Quantcast
Channel: Graumarktinfos.de
Viewing all 4247 articles
Browse latest View live

AC Invest GmbH & Co. KG- Hoher 6-stelliger Fehlbetrag in der aktuellen Bilanz

$
0
0

Wir kennen das Unternehmen im Zusammenhang mit Biogasanlageninvestments

AC Invest GmbH & Co. KG

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
1.1.2014
EUR
A. Anlagevermögen 4.469.628,98 4.663.383,50
I. Sachanlagen 4.469.628,98 4.663.383,50
B. Umlaufvermögen 3.180.690,89 1.997.321,03
I. Vorräte 2.297.965,66 1.420.584,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 588.942,54 360.150,56
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 293.782,69 216.585,98
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.334,00 0,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 432.218,67 432.218,67
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 432.218,67 432.218,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.084.872,54 7.092.923,20

Passiva

31.12.2014
EUR
1.1.2014
EUR
A. Eigenkapital 4.187.963,56 4.770.000,00
I. Rücklagen 4.770.000,00 4.770.000,00
II. Jahresfehlbetrag 582.036,44 0,00
B. Rückstellungen 1.007.884,37 342.503,05
C. Verbindlichkeiten 2.889.024,61 1.980.420,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.084.872,54 7.092.923,20

Anhang

I. Allgemeine Angaben


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen haftungsbeschränkten Personengesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264a Abs. 1 S.1 HGB auf.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB angewandt.

2. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und – soweit abnutzbar – planmäßig abgeschrieben.

3. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Beachtung notwendiger Wertberichtigungen angesetzt.

5. Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken, Wagnisse und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

6. Die Verbindlichkeiten wurden mit den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Die Bilanz weist Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen aus.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

V. Sonstige Angaben

1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die AC Biogasanlage Sechsunddreißig GmbH  mit Sitz in Münster.

2. Die Geschäftsführung erfolgt durch:

AC Biogasanlage Sechsunddreißig GmbH

deren Geschäftsführer ist:

Herr Hubertus Eing, Coesfeld

Münster, den 31. März 2016

Hubertus Eing

sonstige Berichtsbestandteile

Münster, 31. März 2016, gez. AC Biogasanlage Sechsunddreißig GmbH
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.


MS „Grona Biessum“ GmbH & Co KG-große Verluste für die Anleger

$
0
0

Wiederum ein Schiffsfonds der seine aktuelle Bilanz veröffentlicht hat, aber wer dann denkt hier könnte das mal eine gute Bilanz sein, der wird beim Lesen der Bilanz dann bitter enttäuscht.

MS „Grona Biessum“ GmbH & Co KG

Papenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

AKTIVSEITE

31.12.2014 31.12. 2013
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 5.276.008,00 5.895
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 44.150,40 105
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 169.664,97 425
III. Guthaben bei Kreditinstituten 776,45 214.591,82 0
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.496,09 14
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeck- ter Verlustanteil von Kommanditisten 4.286.574,88 3.456
9.796.670,79 9.895

PASSIVSEITE

31.12.2014 31.12. 2013
EUR EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Kommanditisten -4.282.574,88 -3.452
Ausstehende Einlagen -4.000,00 -4.286.574,88 -4
II. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 4.286.574,88 0,00 3.456
B. Rückstellungen 8.000,00 6
C. Verbindlichkeiten 9.788.670,79 9.889
9.796.670,79 9.895

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Bilanz wird hinsichtlich der Gliederung in Anwendung der nach § 264a HGB für Kommanditgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften der §§ 265 und 266 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen des § 264c HGB aufgestellt.

Es handelt sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft gemäß § 264a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ist unter Zugrundelegung der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt worden.

Aufgrund geänderter rechtlicher Beurteilung entfällt im Berichtsjahr der Ausweis der stillen Beteiligung; der entsprechende Betrag (TEUR 157) wird nunmehr unter den sonstigen Verbindlichkeiten bilanziert. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Bei der Berechnung der Abschreibungen wurde ein Restwert (Schrottwert) am Ende der zugrunde gelegten Nutzungsdauer von 12 Jahren in Höhe von TEUR 373 (EUR 270,00 je t) berücksichtigt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert vorgenommen. Das Wertaufholungsgebot wird beachtet.

Die Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die unfertigen (Reise-) Leistungen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten in Euro werden mit dem Nennwert angesetzt.

Das Kommanditkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne im Rahmen des Wertaufholungsgebots durch Neubewertung berücksichtigt.

C. Angaben zu den Posten der Bilanz

1. Eigenkapital

Die Haftung von Kommanditisten nach § 171 Abs. 1 HGB besteht am Bilanzstichtag aufgrund von ausstehenden Einlagen in Höhe von TEUR 4. Das Haftkapital beträgt TEUR 104.

Der Jahresfehlbetrag wurde den Kapitalkonten der Kommanditisten belastet.

2. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrugen TEUR 1.640 (Vorjahr: TEUR 1.739) und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren TEUR 8.150 (Vorjahr: TEUR 8.150). Von den Verbindlichkeiten entfallen TEUR 748 (Vorjahr: TEUR 705) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entfallen in Höhe von TEUR 8.150 (Vorjahr: TEUR 8.150) auf Verbindlichkeiten aus Sanierungsdarlehen.

