem Schiffsbetrieb (Reedereiüberschuss vor Zinsen und Abschreibungen) belief sich im Geschäftsjahr 2014 auf TEUR 18.527 (Vorjahr TEUR 12.821). Die Nettoerlöse in Höhe von TEUR 46.821 lagen um TEUR 6.884 über denen des Vorjahres (TEUR 39.937). Die Erlöse 2014 lagen mit USD 0,7000 je cbft und Monat um rund 16 % über denen des Vorjahres von USD 0,6027 je cbft und Monat. In der Lageberichterstattung 2013 gingen wir für 2014 von Nettoerlösen in Höhe von TEUR 45.460 aus. Damit ist unsere Prognose im Wesentlichen eingetreten.

Die Schiffsbetriebskosten lagen mit TEUR 28.294 rund 4 % über dem Vorjahresniveau. Dies resultiert im Wesentlichen aus höheren Kosten für Ausrüstung und Reparaturen.

Nach Zinsen, Verwaltungskosten und laufenden Kursdifferenzen verbleibt ein Betriebsergebnis von TEUR 8.839 gegenüber TEUR 5.253 in 2013. Der Zinsaufwand hat sich durch den höheren Zinssatz des Zinssatzswaps um TEUR 1.645 erhöht.

Mit Wirkung zum 8. November 2012 wurden die bisherigen Zinssatzswaps aufgelöst und ein neuer Zinssatzswap über anfänglich USD 180 Mio. abgeschlossen. Der Swapzinssatz betrug bis zum 1. Februar 2014 1,0 % p.a., anschließend beträgt er bis zum 1. Februar 2020 2,6 % p.a. Die Bankenmarge für das Schiffshypothekendarlehen beträgt 3,25 % p.a. Auf die Tranche B (siehe Finanzlage) wurde eine zusätzliche sogenannte PIK-Marge (Payment in Kind) in Höhe von 1,75 % p.a. vereinbart. Die PIK-Marge ist gestundet und am Ende der Darlehenslaufzeit bzw. dem Verkauf der Schiffe fällig. Die Tranche C (siehe Finanzlage) wird mit dem Bankeneinstand und zusätzlich Liquiditätskosten in Höhe von 1,9 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind mit Rückzahlung der Tranche C fällig.

Der höhere Reedereiüberschuss führte zu einem geringeren Konzernjahresfehlbetrag von TEUR -5.097 (Vorjahr TEUR -6.330).

2. Finanzlage

Im Rahmen des Finanzmanagements wird insbesondere die Kapitalstruktur des Konzerns überwacht. Das Vermögen in Form der Schiffe ist am Bilanzstichtag als Folge des durch Verluste aufgezehrten Eigenkapitals nur noch durch Fremdkapital finanziert.

Vom Seatrade Reefer Pool wurden sämtliche Forderungen fristgerecht bezahlt. Der Konzern konnte im Geschäftsjahr 2014 den fälligen Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, dem Zinssatzswap und den Zinsen und der Tilgung auf das Schiffshypothekendarlehen jederzeit nachkommen.

Die langfristige Mitfinanzierung des Anlagevermögens erfolgt über ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von ursprünglich USD 312,452 Mio. Es wurde zu 65 % in USD und zu 35 % in JPY aufgenommen. Für jeweils rund 80 % der Teilbeträge waren die Zinssätze ursprünglich bis Februar 2014 festgeschrieben. Der Darlehensvertrag wurde mehrfach geändert, zuletzt durch Nachtrag Nr. 7 am 20. Dezember 2013. Der Darlehensnachtrag Nr. 7 beinhaltet den neuen Darlehensvertrag als Anlage und regelt die Neustrukturierung des Schiffshypothekendarlehens. Das gesamte Darlehen ist nunmehr in die folgenden Darlehenstranchen unterteilt: Mindesttilgungstranche in Höhe von USD 100 Mio. (Tranche A), variable Tilgungstranche in Höhe von rund USD 81 Mio. (Tranche B), Rangrücktritt in Höhe von USD 20 Mio. (Tranche C).

Im Berichtsjahr wurde ein negativer Cashflow in Höhe von TEUR -7.013 gegenüber TEUR 5.877 im Vorjahr erwirtschaftet, im Wesentlichen bedingt durch die Tilgung auf das Schiffshypothekendarlehen in Höhe von umgerechnet TEUR 11.651 bei höheren Einnahmen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit lag mit TEUR 6.292 um TEUR 5.111 deutlich über dem des Vorjahres. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist um TEUR 18.001 geringer als im Vorjahr. Ursächlich hierfür sind die Tilgung auf das Schiffshypothekendarlehen im Berichtsjahr und die Einzahlung des Neukapitals durch die Gesellschafter im Vorjahr. Zur Entwicklung der Liquidität wird auf die Konzern-Kapitalflussrechnung verwiesen. Damit ergibt sich unter der Berücksichtigung des Finanzmittelfonds zum 1. Januar 2014 ein Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2014 in Höhe von TEUR 6.

Den fälligen Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb konnte bis zum Berichtszeitpunkt jederzeit nachgekommen werden.

3. Vermögenslage

Der Buchwert der 14 Schiffe beträgt zum 31. Dezember 2014 TEUR 119.545 (Vorjahr TEUR 131.462). Außerplanmäßige Abschreibungen waren im

Berichtsjahr nicht vorzunehmen (Vorjahr TEUR 390).

Das Hauptvermögen des Konzerns in Form der 14 Schiffe (93,5 % der Summe der Aktiva) ist durch langfristiges Kapital finanziert. Am Bilanzstichtag verbleibt unter Berücksichtigung der Zinsstundung eine Überdeckung in Höhe von TEUR 1.873 (Vorjahr TEUR 4.390). Das Umlaufvermögen reduzierte sich um TEUR 1.378 auf TEUR 8.371 (Vorjahr TEUR 9.749). Es besteht zu rund 6 % aus liquiden Mitteln.

Die langfristigen Bankverbindlichkeiten in Form des Schiffshypothekendarlehens verminderten sich um TEUR 9.658. Das Schiffshypothekendarlehen wurde im Jahr 2014 vereinbarungsgemäß um TUSD 15.500 getilgt. Am Bilanzstichtag wurden aufwandswirksame Kursanpassungen in Höhe von TEUR 1.993 vorgenommen.

