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Madsack Verlag unter Druck der Konsolidierung?

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Das kann man aus der hinterlegten Konzernbilanz herauslesen:

Ertragslage

Der Konzernumsatz 2014 beläuft sich auf insgesamt 669,4 Mio. Euro und liegt damit auf dem Vorjahresniveau. Die Entwicklung in den Konzernbereichen ergab sich wie folgt:

Der Konzernbereich Mitte (Region Hannover und angrenzende Verlagsgebiete) erzielte in 2014 konsolidierte Umsätze von 220,7 Mio. Euro (Vorjahr: 224,5 Mio. Euro).

Der konsolidierte Umsatz im Konzernbereich Ost (Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) mit der Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG und der Märkische Verlags- und Druck-Gesellschaft mbH Potsdam als Hauptgesellschaften betrug in 2014 200,0 Mio. Euro. (Vorjahr: 199,4 Mio. Euro).

Der Konzernbereich Nord (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern) erwirtschaftete in 2014 einen konsolidierten Umsatz in Höhe von 125,1 Mio. Euro (Vorjahr: 123,1 Mio. Euro).

Der Konzernbereich Süd (südliches Niedersachsen und Hessen) erzielte in 2014 konsolidierte Umsätze von 91,1 Mio. Euro (Vorjahr: 88,3 Mio. Euro).

Der Konzernbereich Elektronische Medien mit dem Schwerpunkt TV-Dienstleistungen und Zentrale Dienstleistungen (verschiedene Shared-Service-Center der Gruppe, auch für externe Kunden) abzüglich Konsolidierung der Umsätze zwischen Konzernbereichen beliefen sich auf 32,5 Mio. EUR (Vorjahr: 34,3 Mio. Euro).

Das mit Abstand stärkste Umsatzsegment, das Vertriebsgeschäft der Tageszeitungen, stieg preisbedingt leicht um +2,5 Mio. Euro auf nunmehr 258,8 Mio. Euro. Die durchschnittlich täglich verkaufte Auflage der gruppeneigenen Tageszeitungen sank um -2,8 % auf 894.592 Exemplare. Der Umsatz im Anzeigengeschäft sank – bei leichtem Wachstum der Erlöse aus digitalen Produkten – um -3,3 Mio. Euro (-1,9 %). Das Geschäft mit Beilagen und Prospektverteilungen konnte aufgrund einer guten Geschäftsentwicklung im Segment Anzeigenblätter um +0,9 Mio. Euro (+1,4 %) gesteigert werden. Das Fremddruckgeschäft war in erster Linie bedingt durch reduzierte Auflagen und Umfänge von wesentlichen Fremddruckkunden mit -6,1 Mio. Euro (-12,7 %) rückläufig. Das Postgeschäft der Gruppe war trotz des Verlustes eines Großkunden im Berichtsjahr mit einem Umsatzrückgang von -0,8 Mio. EUR (-1,4%) nahezu konstant und belief sich auf 56,8 Mio. Euro. Die Umsätze aus an andere Verlage vermittelten Anzeigen- und Beilagenaufträgen mit dem Schwerpunkt nationale Großkunden lag mit -0,2 Mio. EUR (-1,1%) auf Vorjahresniveau. Die Umsätze aus sonstigen Aktivitäten, darunter TV-Dienstleistungen, stiegen erneut um +2,1 Mio. Euro (+8,2 %).

Bei gestiegenen sonstigen betrieblichen Erträgen lag die Gesamtleistung mit 709,6 Mio. Euro um +17,1 Mio. Euro über dem Vorjahr. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die sonstigen betrieblichen Erträge durch die beschriebenen Einmaleffekte mit +15,0 Mio. EUR positiv beeinflusst wurden.

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 150,0 Mio. Euro ergab sich ein Anstieg von +7,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Im Geschäftsjahr wurden für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die mit einem Mietvertrag und zwei derivativen Finanzinstrumenten im Zusammenhang stehen, Rückstellungen in Höhe von insgesamt 3,7 Mio. EUR gebildet, die das Ergebnis belastet haben. Dabei wurden Aufwandsreduzierungen im Kerngeschäft mit regionalen Tageszeitungen und Anzeigenblättern durch zusätzliche Aufwendungen anderer Geschäftsaktivitäten kompensiert.

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren sanken wesentlich begründet durch geringere Druckvolumina und niedrigeren Papierbeschaffungspreisen um -3,2 Mio. Euro (-5,3 %). Gleichzeitig war bei den bezogenen Leistungen ein Anstieg um +9,2 Mio. Euro (+6,1 %) zu verzeichnen, der u. a. durch steigende Zustellkosten im Postgeschäft verursacht wurde. Hier schlug sich zudem nieder, dass Druckleistungen in ein konzernfremdes Unternehmen ausgegliedert wurden, was die Aufwendungen für bezogene Leistungen – bei gleichzeitigem Rückgang anderer Aufwandspositionen – erhöhte.

Beim Personalaufwand wird mit einem Rückgang um -6,9 Mio. Euro (-2,7 %) auf nunmehr 247,2 Mio. Euro insbesondere der Personalabbau im Konzernbereich Ost (u. a. Restrukturierung MVD-Gruppe Potsdam) sichtbar. Im Jahresdurchschnitt 2014 hat die Madsack Mediengruppe 4.156 Mitarbeiter beschäftigt (mit Zustellpersonal: 5.420). Dies sind -271 Mitarbeiter weniger als im Vorjahr (mit Zustellpersonal: -262 Mitarbeiter). Im Personalaufwand enthalten sind Aufwendungen für Abfindungen und Altersteilzeitmaßnahmen in Höhe von 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 7,9 Mio. Euro). Die Abschreibungen lagen im Berichtsjahr um -7,6 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert, der durch eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 3,9 Mio. EUR beeinflusst wurde.

Das Beteiligungsergebnis aus den nicht konsolidierten Beteiligungen beträgt 5,5 Mio. Euro (Vorjahr: 4,9 Mio. Euro) und beinhaltet überwiegend Erträge aus Verlagsbeteiligungen. Abschreibungen auf Finanzanlagen waren im Geschäftsjahr 2014 im Umfang von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,6 Mio. Euro) zu berücksichtigen.

Trotz der plangemäßen Tilgung bestehender Finanzverbindlichkeiten hat sich das Zinsergebnis in 2014 um -0,8 Mio. Euro auf -20,9 Mio. Euro verschlechtert. Gegenläufig zu reduzierten Zinsaufwendungen auf Finanzschulden haben sich hier erhöhte Aufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen (9,6 Mio. Euro nach 7,4 Mio. Euro im Vorjahr) sowie Zinsen im Zusammenhang mit einer im Geschäftsjahr abgeschlossenen Betriebsprüfung in Höhe von -0,5 Mio. EUR bemerkbar gemacht.