Das Sanierungsdarlehen ist wie folgt besichert:

TEUR 7.080 Schiffshypothek an Schiff „Grona Biessum“

TEUR 3.102 Schiffshypothek an Schiff „Grona Biessum“

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus Charter-, Fracht- und Poolverträgen

Abtretung sämtlicher Ansprüche aus Versicherungen

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem Poolvertrag vom 10. Mai 2011 der Reedereien MS „Grona Ammersum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Biessum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Damsum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Farmsum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Jarssum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Loppersum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Marsum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Nansum“ GmbH & Co. KG und dem Poolmanager Grona Shipping GmbH & Co. KG

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem Bareboat-Chartervertrag des MS „Grona Biessum“

TEUR 75 Bürgschaft (Höchstbetragsbürgschaft -selbstschuldnerisch-) von Markku Vedder– TEUR 75 Bürgschaft (Höchstbetragsbürgschaft -selbstschuldnerisch-) von Ebbe Prins

Verpfändung Kontoguthaben „Abschlag Liquiditätsreserve“

TEUR 7.080 Schiffshypothek an Schiff „Grona Aalsum“

TEUR 3.102 Schiffshypothek an Schiff „Grona Aalsum“

TEUR 7.080 Schiffshypothek an Schiff „Emslake“

TEUR 3.102 Schiffshypothek an Schiff „Emslake“

TEUR 7.080 Schiffshypothek an Schiff „Emsdollart“

TEUR 3.102 Schiffshypothek an Schiff „Emsdollart“

TEUR 8.520 Schiffshypothek an Schiff „Emswave“

TEUR 8.520 Schiffshypothek an Schiff „Emstide“

3. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt TEUR 42.454. Eine Inanspruchnahme wird als unwahrscheinlich eingeschätzt, da derzeit Verhandlungen mit dem finanzierenden Kreditinstitut hinsichtlich einer Restrukturierung der „Grona-Gruppe“ verhandelt wird. Es wird davon ausgegangen, dass diese zu einem positiven Abschluss gebracht werden können.

Diese Verbindlichkeiten sind wie folgt besichert:

TEUR 7.080 Schiffshypothek an Schiff „Grona Biessum“

TEUR 3.102 Schiffshypothek an Schiff „Grona Biessum“

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus den Schiffsversicherungen des MS „Grona Biessum“

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem Befrachtungsvertrag des MS „Grona Biessum“

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem Poolvertrag vom 10. Mai 2011 der Reedereien MS „Grona Ammersum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Biessum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Damsum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Farmsum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Jarssum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Loppersum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Marsum“ GmbH & Co. KG, MS „Grona Nansum“ GmbH & Co. KG und dem Poolmanager Grona Shipping GmbH & Co. KG

Abtretung sämtlicher Rechte und Ansprüche aus dem Bareboat-Chartervertrag des MS „Grona Biessum“

Verpfändung Kontoguthaben „Abschlag Liquiditätsreserve“, Verpfändungsanspruch

D. Sonstige Angaben

Die Geschäftsführung obliegt der Grona Biessum Verwaltungs GmbH, Papenburg, deren Geschäftsführer Herr Kaufmann Ebbe Pieter Prins war.

Persönlich haftende Gesellschaft ist die Grona Biessum Verwaltungs GmbH; Papenburg, mit einem Stammkapital in Höhe von TEUR 25.

Papenburg, den 11. Dezember 2015

Grona Biessum Verwaltungs GmbH

Ebbe Pieter Prins

– Geschäftsführer –

Feststellung des Jahresabschlusses vom 31. Dezember 2014

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der MS „Grona Biessum“ GmbH & Co. KG wurde noch nicht festgestellt.

Marktwächter Finanzen

Neuerungen im KWG und deren Auswirkungen im Tagesgeschäft

$
0
0

Das Merkblatt der BaFin vom 04.01.2016 widmet sich u. a. den durch die Neuerungen im Kreditwesengesetz erweiterten Anforderungen an die Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen im Bereich der Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften. Weiterhin sind erstmals auch die Anforderungen an die Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches Gegenstand der Hinweise, so der Leitfaden der BaFin vom 04.01.2016.

In Bezug auf die Sachkenntnisse der Organe wird ausgeführt, bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften im Sinne von § 264 d HGB müsse gemäß § 100 Abs. 5 AktG mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen, so der Leitfaden. Hervorzuheben ist, dass jedenfalls eine gesamtschuldnerische Haftung aller übrigen Aufsichtsratsmitglieder als latente Gefahr verfasst ist, die durch eine D-&-O-Versicherung abgedeckt sein sollte.

Betroffen von dem Leitfaden sind Kapitalgesellschaften als Anleiheemittenten auf einem organisierten Markt.

Interessenkonflikte sind dann gegeben, wenn persönliche Umstände oder die eigene wirtschaftliche Tätigkeit geeignet sind, das Mitglied eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans in der Unabhängigkeit seiner Kontroll- und Überwachungsfunktion zu beeinträchtigen, so das Merkblatt.

Bei einem Rechtsanwalt in gesellschaftsrechtlichen Gremien steht die Wahrung der Kollektivinteressen im Gegensatz zur Verfolgung von individuellen Mandanteninteressen. Daher greift nach wie vor das ex officio zu beachtende Verbot der widerstreitenden Interessen und das Tätigkeitsverbot nach Vorbefassung.

Die gesellschaftsrechtliche Verschwiegenheitspflicht kollidiert mit der aus dem Auftragsrecht folgenden und in § 11 Abs. 1 BORA normierte Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten über für ihn wichtige Sachverhalte, die dem Anwalt bekannt sind, zu informieren (vgl. §§ 675, 666 BGB).

SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

$
0
0

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 101374 eingetragenen SB-Markt Mannheim-Schönau GmbH & Co. KG, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 81981 eingetragene IVW Immo Verwaltungs GmbH i.L., Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Liquidator Sascha Acker und, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 82270 eingetragene UV-Immo-Fondsverwaltungsgesellschaft mbH, Elbchaussee 336, 22609 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Michel Rotter wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.03.2016, um 15:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg.Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.05.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

 

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

 

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

 

der 27.06.2016.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

zur Person des Insolvenzverwalters,
zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.06.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg niedergelegt.

 

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

 

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.