Durch den Abschluss eines neuen Zinssatzswaps sind die Zinsen für rund 80 % des Darlehensbetrages bis zum Jahr 2020 gesichert. Für in EUR anfallende Ausgaben werden Devisenkassageschäfte getätigt.

IV. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren waren und sind die Umsatzerlöse und liquiden Mittel. Wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die Kundenzufriedenheit und Mitarbeiterzufriedenheit. Diese nichtfinanziellen Indikatoren treffen unseren Konzern nur mittelbar, da der Vertragsreeder bzw. der Seatrade Reefer Pool hierfür verantwortlich sind.

V. Gesamtaussage

Den Verlauf des Geschäftsjahres 2014 beurteilen wir insgesamt als günstig. Der weitere Geschäftsverlauf wird von der Geschäftsführung nach der erfolgreichen Umsetzung der Sanierung und dem Abschluss der Poolerlösgarantie bis Ende des Jahres 2016 als stabil beurteilt.

C. NACHTRAGSBERICHT

Bezüglich der Entwicklung der Branche verweisen wir auf Abschnitt B. I. (Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen).

Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind und einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres hätten, sind über die unter Punkt B. II. (Geschäftsverlauf) dargestellten Tatsachen hinaus nicht bekannt.

D. PROGNOSEBERICHT

Alle 14 Schiffe sind wieder auf unbestimmte Zeit im Seatrade Reefer Pool beschäftigt und erhalten anteilige Poolerlöse entsprechend ihrer Poolpunkte. Die Poolerlöse ergeben sich aus Einnahmen durch Zeitcharterverträge, Liniendienste des Pools, Frachtkontrakte und die Spotfahrt. Zusätzlich besteht seitens des Seatrade Reefer Pools, vertreten durch den Poolmanager Seatrade Group N.V., eine Poolratengarantie für die Jahre 2014 bis 2016.

Auf Basis der erwarteten Entwicklung von Weltwirtschaft und Weltbevölkerung wird ein Wachstum des Transports verderblicher Güter auf dem Seeweg von 103,71 Mio. Tonnen in 2014 auf 123,14 Mio. Tonnen in 2019 (durchschnittliche jährliche Wachstumsrate 3,5 %) prognostiziert. Gleichzeitig wird der Anstieg des Containerisierungsgrades von 75,4 % in 2014 auf 82,3 % in 2019 vorausgesagt. In Konsequenz würde das Transportvolumen in den Laderäumen von Kühlschiffen (Non-Container) von 25,51 Mio. Tonnen um rund 14 % auf 21,85 Mio. Tonnen in 2019 zurückgehen. Da sich jedoch die Kühlschiffstonnage (größer 100.000 cbft) bei einem unterstellten durchschnittlichen Verschrottungsalter von 30 Jahren von rund 560 Schiffen per Juni 2015 bis Januar 2019 um 218 Schiffe bzw. 39 % auf 342 Einheiten reduzieren wird, kann hierdurch der negative Effekt des Nachfragerückgangs absorbiert werden.

Für die Schiffe des Konzerns werden in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund der Poolratengarantie Erlöse von jeweils USD 0,75 pro cbft und Monat erzielt. Seitens des Vertragsreeders werden für 2015 und 2016 moderate Kostensteigerungen angenommen. Der technische Zustand der Schiffe entspricht den Erwartungen des technischen Managers.

Insgesamt wird für den Konzern für das Jahr 2015 aufgrund der höheren garantierten Rate mit höheren Nettoerlösen von TEUR 56.865 gerechnet. Unter Berücksichtigung von Schiffsbetriebskosten, Verwaltungskosten, Steuern und Zinsen wird ein Betriebsergebnis von TEUR 13.955 kalkuliert. Nach Berücksichtigung der Abschreibungen wird ein Konzernjahresfehlbetrag von TEUR -1.672 für 2015 erwartet. Naturgemäß kann die betriebliche Entwicklung aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen von den Erwartungen der Geschäftsführung abweichen.

E. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

I. Risikobericht

Der Konzernabschluss und die darin einbezogenen Jahresabschlüsse der Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG und der 14 Schifffahrtsgesellschaften wurden unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt.

Die 14 Schiffe sind wieder auf unbestimmte Zeit im Seatrade Reefer Pool beschäftigt. Die Einnahmen der Schiffe sind grundsätzlich von den tatsächlich erzielbaren Poolraten abhängig. Im Rahmen der Poolratengarantie erzielen die 14 Schiffe in den Jahren 2014 Erlöse in Höhe von USD 0,70 je cbft und Monat beziehungsweise USD 0,75 je cbft und Monat für die Jahre 2015 und 2016.

Die Ertragslage des Konzerns ist abhängig von der Höhe der Pooleinnahmen der Schiffe und der Leistungsfähigkeit des Garanten. Es besteht das Risiko, dass durch niedrige Spot- und Charterraten sowie niedrige Erlöse aus Liniendiensten und Ladungskontrakten und/oder höhere Brennstoffpreise die Pooleinnahmen sich wieder einem schwachen Niveau annähern und der Garant die vereinbarten Garantieausgleichszahlungen nicht leisten kann. Des Weiteren beeinflusst die anhaltende Schwäche des mit Überkapazitäten zu kämpfenden Containerschiffsmarkt die erzielbaren Erlöse in der Kühlschifffahrt. Kühlladung kann sowohl auf Kühlschiffen als auch auf Containerschiffen in Kühlcontainern transportiert werden.

Im neuen Darlehensvertrag sind verschiedene Kreditschutzklauseln (Covenants) definiert. Der Darlehensvertrag sieht nunmehr vor, dass die im Sanierungsgutachten angenommenen Erlöse, Schiffsbetriebskosten und Tilgungen auf das Schiffshypothekendarlehen von den Gesellschaften eingehalten werden müssen. Die Werterhaltklausel (Asset Protection Clause) wurde auf Basis der dem Finanzierungskonzept zugrunde gelegten Annahmen festgelegt. Werden die Kreditschutzklauseln von der Gesellschaft nicht eingehalten, stellt dies ein Kündigungsrecht der HSH Nordbank AG dar. Sollten die dann fälligen Sondertilgungen nicht erbracht werden können, ist die finanzierende Bank berechtigt, das Schiffshypothekendarlehen fällig zu stellen. Dies kann bei Störungen im Schiffsbetrieb, deren wirtschaftliche Folgen nicht versichert sind, zu einem bestandsgefährdenden Risiko für den Konzern führen. Bis zum Berichtszeitpunkt sind uns keine derartigen Sachverhalte bekannt geworden.