Positiv beeinflusst wurde das Ergebnis durch Erträge aus der Verlustübernahme in Höhe von 1,4 Mio. Euro aufgrund der Übernahme von Anteilen am Jahresfehlbetrag der Muttergesellschaft durch atypische stille Gesellschafter.

Im außerordentlichen Ergebnis waren in 2014 neben Zuführungen zur Pensionsrückstellung nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB (1,4 Mio. Euro) Aufwendungen aus der Bildung von Restrukturierungsrückstellungen für das Projekt „Madsack 2018“ in Höhe von 26,4 Mio. Euro zu berücksichtigen. In der Folge ergab sich ein Konzern-Jahresfehlbetrag von -1,1 Mio. Euro nach einem Fehlbetrag von -28,5 Mio. Euro im Vorjahr.

Finanzlage

In 2014 hat die Muttergesellschaft die Finanzierung der Gruppe grundlegend neu strukturiert. Grundlage bildet eine bis Ende 2018 geschlossene Konsortialkreditvereinbarung mit einer Gruppe von Kreditinstituten.

Der Konsortialkredit wurde unter anderem auch zur Ablösung von Sonstigen Finanzverbindlichkeiten aufgenommen, die in Vorjahren im Rahmen von Unternehmensakquisitionen aufgenommen wurden. Im Rahmen des Restrukturierungsprogrammes „MADSACK 2018“ wird in den Folgejahren ein erhöhter Liquiditätsbedarf entstehen, der durch den Verfügungsrahmen des Konsortialkredits gedeckt werden kann.

Die Vermögens- und Finanzlage der Madsack Mediengruppe ist unverändert geordnet und stabil. Die Bilanzsumme ist mit 563,5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (574,9 Mio. Euro) um -2,0 % gesunken. Das Kommandit- und Komplementärkapital der Muttergesellschaft in Höhe von 50,4 Mio. Euro macht einen Anteil von 9,0 % (Vorjahr: 8,9 %) an der Bilanzsumme aus. Unter Berücksichtigung der Kapitalrücklage und des in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Eigenmittel anzusehenden weiteren Kapitals und von Gesellschafterdarlehen wird eine Eigenkapitalquote von 20,1 % (Vorjahr: 21,2 %) und ein Deckungsgrad für das Anlagevermögen (463,1 Mio. Euro) von 24,3 % (Vorjahr: 24,8 %) erreicht. Das Anlagevermögen ist unverändert weitgehend über Eigenkapital und mittel- bis langfristige Fremdmittel gedeckt und macht einen Anteil von 82,5 % (Vorjahr: 85,2 %) der Bilanzsumme aus. Die sich wie in Vorjahren ergebende Unterdeckung kurzfristiger Passiva durch kurzfristige Aktiva ist aufgrund der gegebenen Kreditwürdigkeit, insbesondere auch bestehender, aber nicht in Anspruch genommener Kreditzusagen, unverändert als unproblematisch anzusehen.

Die Investitionen in das Anlagevermögen belaufen sich ohne Zugänge aus der bilanztechnischen Erstkonsolidierung von Beteiligungen auf insgesamt 33,1 Mio. Euro. Davon entfallen 12,1 Mio. Euro auf Sachanlagen, 5,1 Mio. Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände und 16,0 Mio. Euro auf Finanzanlagen. Für Instandhaltungsmaßnahmen wurden gruppenweit in 2014 insgesamt 9,1 Mio. Euro (Vorjahr: 9,2 Mio. Euro) aufgewendet.

Die Sachinvestitionen 2014 in Höhe von 13,1 Mio. Euro (inklusive Zugänge aus der Nachaktivierung einer im Berichtsjahr abgeschlossen Betriebsprüfung) entfallen mit 3,1 Mio. Euro auf Grundstücke und Bauten, mit 4,4 Mio. Euro auf technische Anlagen und Maschinen sowie mit 4,7 Mio. Euro auf andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Für geleistete Anzahlungen wird zudem ein Zugang von 0,9 Mio. Euro ausgewiesen. Bei Abschreibungen von 24,7 Mio. Euro und Abgängen (ohne Abgänge im Rahmen von Endkonsolidierungen) mit einem Restbuchwert von 2,9 Mio. Euro hat sich das Sachanlagevermögen auf 143,8 Mio. Euro (Vorjahr: 160,1 Mio. Euro) verringert.

Der Bestand an Finanzanlagen hat sich im Geschäftsjahr 2014 um +14,2 Mio. Euro auf 132,1 Mio. Euro erhöht. Hierbei waren Zugänge für den Neuerwerb von Unternehmensbeteiligungen in Höhe von 14,2 Mio. Euro zu verzeichnen. Gleichzeitig sank der Bestand an Anteilen an assoziierten Unternehmen wesentlich bedingt durch planmäßige Abschreibungen von Unterschiedsbeträgen um -2,2 Mio. Euro. Es erfolgten Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe 0,9 Mio. Euro. Bestandserhöhend wirkte sich insbesondere der Erwerb einer Minderheitenbeteiligung im Wachstumsmarkt „Digital Signage“ aus.

Der Cashflow des Konzerns definiert als Veränderung der liquiden Mittel belief sich in 2014 auf +23,7 Mio. Euro. Die aus laufender Geschäftstätigkeit generierten Finanzmittel (58,1 Mio. Euro) reichten vollständig aus, um den Mittelabfluss für Investitionstätigkeit (-13,3 Mio. Euro) und aus Finanzierungstätigkeit (-22,7 Mio. Euro), insbesondere in Form plan- und außerplanmäßigen Tilgungen von Finanzschulden, zu decken. Zum Jahresende 2014 beliefen sich die liquiden Mittel auf 33,8 Mio. Euro (Vorjahr: 10,1 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 171,7 Mio. Euro (Vorjahr: 86,1 Mio. Euro) und entfallen neben Investitionskrediten im Wesentlichen auf einem im Geschäftsjahr abgeschlossenen Konsortialkredit, durch den bilaterale Finanzverbindlichkeiten abgelöst und andere unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Finanzschulden im Umfang von 104 Mio. Euro zum Teil vorzeitig zurückgeführt wurden. Zugesagte Kreditverfügungsrahmen wurden zum Bilanzstichtag zu Teilen nicht in Anspruch genommen. Das ordentliche EBITDA (inkl. Beteiligungserträge) stieg gegenüber dem Vorjahr um 12,3 Mio. Euro auf nunmehr 105,7 Mio. Euro. Bereinigt um Einmaleffekte sank es leicht um -2,5 Mio. EUR und dokumentiert die gute Innenfinanzierungsfähigkeit der Unternehmensgruppe.

Nachtragsbericht

Anfang 2005 wurden die Beteiligung an der Wilhelm Bing Druckerei und Verlag GmbH in Nord-Hessen sowie deren Betriebsgrundstück veräußert. Bereits im Vorjahr hat sich die Geschäftsführung dazu entschieden sich aus dem heterogenen Zeitungsmarkt in Hessen zurückzuziehen.