 

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67c IN 497/15

Amtsgericht Hamburg, 31.03.2016

DKH Deutsche Kraftwerk Holding GmbH – Insolvenzeröffnung

$
0
0

Über das Vermögen der DKH Deutsche Kraftwerk Holding GmbH, Daimlerring 1, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 204202), vertr. d.: Heinz Lucas, Glashütte 8, 31195 Lamspringe, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2016 um 17:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Steffen Koch, Sophienstr. 1, 30159 Hannover, Tel.: 0511/3539910, Fax: 0511/35399110, E-Mail: http://www.hww.eu.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.2016 anzumelden;
  1. b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 29.08.2016.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø  Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø  Anträge über:

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.06.2016) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.08.2016), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 04.04.2016

MS „PATRICIA SCHULTE“ Shipping GmbH – Insolvenzeröffnung

$
0
0

Über das Vermögen der   Beteiligung MS „PATRICIA SCHULTE“ Shipping GmbH, AG Flensburg HRB 11484, Geschäftszweig: Übernahme der Komplementärfunktion der MS „PATRICIA SCHULTE“ Shipping GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Koch, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll, Schuldnerin -im nachfolgenden Text Schuldner genannt-

wird heute am 01.04.2016 um 08:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,3,11,16 ff, 27 InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.

Die Gläubiger werden hiermit aufgefordert, Ihre Forderungen unter Beachtung des § 174 InsO schriftlich bis zum 09.05.2016 bei dem Insolvenzverwalter in 2-facher Ausfertigung anzumelden. Kopien der zum Beweis der Forderung geeigneten Urkunden sollen beigefügt werden.

Termin zur ersten Gläubigerversammlung (Berichtstermin gem. § 29 Absatz 1 Ziffer 1 InsO) und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin nach § 29 Absatz 1 Ziffer 2 InsO) wird bestimmt auf

Montag, 23. Mai 2016, 14:00 Uhr, Saal 2
im Gerichtsgebäude Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters i. S. d. § 160 InsO als erteilt.

Personen, die gegenüber dem Schuldner Verpflichtungen haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Eröffnungsbeschluss ist für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1 a, 25899 Niebüll einzulegen, wobei die Notfrist zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Internet beginnt. Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll eingelegt. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt werde.
Amtsgericht Niebüll, den 01.04.2016

Bauträger- und Immobilienmaklergesellschaft Kolbermoor mbH, vertreten durch GF Michael Eder – Insolvent

$
0
0

In dem Verfahren über die Anträge der Schuldnerin und d. WEG Bahnhofstr. 41, 41 a + 41 b, vertreten durch d. Verwalter, , 85570 Markt Schwaben  – antragstellende Gläubigerin –Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Klassen Kurt, Maximiliansplatz 18/I, 80333 München, Gz.:  KK-16/000008 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Bauträger- und Immobilienmaklergesellschaft Kolbermoor mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Eder Michael, geboren am 03.03.1968, Schäfersiedlung 4, 83059 Kolbermoor
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 22021
– Schuldnerin – Geschäftszweig: Erwerb und Bebauung von Grundstücken

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2016 um 14.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Severin Kiesl
Sonnenstraße 3, 83022 Rosenheim
Telefon: +49(8031)233890
Telefax: +49(8031)13892
Email: kanzlei@kiesl.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 28.04.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.05.2016 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in
den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters, insbesondere die Zustimmung zur Verwertung des Anlagevermögens
im Ermessen des Verwalters, wobei die entsprechenden Wertansätze gebilligt werden,
die Zustimmung zur Verfolgung von Ansprüchen, Führung von Prozessen sowie zum
Abschluss von Vergleichen, insbesondere bezüglich Anfechtungs- und
Haftungstatbeständen, im Ermessen des Verwalters und die Zustimmung zum Abschluss von
Verträgen bezüglich der Grundstücke, Amtsgericht Ebersberg, Grundbuch von Markt
Schwaben, Blätter 10071 bis 10078 bzw. die Freigabe der vorgenannten Grundstücke im
Ermessen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung
Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer
Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der
Antragstellung bis 28.04.2016, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens
widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen
die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.01.2016 beim Insolvenzgericht Rosenheim eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1
83022 Rosenheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Rosenheim – Insolvenzgericht – 04.04.2016


AC Biogasanlagen Vierzehn Management GmbH & Co.KG – Insolvent

$
0
0

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 8198 eingetragenen AC Biogasanlagen Vierzehn Management GmbH & Co.KG, Hafenweg 15, 48155 Münster, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 11090 eingetragene AC Management Drei GmbH, Hafenweg 15, 48155 Münster, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hubertus Eing, Billerbecker Straße 31A, 48653 Coesfeld wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2016, um 15:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.06.2015 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster, Telefon: 0251/609652-0, Fax: 025160965229.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.06.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 28.06.2016.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

•zur Person des Insolvenzverwalters,

•zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),

•gegebenenfalls:

– zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

– zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

– zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

– zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

– zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung oder Aufnahme eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert bzw. Ablehnung der Aufnahme eines solchen Rechtsstreits, Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits,

– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.06.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Raum 213 B niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

73 IN 46/15

Amtsgericht Münster, 01.04.2016

Widerrufsbelehrung des Bankhauses Wölbern zur Finanzierung von Fondsbeteiligung fehlerhaft – Urteil Landgericht Hamburg

$
0
0

Das Landgericht Hamburg hat das Bankhaus Wölbern i.L. mit Urteil vom 26. Februar 2016 – 328 O 147/15 – zur Rückabwicklung einer am 22. Dezember 2004 abgeschlossenen Beteiligung an der 56. IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland verurteilt. Die finanzierende Bank hat dem Anleger das investierte Eigenkapital zurückzuzahlen, kann aus dem Darlehen keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem Kläger geltend machen und hat dem Kläger Nutzungsersatz für die erbrachten Leistungsraten zu zahlen. Der Kläger hatte einen Betrag in Höhe von 25.000,00 Euro investiert und dabei 17.500 Euro über die Bank finanziert. Die Beteiligung war von der Bank selbst aufgelegt worden. Der Kläger hatte am 07. Oktober 2014 den Widerruf erklärt.