Zudem besteht das grundsätzliche, branchenübliche Risiko, dass insbesondere Terrorangriffe, Kriege oder Piraterie politische oder ökonomische Unsicherheiten verursachen, welche die Weltwirtschaft und die Schifffahrt beeinträchtigen.

Preisrisiken bei den Schiffsbetriebskosten bestehen im Wesentlichen im Bereich der Personal- und Schmierölkosten sowie bei den Ersatzteilen und können zu deutlichen Kostensteigerungen führen. Dies hätte zur Folge, dass ein größerer Teil der vorhandenen Liquidität zur Erfüllung laufender Verpflichtungen benötigt wird und die vereinbarten Tilgungen auf das Schiffshypothekendarlehen möglicherweise nicht erfüllt werden können.

Um die erfolgreiche Beschäftigung der Schiffsflotte sicherzustellen, bedarf es qualifizierter Mitarbeiter an Bord. Vor dem Hintergrund eines steigenden Wettbewerbs um qualifizierte Kapitäne, Offiziere und Ingenieure sind laufende Anstrengungen erforderlich, um diesen Bedarf regelmäßig zu decken.

Für nicht in USD anfallende Ausgaben und Auszahlungen bestehen in den Schiffsgesellschaften grundsätzlich Währungsrisiken.

Um möglichen Risiken aus den vielfältigen steuerlichen, umweltrechtlichen und sonstigen Regelungen und Gesetzen zu begegnen, wird auf die strikte Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sowie auf eine umfassende rechtliche Beratung geachtet. Der Umfang des Versicherungsschutzes wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Es besteht ein laufendes Berichtssystem mit den Schiffen und ein quartalsweises Controlling, welches eine kurzfristige Reaktion im Bereich der operativen Geschäftstätigkeit ermöglicht.

II. Chancenbericht

Die Einnahmen der Einschiffsgesellschaften sind aufgrund der Garantie der Poolraten bis zum Ende des Jahres 2016 relativ sicher. Im Anschluss an die auslaufende Garantie könnten die Einschiffsgesellschaften von höheren Poolerlösen profitieren, sofern sich der Kühlschiffsmarkt verbessert, was eine Markterholung des Containerschiffsmarktes voraussetzt.

Durch die Geschäftstätigkeit bestehen für die Einschiffsgesellschaften Chancen auf Kursgewinne durch die in USD vereinnahmten und verausgabten Beträge.

Der Konzern ist allerdings wirtschaftlich in weiten Teilen unabhängig von der USD/EUR-Kursentwicklung, da die Einnahmen und die wesentlichen Ausgaben währungskongruent in USD anfallen bzw. getätigt werden.

III. Gesamtaussage

Mit der Unterzeichnung des neuen Darlehensvertrages und der Einzahlung der finanziellen Mittel aus der Kapitalerhöhung im Dezember 2013 konnte die Sanierung des Konzerns erfolgreich umgesetzt werden. Die Aufnahme eines strategischen Investors und die Garantie der Poolerlöse durch den Seatrade Reefer Pool trägt darüber hinaus zur künftigen finanziellen Stabilität des Konzerns bei. Insgesamt wird der weitere Geschäftsverlauf bis Ende 2016 als stabil angesehen.

F. RISIKOBERICHT ÜBER DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Zu den im Konzern verwendeten Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten, liquide Mittel in EUR und USD sowie kurz- und langfristige Kredite.

Die Einnahmen der Gesellschaften erfolgen aus dem Seatrade Reefer Pool. Die Poolzahlungen erfolgten stets pünktlich. Verbindlichkeiten der Konzerngesellschaften werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen beglichen.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements des Konzerns ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird für jedes Geschäftsjahr ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldein- und ausgänge vermittelt. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt der Konzern über ein angemessenes Debitorenmanagement.

Hamburg, den 24. November 2015

gez. Holger Glandeln, Geschäftsführer

gez. Marco Fieberg, Geschäftsführer

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014

BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT REEFER-FLOTTENFONDS MBH & CO. KG, HAMBURG

AKTIVA

31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 119.545.268,17 131.462.175,91
I. Sachanlagen 119.545.268,17 131.462.175,91
1. Schiffe 119.545.268,17 131.462.175,91
B. UMLAUFVERMÖGEN 8.169.614,12 9.081.290,08
I. Vorräte 736.093,31 668.035,99
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 736.093,31 668.035,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.914.534,48 1.394.738,09
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.040.182,50 882.522,94
2. Forderungen gegen Gesellschafter 52.384,32 57.736,83
3. Sonstige Vermögensgegenstände 821.967,66 454.478,32
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 518.986,33 7.018.516,00
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 231.437,92 697.265,68
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTE VERLUSTANTEILE 32.870.645,28 27.754.318,11
I. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 32.766.510,29 27.669.626,11
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile anderer Gesellschafter 104.134,99 84.692,00
160.816.965,49 168.995.049,78

PASSIVA

31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 0,00
1. Kommanditkapital 145.081.224,00 145.081.224,00
2. Kapitalrücklage (Agio) 7.224.450,00 7.224.450,00
3. Entnahmekonten -7.512.277,74 -7.512.277,74
4. Ergebnissonderkonten -177.559.906,55 -172.463.022,37
5. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 32.766.510,29 27.669.626,11
III. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 0,00 0,00
1. Kapitalanteilskonten anderer Gesellschafter 573.309,28 573.309,28
2. Ergebnisanteilskonten anderer Gesellschafter -677.444,27 -658.001,28
3. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteileanderer Gesellschafter 104.134,99 84.692,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.629.287,61 1.941.231,73
1. Sonstige Rückstellungen 1.629.287,61 1.941.231,73
C. VERBINDLICHKEITEN 159.187.677,88 167.053.818,05
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 156.148.864,72 163.867.391,52
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.069.591,16 2.358.309,62
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 908.538,02 621.712,81
4. Sonstige Verbindlichkeiten 60.683,98 206.404,10
– davon aus Steuern: EUR 8,82 (31.12.2013: EUR 3.475,19)
– davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 217,35 (31.12.2013: EUR 1.375,71)
160.816.965,49 168.995.049,78

