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Strasser Capital Vermögensverwaltungs GmbH

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Wie uns aus Anlegerkreisen zugetragen wurde, besteht bei Anlegern der Thormann Capital GmbH, vorher firmierend unter LEO ONE Investment GmbH (Geschäftsführer Michael Hollenbach), welche derzeit in Insolvenz befindlich ist, Hoffnung Anlegergelder teilweise zurückzuerhalten. Die Thormann Capital GmbH, vormals LEO ONE Investment GmbH, war als Anbieter eines Investmentproduktes im Bereich Green Energy am deutschen Markt tätig und hat im Zeitraum von April 2000 bis Oktober 2012 ca. 600 Anleger als Investoren gewinnen können mit einer Anlagesumme von ca. 6 Mio. Euro.Von diesen Anlegergeldern wurden durch den damaligen Geschäftsführer Michael Hollenbach für diese 2,55 Mio. Euro Darlehen an die Strasser Capital Vermögensverwaltungs GmbH als Darlehen gewährt. Dieses Darlehen ist rückzahlbar zum 31.12.2016.Da die Thormann Capital GmbH, vormals LEO ONE Investment GmbH, firmierend unter dem Namen Thormann Investment GmbH, im Jahre 2013 Insolvenz anmelden musste, stehen derzeit sämtlicher Anleger auf dem Schlauch. Hinsichtlich des Sachverhaltes hat im Jahr 2013 die Staatsanwaltschaft München ermittelt und unter anderem auch die Büroräume der Strassergruppe durchsucht. Zum 31.12.2016 sind die Darlehensgelder nunmehr zur Rückzahlung fällig. Insofern sich die Strasser Capital Vermögensverwaltungs GmbH, wie von Herrn Konstantin Strasser, auch bekannt aus der Presse wegen seiner Solaraktivitäten als der sogenannte „Sonnenkönig von München“ angekündigt, vertragstreu verhält, können sich die Anleger auf einen erheblichen Geldzufluss zur Insolvenzmasse und damit über deutlich erhöhte Auszahlungsaussichten freuen. Auch wir werden insofern mit Interesse die weitere Entwicklung in der Darlehensangelegenheit verfolgen und zum gegebenen Zeitpunkt hierüber berichten.

 

 

 


Landgericht Meiningen: Policenaufwertungsmodelle mit Schweizer Unternehmen sind Drittstaateneinlagengeschäfte – Vermittler der Chronos AG haftet – von Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

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Mit Urteil vom 18.11.2016 hat das Landgericht Meiningen einem von RÖHLKE Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadensersatz zugesprochen, der auf ein Policenaufwertungsmodell der Schweizer Chronos Finanz AG hereingefallen ist. Der Berater muss nach dem Urteil den vollständigen Schaden an den Anleger ersetzen und haftet persönlich, weil es sich um ein verbotenes sogenanntes Drittstaateneinlagengeschäft handelt.

Das Urteil erläutert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke: „Das Landgericht Meiningen hat so entschieden, wie bereits die Oberlandesgerichte Braunschweig und Nürnberg zu Gunsten zweier von uns vertretener Anleger. Die hier fraglichen Geschäfte, also der Verkauf einer deutschen Lebensversicherungspolice an ein Schweizer Unternehmen mit dem Versprechen, den aktuellen Rückkaufswert in ca. doppelter Höhe in einigen Jahren zurückzuzahlen, stellt nach nunmehr wohl ständiger Rechtsprechung der deutschen Gerichte ein Einlagengeschäft dar. Zudem, weil hier ein starker Bezug zur Schweiz vorlag und diese nicht Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, handelt es sich auch noch um ein Drittstaateneinlagengeschäft. Hierfür benötigt der Vermittler eine eigenständige Erlaubnis, die aber nicht vorlag. Für unsere Mandantin bedeutete dies einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermittler“, teilt der erfahrene Rechtsanwalt mit.

Drittstaateneinlagengeschäft: BaFin stuft die sogenannten „Policenaufwertungsmodelle“ als Einlagengeschäft ein – Bezug zum Drittstaat?

Zwischen 2008 und 2012 wurden derartige Policenaufwertungsmodelle in großen Umfang auf dem deutschen Markt vertrieben, teilweise angeboten von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Die Meinung der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen zu diesen Kaufverträgen war nicht immer einheitlich, im Ergebnis wurden die Modelle allerdings als Einlagengeschäfte angesehen, also als echte Bankgeschäfte. Wer solche Bankgeschäfte ohne Erlaubnis vertreibt, handelt illegal. Weisen solche Bankgeschäfte zusätzlich einen Bezug in einem Drittstaat wie Panama oder der Schweiz aus, bedarf nicht nur das anbietende Unternehmen einer Erlaubnis, sondern der eingesetzte Vermittler selbst ebenfalls.

Fazit: Anleger sollten Haftungs- und Schadensersatzansprüche sichern – Anlegerschutz durch Urteil Policenaufwertungsmodell gestärkt

Für viele betroffene Anleger bedeutet dieses Urteil, dass sie heute noch Schadensersatzansprüche geltend machen und diese auch erfolgreich vor Gericht durchsetzen können. Betroffene Opfer derartiger Policenaufwertungsmodelle sollten umgehend rechtlichen Rat aufsuchen, meint Rechtsanwalt Röhlke. Für weitere Informationen und eine individuelle Ersteinschätzung stehen RÖHLKE Rechtsanwälte telefonisch und per E-Mail gerne zur Verfügung.

 

Wird aus dem Lombardium Skandal noch ein Hamburger Justiz und Politikskandal?

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Noch ist das sicherlich nur eine hypothetische Frage, aber das kann sich sicherlich auch einmal ganz schnell verändern, dann wenn der Bürger den Eindruck bekommt, da kann Jemand ungestraft und ohne das es Konsequenzen gibt. mal soeben einen 3-stelligen Millionenbetrag vernichten.

Genau dieses Empfinden haben derzeit die Anleger der Hamburger Pfandhausfonds. Da passiert nichts, im Gegenteil Patrick Ebeling kann hier wohl immer noch schalten wie er will, so die Reaktion so manches geschädigten Anlegers, der unseren Bericht zur Sitzverlegung des Unternehmens auf die Insel Sylt gelesen hatte. Still ruht der See, so könnte man derzeit die Situation beschreiben die sich für den Anleger nach Außen zeigt.

Keine erkennbaren Aktivitäten der Hamburger Staatsanwaltschaft, keine Konsequenzen für die verantwortlichen Personen. So langsam kommt dann auch die Fragen auf „von wem werden die Verantwortlichen, und warum warum geschützt?“  Gibt es hier in der Justiz und in der Politik so etwas wie ein Desinteresse weiter in dem Vorgang herumzuwühlen, weil der eine oder andere Gast beim Lombardiumcup war? So kann es zumindest nach Meinung der geschädigten Anleger nicht weitergehen.