Die Widerrufsbelehrung sei fehlerhaft, sodass der Widerruf wirksam erklärt werden konnte. Nach dem Landgericht Hamburg entspricht die Widerrufsbelehrung der dem Urteil des Bundesgerichtshof vom 23. Juni 2009 – XI ZR 156/08 – zugrunde liegenden Belehrung. Diese habe der Bundesgerichtshof für fehlerhaft erachtet. Die Widerrufsbelehrung sei geeignet, den Darlehensnehmer insgesamt von seinem Widerrufsrecht abzuhalten. „Dem von Banken immer wieder vorgebrachten Argument, dass der Widerruf rechtsmissbräuchlich oder treuwidrig sei, hat das Landgericht eine klare Absage erteilt“, sagt der Fachanwalt Kai-Axel Faulmüller von Hahn Rechtsanwälte. Ferner habe die Beklagte spätestens mit Kenntnis des BGH-Urteils vom 23. Juni 2009 die Fehlerhaftigkeit der Belehrung erkennen und eine Nachbelehrung vornehmen müssen.

Das Landgericht hebt hervor, dass das Widerrufsrecht unabhängig von den Motiven des Verbrauchers bestehe. Ein Rechtsmissbrauch sei nicht schon deshalb anzunehmen, weil sich der Anleger aus wirtschaftlichen Erwägungen von der Beteiligung habe trennen wollen. Die Motivation des Widerrufenden müsse außen vor bleiben und sei vom Gesetz als Voraussetzung nicht vorgesehen. Würde man auf die Gesinnung des Widerrufenden abstellen, müsse auch jeder Widerruf, der innerhalb der Widerrufsfrist nach ordnungsgemäßer Belehrung erfolgt, entsprechend hinterfragt werden. Eine solche Ausuferung sei vom Gesetzgeber nicht gewollt und würde das Institut des Widerrufsrechts insgesamt in Frage stellen. Eine Anhörung des Klägers wegen der Motive des Widerrufs sei daher nicht durchzuführen. Der Widerruf sei auch nicht verwirkt. Da das Darlehen zum Zeitpunkt des Widerrufs noch bestand, habe die Bank nicht damit rechnen dürfen, dass der Darlehensnehmer sein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben werde. Hieran ändere auch der Umstand nichts, dass der Abschluss des Darlehens bereits fast 10 Jahre zurückliege. Es fehle an dem für die Verwirkung erforderlichen Umstandsmoment. „Das Landgericht Hamburg stellt richtigerweise darauf ab, dass es auf die Motivation des Anlegers zum Widerruf nur in Ausnahmefällen ankomme“, so Anwalt Faulmüller weiter. Nach seiner Auffassung eröffnet sich allen Anlegern, die ihre Beteiligung seinerzeit über das Bankhaus Wölbern abgeschlossen und ihr Darlehen noch nicht vollständig zurückgezahlt haben, die Chance, sich insgesamt von dem negativ verlaufenden Investment zu trennen.

Quelle: Fachanwalt Peter Hahn, Fachanwalt in Hamburg.

bonafide Immobilien GmbH – Crowdfunding für ein erfolgreiches Unternehmen?

$
0
0

Eine durchwachsene Bilanz, aber keine gute Bilanz, die das Unternehmen bonafide Immobilien GmbH als letzte Bilanz im Unternehmensregister hinterlegt hat. Mit solch einer Bilanz kann es dann auch einmal schwer sein, eine Bankfinanzierung zu bekommen. Da weicht man als Unternehmen dann auch einmal auf das „teure Crwodfunding“ aus. Neben den versprochenen Zinsen von 7% sind ja dann auch nochmal die Crowdfundingkosten der Plattform zu begleichen. Hier reden wir sicherlich auch über 6%. Das bedeutet, dass bei einem Investment von einem Jahr, dann die Gesamtbelastung bei 13%  liegen würde (Zinsen plus Kapitalbeschaffungskosten). Jeder Investor sollte also auch wissen, auch bei kleinen Beträgen die er investieren will, es gibt auch bei diesem Investment ein Totalverlustrisiko.

bonafide Immobilien GmbH

Monschau

Jahresabschluss mit Vorjahresvergleich zum 31. Dezember 2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Vergleichszeitraum: 2012

AKTIVA

EUR Vergleich
A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen
3. andere Anlagen. Betriebs- und Geschäftsausstattung 46.291,32 61.061,97
III. Finanzanlagen
3. Beteiligungen 7.250,00 1.250,00
B. Umlaufvermögen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 59.461,63 30.158,50
4. sonstige Vermögensgegenstände 41.336,50 37.500,00
IV. Kassenbestand. Guthaben b. Kreditinstituten, Postgiro 13.717,70 16.057,46
Summe Aktiva 168.057,15 146.027,93

PASSIVA

EUR Vergleich
A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
Variables Kapital 30.000,00 25.000,00
IV. Gewinn- und Verlustvortrag -119.462,74 -135.156,07
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 19.891,14 15.693,33
C. Rückstellungen 11.817,91 7.670,79
3. sonstige Rückstellungen 11.817,91 7.670,79
D. Verbindlichkeiten
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 79.367,65 104.957,87
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 46.443,19 24.906,84
8. sonstige Verbindlichkeiten 0,00 2.955,17
Summe Passiva 168.057,15 146.027,93

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2013

Vergleichszeitraum: 2012
EUR Vergleich
1. Umsatzerlöse 541.297,94 473.474,37
2. Sonstige betriebliche Erträge 13.468,63 12.420,01
3. Materialaufwand -30.239,35 -25.131,84
4. Personalaufwand -288.857,15 -222.858,93
5. Abschreibungen -22.339,82 -32.308,45
6. Andere betriebl. Aufwendungen
6.1. Raumkosten -19.490,71 -22.515,83
6.2. Versicherungen, Beiträge und Abgaben -12.888,85 -3.293,62
6.3. Fahrzeugkosten -38.644,50 -36.096,87
6.4. Werbe- und Reisekosten -63.891,96 -57.414,91
6.5. verschiedene betriebliche Kosten -52.268,79 -50.103,58
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.693,88 -4.654,90
8. Erträge aus anderen Wertpapieren u. Ausleihungen 0,00 561,54
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.804,72 -15.822,12
10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 18.646,84 16.254,87
11. Sonstige Steuern 1.244,30 0,00
Gewinn 19.891,14 16.254,87

Bestätigungsvermerk

Die Buchführung und der Jahresabschluss entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.