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014

2014 201
EUR EU
1. Umsatzerlöse 48.502.051,35 41.488.646,27
2. Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöseerbrachten Leistungen 40.754.031,50 42.061.190,50
a) Schiffsreisekosten 26.954,25 1.448.098,40
b) Besatzungskosten 8.956.490,81 8.589.631,98
c) Schiffsbetriebskosten 19.853.678,70 19.666.838,14
d) Abschreibungen auf Sachanlagen 11.916.907,74 12.356.621,98
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 7.748.019,85 -572.544,23
4. Allgemeine Verwaltungskosten 1.962.471,42 1.895.632,80
5. Sonstige betriebliche Erträge 987.942,81 2.725.220,35
– davon aus Währungsumrechnung: EUR 0,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.275.004,92 147.317,64
– davon aus Währungsumrechnung: EUR 1.883.486,29 (Vorjahr: EUR 0,00)
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.338,08 32.358,95
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.956.956,15 6.345.543,85
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.457.131,75 -6.203.459,22
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.767,90 46.572,10
11. Konzernjahresfehlbetrag vor Anteilen anderer Gesellschafter -3.461.899,65 -6.250.031,32
12. Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn -1.634.984,53 -79.645,66
13. Konzernjahresfehlbetrag nach Anteilen anderer Gesellschafter -5.096.884,18 -6.329.676,98
14. Belastung auf Ergebnissonderkonten 5.096.884,18 6.329.676,98
15. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

Konzernanhang zum 31. Dezember 2014

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS

1. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und Konzernabschlussstichtag

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des dritten Buches des HGB aufgestellt.

Alle einbezogenen Jahresabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften wurden auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Der Ende 2013 grundlegend neu gefasste Darlehensvertrag enthält eine Reihe von Kreditschutzklauseln (sog. Covenants). Dies sind u. a. die Erzielung bestimmter Mindesterlösraten im Jahresdurchschnitt, die Nichtüberschreitung bestimmter Schiffsbetriebskostensätze pro Schiff und Tag, die Einhaltung eines festgelegten Verhältnisses von Gesamt- und Regeltilgung pro Jahr sowie Ausschüttungsbeschränkungen für die Gesellschafter. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch die Darlehensnehmer berechtigt die finanzierende Bank unter bestimmten Voraussetzungen zur sofortigen Kündigung des Darlehensvertrages und damit Fälligstellung der Restvaluta des Darlehens, was bei Störungen im Schiffsbetrieb, deren Folgen nicht versichert sind, für den Konzern ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen könnte.

Die Position Schiffsreisekosten sowie die Cashflows aus laufender Geschäfts- und aus Finanzierungstätigkeit sind mit dem Vorjahr insoweit nicht vergleichbar, als ab 2014 die Vergütung für die Bereederungstätigkeit nicht mehr als Aufwand sondern als Vorabgewinn aus Gesellschafterbeitrag ausgewiesen wird.

2. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG, Hamburg, wurden gemäß den §§ 290 und 294 HGB die nachfolgend aufgeführten Gesellschaften einbezogen, bei denen die Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG, Hamburg, unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt.

Aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss nehmen die Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG, Hamburg, und die 14 nachfolgend genannten Schifffahrtsgesellschaften hinsichtlich der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses die Befreiungsmöglichkeit des § 264 b HGB in Anspruch.

Gesellschaft Anteil der Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG am Kommanditkapital
„Lombok Strait“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,686 %
„Luzon Strait“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,686 %
„Polarstream“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,623 %
„Polarfight“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,617 %
„Eastern Bay“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,579 %
„Southern Bay“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,579 %
„Elvira“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,626 %
„Emerald“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,626 %
„Comoros Stream“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,647 %
„Santa Lucia“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,501 %
„Santa Maria“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,501 %
„Esmeralda“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,615 %
„Timor Stream“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,593 %
„Elsebeth“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG Hamburg 99,612 %

Erstkonsolidierungszeitpunkt war der 1. Januar 2006 bzw. der spätere Gründungszeitpunkt der Tochtergesellschaften.

3. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden

Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 HGB) angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis).

Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der sonstigen betrieblichen Erträge zwischen den Konzernunternehmen mit den korrespondierenden Aufwendungen.

II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Bilanzierungsmethoden

Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterunternehmen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den für die Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG, Hamburg, geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.

Die Bilanzierungsmethoden des Vorjahres wurden unverändert übernommen.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB i.V.m. § 298 Abs. 1 HGB aufgestellt.

2. Angewandte Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip).

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Entstehungskurs bzw. mit dem höheren oder niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Fremdwährungsforderungen und -guthaben sowie -verbindlichkeiten, die eine Restlaufzeit von einem Jahr und weniger aufweisen, werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Für auf US-Dollar lautende Posten wurde ein Kurs von USD/EUR 1,2141 angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibung erfolgt linear über im Jahr 2010 neu angesetzte Nutzungsdauern zwischen 16 und 21 Jahren seit Anschaffung der Schiffe (jeweils 25 Jahre seit Bau der Schiffe) unter Berücksichtigung des jeweiligen Schrottwertes. Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen (Vj.: EUR 389.636,53).

Die Vorräte wurden unter Berücksichtigung eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens zu Anschaffungskosten bewertet. Dabei wurde unterstellt, dass zuerst erworbene Vorräte zuerst verbraucht werden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zur Absicherung gegen mögliche marktbedingte Schwankungen des Zinssatzes für das langfristige Schiffshypothekendarlehen wurden Zinssatzswap-Geschäfte mit einer Laufzeit bis Februar 2020 abgeschlossen. Die mit dem entsprechenden Grundgeschäft, dem Schiffshypothekendarlehen, nach der sog. Einfrierungsmethode gebildete Bewertungseinheit stellt sich im Überblick wie folgt dar:

Risiko Grundgeschäft Sicherungsinstrument Art der Bewertungs-
einheit
Variable Art Art Betrag Art Betrag
Zins (USD-LIBOR) kontrahierter Zahlungsstrom variabel verzinsliches Darlehen USD 185,7 Mio. Swap USD 160,0 Mio. Micro-Hedge
Risiko Variable prospektive Effektivität
Zins (USD-LIBOR) Laufzeit- und Volumen-kongruenz

Der beizulegende Zeitwert (Marktwert nach Mark-to-Market-Methode) der Zinssatzswap-Geschäfte beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf insgesamt TEUR -5.254 (Vj.: TEUR -4.593).