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG- Totalverlustrisiko für Anleger

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VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Babenhausen

Bekanntmachung
gemäß § 9 Abs. 2 Verkaufsprospektgesetz

Die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG beabsichtigt, von der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG begebene Nachrangdarlehen öffentlich anzubieten.
Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG, Marktplatz 2, 87727 Babenhausen, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

 

Babenhausen, den 28.11.2016

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Beschluss in einem Musterklageverfahren

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Landgericht Hamburg Beschluss 316 OH 3/16

In der Sache

der vom Hanseatischen Oberlandesgericht nach § 92 Abs. 2 KapMuG zu bestimmende Musterkläger

– Antragsteller –

gegen

Hansische Treuhand GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer suzanna Artmann,. Carsten Riemer, Palmaille 33, 22767 Hamburg

– Antragsgegnerin –

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pöllath + Partners, Potsdamer Platz 5, 10785 Berlin

beschließt das Landgericht Hamburg – Zivilkammer 16 – durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Wandel, die Richterin am Landgericht Dr. Koops und die Richterin am Landgericht Paust-Schlote am 21.11.2016:

I. Dem Hanseatischen Oberlandesgericht werden gemäß § 6 Abs. 1 KapMuG zum Zwecke der Herbeiführung eines Musterbescheids folgende Feststellungsziele vorgelegt:

1.

Der im April 2004 herausgegebene Prospekt zur „Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG“ (im Folgenden: Holland 52) ist unrichtig und unvollständig, soweit folgende Angaben nicht oder falsch dargestellt wurden:

1.1. Es ist nicht dargestellt worden, dass durch zeitgleiches Auslaufen des Mietvertrages und des Darlehensvertrages ein Insolvenzrisiko für die Fondsgesellschaft besteht. Die diesbezüglichen Darstellungen im Prospekt sind in mehrfacher Hinsicht unzureichend, falsch und unvollständig,

a) weil der Fondsprospekt nicht ausreichend darüber aufklärt, dass eine fehlende Anschlussvermietung oder das Fehlen eines Käufers zur Versagung einer Anschlussfinanzierung und damit zur Insolvenz des Fonds führt,

b) weil der Fondsprospekt nicht darüber aufklärt, dass die Realisierung dieses Risikos selbst bei prospektgemäßem Verlauf genauso wahrscheinlich war wie der prospektierte Verlauf.

1.2. Es ist nicht dargestellt worden, dass auch bei prospektgemäßem Verlauf der Beteiligung die Fondsgesellschaft nicht über genügend Liquidität verfügt, um im Fall, dass für eine Neuvermietung Revitalisierungsaufwand erforderlich wird, die anfallenden Revitalisierungskosten zu tragen, ohne dass zuvor die Immobilie verkauft und der Kaufpreis bezahlt wird.

1.3. Es ist fehlerhaft durch den Prospekt der Gesamteindruck erweckt worden, es handele sich bei der streitgegenständlichen Beteiligung um eine sichere, risikoarme Kapitalanlage. Der Prospekt klärt unzureichend, falsch und unvollständig lediglich darüber auf, dass das Risiko einer Renditeminderung bestehe, nicht jedoch über das Risiko eines teilweisen Kapitalverlustes bzw. der Insolvenz der Fondsgesellschaft.

1.4. Der Prospekt sichert fälschlich zu, dass bei der Prospekterstellung der IDW S4-Standard eingehalten worden ist.

1.5. Es ist nicht dargestellt worden, dass zwischen dem Verkäufer und dem Mieter der Fondsimmobilie zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung bestand.

2.

Die Antragsgegnerin ist im Hinblick auf die Beteiligungen an dem Fonds „Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG“ gegenüber den Anlegern Haftungsschuldnerin aus Prospekthaftung im weiteren Sinne.

3.

Die Antragsgegnerin hat durch die Verwendung des Prospekts schuldhaft nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne gehandelt.

II. Dieser Vorlagebeschluss ist gemäß § 6 Abs. 4 KapMuG im Klageregister öffentlich zu machen.

Gründe:

I.

Die Antragsteller der diesem Vorlagebeschluss zugrunde liegenden Musterverfahrensanträge nehmen die Antragsgegnerin auf Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung im weiteren Sinne in Anspruch.

Die Antragsteller beteiligten sich an der „Zweiundfünfzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland GmbH & Co. KG“. Die Fondsbeteiligung setzte den Abschluss eines Treuhand- und Verwaltungsvertrages mit der Antragsgegnerin, seinerzeit noch Hansische Treuhand Aktiengesellschaft, voraus. Die Antragsgegnerin wird als Gründungsgesellschafterin und Treuhandkommanditistin von den Antragstellern in Anspruch genommen.

Gegenstand der Anlage ist eine Büroimmobilie in Amsterdam Zuidoost mit einer Mietfläche von 29.125 qm, die langfristig vermietet war und nach einer Laufzeit von 10 Jahren veräußert werden sollte. Aus den Mieteinnahmen sollten die laufenden Kosten für Instandhaltung, Versicherungen, Zinsen und ggf. Tilgung der aufgenommenen Fremdmittel bedient werden. Die geplanten Einnahmenüberschüsse sollten der Bildung von Reserven und den jährlichen Ausschüttungen der Anleger dienen.

Grundlage des Beteiligungsangebots ist der in den jeweiligen Ausgangsverfahren als Anlage K 2 eingereichte Emissionsprospekt. Die Antragsteller halten diesen Prospekt aus einer Vielzahl vom Gründen für fehlerhaft. Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der – gleichlautenden – Musterverfahrensanträge Bezug genommen.

II.

Der Antrag ist zulässig.

1. Das Landgericht Hamburg ist für die Entscheidung über die Musterverfahrensanträge nach § 6 Abs. 2 KapMuG zuständig, weil ausweislich des Klageregisters beim Landgericht Hamburg der erste bekannt gemachte Musterverfahrensantrag gestellt wurde.

Es sind bislang laut Klageregister insgesamt 10 gleichgerichtete Musterverfahrensanträge in den folgenden Ausgangsverfahren anhängig und bekannt gemacht worden, wobei insoweit die drei ersten Musterverfahrensanträge mit Eingangsstempel vom 11.11.2015 beim Landgericht Hamburg eingegangen sind:

316 O 111/15 (Musterverfahrensantrag Eingang 11.11.2015, Faxeingang 13.52 Uhr)

316 O 121/15 (Musterverfahrensantrag Eingang 11.11.2015, Faxeingang 14.15 Uhr)

316 O 189/15 (Musterverfahrensantrag Eingang 11.11.2015, Faxeingang 14.21 Uhr)

316 O 95/15 (Musterverfahrensantrag Eingang 3.2.2016)

316 O 117/15 (Musterverfahrensantrag Eingang 3.2.2015)

302 O 77/15 (Musterverfahrensantrag Eingang 17.2.2016)

316 O 158/15 (Musterverfahrensantrag Eingang 19.2.2016)

316 O 100/15 (Musterverfahrensantrag Eingang 22.2.2016)

Landgericht Frankfurt 2- 10 O 101/15 (Musterverfahrensantrag Eingang 23.8.2016)

302 O 81/15 (Musterverfahrensantrag Eingang 26.8.2016)

Die Zivilkammer 16 ist innerhalb des Landgerichts Hamburg für den Vorlagebeschluss zuständig, da der erste bekannt gemachte Musterverfahrensantrag bei der Zivilkammer 16 eingegangen ist.