Darüber hinaus wurde die Minderheitsbeteiligung an der Immonet GmbH veräußert.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Nach aktuellem Stand sind für die Madsack Mediengruppe für das Geschäftsjahr 2015 Umsätze auf dem Niveau des Jahres 2014 oder leicht darüber zu erwarten. Bei weiterem Rückgang im Werbe- und Druckbereich wird mit einem preisbedingten Anstieg bei den Vertriebserlösen sowie weiterem Wachstum im Postgeschäft und bei anderen Aktivtäten gerechnet. Bei den Anzeigenerlösen wird erneut ein leichter Rückgang erwartet. Gegenläufig wird mit einem deutlichen Anstieg im Postgeschäft gerechnet. Aufgrund der stufenweisen Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab 2015 wird es zu einem Anstieg der Logistikkosten kommen. Ebenso werden die Druckkosten infolge der Vergabe von Druckaufträgen steigen. Gegenläufig werden die Personalkosten infolge der eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen sinken. Das betriebliche Ergebnis wird leicht über 2014 liegen.

Ab 2015 werden sich die Restrukturierungsmaßnahmen aus dem Projekt „Madsack 2018“ kosten- und erlösseitig positiv auswirken und keine weiteren Restrukturierungsaufwendungen anfallen, sodass mit deutlich verbesserten, positiven Ergebnissen und in der Folge auch deutlich erhöhten EBITDA zu rechnen ist. Dies gilt trotz zu erwartender deutlicher Ergebnisbelastungen durch den gesetzlichen Mindestlohn.

Vor diesem Hintergrund ist mit einer deutlichen Verbesserung des Konzern-Jahresergebnisses und damit mit einem Konzern-Jahresüberschuss in 2015 zu rechnen. Das ordentliche EBITDA (inkl. Beteiligungserträge) wird leicht über 2014 erwartet. Die Finanzlage wird durch Auszahlungen von Rückstellungen belastet sein.

Risiken und Chancen

Bestandsgefährdende Risiken für die zukünftige Entwicklung der Madsack Mediengruppe sind nicht zu erkennen. Der Konzern unterliegt neben üblichen konjunkturellen, kaufkraftabhängigen und sonstigen allgemeinen wirtschaftlichen Risiken auch branchenspezifischen Risiken, die in dem seit Jahren anhaltenden, tiefgreifenden Wandel der Mediennutzung begründet sind und das Kerngeschäft der Unternehmensgruppe im Bereich regionaler Tageszeitungen und Anzeigenblätter stark beeinflussen.

Ausgelöst durch die dynamische Fortentwicklung digitaler Medientechnologie sind in den vergangenen Jahren Zutrittsbarrieren zu den klassischen Verlagsmärkten gesunken bzw. gefallen, mit der Folge, eines zunehmend differenzierten Medienangebotes und intensivierten Wettbewerbs. Diese Entwicklung hält absehbar weiter an und wird flankiert von demographischen Wandlungsbewegungen und Konzentrationsprozessen im Segment des werbungtreibenden Einzelhandels. In Folge dieses Wettbewerbs verlieren klassische Printprodukte wie Tageszeitungen und auch Anzeigenblätter weiter Anteile am Leser- und Werbemarkt. Die Transformation der bestehenden Produkte in digitale Angebotsformen, die seit einigen Jahren forciert wird, führt zu starkem Wachstum bei den digitalen Erlösen, jedoch auf geringem absoluten Niveau und absehbar nicht ausreichend, um die Verluste im Printgeschäft ausgleichen zu können.

Chancen der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung liegen vor allem in der mittlerweile erreichten Größe der Unternehmensgruppe und damit nutzbaren Skaleneffekten, den starken Marken und langjährigen Kundenbeziehungen der Gruppenunternehmen in ihren regionalen Märkten sowie dem in den vergangenen Jahren bereits eingeleiteten Aufbau neuer Geschäftsfelder rund um die regionalen Verlagsaktivitäten. Zudem bietet die weiter voranschreitende Konsolidierung des Marktes für Regionalzeitungen in Deutschland nicht nur bessere Möglichkeiten für strategische Kooperationen der verbleibenden Anbieter, sondern auch Gelegenheiten zu akquisitorischem Wachstum.

Geringe Risiken können sich aus Steigerungen von Rohstoff- (insb. Papier) und Energiepreisen ergeben.

Zur Reduzierung der dargestellten Risiken und konsequenten Nutzung der sich ergebenden Chancen hat die Geschäftsführung der Muttergesellschaft in 2013 das konzernweite Wachstums- und Restrukturierungsprojekt „MADACK 2018“ aufgesetzt, das in 2014 weitergeführt wurde. Kernelemente des Projektes sind strukturelle Kostensenkungen, Qualitätssteigerungen im Kerngeschäft und ein deutlich forcierter Auf- und Ausbau neuer Geschäftsaktivitäten rund um die regionalen Verlagsaktivitäten. Zur Erreichung dieser Zielsetzungen die Fokussierung der zur Unternehmensgruppe gehörenden Verlagsunternehmen auf ihre lokalen und regionalen Verkaufs- und Redaktionsaktivitäten nötig, während alle anderen Funktionen – zur Nutzung von Skaleneffekten im Kosten- wie im Erlösbereich – zentralisiert erbracht werden. Aufgrund der in diesem Zusammenhang deutlich stärker standardisierten Angebote, Strukturen und Prozesse ergibt sich in der Folge eine deutlich intensivere Marktbearbeitung und eine vereinfachte Steuerung des Unternehmensverbundes. Die angestrebte neue Struktur bietet auch die Chance, neue Geschäftsaktivitäten unter Nutzung von Skaleneffekten effizienter auf- und auszubauen. Hierbei kann auf den bereits vorhandenen Aktivitäten aufgebaut werden, etwa im wachsenden Geschäft mit Briefdienstleistungen oder dem Veranstaltungs- und Ticketing-Geschäft. Im Bereich der Werbedienstleistungen stehen neue Produkte und Dienstleistungen für die veränderten Bedürfnisse insbesondere kleiner und mittlerer Werbungtreibender in den regionalen Märkten der gruppeneigenen Verlage im Fokus.

Die im Zusammenhang mit dem in 2013 initiierten und in 2014 weiter fortgeführten konzernweiten Programm entstehenden Ausgaben erzeugen für die kommenden drei Geschäftsjahre einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf, der durch die absehbar weiter hohe Innenfinanzierungskraft und den freien Verfügungsrahmen des Konsortialkredites gedeckt werden kann.