III. ANGABEN ZUR KONZERNBILANZ

1. Anlagevermögen

Der Anlagenspiegel für die 14 Schiffe ist nachfolgend dargestellt.

Anschaffungskosten 01.01./31.12.2014 Abschreibungen Buchwerte
01.01.2014 Zugang 31.12.2014 31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
370.480.277,18 239.018.101,27 11.916.907,74 250.935.009,01 119.545.268,17 131.462.175,91

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen gegen Gesellschafter sind eingeforderte ausstehende Einlagen in Höhe von EUR 29.720,78 (Vj.: EUR 29.720,78) enthalten.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe eines Erinnerungswertes von EUR 14,00 (Vj.: EUR 14,00) erfasst.

3. Eigenkapital

Der aufgrund getätigter Liquiditätsauszahlungen und Entnahmen zu der im Handels-register eingetragenen Hafteinlage bestehende Differenzbetrag gemäß § 264 c Abs. 2 Satz 9 HGB beläuft sich zum Bilanzstichtag ohne Berücksichtigung der Kapitalrücklage und unter Einbeziehung der ausstehenden Einlagen auf EUR 7.541.998,52 (Vj.: EUR 7.541.998,52).

4. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
Ausstehende Rechnungen Schiffsbetrieb 709.936,42 867.758,11
Schadensfälle 388.352,68 436.260,55
Reparaturen/Ersatzteile 239.658,13 356.043,88
Verwaltungskosten 243.443,84 243.100,00
Übrige 47.896,54 38.069,19
1.629.287,61 1.941.231,73

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

davon mit einer Restlaufzeit von
Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag
EUR
bis zu 1 Jahr
EUR
1 bis zu 5 Jahren
EUR
mehr als 5 Jahren
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 153.974.856,74 8.236.553,83 32.946.215,30 112.792.087,61
– Schiffshypothekendarlehen (Vorjahr) (163.632.844,21) (7.251.105,77) (32.002.560,00) (124.379.178,44)
– übrige Bankverbindlichkeiten (Vorjahr) 2. 174. , 007 98 2.174.980,07 0,00 0,00
(234.547,31) (234.547,31) (0,00) (0,00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.069.591,16 2.069.591,16 0,00 0,00
(Vorjahr) (2.358.309,62) (2.358.309,62) (0,00) (0,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 908.538,02 908.538,02 0,00 0,00
(Vorjahr) (621.712,81) (621.712,81) (0,00) (0,00)
4. Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr) 60.683,98 60.683,98 ) 0,00 0,00
(206.404,10) (206.404,10 (0,00) (0,00)
Gesamt 31. Dezember 2014 (Vorjahr) 159.187.677,88 13.449.374,97 32.946.215,30 112.792.087,61
(167.053.818,05) (10.672.079,61) (32.002.560,00) (124.379.178,44)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt gesichert:

Schiffshypothek in Höhe von ursprünglich USD 379.742.400,00

Abtretung aller Poolerlöse

Abtretung aller Versicherungsansprüche

6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme verschiedener Verwaltungsaufgaben eine Vergütung in Höhe von 0,3 % p.a. der Kommanditbeteiligungen der Muttergesellschaft an den einzelnen Ein-Schiffsgesellschaften zzgl. Umsatzsteuer. Daraus ergeben sich für den Konzern ab 2014 jährliche Zahlungsverpflichtungen von TEUR 516.

IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In den Besatzungskosten ist Personalaufwand enthalten, der sich gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB wie folgt zusammensetzt:

2014
TEUR
2013
TEUR
Löhne und Gehälter 2.739 2.759
Soziale Abgaben 65 30
2.804 2.789

V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Darstellung der Kapitalflussrechnung folgt dem Mindestgliederungsschema aus dem Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 2 (DRS 2).

Bezüglich der eingeschränkten Vergleichbarkeit der Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit und Finanzierungstätigkeit verweisen wir auf die entsprechende Erläuterung unter Punkt I.1.

Die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds ergibt sich wie folgt:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Kassenbestände 165 143
Guthaben bei Kreditinstituten 354 6.876
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten -513 0
6 7.019

Die Zinszahlungen des Geschäftsjahres 2014 belaufen sich auf TEUR 6.165 (Vj.: TEUR 6.874).

Der im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit enthaltene Saldo aus gezahlten und erstatteten Ertragsteuern beträgt TEUR -5 (Vj.: TEUR -47).

VI. SONSTIGE ANGABEN

1. Anzahl der Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr waren bei den Schifffahrtsgesellschaften durchschnittlich 66 (Vj.: 66) eigene Arbeitnehmer (Seeleute) beschäftigt.

2. Abschlussprüferhonorar

Für das Geschäftsjahr 2014 erhält der Abschlussprüfer des Konzerns, der gleichzeitig Abschlussprüfer des Mutter- und der Tochterunternehmen ist, ein Gesamthonorar (ohne Umsatzsteuer) in Höhe von TEUR 233 (Vj.: TEUR 233). Dieses teilt sich auf in:

2014
TEUR
2013
TEUR
Abschlussprüfungstätigkeit 175 175
Steuerberatungsleistungen 58 58
233 233

3. Organe der Muttergesellschaft

Geschäftsführerin und persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG, Hamburg, ist die Verwaltung Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH, Hamburg.

Deren gezeichnetes Kapital beträgt EUR 25.000,00.

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind bzw. waren:

Herr Holger Glandeln, Geschäftsführer einer Fondsverwaltungsgesellschaft

Herr Ulf Holländer, Vorstand Finanzen eines Emissionshauses (bis 1. Dezember 2014)

Herr Marco Fieberg, Teamleiter Fondsmanagement (seit 2. Dezember 2014)

Die Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG, Hamburg, und die 14 in den Konzernabschluss einbezogenen Schifffahrtsgesellschaften haben einen gemeinsamen Beirat.