Hinsichtlich der Besetzung der Kammer ist auf § 75 GVG zu verweisen. Die §§ 348, 348a ZPO gelten nur für das Erkenntnisverfahren und finden auf das Vorlageverfahren keine (entsprechende) Anwendung, vgl. dazu Kölner Kommentar zum KapMuG, 2. Auflage 2014, § 6 Rn. 48.

2. Der Musterverfahrensantrag ist statthaft, denn die von den jeweiligen Antragstellern geltend gemachten Anträge fallen in den Anwendungsbereich des § 1 KapMuG. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 KapMuG sind insbesondere Ansprüche musterverfahrensfähig, welche sich auf falsche oder irreführende Kapitalmarktinformationen stützen. Um solche Ansprüche handelt es sich vorliegend, da die Antragsteller ihre Klagen auf die Rechtsprechungsgrundsätze zur Prospekthaftung im weiteren Sinne (§ 311 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB) stützen und die geltend gemachten Pflichtverletzungen der Antragsgegnerinnen gerade damit begründen, dass der Emissionsprospekt falsch, unvollständig und irreführend sei. Die insoweit in Bezug genommene vorvertragliche Aufklärungspflicht wird in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich als geeigneter Anwendungsfall von § 1 Abs. 1 Nr. 2 KapMuG genannt, vgl. BT-Drucks. 17/8799, S.16.

3. Die Voraussetzungen des § 2 KapMuG sind gewahrt. Insbesondere besteht auch eine Bedeutung über den vorliegenden Rechtsstreit hinaus im Sinne von § 2 Abs. 3 S. 2 KapMuG.

4. Hinsichtlich der Feststellungsziele sind die Anforderungen des § 2 Abs. 3 S. 1 KapMuG an den Musterfeststellungsantrag erfüllt. Gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 KapMuG muss der Musterfeststellungsantrag die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben. An die Erfüllung dieser formalen Voraussetzungen dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Die Unzulässigkeit des Antrags wegen Missachtung von § 2 Abs. 3 KapMuG ist daher nur dann zu bejahen, wenn der Antrag entweder hierzu überhaupt keine Angaben enthält oder auch durch Auslegung nicht erkennbar ist, welche tatsächlichen Umstände und/oder Beweismittel nach Ansicht des Antragstellers für welches Feststellungsziel von Relevanz sein sollen, vgl. Kölner Kommentar zum KapMuG, 2. Auflage 2014, § 2 Rn. 84. Hinsichtlich der Feststellungsziele enthält der Antrag Angaben zu den maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Umständen, außerdem werden die Beweismittel bezeichnet, derer sich die Antragsteller zum Nachweis ihrer Behauptungen bedienen wollen. Durch die Vorlage des Prospektes ist auch unabhängig von seinem Veröffentlichungsdatum zweifelsfrei klar, auf welchen Prospekt sich die Antragsteller beziehen.

5. Die Voraussetzungen einer Verwerfung des Antrags als unzulässig nach § 3 Abs. 1 KapMuG liegen nicht vor. Das Prozessgericht verwirft den Musterverfahrensantrag durch unanfechtbaren Beschluss lediglich dann gem. § 3 Abs. 1 KapMuG als unzulässig, soweit die Entscheidung des zugrunde liegenden Rechtsstreits nicht von den geltend gemachten Feststellungszielen abhängt, die angegebenen Beweismittel zum Beweis der geltend gemachten Feststellungsziele ungeeignet sind, nicht dargelegt ist, dass eine Bedeutung für andere Rechtsstreitigkeiten gegeben ist oder der Musterverfahrensantrag zum Zwecke der Prozessverschleppung gestellt ist.

a) Der Antrag ist im vorliegenden Fall nicht gemäß § 3 Abs. 3 KapMuG deswegen unzulässig, weil die Entscheidung des zugrunde liegenden Rechtsstreits im Sinne von § 3 Abs. 3 Nr. 1 KapMuG nicht von den geltend gemachten Feststellungszielen abhinge. Zwar hat die Antragsgegnerin sich in den bei der Zivilkammer 16 anhängigen Verfahren jeweils auf Verjährung berufen, weil die nach § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB laufende Verjährungshöchstfrist von 10 Jahren nach der Entstehung des Schadensersatzanspruchs nicht rechtzeitig durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrags nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt worden sei. In den einzelnen Verfahren wurde jedoch im Rahmen der Bekanntmachungsbeschlüsse bereits ausführlich begründet, weswegen die Kammer nach einer durchgeführten Beweisaufnahme jeweils nicht von dem Eintritt der Verjährung ausgeht. Im Übrigen ist die Frage, ob die Entscheidung des zugrunde liegenden Rechtsstreits im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG nicht von den Feststellungszielen abhängt, abstrakt zu beurteilen. Für die Zulässigkeit des Musterverfahrensantrags genügt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Entscheidung des zugrunde liegenden Rechtsstreits von den Feststellungszielen abhängen kann. Die für den Erfolg der Klage darüber hinaus maßgeblichen tatsächlichen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfragen müssen nicht abschließend geklärt sein. Entscheidungsreife im Übrigen ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung des Musterverfahrens. Die Prüfung der individuellen Anspruchsvoraussetzungen kann nach Abschluss des Musterverfahrens erfolgen (vgl. LG Frankfurt, Beschluss vom 27.09.2013, 2-12 OH 4/13, zitiert nach juris, Rn. 32 f.; Kruis in: Kölner Kommentar zum KapMuG, 2. Auflage, 2014, § 3 Rn. 40).

b) Der Antrag auf Durchführung des Kapitalanleger-Musterverfahrens ist entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin auch nicht gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 4 KapMuG deswegen unzulässig, weil er einzig zum Zweck der Prozessverschleppung gestellt worden wäre. Die Antragsgegnerin hat insoweit nur vorgetragen, die Verfahren seien bereits aufgrund des richtigen und vollständigen Prospekts abweisungsreif.

Zwar ist davon auszugehen, dass die Durchführung des Musterverfahrens in einzelnen der vorliegend anhängigen Ausgangsverfahren objektiv zu einer Verfahrensverzögerung führen wird. Dies ergibt sich u.a. schon daraus, dass seit der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Musterverfahrensanträge einige Monate verstrichen sind, bis jetzt die erforderliche Anzahl gleichgerichteter Anträge für eine Vorlage an das Hanseatische Oberlandesgericht erreicht wurde. Diese Verzögerung ist der Antragsgegnerin jedoch zuzumuten. Der Gesetzgeber hat es bei der Einführung des Musterverfahrens bewusst in Kauf genommen, dass einzelne Verfahren länger dauern, um soweit wie möglich einheitliche Entscheidungen zu ermöglichen und bei Streuschäden das Kostenrisiko der Beweisaufnahme für einzelne Kläger zu begrenzen. Will ein Antragsteller diese vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit ausnutzen, so ist dem Antragsgegner nach der gesetzlichen Wertung eine nie auszuschließende Verzögerung des Verfahrens zuzumuten (vgl. Kruis in: Kölner Kommentar zum KapMuG, a.a.O., § 3 Rz. 84). Auch der Umstand, dass der Musterverfahrensantrag in einzelnen Verfahren erst längere Zeit nach der Klagerhebung gestellt wurde, begründet daher grundsätzlich keine Unzulässigkeit des Antrags wegen Prozessverschleppung (Kruis in Kölner Kommentar zum KapMuG, a.a.O., § 3 Rz. 90).