Datum, Ort

Unterschrift

Lagebericht und Anhang zur Bilanz und G+V 2013

bonafide Immobilien GmbH

Das Jahr 2013 war ein erfolgreiches Geschäftsjahr für die bonafide Immobilien GmbH und das umsatzstärkste in ihrer bisherigen Geschichte. Insgesamt konnten Umsatzerlöse von gut 541.000€ erwirtschaftet werden.

Der Bereich der Immobilienvermittlung profitierte mit einem Umsatzplus von 20% und 50.000€ im Vergleich zum Vorjahr dabei besonders von der Hausse auf dem Immobilienmarkt. Die sehr günstigen Baufinanzierungszinsen sowie eine steigende Nachfrage nach Wohneigentum und Immobilienanlagen begünstigten das gute Ergebnis. Bei den vermittelten Immobilien waren Häuser (ca. 55%), Wohnungen (ca. 40%) und Baugrundstücke (ca. 5%) vertreten.

Auch die Bereiche der Hausverwaltung (+21% Umsatz) und der Projektentwicklung (+8% Umsatz) entwickelten sich im vergangenen Geschäftsjahr positiv.

Die Bilanzsumme der bonafide stieg um ca. 15% ebenfalls leicht an. Wesentliche Investitionen wurden jedoch bereits im Jahr 2012 getätigt und sind im vergangenen Geschäftsjahr 2013 daher nicht erfolgt. Die höhere Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf einen höheren Forderungsbestand zum Bilanzstichtag zurückzuführen. Zudem wurde die bonafide um die in Aachen eingeführte Marke „LivingRoom Immobilien“ erweitert.

Das operative Ergebnis vor Steuern und Abschreibung betrug 42.230 €. Das im Vergleich zum Vorjahr [eicht niedrigere Ergebnis – trotz eines gestiegenen Umsatzes – ist durch höhere Kosten, hier insbesondere höhere Personalkosten (+30%) entstanden. Zum einen sind Mitarbeiter im Vertrieb und leitende Mitarbeiter aufgrund der abgeschlossenen Verträge durch den höheren Gesamtumsatz entsprechend höher vergütet worden. Mit den betroffenen Mitarbeitern wurde für das Jahr 2014 eine vom Umsatz unabhängige Vereinbarung zur Vergütung getroffen, die beiden Seiten mehr Planungssicherheit gibt und die Personalkosten trotz steigender Umsatzerwartungen für 2014 deckelt.

Darüber hinaus sind 2 weitere Mitarbeiter für die Bereiche der Vermietung und der Projektentwicklung eingestellt worden um bestehende Mitarbeiter zu entlasten und die Servicequalität weiter zu verbessern.

Ein weiterer Kostenfaktor sind im Verhältnis zu 2012 höhere Weiterbildungsausgaben (+680%) durch Qualifizierungsmaßnahmen.

Für das Jahr 2014 wird grundsätzlich eine weitere positive Entwicklung erwartet. Durch die Investitionen in Sachanlagen (2012) und in Personal und Know-How (2013) sind die Vorbereitungen für ein weiteres erfolgreiches Geschäftsjahr getroffen.

Die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen hinsichtlich des sogenannten „Besteller-Prinzips“ bei Maklergebühren werden keine Auswirkungen auf das operative Vermittlungsgeschäft haben, da im Anwendungsbereich des Gesetzes bei der bonafide auch jetzt schon regelmäßig der Auftraggeber zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet wird. Eine Umstellung der Akquise-Prozesse ist hier nicht erforderlich. Betreffend die sogenannte „Mietpreisbremse“ sind ebenfalls keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Zum einen ist das Neubaugeschäft per Gesetz hiervon ausgeschlossen, zum anderen ist der Anwendungsbereich auf „angespannte Wohnmärkte“ beschränkt, in denen die bonafide durch ihre lokale Spezialisierung nicht tätig ist.

Die Bilanz wurde nach den Bestimmungen des HGB gegliedert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Dabei wurde das gesetzlich vorgeschriebene Gliederungsschema den besonderen Gegebenheiten der Firma gemäß § 265 Abs. 6 HGB angepasst.

Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nennwert.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach dem voraussichtlichen Aufwand. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Außer den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestanden zum Jahresende keine Haftungsverhältnisse oder finanziellen Verpflichtungen.

Geschäftsführer sind Oliver Domes und Stefan Schepers, Monschau, Deutschland.

Monschau den 29.01.2013

Gez. Domes

Haftungsurteil

$
0
0

Das dürfte ein interessantes Urteil für Kunden von Versicherungsmaklern sein. Es ist zwar schon aus dem Jahre 2011, dürfte aber an Aktualität kaum etwas verloren haben. Es geht um das Thema Haftung des Versicherungsmaklers gegnüber seinen Mandanten. Das Urteil wurde dazu vom OLG Stuttgart im Jahre 2012 gefällt.