Risikomanagementsystem

Die Madsack Mediengruppe betreibt ein aktives Risikomanagement. Hierzu sind sichere und bewährte Systeme der Planung, Steuerung und Kontrolle im Einsatz, die der Konzern-Geschäftsführung wie den Geschäftsführungen der Tochterunternehmen die notwendigen Informationen für eine aktive Steuerung und Überwachung möglicher Risiko-potentiale rechtzeitig zur Verfügung stellen und ein vorausschauendes Risikomanagement gewährleisten.

Über ein Konzern-Controlling mit Berichterstattung an die Geschäftsführung sowie die Abteilungen Konzern-Revision und Beteiligungsmanagement ist das Risikomanagement als integraler Bestandteil aller Geschäftsprozesse sowie insbesondere der Planungs- und Kontrollprozesse verankert. Das Rechnungswesen der Tochterunternehmen ist zentralisiert, Bilanzierung und unterjährige Berichterstattung erfolgen konzernweit nach einheitlichen Grundsätzen und Verfahren. Grundlegende Standards für ausgewählte Bereiche wie Zeichnungsberechtigungen, Controlling-Aktivitäten und Beschaffungen sind in einem Konzern-Handbuch dokumentiert.

Ausfallrisiken im Bereich der Forderungen werden unverändert durch ein aktives Debitorenmanagement und Mahnwesen sowie durch entsprechende systemseitige Vorkehrungen begegnet. Liquiditätsüberschüsse und -bedarfe einzelner Gesellschaften des Unternehmensverbundes werden mit Hilfe eines Cash-Pooling-Systems ausgeglichen. Wesentliche Fremdkapitalpositionen sind zur Minimierung eines Zinsänderungsrisikos mit Festzinsvereinbarungen versehen. Kontroll- und Steuerungsinstrumente im Bereich der Liquidität und Finanzierung sind der tägliche Liquiditätsstatus und die unterjährige, die jährliche und die langfristige Finanzplanung. Nur leichte saisonale Umsatzschwankungen haben auf die unterjährige Entwicklung des Geldmittelbestandes keine nennenswerten Auswirkungen und sind über die bestehenden Liquiditäts- und Finanzreserven einschließlich der bestehenden Kreditlinien gedeckt.

Hannover, 4. Mai 2015

Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG
Dr. Erich Madsack GmbH

gez. Thomas Düffert

gez. Christoph Rüth

gez. Marc Zeimetz


Rigel Reederei GmbH & Co KG MT „Orinoco Star“ – Die Gesellschaft ist mit EUR 2.648.054,42 bilanziell überschuldet.

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Auch hier waren die Anleger einstmals mit großen Hoffnungen eingestiegen mit ihrem Kapital. Übriggeblieben ist nur eine überschuldete Gesellschaft.

Rigel Reederei GmbH & Co KG MT „Orinoco Star“

Leer

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2014

AKTIVA

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 24.100.136,18 26.048.168,18
I. Sachanlagen 24.100.134,00 26.048.166,00
II. Finanzanlagen 2,18 2,18
B. UMLAUFVERMÖGEN 1.630.736,20 1.014.701,62
I. Vorräte 74.881,06 79.611,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.452.713,79 925.261,21
III. Guthaben bei Kreditinstituten 103.141,35 9.828,59
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 153.327,93 85.917,11
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTE VERLUSTANTEILE DER KOMMANDITISTEN 2.648.054,42 159.849,09
28.532.254,73 27.308.636,00

PASSIVA

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. EIGENKAPITAL 0,00 0,00
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 17.000,00 24.470,72
C. VERBINDLICHKEITEN 28.515.254,73 27.284.165,28
28.532.254,73 27.308.636,00

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Von den Erleichterungen für kleine Personengesellschaften gemäß §§ 274a, 288 i. V. m. § 267 Abs. 1 und § 264a HGB wurde Gebrauch gemacht.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. Bilanzierungsmethoden

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB gewählt.

2. Angewandte Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip).

Die Gesellschaft ist mit EUR 2.648.054,42 bilanziell überschuldet. Nach Auffassung der Geschäftsführung besteht eine positive Fortführungsprognose, so dass aufgrund der Neufassung des § 19 InsO ohne Beurteilung des Reinvermögens kein Insolvenzantragsgrund gegeben ist.

Die Gesellschaft ist aufgrund der aktuellen Ertragssituation nicht in der Lage, die bestehenden Verbindlichkeiten aus der Finanzierung des Schiffskaufs fristgerecht zu bezahlen. Die ausstehenden Zahlungen werden gestundet. Sollten weitere Tilgungsaussetzungen nicht gewährt oder die Verbindlichkeiten insbesondere durch die finanzierende Bank fällig gestellt werden, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass es zu einer Einforderung kommt.

Der Vermögensgegenstand des Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Abschreibung des Schiffes erfolgte linear unter Berücksichtigung eines Schrottwertes in Höhe von EUR 2.347.110,00 (8.693 t zu EUR 270,00 pro t) entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 17 Jahren.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten sowie unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nominalwerten angesetzt. Fremdwährungsforderungen und -guthaben wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Die Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungs-verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Kurs im Zeitpunkt der Entstehung bzw. unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich, wie zum 31. Dezember 2013, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind, wie zum 31. Dezember 2013, in voller Höhe den Forderungen gegen Gesellschafter mitzugehörig.

Die Forderungen gegen Gesellschafter bestehen, wie zum 31. Dezember 2013, in Höhe von EUR 1,00 aus ausstehenden eingeforderten Einlagen.

2. Eigenkapital

Von den im Handelsregister eingetragenen Hafteinlagen in Höhe von EUR 7.312.500,00 sind EUR 500.000,00 noch nicht geleistet.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2014/2013 wie folgt zusammen:

Höhe der Davon mit einer Restlaufzeit von
Verbindlichkeit
EUR
bis zu 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahren
EUR
über 5 Jahren
EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26.892.005,94 9.640.380,83 7.460.873,86 9.790.751,25
(31. Dezember 2013: 25.594.996,70 7.181.189,83 7.186.494,41 11.227.312,46
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 253.115,67 253.115,67 0,00 0,00
(31. Dezember 2013: 393.866,77 393.866,77 0,00 0,00
3. Verbindlichkeiten gegnüber Gesellschaftern 0,00 0,00 0,00 0,00
(31. Dezember 2013: 44.266,92 44.266,92 0,00 0,00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.370.133,12 1.370.133,12 0,00 0,00
(31. Dezember 2013: 1.251.034,89 1.251.034,89 0,00 0,00
28.515.254,73 11.263.629,62 7.460.873,86 9.790.751,25
(31. Dezember 2013: 27.284.165,28 8.870.358,41 7.186.494,41 11.227.312,46

Zur Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hat die Gesellschaft folgende Sicherheiten gestellt:

– Eintragung erstrangige Schiffshypothek,

– Abtretung der Zahlungsansprüche aus der aktuellen und zukünftigen Beschäftigung des Schiffes,

– Abtretung sämtlicher Versicherungsansprüche.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

In den Besatzungskosten sind Aufwendungen enthalten, die sich analog § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB wie folgt aufgliedern:

2014
EUR
2013
EUR
Löhne/Gehälter 745.708,97 730.426,98
Sozialabgaben 38.832,35 29.652,79

V. SONSTIGE ANGABEN

Persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin ist die Rigel Bereederungs GmbH, Leer, die keine Kapitaleinlage zu erbringen hatte.