Rechtsbehelfsbelehrung

Dieser Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar, §§ 3 Abs. 1, 6 Abs. 1 Satz 2 KapMuG.

Wandel Dr. Koops Paust-Schlote
Vorsitzende Richterin am Landgericht Richterin am Landgericht Richterin am Landgericht

 

Galerie Gifhorn- Nachrangdarlehen mit Totalverlustrisiko

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Der Emittent verpflichtet sich, das Nachrangdarlehenskapital zweckgebunden für das Immobilienprojekt „Galerie Gifhorn“ seiner Tochtergesellschaft Amandla Gifhorn GmbH (Projektentwicklerin) einzusetzen. So heißt es in einer Werbung die wir zu dem Projekt hier lesen können im Internet. Was jedem Anleger klar sein sollte, geben Sie dem Unternehmen ihr Geld, dann haben sie hier als Anleger, das Risiko eines Totalverlustes. Daran bitet immer denken bei einer Investition.

Z19 STADTHAUS PLUS- Nachrangdarlehen mit Totalverlustrisiko

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Bauvorhaben „Z19 STADTHAUS PLUS“ in der Zepziger Straße 19 in 06406 Bernburg mit Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 42 Eigentumswohnungen mit Größen zwischen 45m² und 170 m², vier Gewerbeeinheiten und 19 Außenstellplätzen. Hier gilt auch wieder der Hinweis des Totalverlustrisikos für den jeweiligen Anleger, denn seine Forderung wäre im Insolvenzfall dann Nachrangig.

Projekt Kastanienpark. Nachrangdarlehen mit Totalverlustrisiko für den Anleger

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Der Emittent kann das Nachrangdarlehenskapital für das Immobilienprojekt „Kastanienpark“ oder für weitere Immobilien(-Projekte) einsetzen. Richtig und einfacher gesagt, er kann das Geld, ihr Geld einsetzen wo er will. Bitte hier an das Totalverlustrisiko bei diesem Investment denken.


Vorläufige Sicherungsmaßnahmen

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Diese veröffentlichen wir immer dann auf einer unserer Internetseiten, wenn wir diese im Bundesanzeiger nachlesen können. Grundsätzlich werden diese Veröffentlichungen dann vorgenommen, wenn es bei den Straftätern sichergestelltes Vermögen gibt. Dieses wird dann in der Veröffentlichung aufgeführt. Gleichzeitig soll mit der Veröffentlichung darauf hingewiesen werden, das Geschädigte die Möglichkeit haben, ihren Schaden aus diesem Vermögen dann befriedigt zu bekommen, wenn sie einen rechtskräftigen Titel haben. Der Bundesanzeiger ist nicht Indexiert, was diese Veröffentlichungen anbetrifft. Genau deshalb haben wir uns als Verbraucherplattform dafür entschieden, das zu veröffentlichen damit die Geschädigten überhaupt davon erfahren, das es dort Vermögen gibt. Natürlich passt diese Veröffentlichung den Straftätern nicht, denn diese werden mit vollem Namen und ggf. Adresse in der Veröffentlichung benannt. Deshalb versuchen einige dieser Straftäter dann mit der Hilfe von Rechtsanwälten, diese Veröffentlichungen aus dem Netz zu bekommen- Meistens dann ohne Erfolg bei uns. Ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger gelöscht, und wir erhalten Kenntnis davon, dann löschen wir diese natürlich auch bei uns. Das ist eine Selbstverständlichkeit für uns.

Alpha Ship GmbH &Co. KG MS „Orion“-Insolvenzverfahren eröffnet

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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Alpha Ship GmbH &Co. KG MS „Orion“, Blinke 4, 26789 Leer, vertr. d. d. Alpha Ship Beteiligungs GmbH MS „Orion“, d. vertr. d. d. GF Danica Stubbmann, Ringstr. 4, 27628 Bramstedt (AG Aurich, HRA 110599), ist am 01.12.2016 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Helmke, Domshof 18 – 20, 28195 Bremen, Tel.: 0421-3686 472, Fax: 0421-3686 100, E-Mail: OHelmke@schubra.de bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Cuxhaven eingesehen werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 01.12.2016 12 IN 158/16:

Preisvergleich.de- alles Neu?

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Preisvergleich.de AG

 

Leipzig

Amtsgericht Leipzig, HRB 28723

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 12. Januar 2017
um 14:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Unister Holding GmbH, Barfußgässchen 12 (4. Etage, Raum 416), 04109 Leipzig stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

I.

Tagesordnung

TOP 1: Beschlussfassung über die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat setzt sich gem. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Robert Käß und Herr Matthias Callenberg haben ihr Mandat als Aufsichtsräte der Gesellschaft niedergelegt. Das Aufsichtsratsmandat des Herrn Alexander Sieland Geisler endete durch Zeitablauf. Auf Verlangen und Vorschlag der Aktionärin Unister Holding GmbH sollen daher drei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden.

Es soll auf Vorschlag der Aktionärin Unister Holding GmbH folgender Beschluss gefasst werden:

„Zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft werden gewählt:

1.

Herr Thomas Nicklisch, geb. am 29.10.1983, Rechtsanwalt, wohnhaft in Leipzig

2.

Frau Melanie Petersen, geb. am 01.09.1972, Bereichsleiterin Personal wohnhaft in Leipzig

3.

Frau Irene Castellon Rodriguez, geb. am 16.5.1982, Dipl. Tourismus, Jurist, wohnhaft in Leipzig

Die Wahl aller vorgenannten Aufsichtsratsmitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“

II.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Beschlussfassung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung entsprechend der nachstehenden Vorgaben nachgewiesen haben.

Die Anmeldung muss schriftlich (§ 126 BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache erfolgen; die Anmeldung kann auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Die Kontaktadresse der Gesellschaft lautet: Preisvergleich.de AG, Dittrichring 18–20, 04109 Leipzig, Telefax: +49 (0) 341 – 6505021601, E-Mail: recht@preisvergleich.de.

Die Anmeldung muss dem Vorstand am Sitz der Gesellschaft mind. sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen.

Aktionäre, die ihre Aktien nicht im Wege der Zeichnung bei Gründung der Gesellschaft erworben haben, weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch Vorlage schriftlicher Abtretungsverträge im Original nach, anhand derer sich sämtliche Abtretungen, ausgehend vom Zeichner der jeweiligen Aktien, lückenlos nachvollziehen lassen.