Wer einen Versicherungsmakler hat, der sich ständig darum kümmert, dass man richtig und vollständig wunschgemäß versichert ist, der hat es gut. Er hat einen guten Dienstleister an der Hand. Zu solchen Dienstleistungen kann auch die Empfehlung gehören, den Versicherer zu wechseln. Und an dieser Stelle wird es für den Makler und auch für den Versicherungsnehmer gefährlich. Der Makler hat gesteigerte Prüf-, Beratungs- und Aufklärungspflichten. Der Versicherungsnehmer riskiert, einen bisher guten Versicherungsschutz zu verlieren. Ein daraus resultierender Rechtsstreit endete 2011 vor dem OLG Stuttgart mit folgendem Ergebnis:

Bei Anbahnung eines neuen Versicherungsvertrages ist der Versicherungsmakler im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zur Erreichung eines auf die konkreten Bedürfnisse des Versicherungsnehmers maßgeschneiderten Deckungskonzepts verpflichtet, ein Risiko gegebenenfalls von sich aus zu untersuchen.

Auch nach Abschluss eines Versicherungsvertrages schuldet der Makler noch eine ständige aktive, unaufgeforderte Betreuung. Dazu gehört u. a. die Verpflichtung, die vereinbarte Versicherungssumme auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen und ggf. auf eine Anpassung hinzuwirken.

Will der Versicherungsmakler die Risiken des Versicherungsnehmers zu einem anderen Versicherer umdecken, so muss er insbesondere die Angemessenheit der Versicherungssummen prüfen. Dies gilt umso mehr, wenn diese sich aus unerklärlichen Gründen im Laufe der Jahre verändert haben.

Gibt der Versicherungsnehmer dem Versicherungsmakler eine interessen- oder sachwidrige Weisung, die nach Einschätzung des Maklers für den Versicherungsnehmer nachteilig ist, so muss er den Versicherungsnehmer im Rahmen seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht darauf hinweisen und darf der Weisung erst nachkommen, wenn der Versicherungsnehmer trotz begründeten Abratens darauf besteht.

Hat der Versicherungsmakler bei Umdeckung eines Risikos die Versicherungssummen schuldhaft nicht überprüft und ist deshalb dieses Risiko wegen der zu geringen Versicherungssummen aufgrund Unterversicherung nur unvollständig versichert, so hat er den dadurch entstandenen Schaden wegen der Verletzung seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht zu ersetzen.

Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH – nicht gedeckten Fehlbetrag von über 18 Millionen Euro in der Bilanz

$
0
0

Auch ein Unternehmen welches wir dem unternehmerischen Umfeld von Christoph Gröner aus Leipzig zuordnen.

Plagwitzer Immobiliengesellschaft mbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/StandEuro Euro VorjahrEuro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 59.395.369,15 53.856.463,40
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.579.806,85 281.653,36
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.906.834,53 2.735.228,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.401,89 12.965,57
C. Rechnungsabgrenzungsposten 213.617,32 349.193,74
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.974.989,47 17.918.908,90
Summe Aktiva 82.076.019,21 75.154.413,89

Passiva

Euro Gesamtjahr/StandEuro Euro VorjahrEuro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 12.651,42 12.651,42
III. Verlustvortrag -17.981.560,32 -16.581.298,16
IV. Jahresfehlbetrag -1.056.080,57 -1.400.262,16
nicht gedeckter Fehlbetrag 18.974.989,47 17.918.908,90
B. Rückstellungen 14.000,00 10.000,00
C. Verbindlichkeiten 81.977.033,50 75.144.413,89
D. Rechnungsabgrenzungsposten 84.985,71 0,00
Summe Passiva 82.076.019,21 75.154.413,89

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Plagwitzer Immobilien GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vollständig übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben u nd Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Angabe zu Forderungen

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Angabe zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 22.128.166,67 (Vorjahr: Euro 19.942.689,09).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 48.978.175,66 (Vorjahr: Euro 48.766.994,88).

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Jürgen Kutz
Geschäftsführer: Ulf Graichen

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Gesellschafter / Sachverhalte BetragEuro
Floreijn Germany Fund III B.V.
Verbindlichkeiten 16.835.124,62
CG Unternehmensbeteiligungen GmbH
Verbindlichkeiten 1.235.049,76

Es liegen zum Bilanzstichtag Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafterin Floreijn Germany Fund III B.V. und der Gesellschafterin CG Unternehmensbeteiligungen in Höhe des negativen Eigenkapitals vor.

Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge, die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.

Unterschrift der Geschäftsleitung

Leipzig, den 20. Oktober 2015

gez. Jürgen Kutz

Ulf Graichen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.10.2015

CG Deutsche Wohnen GmbH – nicht gedeckten Fehlbetrages in der Bilanz

$
0
0

Auch dieses Unternehmen darf man sicherlich Christoph Gröner zuordnen, die CG Deutsche Wohnen GmbH Berlin.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand

Euro

Euro

Vorjahr

Euro

A. Umlaufvermögen

I. Vorräte

62.466.216,84

18.590.495,14

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

7.364.389,30

3.852.139,32

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

712.754,21

0,00

B. Rechnungsabgrenzungsposten

194.960,49

244.505,20

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

1.054.174,79

13.428,04

Summe Aktiva

71.792.495,63

22.700.567,70

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand

Euro

Euro

Vorjahr

Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Verlustvortrag

-38.428,04

-109.346,09

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-1.040.746,75

70.918,05

IV. Nicht gedeckter Fehlbetrag

1.054.174,79

13.428,04

B. Rückstellungen

201.505,53

76.045,85

C. Verbindlichkeiten

71.527.669,92

22.624.521,85

D. Rechnungsabgrenzungsposten

63.320,18

0,00

Summe Passiva

71.792.495,63

22.700.567,70

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapital‑gesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die ergänzenden Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 266 HGB und § 276 Satz 1 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn‑ und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen.

Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a und 288 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. Auf die Erleichterungen gemäß § 276 Satz 2 HGB wurde verzichtet.

Die Gewinn‑ und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung des Unternehmens gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen, da aus stillen Reserven aus zukünftigen Projektgewinnen ausreichend Finanzkraft für die Bedienung der kurz‑ und mittelfristigen Verbindlichkeiten zur Verfügung steht. Darüber hinaus liegt keine bilanzielle Überschuldung aufgrund der erklärten Rangrücktritte von verschiedenen Gläubigern vor.