Das Stammkapital dieser Gesellschaft beträgt EUR 25.200,00.

Geschäftsführer ist:

Herr Dr. Holger Poets, Rechtsanwalt und Geschäftsführer einer Reederei.

Leer, den 30. November 2015

Rigel Bereederungs GmbH

gez. Dr. Holger Poets, Geschäftsführer

Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt.

MS „EAGLE STRAIT“ GmbH & Co. KG – auch hier haben Anleger viel Geld verloren

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MS „EAGLE STRAIT“ GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

2013
T€
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 10.119.292,48 25.291
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 82.936,70 65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 511.386,07 698
III. Guthaben bei Kreditinstituten 5.463,12 2
C. Rechnungsabgrenzungsposten 29.575,83 19
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten 10.540.082,25 2.347
(vgl. PASSIVA, Position A.III.)
21.288.736,45 28.422

PASSIVA

2013
T€
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0
II. Kapitalanteile der Kommanditisten abzüglich nicht eingeforderter bedungener Einlagen
1. Eingefordertes Kapital
1.1. Kommanditkapital 1.450.479,24 1.451
1.2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlage -705,82 -1
1.449.773,42 1.450
2. Entnahmen -2.592,66 -3
3. Verlustsonderkonten -11.987.263,01 -3.794
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten 10.540.082,25 0,00 2.347
(vgl. AKTIVA, Position D.)
B. Rückstellungen 41.229,75 23
C. Verbindlichkeiten 21.247.506,70 28.399
21.288.736,45 28.422

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Die MS „EAGLE STRAIT“ GmbH & Co. KG (im Folgenden auch “Gesellschaft” genannt) ist eine Kommanditgesellschaft im Sinne der §§ 161 ff. HGB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft hat von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a Nr. 1 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB).

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung erfolgte unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse). Zurzeit werden intensive Verkaufsverhandlungen für das Schiff sowie den Erlass der nach dem Verkauf verbleibenden Verbindlichkeiten aus dem Schiffshypothekendarlehen geführt. Es wird von einem positiven Ausgang der Verhandlungen ausgegangen und einer Liquidation der Gesellschaft nach Verkauf des Schiffs.

Sachanlagen (Seeschiff) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige/außerplanmäßige Abschreibungen (€ 14.146.959,11), bilanziert. Die außerplanmäßige Abschreibung resultiert aus der Abkehr von der Going-Concern-Prämisse. Die Abschreibung wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauer linear vorgenommen. In den Anschaffungskosten sind aktivierte Bauzeitzinsen in Höhe von € 2.557.046,35 sowie Bauaufsichtskosten in Höhe von € 472.450,18 enthalten.

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäße Abschreibungen in Höhe von T€ 14.147 gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bilanziert; soweit sie auf Fremdwährung lauten, wurden sie mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag der UniCredit AG, München, bewertet. Notwendige Wertminderungen wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden, soweit sie auf Fremdwährung lauten, zum Devisenkassamittelkurs der Unicredit AG, München, des Bilanzstichtages bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs lt. Kurstabelle der UniCredit AG, München, am Bilanzstichtag bewertet.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage beträgt € 194.100,00. Sie ist in Höhe entnommener Steuern (€ 5,08) sowie ausstehender Einlagen (€ 100,00) nicht geleistet.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für P & I-Versicherung sowie für Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

(Vorjahresbeträge in Klammern) Davon- Vermerke
Restlaufzeit < 1 Jahr
Restlaufzeit 1 – 5 Jahre
Restlaufzeit> 5 Jahre
Gesamt
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 21.000.890,91 0,00 0,00 21.000.890,91
(13.402.085,90 ) (4.963.235,28 ) (9.926.470,61 ) (28.291.791,79 )
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74.628,26 0,00 0,00 74.628,26
(94.096,69 ) (0,00 ) (0,00 ) (94.096,69 )
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00 0,00 0,00
(13.750,34) (0,00 ) (0,00 ) (13.750,34)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 171.987,53 0,00 0,00 171.987,53
– davon aus Steuern 0,00 (0,00 ) (0,00 ) (0,00 ) (0,00 )
(0,00 )
21.247.506,70 0,00 0,00 21.247.506,70
(13.509.932,93 ) (4.963.235,28 ) (9.926.470,61 ) (28.399.638,82 )

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine erstrangige Schiffshypothek in Höhe von USD 33.300.000,00 und eine zweitrangige Schiffshypothek in Höhe von USD 14.375.000,00 besichert.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Im Berichtsjahr wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 107.892,54 (i.V.: T€ 82) unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 2.255.809,55 (i.V.: T€ 65) unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

V. SONSTIGE ANGABEN

Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen unter der Nummer 106152.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der MS „EAGLE STRAIT“ Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, deren gezeichnetes Kapital € 25.000,00 beträgt. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 136123 im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind die Herren:

Thomas Rehder, Hamburg,

Max E. Warnecke, Jesteburg,

Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim a.T. (bis 22. Januar 2014),

Andreas Ahlmann, München (bis 18. Mai 2015),

Marcus Menne, Dachau (ab 18. Mai 2015).

Die Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind gemäß Gesellschaftsvertrag von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hamburg, den 29. Oktober 2015

MS „EAGLE STRAIT“ Verwaltungsgesellschaft mbH

Thomas Rehder

Max E. Warnecke

Marcus Menne

Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Orkan“

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Nachfolgend finden Sie die Bilanz der Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Orkan“. Wieder einmal eine Bilanz aus dem Hause Briese die wir nicht gut finden im Sinne der Anleger.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 20.019.773,00 20.863.638,00
I. Sachanlagen 20.019.773,00 20.863.638,00
B. Umlaufvermögen 1.357.303,56 1.572.509,36
I. Vorräte 94.116,10 82.920,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 419.440,78 652.409,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 843.746,68 837.179,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.141,88 5.722,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 21.390.218,44 22.441.870,35

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 8.538.028,29 9.555.575,25
B. Rückstellungen 27.150,00 23.392,37
C. Verbindlichkeiten 12.825.040,15 12.862.902,73
Bilanzsumme, Summe Passiva 21.390.218,44 22.441.870,35

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Orkan“ für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die vorliegende Bilanz wurde gemäß §§ 242ff., 264ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Grundlagen der Währungsumrechnung

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach Verwendung des Jahresergebnisses.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Bewertungen erfolgten unter dem Aspekt der Fortführung des Betriebes (going-concern- concept).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage betriebswirtschaftlich anerkannter Sätze vermindert. Das Seeschiff wurde im Jahr 2011 als Neubau angeschafft. Als Nutzungsdauer wurden branchenüblich 25 Jahre für die Abschreibung zugrunde gelegt.