Ist Aktionär eine natürliche Person, so hat diese ihre Identität durch Vorlage eines amtlichen Legitimationsdokuments (bspw. Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen. Ist der Aktionär eine juristische Person oder eine Personenvereinigung, so hat der teilnehmende Vertreter seine Vertretungsbefugnis anhand geeigneter Dokumente (bspw. aktueller Handelsregisterauszug) nachzuweisen und sich durch Vorlage eines geeigneten Legitimationsdokuments (bspw. Personalausweis oder Reisepass) zu legitimieren.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts bzw. dessen Umfangs bemessen sich ausschließlich nach dem entsprechend nachgewiesenen Anteilsbesitz.

Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso wie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Gegenüber der Gesellschaft kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch per E-Mail erfolgen. § 135 AktG bleibt unberührt.

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist. Ist das nicht der Fall, so ist eine Hauptversammlung, die mit der gleichen Tagesordnung innerhalb der nächsten zwei Wochen stattfindet, in jedem Fall beschlussfähig.

III.

Sonstiges

Gegenanträge gem. § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung per Post oder E-Mail unter der vorstehend (Ziff. II.) genannten Kontaktadresse an die Gesellschaft zu senden. Diese gilt auch für Wahlvorschläge eines Aktionärs gem. § 127 AktG. Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 28.12.2016, 24:00 Uhr MESZ auf einem der vorgenannten Wege bei der Gesellschaft eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge auf ihrer Internetseite unter www.preisvergleich.de veröffentlichen.

 

Leipzig, 28.11.2016

Preisvergleich.de AG

Der Vorstand

 

Mist Bilanz: Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten-BIL Leasing-Fonds GmbH & Co Bankgebäude Leipzig KG

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Ja so die Kurzform unserer Analyse der Bilanz. Lesen Sie die Bilanz, und Sie werden uns zustimmen.

BIL Leasing-Fonds GmbH & Co Bankgebäude Leipzig KG

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschlißlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.330.686,67 2.680.289,67
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 465.497,84 445.685,53
2. Sonstige Vermögensgegenstände 148.959,61 117.638,97
614.457,45 563.324,50
II. Guthaben bei Kreditinstituten 149,74 0,00
614.607,19 563.324,50
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten 597.275,39 510.335,89
Summe Aktiva 3.542.569,25 3.753.950,06

PASSIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteil der Komplementärin 0,00 0,00
-ohne Anteile-
II. Kapitalanteile der Kommanditisten
1. Festkapital (Kapitalkonto I) 16.044.339,31 16.044.339,31
2. Verrechnungskonto (Kapitalkonto II) -13.545.924,02 -12.738.733,25
3. Verlustvortrag (Kapitalkonto III) -3.095.690,68 -3.815.941,95
-597.275,39 -510.335,89
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten (Ausweis unter Aktiva C.) 597.275,39 510.335,89
0,00 0,00
B. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.468.704,99 3.694.655,83
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 266.679,17 EUR (Vorjahr: 262.136,10 EUR)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 73.864,26 59.294,23
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 73.864,26 EUR (Vorjahr: 59.294,23 EUR)
– davon gegenüber Gesellschaftern: 69.213,74 EUR (Vorjahr: 59.116,22 EUR)
3.542.569,25 3.753.950,06
Summe Passiva 3.542.569,25 3.753.950,06

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

BIL Leasing-Fonds GmbH & Co Bankgebäude Leipzig KG, Grünwald

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der BIL Leasing-Fonds GmbH & Co Bankgebäude Leipzig KG, Grünwald („Gesellschaft“), ist nach den Vorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften im Sinne der §§ 264a, 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften werden teilweise in Anspruch genommen. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt ist, sind entsprechend den §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken gegenübergestellt. Die Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin) sind nach § 264c Abs. 2 HGB getrennt von den Kapitalanteilen der Kommanditisten ausgewiesen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Der Jahresabschluss wurde zulässig unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, da die Gesellschaft einen Totalüberschuss ermittelt. Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital von 597 Tsd. EUR (VJ: 510 Tsd. EUR) aus. Sie ist jedoch lediglich bilanziell, nicht aber im wirtschaftlichen Sinne, überschuldet, da auf Basis der Ergebnisplanung unter der Einbeziehung des Veräußerungsgewinns der Immobilie ein Totalüberschuss erzielt wird.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen sowie Sonderabschreibungen gemäß § 4 Fördergebietsgesetz bewertet. Die Sonderabschreibungen wurden auf Teile des Sachanlagevermögens mit 50 % (1996) bzw. mit 20 % (1997) vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten bis zum Ende des Begünstigungszeitraumes gem. § 4 Fördergebietsgesetz (31. Dezember 2000) mit linear 4 % und werden seitdem auf Basis des Restbuchwertes zum 1. Januar 2001 linear über die Restlaufzeit (21 Jahre und 8 Monate) abgeschrieben.

Die Forderungen, die Guthaben bei Kreditinstituten und die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Aufwendungen und Erträge werden periodengerecht abgegrenzt.

3. Sonstige Angaben zur Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen

Die Zusammenstellung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Passiva

Die Hafteinlage der Kommanditisten beträgt 16.044 Tsd. EUR gemäß Handelsregisterauszug.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren belaufen sich auf 2.185 Tsd. EUR (Vorjahr: 19 Tsd. EUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Pfandrechte besichert; sämtliche Ansprüche aus Mietverträgen wurden abgetreten.

4. Sonstige Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden die Grundsteuern in Höhe von 23 Tsd. EUR (Vorjahr: 23 Tsd. EUR) ausgewiesen.

5. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit der WealthCap PEIA Management GmbH, München, die wiederum Geschäftsbesorgungsverträge mit der Wealth Management Capital Holding GmbH, München, der WealthCap Real Estate Management GmbH, München, und der WealthCap Investorenbetreuung GmbH, München, geschlossen hat.

In Höhe der Entnahmen von 13.545.924,02 EUR ist die Haftung der Kommanditisten wieder aufgelebt, sodass deren Einlage gemäß § 172 Abs. 4 HGB insoweit den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet gilt.

6. Organe

Komplementär der Gesellschaft ist BIL Leasing-Fonds Verwaltungs-GmbH, Grünwald mit einem gezeichneten Kapital von 26 Tsd. EUR, deren Geschäftsführer sind:

Stephan Klemmer, Leiter Real Estate Management,

Alfred Gangkofner, Leiter Rechnungswesen, Bewertung & Steuern (seit 1. März 2015) und

Chritoph Geißler, Leiter Real Investments & Fonds (seit 1. März 2015)

7. Ergebnisverwendung

Die Gesellschafter sind im Verhältnis ihrer Kapitalanteile (Festkapital) am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.