Dem Beirat gehören an:

Frau Christine Wegner, Rechtsanwältin

Herr Harald Isernhagen, Unternehmensberater

Herr Thomas Altenburger, Kapitän

Herr Holger J. Nootbaar, Wirtschaftsberater

Herr Dietmar Baur, Sachverständiger (seit 4. April 2014)

Die Gesamtbezüge des Beirats beliefen sich im Geschäftsjahr 2014 auf EUR 12.500,00.

Hamburg, den 24. November 2015

gez. Holger Glandeln, Geschäftsführer

gez. Marco Fieberg, Geschäftsführer

Kapitalflussrechnung 31. Dezember 2014

2014 2013
TEUR TEUR
Periodenergebnis nach Anteilen anderer Gesellschafter -5.097 -6.330
+ Anteile anderer Gesellschafter am Ergebnis 1.635 80
= Periodenergebnis (einschließlich Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter) vor außerordentlichen Posten 3.462 -6.250
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 11.917 -6.250
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen -312 -32
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 1.993 -750
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -5.122 1.268
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.278 -5.412
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 6.292 1.181
+ Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0 4.800
– Auszahlungen an Gesellschafter und andere Gesellschafter -1.654 -104
– Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten -11.651 0
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -13.305 4.696
= Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -7.013 5.877
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 7.019 1.142
2014
TEUR
2013
TEUR
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds:
Kassenbestände 165 143
Guthaben bei Kreditinstituten 354 6.876
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten -513 0
6 7.019

EIGENKAPITALSPIEGEL ZUM 31. DEZEMBER 2014

Mutterunternehmen
Kommandit-kapital Kapital-
rücklage (Agio)
Entnahme-konten Ergebnissonder-
konten
Eigenkapital gesamt Kommandit-kapital
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand 01.01.2013 144.489 7.225 -11.719 -166.133 -26.138 560
Konzernjahresergebnis 0 0 0 -6.330 -6.330 0
Übrige Veränderungen 592 0 4.207 0 4.799 0
Stand 31.12.2013 145.081 7.225 -7.512 -172.463 -27.669 560
Stand 01.01.2014 145.081 7.225 -7.512 -172.463 -27.669 560
Konzernjahresergebnis 0 0 0 -5.097 -5.097 0
Übrige Veränderungen 0 0 0 0 0 0
Stand 31.12.2014 145.081 7.225 -7.512 -177.560 -32.766 560
Kapitalrücklage Entnahme-
konten
Ergebnisanteils-
konten gesamt
Eigenkapital gesamt Konzerneigen-kapital
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand 01.01.2013 13 0 -634 -61 -26.199
Konzernjahresergebnis 0 0 80 80 -6.250
Übrige Veränderungen 0 0 -104 -104 4.695
Stand 31.12.2013 13 0 -658 -85 -27.754
Stand 01.01.2014 13 0 -658 -85 -27.754
Konzernjahresergebnis 0 0 1.635 1.635 -3.462
Übrige Veränderungen 0 0 -1.654 -1.654 -1.654
Stand 31.12.2014 13 0 -677 -104 -32.870

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG:

Wir haben den von der Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG, Hamburg, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel – und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Anhang und im Lagebericht hin. Dort ist ausgeführt, dass der Fortbestand des Konzerns bei einer Nichteinhaltung von Kreditschutzklauseln des im Dezember 2013 neu gefassten Darlehensvertrags und eines daraufhin von der Bank geltend gemachten Sonderkündigungsrechts und Fälligstellung des Darlehens gefährdet werden könnte.

Hamburg, den 24. November 2015

TPW Todt & Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Roger Hönig, Wirtschaftsprüfer

gez. Heiko Schmidt, Steuerberater

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Billigung offengelegt.

Alpin GmbH & Co. Denkmal 1 Grundbesitz KG – Eigenkapital drastisch gesunken

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Das zumindest kann man der aktuellen Bilanz entnehmen, die das Unternehmen im Unternehmensregister hinterlegt hat.

Alpin GmbH & Co. Denkmal 1 Grundbesitz KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 17.581,00 19.895,00
I. Sachanlagen 17.581,00 19.895,00
B. Umlaufvermögen 281.527,74 822.511,90
I. Vorräte 175.657,59 369.115,15
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 95.286,21 1.978,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.583,94 451.418,14
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 66,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 299.108,74 842.473,89

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Kommandit-Kapital 175.304,05 571.520,92
B. Eigene Anteile – offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt 0,00 0,00
C. Rückstellungen 41.197,12 139.974,80
D. Verbindlichkeiten 81.905,07 130.275,67
E. Rechnungsabgrenzungsposten 702,50 702,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 299.108,74 842.473,89

Anhang

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Alpin GmbH & Co. Denkmal 1 Grundbesitz KG mit Sitz in Berlin ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg unter der Nummer HRB 45676 B

Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine „kleine Gesellschaft“ im Sinne des § 267 Abs. 1 in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB.

Die Bilanz der Gesellschaft ist nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt worden; für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewandt.

Die für kleine Gesellschaften nach § 266 HGB und § 276 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen.

Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a, 276 und § 288 HGB in Bezug auf Angaben im Anhang wurde Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft hat Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte ausgeübt, welche nachfolgend dargestellt und erläutert werden.

Für die Aufstellung der Bilanz waren im Wesentlichen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:



2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 bis 256a HGB.

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).



Anlagevermögen

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit den Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.



Umlaufvermögen

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. mit dem ihnen  m Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Die Bewertung der Forderungen erfolgt unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.

Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.

Eigenkapital

Das Eigenkapital ist entsprechend § 264c Abs. 2 HGB ausgewiesen und zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger und vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bemessen und passiviert.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.



3. Angaben zur Bilanz

Anlagevermögen

Die planmäßigen Abschreibungen auf die Sachanlagen des Berichtsjahres belaufen sich auf EUR 2.314,00

Umlaufvermögen

Es bestehen keine Forderungen uns sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Eigenkapital, Hafteinlagen

Die Komplementärin ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Die gezeichneten Pflichteinlagen der Kommanditisten betragen EUR 1.000,00. Die Einlagen sind vollständig eingezahlt.