Der Vorratsbestand wurde anhand von Inventuren ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, der auf Euro-Währung valutierende Kassenbestand sowie das auf Euro-Währung valutierende Guthaben bei Kreditinstituten sind grundsätzlich zum Nominal- bzw. Nennwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Erträge und Aufwendungen für den Zeitraum nach dem 1. Januar 2015, die bereits in 2014 zahlungswirksam geworden sind.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken gebildet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Ungesicherte Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Kassenbestände und Bankguthaben in Fremdwährung werden zu dem jeweils niedrigeren bzw. höheren Stichtags- oder Anschaffungskurs (Devisenkassamittelkurs) umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

III. Erläuterungen der Bilanz

Entwicklung des Anlagevermögens

Die folgende Tabelle stellt die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2014 dar:

Bilanzposten Entwicklung der Stand zum 01.01.2014 Zugang -Abgang Umbuchung Abschreibung Zuschreibung Stand zum 31.12.2014
Seeschiff AHK-Kosten 22.621.517,53 22.621.517,53
Abschreibung 1.757.879,53 843.865,00 2.601.744,53
Buchwerte 20.863.638,00 843.865,00 20.019.773,00
Summe Anlagevermögen AHK-Kosten 22.621.517,53 22.621.517,53
Abschreibung 1.757.879,53 843.865,00 2.601.744,53
Buchwerte 20.863.638,00 843.865,00 20.019.773,00

Angaben zu Verbindlichkeiten

Die Fristigkeit der passivierten Verbindlichkeiten beträgt zum Bilanzstichtag:

Verbindlichkeiten 31.12.2014
[TEUR]
bis zu 1 Jahr
[TEUR]
1 bis 5 Jahre
[TEUR]
über 5 Jahre
[TEUR]
Summe: 12.825,0 1.312,2 4.605,2 6.907,7

Als Sicherheit für die Schiffshypothek (Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten) ist eine erststellige Schiffshypothek aus abstraktem Schuldversprechen von USD 23.640.000 in das Seeschiffsregister eingetragen worden. Daneben sind sämtliche Fracht- und Charteransprüche sowie Ansprüche aus Versicherungsverhältnissen an den Darlehensgeber abgetreten.

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt TEUR 12.727,60.

IV. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die nachfolgend aufgeführten Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin (Fa. Briese Consulting Beteiligungs GmbH mit Sitz in Leer, Amtsgericht Aurich, HRB 111217, Stammkapital: EUR 25.000,00) geführt:

Roelf Briese, Reeder

Frank Dreyer, Leiter des Bereichs Finanzen

Dirk Schmidt, Leiter des Bereichs Technik

Leer, den 13. April 2015

gez. Roelf Briese, Geschäftsführer

gez. Frank Dreyer, Geschäftsführer

gez. Dirk Schmidt, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.1.2016.

Hausdurchsuchungen durchgeführt bei Shedlin

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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg 501 Js 1453/13 gestattete das Amtsgericht Nürnberg Hausdurchsuchungen bei 11 Beschuldigten wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetruges u.a.. Die Hausdurchsuchungsbefehle wurde heute morgen – also am 29.02.2016 – in Nürnberg und Fürth sowie Frankfurt/ Main vollstreckt.

Es geht offenbar um die Shedlin Gruppe.

Geständnis in Würzburg – Frankonia Manager sagt aus

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Michael Gerull – Angeklagter im Prozess rund um die Frankonia, Deltoton und CSA hat sich zu den Vorwürfen des Missmanagements der Anlegergelder erklärt. Im dem Wirtschaftsstrafverfahren vor dem Landgericht Würzburg geht um die Einwerbung und Verwaltung von über 50 Mio Euro Anlegergelder. Die früher erfolgreichen Fechtsportler Gebrüder Thomas und Micheal Gerull machten lange von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch. Langsam bröckelt hier die Front. Nicht zur Sache hat sich auch Slobodan Cvetkovic geäußert. Am Nachmittag soll der führere Mitstreiter Elmar Bormann aussagen, dieser ehemalige Weltmeister im Fechten hatte mit den Gebrüdern Gerull zusammengearbeitet und dann 2009 seine Anteile an den Slobodan Cvetkovic verkauft. Bormann ist nur Zeuge. Pikant: der ehemalige Generalbundesanwalt Alexander von Stahl saß früher im Aufsichtsrats des Unternehmens. Heute besetzt dieser einen Aufsichtsratsposten bei der FG Finance-Service Aktiengesellschaft in Heilbronn. Seit Jahren war der aggressive Vertrieb der Geldanlagen der Frankonia immer wieder beklagt worden.

Cashcloud AG Aktie nur noch bei 1,20 Euro – was ist da los?

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Erstaunlich, aber die Cashcloud Aktie erholt sich einfach nicht, denn der momentane Kurs liegt nur noch bei 1,20 Euro. Der Aktienkurs, den wir als niedrigsten kennen vom Unternehmen Cashcloud AG. Moritz Hunzinger scheint es noch nicht so richtig zu gelingen die Gesellschaft „auf Kurs zu bringen“, auch wenn er im Verwaltungsrat nun Personen seines Vertrauens platziert hat. Insider stellen hier schon die Frage, ob das eine „klate Übernahme“ der Cashcloud AG gegeben haben könnte. Nun, wie dem auch sei, wir hatten ja von Beginn an große Bedenken bei dem Geschäftsmodel des Unternehmens Cashcloud AG. Auch 2 Börsensuspendierungen im vorigen Jahr hatten sich sicherlich nicht positiv auf den Kurs der Aktie ausgewirkt. Man muss hier dann irgendwann auch einmal die Frage auf Seiten von Moritz Hunzinger stellen „lohnt es sich überhaupt seine ganze Schaffenskraft in das Unternehmen Cashcloud AG zu stecken, oder ob das vergebliche Unternehmermüh sein kann.

http_www.finanzen.net_aktien_Cashcloud-Aktienkursaktuell

PEACHES AG – Insolvenzeröffnung

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Über das Vermögen der PEACHES AG, Taunusstraße 7 a, 65183 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 26493), vertr. d.: Reinhold Sigler, Frankfurt am Main, (Vorstand), ist am 01.03.2016 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jürgen Blersch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89 -189, E-Mail: mail@bgp-insol.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

  1. a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.2016anzumelden;
  1. b)dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 25.05.2016, 09:00 Uhr, Saal 1.018, Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
  • die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

  • die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
    Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
    (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
  • eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
  • Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.