 

Grünwald, den 9. März 2016

BIL Leasing-Fonds Verwaltungs-GmbH

Die persönlich haftende Gesellschafterin

gez. Stephan Klemmer

gez. Christoph Geißler

gez. Alfred Gangkofner

WEITERE DATEN

Anlage zum Anhang

Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2015

der BIL Leasing-Fonds GmbH & Co Bankgebäude Leipzig KG, Grünwald

Anschaffungskosten
Vortrag zum 01.01.2015
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Stand am 31.12.2015
EUR
Objekt: Bankgebäude Leipzig
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 20.420.349,29 0,00 0,00 20.420.349,29
Kumulierte Abschreibungen
Vortrag zum 01.01.2015
EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres
EUR
Stand am 31.12.2015
EUR
Objekt: Bankgebäude Leipzig
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 17.740.059,62 349.603,00 18.089.662,62
Buchwerte
31.12.2015
EUR
Vorjahr
EUR
Objekt: Bankgebäude Leipzig
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.330.686,67 2.680.289,67

 

Grünwald, den 09. März 2016

gez. Klemmer

gez. Geißler

gez. Gangkofner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.09.2016

EEV AG- wir tun was für die Anleger

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User unseres Portals wissen, das wir wohl wie kaum eine andere Internetplattform, uns mit dem Thema beschäftigt haben. Viele von Ihnen kennen die ganze Geschichte. Die Geschichte eines unehrlichen und kriminellen Dienstleisters auf den sogar Medien hereingefallen sind. Medien denen das zu diesem Zeitpunkt gut ins Kalkül passte- Hier hatte man einen Dummen (eigentlich muss man heute sagen sau dummen) und willigen Informanten gewonnen, der Rache üben wollte. Wir wollen dieses Thema hier nicht noch einmal aufwärmen, sondern wir wollen hier einen anderen Weg gehen, wir wollen für die Anleger einen Teil des Geldes zurückholen.

Nachdem wir nun alle wissen, das das Kraftwerk den Preis hatte den wir immer berichtet hatten, und wir wissen das auf dem Konto des Insolvenzverwalters mittlerweile wohl rund 31 Millionen Euro liegen ,kann es nicht sein, das nur die Anleger ihr Geld verlieren. Das will wohl der Insolvenzverwalter so. Nicht mit uns sagen wir ganz klar an dieser Stelle. Mit uns sagen wollen das auch 2 Rechtsanwaltskanzleien die uns auf diesem Weg unterstützen wollen. Wir haben sehr viele Dokumente die eine erfolgreiche Rückgewinnung von Anlegergeldern möglich machen. Wir wollen hier aber nicht den Weg über das Einwerben von Mandaten gehen, sondern wollen dazu eine Anlegergemeinschaft gründen um unser Ziel umzusetzen. Damit wollen wir auch die Kosten so gering wie möglich halten. Keine hohen Vorschüsse die an Rechtsanwälte gezahlt werden müssen, sondern wir wollen das zunächst einmal über einen Einmalbeitrag gestalten.

Das so eingesammelte Geld sollte zunächst einmal ausreichend sein, wenn genügend Anleger mitmachen. Davon gehen wir aus, denn kein uns bekannter Rechtsanwalt hat alle die Dokumente die wir haben um den Anlegern auch zu ihrem Recht zu verhelfen. Natürlich werden wir eine Rechtsanwaltskanzlei als Berater mit ins Boot nehmen, wobei eigentlich sogar 2. Die eine Kanzlei kommt aus dem Bereich des Anlegerschutzes, die andere Kanzlei aus dem Bereich des Gesellschafts- und Steuerrechtes. Natürlich fragen sich jetzt viele von Ihnen „warum kommt der jetzt erst?“. Das will ich Ihnen gerne erklären. Das Kraftwerk ist verkauft zu einem angemessenen Preis, damit werden sicherlich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Braunschweig, was den Kapitalanlagebetrug anbetrifft, nun zügig bearbeitet werden und unserer Meinung eingestellt werden. Das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist dann, das wir jetzt ein Bärenfell haben was sich die Anleger teilen können , denn wir wollen nicht das sich hier der Insolvenzverwalter bis zum Sankt Nimmerleinstag jedes Jahr mit hohem Kostenrechnungen bedient, und was übrig bleibt dann an Personen  fließt die keine Anleger sind. Heute können wir definitiv nachweisen, wer der Verursacher des gesamten Vorganges war, und auch den wollen wir in die Haftung nehmen. Geht nicht so einfach, sagen Sie? Nun, die EEV AG hatte dafür sogar extra Versicherungen abgeschlossen. Auch an die wollen wir heran. Sie sehen, unsere Richtung sollte klar sein. Ob Sie uns unterstützen, werden wir an den Anmeldungen dann gerne feststellen.

Nr.eins.de. nach dieser letzten hinterlegten Bilanz, macht es da noch Sinn in das Unternehmen zu investieren?

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Anspruch und Wirklichkeit klaffen oft sehr weit auseinander. Geht man hier nach der Domain, dem Domainnamen, dann hat man den Anspruch Nr.1 zu sein. Mit Verlaub Herr Lissek, davon ist man mit dieser Bilanz meilenweit entfernt. Im Gegenteil, man muss sich eigentlich die Frage stellen „macht eine Investition in das Unternehmen noch Sinn?“. Da läuft ihr anderes Unternehmen, die BVF GmbH, zumindest wirtschaftlich was besser. Vielleicht sollte man sich ja hier auf ein Unternehmen konzentrieren.

NrEins.de AG

Rochlitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1.627,00 9.841,00
B. Umlaufvermögen 103.266,65 101.576,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.703,53
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 145.272,28 70.861,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 250.165,93 184.982,42

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 5.385,50 2.500,00
C. Verbindlichkeiten 244.780,43 182.482,42
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 105.218,89 53.627,77
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 51.627,11 58.337,42
Bilanzsumme, Summe Passiva 250.165,93 184.982,42

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

–  Beteiligungen zu Anschaffungskosten

–  Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten

–  Ausleihungen zum Nennwert

–  unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert

–  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung liegen qualifizierte Rangrücktrittserklärungen in Höhe von           183.153,00 Euro vor.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 51.627,11 (Vorjahr: EUR 58.337,42).

Sonstige Angaben

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:

Peter Lissek ausgeübter Beruf: Dipl.-Pädagoge, Kaufmann

Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:

Jens Zimmermann ausgeübter Beruf: .
Peter Trittin ausgeübter Beruf: .
Reiner Schrot ausgeübter Beruf: .

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Auf neue Rechnung werden EUR -74.410,68 vorgetragen.

Unterschrift der Geschäftsführung

Rochlitz, 01.09.2015 gez. Peter Lissek
Ort, Datum Unterschrift

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.09.2015 festgestellt.

Sonne & Mehr Energiemanagement GmbH & Co. KG-Zum Bilanzstichtag liegt eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von EUR 44.133,68 vor.

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Bilanzielle Überschuldungen in einer Bilanz machen sich nie gut, zeigen Sie doch ganz klar das wirtschaftlich in dem bilanziell überschuldeten Unternehmen irgendwas nicht „in der Spur“ ist. Ob dann das bestehende Management des Unternehmens das dann wieder hinbekommt, das kann man dann erst in der nächsten Bilanz erkennen.

