Passiert irgendwann mit den Flugzeugfonds das Gleiche wie mit den Schiffsfonds? Nun man kann es nur befürchten. Solche Bilanzen wie hier, sind dann sicherlich keine Bilanzen die das Vertrauen in das Investment stärken.
LHI Flugzeugfonds 2 GmbH & Co. KG (vormals: DCM GmbH & Co. Flugzeugfonds 2 KG)
Pullach i. Isartal (vormals: München)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
AKTIVA
Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
A. Anlagevermögen | ||
I. Sachanlagen | 55.971.674,00 | 65.431.676,00 |
B. Umlaufvermögen | ||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 25.706,28 | 15.562,47 |
II. Guthaben bei Kreditinstituten | 4.333.262,55 | 4.013.574,95 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.963,63 | 0,00 |
Summe Aktiva | 60.338.606,46 | 69.460.813,42 |
PASSIVA |
||
Geschäftsjahr Euro |
Vorjahr Euro |
|
A. Eigenkapital | ||
I. Kapitalanteile des Komplementärs | 12,03 | 74.19 |
II. Kapitalanteile des Kommanditisten | 1.975.559,24 | 12.195.898,67 |
B. Rückstellungen | 7.312,30 | 29.244,18 |
C. Verbindlichkeiten | 57.365.872,61 | 56.373.026,58 |
D. Rechnungsabgrenzungsposten | 989.850,28 | 862.569,80 |
Summe Passiva | 60.338.606,46 | 69.460.813,42 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2015
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 wurde unter Beachtung der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften für alle Kaufleute (§§ 246 bis 256a HGB) sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kommanditgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264ff. HGB) und den besonderen Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 265 und 266 i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die besonderen Gliederungs- und Ausweisvorschriften für Kommanditgesellschaften wurden beachtet (§ 264c HGB).
Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewendet worden.
Die Gesellschaft ist eine „kleine“ Personenhandelsgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i.V. § 267 Abs. 1 HGB.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Währungsumrechnung:
Im Geschäftsjahr 2015 wurde die laufende Buchführung in USD geführt, da die funktionale Währung der Gesellschaft der USD ist. Geschäftsvorfälle in Euro wurden mit dem jeweiligen am Tag der Transaktion gültigen Wechselkurs auf USD umgerechnet. Die Aktiv- und Passivposten der Bilanz, mit Ausnahme des Anlagevermögens und der Kapitalkonten, sind mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (1 EUR = 1,0887 USD) zum 31. Dezember 2015 unter Beachtung des § 256a HGB umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung, mit Ausnahme der Abschreibung des Sachanlagevermögens, sind mit dem durchschnittlichen Euro-Referenzkurs 2015 der Europäischen Zentralbank (1 EUR = 1,1095 USD) in Euro umgerechnet.
Die Differenzen aus der Währungsumrechnung sind erfolgswirksam ausgewiesen.
Anlagevermögen:
Das Sachanlagevermögen wurde zu den mit dem historischen USD-Wechselkurs am Tag der Anschaffung umgerechneten EUR-Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Es wurde hierbei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwölf Jahren zugrunde gelegt.
Umlaufvermögen:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die im Zuge einer Vergleichsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter der DCM Deutsche Capital Management AG geltend gemachten Forderungen wurden ertragswirksam erfasst und zugleich in voller Höhe abgeschrieben, da aus heutiger Sicht nicht mit einem Ausgleich der Forderungen zu rechnen ist.
Die USD-Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem zum Bilanzstichtag gültigen Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank umgerechnet. Kontobewegungen bei in EUR geführten Bankkonten wurden laufend mit dem Wechselkurs am Transaktionstag in USD umgerechnet und dann mit dem mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag wieder in EUR umgerechnet.
Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv):
Der zum Nennwert ausgewiesene aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben, welche im folgenden Geschäftsjahr aufwandswirksam zu erfassen sind.
Eigenkapital:
Die Pflichteinlagen der Gesellschafter sind zu historischen Kursen im Zeitpunkt der Wirksamkeit des Beitritts angesetzt. Die Entnahmen sind zu historischen Kursen im Zeitpunkt der Entnahme angesetzt, wobei jeweils der jährliche Bilanzstichtag als Entnahmezeitpunkt herangezogen wird. Sämtliche Differenzen aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht.