Landgericht Dortmund: Strafverfahren gegen Karl-Heinz Gustav Hambach

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Mitteilung in dem Strafverfahren des Landgerichts Dortmund (Az.: 43 KLs – 35 Js 227/07 – 4/14 Staatsanwaltschaft Bochum) gegen Karl-Heinz Gustav Hambach, geboren am 10.02.1967 in Unna, wohnhaft Julius-Leber-Str. 19 in 59192 Bergkamen, wegen Betrugs, über die Sicherstellung von Vermögenswerten zu Gunsten der Geschädigten nach § 111 i Abs. 4 StPO.

Mit Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 22.02.2013 – Az.: 33 KLs 9/10 – wurde der mit Beschluss des Amtsgerichts Bochum vom 23.10.2007 – Az.: 64 Gs 4392/07 – angeordnete dingliche Arrest in das Vermögen des Karl-Heinz Gustav Hambach in einer Höhe von 20.000 € für die Dauer von drei Jahren (ab Rechtskraft des Urteils) aufrechterhalten.

Darüber hinaus wurden die auf Grundlage dieses Arrestbeschlusses vorgenommenen Beschlagnahmungen der Forderungen des Karl-Heinz Gustav Hambach aus

Lebensversicherungen bei der Debeka Versicherung, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 18, 56054 Koblenz am Main

mit der Nr. 72913004 und

mit der Nr. 72912988

sowie folgender beweglicher Gegenstände des Karl-Heinz Gustav Hambach

Herrenarmbanduhr mit Lederarmband, Marke Glashütte Nr. 149/200

Herrenarmbanduhr mit Lederarmband, Marke Breitling Navitimer, Nr. D 13322 254655

Herrenarmbanduhr mit Metallarmband, Marke Breitling Chronograph, Nr. B 13055

ebenfalls für die Dauer von drei Jahren aufrechterhalten.

Durch Urteil des Landgerichts Dortmund ist der Verurteilte wegen Betruges in 30 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Das Urteil des Landgerichts Dortmund ist seit dem 16.07.2015 rechtskräftig. Mit der Urteilsverkündung stellte das Landgericht Dortmund fest, dass gegen Karl-Heinz Gustav Hambach wegen eines Geldbetrages in Höhe von 20.000,00 EUR lediglich deshalb nicht auf Verfall erkannt wird, weil Ansprüche Verletzter entgegenstehen.

Etwaige Verletzte der zugrunde liegenden Taten werden auf Folgendes hingewiesen:

Mit Ablauf der oben genannten Dreijahresfrist erwirbt der Staat gemäß § 111 i Abs. 5 StPO einen Zahlungsanspruch und die gesicherten Vermögenswerte (bzw. deren Surrogate) entsprechend § 73e Abs. 1 StGB, soweit nicht

1.

der Verletzte zwischenzeitlich wegen seiner Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung verfügt hat,

2.

der Verletzte nachweislich aus Vermögen befriedigt worden ist, das nicht beschlagnahmt oder im Wege der Arrestvollziehung gepfändet worden war,

3.

zwischenzeitlich Sachen nach § 111 k StPO an den Verletzten herausgegeben oder hinterlegt worden sind oder

4.

Sachen nach § 111 k StPO an den Verletzten herauszugeben gewesen wären und dieser die Herausgabe vor Ablauf der in § 111 i Absatz 3 StPO genannten dreijährigen Frist beantragt hat.

Zugleich kann der Staat das durch die Vollziehung des dinglichen Arrestes begründete Pfandrecht nach den Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozessordnung verwerten (§ 111 i Abs. 5 Satz 2 StPO). Der Erlös sowie hinterlegtes Geld fallen dem Staat zu (§ 111 i Abs. 5 Satz 3 StPO). Mit der Verwertung erlischt der nach § 111 i Abs. 5 Satz 1 StPO entstandene Zahlungsanspruch auch insoweit, als der Verwertungserlös hinter der Höhe des Anspruchs zurückbleibt (§ 111 i Abs. 5 Satz 4 StPO).

Die Aufrechterhaltung der Sicherungsmaßnahmen nach § 111 i Abs. 3 StPO und ihre Bekanntmachung nach § 111 i Abs. 4 Satz 1 StPO sollen den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen in das für sie vorläufig gesicherte Vermögen durchsetzen zu können. Der vom Gesetz vorgesehene Ablauf sieht dabei vor, dass jeder Geschädigte selbst aktiv wird und seine eventuellen Ersatzansprüche selbst (zivil-)gerichtlich geltend macht, anschließend mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf die von der Staatsanwaltschaft gesicherten Vermögenswerte Zugriff nimmt und daneben einen Zulassungsbeschluss durch das Strafgericht gemäß § 111 g StPO bzw. § 111 h StPO erwirkt. Nur dort, wo dem Geschädigten unmittelbar durch die Straftat ein beweglicher Gegenstand entzogen wurde und genau dieser Gegenstand von der Staatsanwaltschaft in amtlichen Gewahrsam genommen wurde (und dieser amtliche Gewahrsam noch besteht), reicht ein einfacher Herausgabeantrag nach § 111 k StPO aus.

Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Aufrechterhaltung der Sicherungsmaßnahmen für drei Jahre wird allen Verletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Zivil- und Zwangsvollstreckungsverfahrens werden durch diese Nachricht nicht berührt, das heißt jeder Geschädigte muss sich selbst vorab überlegen, ob sich die Beschreitung des Rechtswegs, gegebenenfalls unter Einschaltung eines Rechtsanwaltes/einer Rechtsanwältin, mit dem/der die notwendigen Details besprochen werden können, auch unter Berücksichtigung der dabei anfallenden Kosten, lohnt.

43 KLs-35 Js 227/07–4/14

Inhaber eines Göttinger Unternehmens ist ein Domainnapper? Unfassbar…

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Irgendwann habe ich aufgehört zu sagen „das gibt es nicht!“, denn man erlebt immer wieder Überraschungen, die man schier als unglaublich bezeichnen muss. Gestern Abend bekamen wir eine einstweilige Verfügung in unsere Redaktion zugespielt, eine einstweilige Verfügung, die es  in sich hat, denn wird diese Verfügung namentlich bekannt, dann zerstört diese Verfügung ein Unternehmen und eine ganze Familie. Genau deshalb wollen wir den Namen hier nicht benennen, denn theoretisch wäre es möglich, daß sich der Vorgang auch anders abgespielt haben könnte. Der Erlass der einstweiligen Verfügung, mit vollem Kostenbschluss zu Lasten des Beklagten, scheint aber hier sehr eindeutig zu sein.

Nun worum geht es? Seit fast 3 Wochen diskreditiert der Inhaber des Göttinger Unternehmens einen Bielefelder Unternehmerkollegen in einer Art und Weise, die man nur noch als hochkriminell bezeichnen kann. Dazu gehört der Versand von 1000enden von gefaketen E-Mails an Dritte und der Diebstahl (um es einmal mit dem Volksmund auszudrücken) von einigen hundert Domains. Genau mit einer dieser „geklauten Domains hat er dann die E-Mails im angeblichen Namen des Bielefelder Unternehmens versendet“. Das kann, so hört man eine Spezialstelle für Cyberkrminalität der Polizei, wohl nachweisen, wie uns der betroffene Unternehmer gegenüber in einem Telefonat mitgeteilt hat. Darauf könnte dann auch der Erlass der einstweiligen Verfügung letztlich beruhen.