Zum 1. Oktober 2014 ist die Sama‑Riga GmbH & Co. KG auf die CG Deutsche Wohnen GmbH, Berlin, angewachsen. Die CG Deutsche Wohnen GmbH hat alle Vermögens‑ und Schuldposten der Sama‑Riga GmbH & Co. KG ab diesem Zeitpunkt übernommen, so dass eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen eingeschränkt ist.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres.

II. Bilanzierungs‑ und Bewertungsgrundsätze

Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs‑ und Herstellungskosten bewertet. Zinsen für das zur Finanzierung der Herstellung der aktivierten Vermögensgegenstände verwendete Fremdkapital wurden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, anteilig bei den Herstellungskosten der einzelnen Vermögensgegenstände angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftigen kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn‑ und Verlustrechnung

Sämtliche Forderungen sind kurzfristig.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2014 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn

Christoph Gröner, Berlin.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Berlin, den 28. August 2015

gez. Christoph Gröner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.08.2015

DGI Deutsche Grundstücks- und Immobiliengesellschaft mbH – mit hohem nicht gedeckten Fehlbetrag

$
0
0

Ein Unternehmen das wir der Christoph Gröner Gruppe zuordnen, einem Unternehmen dem wir seit Jahren sehr kritisch gegenüberstehen. Hier eine Bilanz die man sicherlich nicht als GUT bezeichnen kann.

DGI Deutsche Grundstücks- und Immobiliengesellschaft mbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand

Euro

Euro

Vorjahr

Euro

A. Umlaufvermögen

I. Vorräte

13.867.261,64

2.852.535,17

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

269.412,24

244.417,64

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

0,00

450,44

B. Rechnungsabgrenzungsposten

8.710,56

0,00

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

514.638,25

155.525,38

Summe Aktiva

14.660.022,69

3.252.928,63

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand

Euro

Euro

Vorjahr

Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

II. Kapitalrücklage

9.520,00

9.520,00

III. Gewinnvortrag / Verlustvortrag

-215.045,38

-137.429,49

IV. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-359.112,87

-77.615,89

nicht gedeckter Fehlbetrag

514.638,25

155.525,38

B. Rückstellungen

17.070,00

0,00

C. Verbindlichkeiten

14.642.952,69

3.252.928,63

Summe Passiva

14.660.022,69

3.252.928,63

Berlin, den 21. Juli 2014

gez. Jürgen Kutz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.07.2014


Canada Gold Trust

$
0
0

Hohe Renditen waren den Anlegern der Canada Gold Trust Fonds in Aussicht gestellt worden. Doch von den Verlockungen in den Emissionsprospekten ist nichts übriggeblieben. Die Anleger stehen inzwischen vor einem finanziellen Scherbenhaufen. Die Ausschüttungen sind längst nicht so wie prospektiert geflossen – und werden auch noch, zumindest teilweise, von der Treuhandgesellschaft Xolaris wieder zurückgefordert.

„Fast noch trauriger ist, dass die Fondsgesellschaften ohne diese Rückzahlungen wohl schon pleite wären“, befürchtet der Münchner Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zumindest lässt sich eine Aussage des Treuhänders Rudolf Döring gegenüber dem Handelsblatt Ende vergangenen Jahres so verstehen. Der Geschäftsführer der Xolaris Verwaltungs GmbH erklärte, dass das noch vorhandene Geld nur noch aus Rückzahlungen der Gesellschafter stamme. Daher wurden die Anleger wiederholt von der Treuhandhandgesellschaft zur Rückzahlung der Ausschüttungen aufgefordert. „Ein Überlebenskonzept für die Fonds kann das nicht sein. Auch eine Informationsveranstaltung Ende Januar brachte kaum Licht ins Dunkel. Der Treuhandgesellschaft ist es aus meiner Sicht nach wie vor nicht gelungen, den Verbleib der Anleger-Gelder aufzuklären und für die notwendige Transparenz zu sorgen“, so Rechtsanwalt Dr. Klass.

Immerhin geht es um rund 47 Millionen Euro, die die Anleger in die CGT-Fonds investiert haben. Bisher ist nur klar, dass nur ein Bruchteil davon in die Henning Gold Mines geflossen ist und dementsprechend deutlich weniger Gold abgebaut wurde als vorgesehen. Der Verbleib von rund 40 Millionen Euro der Anlegergelder, die als Darlehen an die Henning Gold Mines Gruppe gegeben wurden, ist nach wie vor ungeklärt. Seit vergangenem Sommer ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug.

Ein nachhaltiges Sanierungskonzept für die Fondsgesellschaften konnte die Xolaris Treuhandgesellschaft nach wie vor nicht präsentieren. Ob ein Insolvenzverfahren nach kanadischem Recht über die Henning Gold Mines oder die Suche nach Investoren daran etwas ändern würde, ist zweifelhaft. „Der Insolvenzantrag würde noch einmal Geld kosten und ob ein kanadischer Insolvenzverwalter noch verwertbare Spuren finden könnte, die Licht ins Dunkel bringen, ist fraglich“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass.

Das Vertrauen in die Treuhandgesellschaft schwindet jedenfalls. „Viel mehr als Ausschüttungen zurückzufordern, ist nicht passiert. Und die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen darf durchaus angezweifelt werden. Ebenso fraglich ist, ob dadurch eine Insolvenz der Fondsgesellschaften nachhaltig vermieden werden kann“, sagt Rechtsanwalt Dr. Klass. Sollten die Gesellschaften in die Insolvenz fallen, kann es auch dazu kommen, dass der Insolvenzverwalter die Ausschüttungen zurückfordert.