Sonstige Rückstellungen:
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten sind mit dem in EUR umgerechneten Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wurde dem Höchstwertprinzip entsprechend der Stichtagskurs zum 31. Dezember 2015 (1 EUR = 1,0887 USD) herangezogen.
Rechnungsabgrenzungsposten (passiv):
Der zum Nennwert ausgewiesene passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen, welche im folgenden Geschäftsjahr ertragswirksam zu erfassen sind.
Gewinn- und Verlustrechnung:
Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht erfasst.
III. Angaben zur Bilanz
Anlagenspiegel:
Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2015 ist im Anlagenspiegel als Bestandteil des Anhangs beigefügt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten bis zum Bilanzstichtag entstandene ungewisse Verpflichtungen, bei denen mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist.
Verbindlichkeitenspiegel:
davon mit einer Restlaufzeit | ||||
Gesamtbetrag 31.12.2015 EUR |
kleiner 1 Jahr EUR |
1 bis 5 Jahre EUR |
größer 5 Jahre EUR |
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 57.270.431,18 | 10.659.794,64 | 17.850.647,56 | 28.759.988,98 |
Vorjahr | 56.313.300,74 | 9.574.976,06 | 20.948.851,00 | 25.789.473,68 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28.563,77 | 28.563,77 | 0,00 | 0,00 |
Vorjahr | 47.336,25 | 47.336,25 | 0,00 | 0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 66.877,66 | 66.877,66 | 0,00 | 0,00 |
Vorjahr | 12.389,59 | 12.389,59 | 0,00 | 0,00 |
Gesamt | 57.365.872,61 | 10.755.236,07 | 17.850.647,56 | 28.759.988,98 |
Vorjahr | 56.373.026,58 | 9.634.701,90 | 20.948.851,00 | 25.789.473,68 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i. H. v. EUR 57.270.431,18 sind wie folgt besichert:
– Registerpfandrecht, eingetragen am 18. Januar 2010 in das deutsche Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
– Abtretung der Ansprüche aus dem Leasingvertrag
– Verpfändung von Guthaben bei Kreditinstituten
Rechnungsabgrenzungsposten:
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind vorausbezahlte Leasinggebühren für den Monat Januar des Folgejahres in Höhe von EUR 989.850,28 (Vorjahr: EUR 862.569,80) enthalten.
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen:
Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen enthalten eine ertragswirksam erfasste Forderung in Höhe von TEUR 1.784, die mangels Einbringlichkeit in voller Höhe abgeschrieben wurde.
IV. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigt kein Personal.
Komplementärstellung:
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die LHI Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH, Pullach i. Isartal; das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00. Sie wird vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank-Michael Lacher, Geschäftsführer Beteiligungsgesellschaften, Herrn Ingo Gehrung, Freiberuflicher Berater (bis 28. Januar 2016), Herrn Oliver Porr, Geschäftsführer eines Finanzdienstleistungsinstituts (seit 11. Januar 2016) und Frau Tatjana Mayer, Geschäftsführerin Beteiligungsgesellschaften (seit 28. Januar 2016).
Geschäftsführung:
Neben der persönlich haftenden Gesellschafterin ist die Kommanditistin LHI Aviation Management GmbH, Pullach i. Isartal, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 zur Geschäftsführung berechtigt. Sie wird vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Peter Kober, Geschäftsführer eines Finanzdienstleistungsinstituts und Herrn Oliver Porr, Geschäftsführer eines Finanzdienstleistungsinstituts
Die Komplementärin sowie die geschäftsführende Kommanditistin sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene Hafteinlage der Kommanditisten beträgt EUR 1.500,00.
Pullach i. Isartal, den 21. Juni 2016
LHI Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank-Michael Lacher
LHI Aviation Management GmbH LHI Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Porr
LHI Flugzeugfonds 2 Verwaltungs GmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Tatjana Mayer
LHI Aviation Management GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Kober
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.06.2016