Die Hafteinlagen entsprechen den Pflichteinlagen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendigen Betrages angesetzt.


Verbindlichkeiten

Der Gesamtbertrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR 80.226,17.

4. Sonstige Angaben

Bürgschaftsverpflichtungen und andere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden nach Auskunft der Geschäftsführung zum Abschlussstichtag nicht.

Geschäftsführung und Vertretung

Die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegen der Komplementärin. Sie und ihre Organe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB und des § 112 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile

Berlin, den 18.06.2015

gez. Frank Kammerer als Geschäftsführer
der Vermögensverwaltung Alpin I GmbH

Genossenschafts-un-wesen durch Initiativen des schnellen Geldverdienens

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Eine Genossenschaft soll – international: Collaborative Commons – eine am Nutzen der Mitglieder ausgerichtete Gesellschaftsform ohne das Bestreben finanziellen Ertrags repräsentieren.

Die eingetragene Genossenschaft ist eine Rechtsform, in der sich Menschen zusammen schließen, um mittels einem gemeinsamen Geschäftsbetrieb gefördert zu werden (§ 1 GenG). Diese Förderleistung besteht dabei in einer Leistungsbeziehung zwischen der Genossenschaft und dem Mitglied

– bei einer Wohnungsgenossenschaft dadurch, dass die Mitglieder dort wohnen

– bei einer Energiegenossenschaft, dass die Mitglieder ihre Energie zum eigenen Verbrauch von

dort beziehen und nicht primär vermarkten (wollen)

– bei einer Einrichtung (Museum, KITA, Jugendclub), dass die Mitglieder die dort angebotenen

Leistungen in Anspruch nehmen.

Das Kapitalanlagegesetzbuch regelt, dass „Investmentvermögen“ nicht in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft geführt werden dürfen. Zwar hat die BaFin in ihrem Auslegungsschreiben klargestellt, dass eine Genossenschaft „in der Regel“ kein Investmentvermögen darstellt. Allerdings ist Voraussetzung dafür, dass die Genossenschaft tatsächlich (!) gegenüber den Mitgliedern einen Förderzweck erfüllt. Dieser Förderzweck ist aus den Planungen mancher Genossenschaften nicht (ausreichend) zu erkennen.

Dabei sind Beteiligungen an anderen Unternehmen durch die Genossenschaft zulässig.

Es gibt Anbieter, die zur Vermittlung von Kapitalanlagen die Gesellschaftsform der Genossenschaft wählen, um „nach altem Muster der Kommanditgesellschaften“ ohne Genehmigungen nach § 34 f GewO das Recht zu haben glauben diese „Form der Kapitalanlage“ auf der Basis eines maximal drei Seiten umfassenden Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) mit der Genehmigung der Vermittler nach § 34 c GewO auf Basis des Kleinanlegerschutzgesetzes von 2015 vermitteln zu dürfen. Solche Angebote werden von der BaFin sehr schnell analysiert und üblichen Kapitalanlageformen mit Prospektpflicht oder gar der verdeckten Kapitalanlage eines nicht genehmigten Bankinstituts zugeordnet.

Allein die Darstellung von Genossenschaftsanteilen als „Kapitalanlage“ ist unzulässig

  • von Provisionszahlungen ganz abgesehen. Die sind gänzlich verboten.

Es wird von Anbietern immer wieder versucht vermeintliche Gesetzeslücken auszuschöpfen, die es nicht gibt. Auch das Wort „Investment“ definiert keine Genossenschaft

Kein Genossenschaftsanteil darf Wachstum versprechen oder erzielen. Jedes Mitglied hat nur seine Macht einer Stimme (richtig vermerkt in den Darstellungen), darf aber keine Wertsteigerungen oder Dividenden erwarten. Darlehen dürfen nur von eingetragenen Mitgliedern vergeben werden – zu einem Maximalzins von 1,5% p. a. – wenn die Zinsen wieder steigen, auch nicht mehr!

„Die inflationsgesicherte Sachwertanlage“ ist ein ebenfalls unzulässiger Begriff, denn (s. o.) Genossenschaftsanteile sollen keine Kapitalanlage mit Gewinnerwartung sein. Regelungen erfolgen durch

A – Prüfungsverband (ca. 20 in Deutschland) und dessen jeweilige Vorgaben – s. S. 2, Punkte 1 – 7.

B – die Satzung in den vorgenannten Darstellungen /Vorgaben i. V. m. d. GenG.

C – Organe: Gründungsmitglieder (>= 7) – Aufsichtsrat (>= 3) – Vorstand (gleichberechtigt >=2); bei < 21 Mitgliedern reicht ein Vorstandsmitglied ohne Aufsichtsrat § 9 (1) GenG; eine M-Vers p. a.

D – Werbeauftritte – in nicht auf Kapitalanlagen bezogener Form und im Internet. Das nach außen dargestellte Geschäftsmodell und der Werbeauftritt müssen im Einklang zur Satzung stehen.


Ridge Capital Markets – Warnung der Finanzmarktaufsicht der Schweiz

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Name Ridge Capital Markets
Sitz Zürich / London / Roseau
Adresse Call Center: Selnaustrasse 30, Zurich, Switzerland
TOMGOLD LTD 20-22 Wenlock Road, London, N1 7GU, United Kingdom.
R.D. Group Limited Address 3rd floor, C&H Tower Corner of Great Marlborough and Great George Streets, Roseau 00152, Commonwealth of Dominica
Internet http://www.rdgcm.com

Dr. Kersting Vermögensberatung GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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Über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 5854 eingetragenen Dr. Kersting Vermögensberatung GmbH & Co. KG, Jahnstraße 2, 33102 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 8579 eingetragene G.W.F. – private Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH, Jahnstraße 2, 33102 Paderborn, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Susanne Klose, Melkweg 54, 33106 Paderborn

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 07.03.2016, um 13:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.11.2015 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Hermannstr. 31, 32756 Detmold.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.04.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

 

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

 

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

 

der 23.05.2016.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

 

zur Person des Insolvenzverwalters,
zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
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die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
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die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
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die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
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die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
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die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
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die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

 

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 04.05.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 250 niedergelegt.