Sonne & Mehr Energiemanagement GmbH & Co. KG

Aurich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 281.379,00 319.924,00
I. Sachanlagen 281.079,00 319.624,00
II. Finanzanlagen 300,00 300,00
B. Umlaufvermögen 133.090,21 131.992,01
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.756,42 60.575,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 71.333,79 71.416,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.980,82 3.994,85
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 285.124,81 285.101,45
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 285.124,81 285.101,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 701.574,84 741.012,31

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 240.991,13 224.714,89
I. Kapitalanteile 491.000,00 491.000,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 491.000,00 491.000,00
II. Verlustvortrag 250.008,87 266.285,11
B. Rückstellungen 6.000,00 6.000,00
C. Verbindlichkeiten 454.583,71 510.297,42
Bilanzsumme, Summe Passiva 701.574,84 741.012,31

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sonne & Mehr Energiemanagement GmbH & Co. KG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Gesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zum Bilanzstichtag liegt eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von EUR 44.133,68 vor.

Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der

Annahme der Unternehmensfortführung gegeben sind, da eine positive Fortführungsprognose erstellt wurde.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 83.108,85 (Vorjahr: Euro 59.610,10).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 371.474,86 (Vorjahr: Euro 450.687,32).

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Name: tg II Beteiligungsgesellschaft mbH zukünftig
zukünftig durch tg XV Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)

Gesellschafter

Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter:

Name tg II Beteiligungsgesellschaft mbH
Sitz Aurich
Rechtsform GmbH
zukünftig tg XV Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)

sonstige Berichtsbestandteile

 

Aurich, den 26. September 2016

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2016 festgestellt.


MCM Investor Mangement AG sieht keine Gefahr für eine Immobilienblaseklar, wer würde sonst noch in das Unternehmen investieren

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Wir sehen das Unternehmen seit Jahren kritisch, deshalb interessiert uns natürlich auch imer weider einmal, was man denn da so von dem Unternehmen hört. Nun kann man einen Artikel des Unternehmens lesen, dies zum Thema „Gefahr einer Immobilienblase“. Logisch das das Unternehmen diese Gefahr natürlich nicht sieht, denn wer würde dann noch in ein Immobilieninvestment des Unternehmens investieren,wenn man selber diese Gefahr sehen würde? Niemand– und genau deshalb ist solch ein Unternehmen sicherlich völlig falsch am Platz solche Dinge zu beurteilen, hier spricht nur der Eigennutz.Zitat:Mit den stetig wachsenden Immobilienpreisen hierzulande geht auch die Angst vor einer bevorstehenden Immobilienblase einher“, wissen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg (MCM AG). Diese Entwicklung betrifft natürlich nicht nur die Bundesrepublik: Auch in vielen anderen europäischen Ländern, den USA und China, steigen die Preise seit Jahren an vielen Standorten exorbitant an. Grund dafür sind die niedrigen Zinsen und die fehlenden Anlagealternativen. Nichtsdestotrotz sind sich die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg sicher, dass man sich zunächst nicht vor einer Immobilienblase fürchten muss: „Eine Trendwende oder ein drastischer Preiseinbruch sind nicht in Sicht. Die Immobiliennachfrage ist hoch, vor allem die Ballungszentren boomen unbedenklich“, so MCM Investor.

Clinicall Germany GmbH wieder eine Desasterbilanz aus unserer Sicht- Frau Leicht bekommen Sie das noch hin?

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Es geht nicht so richtig Voran, denn die Bilanzen verbessern sich nicht in der Form, das man sagen könnte „das Unternehmen ist auf einem guten Weg“. Nun will man erneut frisches Kapital auf dem Kapitalmarkt von Anlegern einsammeln. Wir sind der Meinung, jede Investition in dieses Unternehmen ist verbunden mite inem Totalverlustrisiko. Wir sehen hier hanz klar nicht das das Geschäftsmodel erfolgreich wird.Frau Nadine Leicht scheint uns auch nicht unbedingt geeignet den Turn around zu schaffen. Vielleicht sollte Frau Leicht hier das Management in erfolgreichere Hände geben.Clinicall Germany GmbH

Neuss

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 3.689.354,38 3.978.736,34
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 36.430,68 51.096,68
II. Sachanlagen 666.112,50 849.834,26
III. Finanzanlagen 2.986.811,20 3.077.805,40
B. Umlaufvermögen 2.674.967,33 1.934.360,72
I. Vorräte 156.208,07 33.600,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 741.877,23 413.599,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.776.882,03 1.487.161,18
C. Rechnungsabgrenzungsposten 117.164,39 33.039,98
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 13.307.658,86 9.500.965,08
Bilanzsumme, Summe Aktiva 19.789.144,96 15.447.102,12

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 2.986.810,20 3.077.804,40
III. Verlustvortrag 12.603.769,48 9.026.118,97
IV. Bilanzverlust 3.715.699,58 3.577.650,51
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 13.307.658,86 9.500.965,08
B. Partiarische Darlehen 13.064.300,00 14.303.300,00
C. Rückstellungen 58.209,00 64.380,00
D. Verbindlichkeiten 6.666.635,96 1.078.572,12
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 850,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 19.789.144,96 15.447.102,12

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabeerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen.

Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Finanzanlagen

Es handelt sich um 905.094 (932.668) Aktien der alleinigen Gesellschafterin Clinicall International Corporation, New York, zu einem Kaufpreis von € 3,30 je Aktie mit einem Gesamtwert in Höhe von € 2.986.810,20 (Vorjahr € 3.077.804,40). Die Beteiligung an der Clinicall International Corporation beträgt 12,6% (Vorjahr 14,3%).

Weiterhin handelt es sich um eine 60%ige Beteiligung an der S-Ware Concept GmbH, Neuss, mit einem Buchwert in Höhe von € 1,00 (Vorjahr € 1,00). Diese Gesellschaft erzielte in 2015 einen Jahresfehlbetrag von € 1.957 (Vorjahr € 2.424). Zum 31. Dezember 2015 beträgt das negative Eigenkapital € 27.707 (Vorjahr € 25.749).

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 349.437,94 0,00 15.193,07 0,00
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 269.501,90 0,00 257.300,66 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 122.937,39 17.534,28 141.105,81 0,00

Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 182.426,47 (Vorjahr € 155.274,90) ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Unter diesem Bilanzposten wird ein Disagio von € 41.456,85 (Vorjahr € 0,00) ausgewiesen.

Eigenkapital/Partiarische Darlehen/Gewinnrücklage/Bilanzverlust

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts.

Bei den partiarischen Darlehen handelt es sich um Darlehen von Privatpersonen in Höhe von insgesamt € 13.064.300,00 (Vorjahr € 14.303.300,00), zu denen Rangrücktrittsvereinbarungen in voller Höhe zugunsten von allen gegenwärtigen und künftigen Gläubigern bestehen, solange eine rechnerische Überschuldung in der Bilanz besteht.

Die partiarischen Darlehen haben eine Laufzeit von 36 Monaten. Die Verzinsung variiert zwischen 7% und 9%. Weiterhin ist eine gewinnabhängige Verzinsung von 10% des Jahresüberschusses vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende.

Sollten die Darlehen nicht fristgerecht zum Vertragsende gekündigt werden, verlängern sie sich um weitere 12 Monate. Der zuletzt gültige Zinssatz behält hierbei seine Gültigkeit.