MS „VEGA AURIGA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – Insolvent

$
0
0

Am 05.04.2016 um 13:05 Uhr ist über das Vermögen der MS „VEGA AURIGA“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, weitere Geschäftsanschrift: Große Elbstr. 145 c, 22767 Hamburg (AG Hamburg, HRA 112444), vertr. d.: 1. MS ‚VEGA AURIGA‘ Verwaltungsgesellschaft mbH, Große Elbstr. 145, 22767 Hamburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel Koch, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer, Domshof 18-20, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3686-0, Fax: 0421/3686-100, E-Mail: InsOBremen@schubra.de, Internet: http://www.schubra.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 24.05.2016 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.07.2016. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten

–       die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

–       die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

–       Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

–       eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

–       den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

–       die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

–       besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Ver­äußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

–       eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

–       eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

–       die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

–       eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins

sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Bremen

Intertrader Maritime Investments GmbH & Co. KG – Insolvent

$
0
0

Am 05.04.2016 um 12:20 Uhr ist über das Vermögen der Intertrader Maritime Investments GmbH & Co. KG, Weedendamm 26/28, 49733 Haren (AG Osnabrück, HRA 120708), vertr. d.: 1. Intertrader Maritime Investments Verwaltung GmbH, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Josef Schöning, Boschstraße 15, 49733 Haren, (Geschäftsführer), 1.2. Traude Schöning, Boschstraße 15, 49733 Haren, (Geschäftsführerin), 1.3. Maik Schöning, Hünteler Straße 16, 49733 Haren, (Geschäftsführer), 1.4. Mark Schöning, Weedendamm 26/28, 49733 Haren, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 22, E-Mail: info@willmer-inso.de, Internet: http://www.willmer-inso.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 24.05.2016 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 07.07.2016. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende Angelegenheiten

–       die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

–       die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

–       Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

–       eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

–       den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

–       die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

–       besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Ver­äußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

–       eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

–       eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

–       die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

–       eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines besonderen schriftlichen Termins

sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Bremen

Klaus Steilmann GmbH & Co. KG – Insolvent

$
0
0

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 3569 eingetragenen Klaus Steilmann GmbH & Co. KG, Industriestr. 42, 59192 Bergkamen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 7057 eingetragene Klaus Steilmann Verwaltungs GmbH, Industriestr. 42, 59192 Bergkamen ist am 06.04.2016, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Frank Kebekus, Ruhrallee 9, 44139 Dortmund bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

255 IN 42/16
Amtsgericht Dortmund, 06.04.2016

CG Denkmalimmobilien GmbH (vormals: AID Denkmalimmobilien GmbH) – die Bilanz mit nicht gedecktem Fehlbetrag

$
0
0

Auch bei dieser Gesellschaft stellt sich das gleiche Problem, ein nicht gedeckter Fehlbetrag in der Bilanz des Unternehmens.

CG Denkmalimmobilien GmbH (vormals: AID Denkmalimmobilien GmbH)

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand

Euro

Euro

Vorjahr

Euro

A. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1.469.364,09

1.400.051,03

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

4.364.933,67

285.825,32

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

122.984,62

193,24

B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

59.795,03

228.650,75

Summe Aktiva

6.017.077,41

1.914.720,34

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand

Euro

Euro

Vorjahr

Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-253.650,75

-409,293,14

III. Jahresüberschuss

168.855,72

155.642,39

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

59.795,03

228.650,75

B. Rückstellungen

1.756.050,00

12.500,00

C. Verbindlichkeiten

4.261.027,41

1.902.320,34

Summe Passiva

6.017.077,41

1.914.720,34

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Sie erfüllt zudem die Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a Abs. 1 HGB. Die Aufstellung des Anhangs erfolgte freiwillig.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die ergänzenden Bestimmungen des GmbHG wurden beachtet.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach den handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB. Die für kleine Kapitalgesellschaften und Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 266 HGB, § 275 Abs. 5 und § 276 Satz 1 HGB eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und der Gewinn‑ und Verlustrechnung wurden nicht in Anspruch genommen.

Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 274a und 288 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen. Auf die Erleichterungen gemäß § 276 Satz 2 HGB wurde verzichtet.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der Fortführung des Unternehmens gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen, da aus stillen Reserven aus zukünftigen Projektgewinnen ausreichend Finanzkraft für die Bedienung der kurz‑ und mittelfristigen Verbindlichkeiten zur Verfügung steht. Darüber hinaus liegt keine bilanzielle Überschuldung aufgrund der erklärten Rangrücktritte von verschiedenen Gläubigern vor.

Zum 14. April 2014 ist die William‑Zipperer GmbH & Co. KG auf die CG Denkmalimmobilien GmbH angewachsen. Die CG Denkmalimmobilien GmbH hat alle Vermögens‑ und Schuldposten der William‑Zipperer GmbH & Co.KG ab diesem Zeitpunkt übernommen, so dass die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen eingeschränkt ist.

Die Gewinn‑ und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres.

II. Bilanzierungs‑ und Bewertungsgrundsätze

Vorräte wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungs‑ und Herstellungskosten bewertet. Zinsen für das zur Finanzierung der Herstellung der aktivierten Vermögensgegenstände verwendete Fremdkapital wurden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen, anteilig bei den Herstellungskosten der einzelnen Vermögensgegenstände angesetzt. Da abweichend zum Vorjahr die Finanzierung der Herstellung der Vermögensgegenstände ausschließlich über die erhaltenen Anzahlungen erfolgte, wurden im Geschäftsjahr keine Zinsen angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn‑ und Verlustrechnung

Sämtliche Forderungen sind kurzfristig.

IV. Sonstige Angaben

Im Jahr 2014 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt.

Im Geschäftsjahr 2014 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn

Christoph Gröner. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Zum Abschlussstichtag war die CG Dienstleistungen GmbH (vormals DUB Deutsche Unternehmens‑Besitzgesellschaft mbH) als alleinige Gesellschafterin mit einer Stammeinlage in Höhe von EUR 25.000,00 an der CG Denkmalimmobilien GmbH beteiligt.

Leipzig, den 28. August 2015

gez. Christoph Gröner

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.08.2015

Viewing all 4247 articles
Browse latest View live