 

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

 

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2-4, 33098 Paderborn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

 

2 IN 403/15

Amtsgericht Paderborn, 07.03.2016

Artemis 1 GmbH & Co. KG – Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 22290 eingetragenen Artemis 1 GmbH & Co. KG, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Artemis Verwaltungs GmbH, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard R. Lubberger

ist am 10.03.2016, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

504 IN 50/16
Amtsgericht Düsseldorf, 10.03.2016

MS „Grona Marsum“ GmbH & Co KG – wieder ein Schiffsfonds, der nicht funktioniert hat für die Anleger

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Berater und Vertrieb sind sicherlich fein raus. Wie immer!

MS „Grona Marsum“ GmbH & Co KG

Papenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

AKTIVSEITE

31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
– Sachanlagen 6.190.400,00 6.819
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 77.280,79 131
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 194.703,96 139
III. Guthaben bei Kreditinstituten 31.762,96 303.747,71 1
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.868,40 17
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 2.425.907,15 1.757
8.937.923,26 8.864

PASSIVSEITE

31.12.2014 31.12.2013
EUR EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Kommanditisten -2.421.907,15 -1.753
Ausstehende Einlagen -4.000,00 -2.425.907,15 -4
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 2.425.907,15 0,00 1.757
B. Rückstellungen 56.906,00 55
C. Verbindlichkeiten 8.881.017,26 8.809
8.937.923,26 8.864

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Bilanz wird hinsichtlich der Gliederung in Anwendung der nach § 264a HGB für Kommanditgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften der §§ 265 und 266 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen des § 264c HGB und der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Es handelt sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ist unter Zugrundelegung der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt worden.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Bei der Berechnung der Abschreibungen wurde ein Restwert (Schrottwert) am Ende der zugrunde gelegten Nutzungsdauer von 12 Jahren in Höhe von TEUR 373 (EUR 270,00 je t) berücksichtigt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert vorgenommen. Das Wertaufholungsgebot wird beachtet.

Die Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die unfertigen (Reise-) Leistungen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten in Euro werden mit dem Nennwert angesetzt.

Das Kommanditkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne im Rahmen des Wertaufholungsgebots durch Neubewertung berücksichtigt.

C. Angaben zu den Posten der Bilanz

1. Eigenkapital

Die Haftung von Kommanditisten nach § 171 Abs. 1 HGB besteht am Bilanzstichtag aufgrund von ausstehenden Einlagen in Höhe von TEUR 4. Das Haftkapital beträgt TEUR 104.

Der Jahresfehlbetrag wurde den Kapitalkonten der Kommanditisten belastet.

2. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrugen TEUR 1.981 (Vorjahr: TEUR 1.510) und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren TEUR 5.300 (Vorjahr: TEUR 5.700). Von den Verbindlichkeiten entfallen TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 29) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen in Höhe von TEUR 4.900 (Vorjahr: TEUR 5.300) auf Verbindlichkeiten aus Schiffshypothekendarlehen.

Von den Verbindlichkeiten sind TEUR 7.499 wie folgt besichert:

TEUR 7.080 erstrangige Schiffshypothek am Schiff „Grona Marsum“ (ex MS „Emsflow“)

TEUR 2.400 zweitrangige Schiffshypothek am Schiff „Grona Marsum“ (ex MS „Emsflow“)

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus Charter-, Fracht- und Poolverträgen

Abtretung sämtlicher Ansprüche aus Versicherungen

Verpfändung einer Liquiditätsreserve in Höhe von TEUR 250. Das Guthaben dient insbesondere zur Sicherstellung der Zins- und Tilgungsleistungen für die Endfinanzierung.

Höchstbürgschaft über TEUR 1.700 der Commerzbank AG, Hamburg, befristet bis zum 30. März 2015.

Die Bauwerft Western Marine Shipyard Ltd. hat mit Addendum Nr. 1 vom 27. März 2012 eine ausstehende Kaufpreisrate in Höhe von TEUR 2.400 längstens bis zum 31. März 2027 zinslos gestundet. Vereinbarungsgemäß soll der gestundete Betrag durch die künftige Einwerbung von Eigenkapital oder aus Gewinnen zurückgeführt werden, wobei die Rückzahlung nachrangig zu den Darlehen der Oldenburgischen Landesbank erfolgen soll. Der gestundete Betrag ist durch eine zweitrangige Schiffshypothek am Schiff MS „Grona Marsum“ (ex MS „Emsflow“) über TEUR 2.400 gesichert.

3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 1.797. Eine Inanspruchnahme wird als unwahrscheinlich eingeschätzt, da derzeit Verhandlungen mit dem finanzierenden Kreditinstitut hinsichtlich einer Restrukturierung der „Grona-Gruppe“ verhandelt wird. Es wird davon ausgegangen, dass diese zu einem positiven Abschluss gebracht werden können.

Diese Verbindlichkeiten sind wie folgt besichert:

TEUR 7.080 Schiffshypothek an Schiff „Grona Marsum“

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem Poolvertrag vom 10. Mai 2011 der Reedereien MS „Grona Ammersum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Biessum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Damsum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Farmsum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Jarssum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Loppersum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Marsum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Nansum“ GmbH & Co. KG und dem Poolmanager Grona Shipping GmbH & Co. KG

D. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung obliegt der Grona Marsum Verwaltungs GmbH, Papenburg, deren Geschäftsführer im Jahr 2014 Herr Kaufmann Ebbe Pieter Prins war.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Grona Marsum Verwaltungs GmbH, Papenburg, mit einem Stammkapital in Höhe von TEUR 25.

Papenburg, den 10. Dezember 2015

Ebbe Pieter Prins, Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses vom 31. Dezember 2014

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der MS „Grona Marsum“ GmbH & Co. KG wurde noch nicht festgestellt.

Dritte REO-Real Estate Opportunities GmbH – Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 63764 eingetragenen Dritte REO-Real Estate Opportunities GmbH, Vogelsanger Weg 111, 40470 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Paul Zimmer

ist am 10.03.2016, um 11:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

504 IN 46/16
Amtsgericht Düsseldorf, 10.03.2016

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