In den Darlehen sind € 7.357.600,00 (Vorjahr € 5.443.200,00) mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr enthalten.

Für die Anteile an dem herrschenden Unternehmen Clinicall International Corporation, New York, in Höhe von € 2.986.810,20 (Vorjahr € 3.077.804,40) wurde in entsprechender Höhe eine Gewinnrücklage gebildet.

Im ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von € 16.319.469,06 (Vorjahr € 12.603.769,48) ist ein Verlustvortrag in Höhe von € 12.603.769,48 (Vorjahr € 9.026.118,97) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Abschlusskosten in Höhe von € 20.000,00 (Vorjahr € 18.000,00), Mitarbeiteransprüche in Höhe von € 25.899,00 (Vorjahr € 26.477,00) sowie übrige in Höhe von € 12.310,00 (Vorjahr 19.903,00).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Anleihen 5.900.000,00 0,00 639.000,00 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.570,29 2.570,29 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 312.943,01 312.943,01 79.540,69 79.540,69
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 436,70 436,70
Sonstige Verbindlichkeiten 451.122,66 451.122,66 359.594,73 359.594,73

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 0,00 (€ 436,70) enthalten.

Bei den Anleihen handelt es sich um Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Clinicall Germany GmbH, WKN A12T15 / ISIN DE000A12T150 mit einer Verzinsung von 8,3% p. a. und einer Laufzeit vom 15. September 2014 bis zum 14. September 2019 sowie WKN A1619V / ISIN DE000A1619V9 mit einer Verzinsung von 6,5% p. a. und einer Laufzeit vom 12. November 2015 bis zum 11. November 2020.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen Mietkautionsforderungen in Höhe von € 7.692,79. Die Mietverhältnisse wurden zum 30.06.2016 bzw. 15.07.2016 beendet. Bisher wurden von den Vermietern keine Ansprüche geltend gemacht.

Für Verbindlichkeiten von Beteiligungsunternehmen wurden Sicherheiten in Form einer Rangrücktrittsvereinbarung zu der Forderung in Höhe von nominell € 36.215,81 (Vorjahr € 36.619,37 gestellt. Aufgrund der Vermögenslage des Beteiligungsunternehmens wurde die Forderung auf € 8.515,81 einzelwertberichtigt. Durch regelmäßigen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind negative Entwicklungen zeitnah erkennbar. Derzeit bestehen keine Tatsachen, die auf eine weitere Inanspruchnahme aus den gewährten Sicherheiten hindeuten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen betragen T€ 48 mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr und T€ 18 mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr.

Kapitalflussrechnung

2015
TEUR
2014
TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis -3.807 -3.933
Abschreibungen Anlagevermögen 228 248
Zinsaufwendungen 1.399 1.090
Zinserträge -1
Ergebnis Anlagenabgänge 2
Veränderung Rückstellungen -6 -60
Veränderung sonstige Aktiva -535 -33
Veränderung sonstige Passiva 414 -73
-2.305 -2.762
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Investitionen -31 -265
Erhaltene Zinsen 1
-31 -264
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen/Rückzahlungen partiarische Darlehen, netto -1.148 3.822
Einzahlungen Anleihen 5.261 639
Gezahlte Zinsen -1.490 -954
2.623 3.507
4. Entwicklung des Finanzmittelfonds
Zahlungswirksame Veränderungen 287 481
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.487 1.006
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 1.774 1.487
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Flüssige Mittel 1.777 1.487
Bankschulden -3
1.774 1.487

Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Tätigkeitsbereich
Verkauf Hardware an Schwestergesellschaften 358.273,70
Verkauf Hardware an Fremde 472.036,84
Nutzungsgebühren Betreibermodelle 19.129,84
Sonstiges 25.031,88
Summe 874.472,26

Sonstige Angaben

Belegschaft

Im Jahresdurchschnitt waren 17 Angestellte beschäftigt.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Frank Remih, Kaufmann, Hilden (bis 29. Juni 2015) und Frau Nadine Leicht, Kauffrau, Düsseldorf.

Hinsichtlich der Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführer gemäß § 285 Nr. 9 Buchstabe a HGB wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Zum Abschlussstichtag betragen die den Geschäftsführern gewährten Darlehen € 10.111,25 (Vorjahr € 10.171,47).

Gesellschafter

Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr die Clinicall International Corporation, New York.

Bildung von Bewertungseinheiten

Die Gesellschaft hat keine Bewertungseinheiten gebildet.

 

Neuss, den 26. September 2016

Nadine Leicht

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.9.2016.

 

Weihnachten ist auch die Zeit an Andere, denen es nicht so gut geht, zu denken!

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Es ist die Zeit wo jeder auch mal an Andere denkt, vor allem wenn es einem selber GUT geht. Es ist die Zeit wo auch jeder gerne bereit ist etwas zu spenden. Doch wem soll man dann eine Spende geben? Wer ist vertrauenswürdig, udn wo geht das Geld nicht zum großen Teil als Verwaltungskosten drauf? Da Haben wir die Lösung für Sie!

Die Tafeln

in Deutschland, denn die helfen Menschen Vorort das ganze Jahr. Alleine in Leipzig in diesem Jahr fast 160.000 Mal. Hier geht jeder Cent in die Hilfe für die die es brauchen, nicht in Verwaltungskosten, denn die Mitarbeiter der Tafel arbeiten EHRENAMTLICH.

Spenden Sie dahin wo Ihr Hilfe in Berlin,Dresden, Potsdam, Leipzig, Köln, Frankfurt, München, Heilbronn, Stuttgart, Augsburg, Düsseldorf, Karlsruhe usw.sofort und ohne Umwege ankommt.

Italien Nein zum Referendum gefährlich für die EU

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Wo die Entwicklung im politischen Italien nun, nach dem Nein der Italiener zu einem Verfassungsreferendum, hingeht kann man derzeit noch nicht absehen. Es ist anzunehmen, das es in Italien nun Neuwahlen geben wird. Neuwahlen die dann auch möglicherweise neue Mehrheiten im italienischen Parlament bringen werden. Möglich ist natürlich, dass eine neue Regierung in Italien dann auch den Euro in Frage stellen könnte. spannendende Zeiten für Europa könnten nun anstehen.

Autark Gruppe (keine) Ermittlungen

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Auch wir wurden in den letzten Tagen vermehr angefragt „ob es Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft in Hof geben würde?“. Wir haben dazu den zuständigen Staatsanwalt angeschrieben, der uns umgehend auf die Anfrage geantwortet hat. Lesen Sie seine Antwort, damit sollten dann die Fragen geklärt sein.

Sehr geehrter Herr Bremer,

auf Ihre Anfrage vom 05.12.2016 kann ich Folgendes mitteilen:

Es gibt keine Kooperation der Staatsanwaltschaft Hof mit Presseorganen, insbesondere auch nicht mit dem Internetportal „gerlachreport.com“. Die Staatsanwaltschaft Hof führt weder gegen die „Autark Gruppe“ noch gegen die Personen Stefan bzw. Sabine Kühn ein Ermittlungsverfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Cantzler

Oberstaatsanwalt

 

 

 

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