Zusätzlich hatte der Inhaber des Glöttinger Unternehmens scheinbar Hilfe von einem Dritten, der in Deutschland mit insgesamt 14 Haftbefehlen gesucht wird von deutschen Staatsanwaltschaften. Das alles besagt die uns vorliegende einstweilige Verfügung. In dieser wird der Inhaber des Göttinger Unternehmens gerichtlich angewiesen den Versand solcher E-Mails zu unterlassen und die Domains wieder herauszugeben. Nun, kann man nur hoffen, daß es noch einen Rest von Verstand bei dem Inhaber des Göttinger Unternehmens gibt, und dieser den Voragng nun  schnellstmöglich vollumfänglich aufklärt. Der Schaden soll im 6-stelligen Bereich liegen, den der Bielefelder Unternehmer nachweisen kann, wie wir gehört haben.

Mit solchen kriminellen Aktionen kann man dann auch mal seine komplette Reputation und seine komplette Existenz auf’s Spiel setzen. Warum Jemand das so exzessiv tut, weiß wohl die betreffende Person nur selber.

DynaHeat-HPE Immobilien GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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In dem Verfahren über den Antrag d. DynaHeat-HPE Immobilien GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende
Gesellschafterin GMH-Umwelt Handel und Dienstleistung GmbH, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Göldner Volkmar, Eichenweg 1, 86573 Obergriesbach
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17651
– Schuldnerin –
Geschäftszweig: Halten , Verwalten und Verwerten von Immobilien und Patenten
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.02.2016 um 16.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christian Plail
Eserwallstraße 1-3, 86150 Augsburg
Telefon: +49(821)509330
Telefax: +49(821)5093333
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 29.04.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.06.2016 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in
den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis
29.06.2016, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen
die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 04.12.2015 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Zweite Beteiligung MS „Maria Schulte“ Shipping GmbH – Insolvent

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der  Zweite Beteiligung MS „Maria Schulte“ Shipping GmbH, AG Flensburg HRB 11422 FL, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Koch, Schmiedestr. 11, 25899 Niebüll,Schuldnerin -,

– Verfahrensbevollmächtigter: HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Haferweg 24, 22769 Hamburg –

wird heute am 25.02.2016 um 14.30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Schuldnerantrag das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Rechtsanwalt Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.04.2016 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) wird anberaumt auf

Mittwoch, den 27.04.2016, 14.40 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Niebüll, Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll, Saal 1.

Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über

– die Person des Insolvenzverwalters,

– die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

und ggf. über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

– die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

– die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

– die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

– Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:

die Veräußerung des Unternehmens oder Betriebs der Schuldnerin,

die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,

die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstands aus freier Hand,

die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,

die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde,

die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung und Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

– die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert
(§§ 162, 163 InsO),

– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

– und unter Umständen die Anhörung zu einer Verfahrenseinstellung mangels Masse
(§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses zu bewirken.

M & E Vermögens-Management GmbH – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. M & E Vermögens-Management GmbH, Droysenstraße 5, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Piper,  Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 123361
– Schuldnerin –

Geschäftszweig: Kauf und Verkauf von Immobilien sowie Verwaltung eigener
Vermögensgegenstände

1.    Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 26.02.2016 um 11.30 Uhr eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Holger Neumann
Pariser Straße 42, 10707 Berlin

3.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.05.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

4.    Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters anberaumt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 12.04.2016

10:20 Uhr

Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

5.    Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 12.07.2016

10:05 Uhr

Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.    Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7.    Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

8.    Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Auszug aus den Gründen:

Der Antrag ist am 06.08.2015 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 29.02.2016

Der graue Kapitalmarkt – mit Leistung aus Leidenschaft (… die Leiden schafft)

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Es gehört viel dazu im grauen Markt anerkannt zu werden!
Die Vergabe von Nachrangdarlehen wird vom Bankenvertrieb mit Armkettchen und blauen Sportwagen und diagonalem Streifen prämiert.

Die Deutsche Bank bestätigt durch Herrn Cryan, dass sie die Zinsen für diese Nachrangdarlehen (noch) zahlen kann. Muss sie das wirklich?

Nachrangdarlehen sind Darlehen, die sehr schnell zu Eigenkapital werden können
– ohne erstrangige Ansprüche, mehr bevorzugtes Eigenkapital. Und die Zinsen sind doch ohnehin auf 0,0% (oder darunter)! Nachrangdarlehen versprechen mehr.

Es ist ein Anerkenntnis für die Deutsche Bank AG ihre Kunden in einen Bereich einzuführen, den ihnen das Institut alter Prägung nie in Aussicht gestellt hat. Die Summe der Absicherungsgeschäfte beträgt Euro 47 Billionen – wie viel das ist?

Wenn Sie Tag und Nacht von 1 bis eine Milliarde zählen, brauchen Sie 285 Jahre
– bis zu einer Billion 285.000 Jahre, nein: die Zahlen sind am Ende länger… mehr Zeit!
– pro zusätzlicher Ziffer vor dem Komma ist additiv der Faktor um eins zu erhöhen, hier also ca.: x 3 = 855.000.

Nun müssen Sie diesen Betrag mit 47 und vereinfachend dem Faktor vier multiplizieren:
160.740.000 Jahre.

Das ist mit dem Lebensverlängerungsmodell von Calico aus dem Konzern Alphabet /Google sicher kein Problem.

Bedenken Sie vorher noch, dass das weltweit älteste (frühere) Lebewesen in dem
UNESCO Weltnaturerbe der Grube Messel, südlich Frankfurt, auf 45 Millionen Jahre geschätzt wird – mit weniger als dem Vierfachen davon sind Sie in der Zukunft dabei.

Bedenken Sie weiter, dass Sie im grauen Markt noch nie so viel Geld verlieren könnten
– die große Deutsche Bank AG schafft das mit Absicherungsgeschäften über € 47 Billionen
– und Sie das Zählen.

JPMüller

Quelle: vgl. Frühauf, Markus; Der Niedergang der Deutschen Bank – FAZ 2016-02-13

House of Silver GmbH & Co. KG – Insolvent

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In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der House of Silver GmbH & Co. KG, Großer Hasenpfad 71, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 29888), vertr. d.: 1. House of Silver Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Detlev Barthel, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist am 01.03.16 um 11.40  Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7561466-0, Fax: 069/7561466-160, E-Mail: sriedemann@drpannen.de bestellt worden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 01.03.2016


Folgeinsolvenzen

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So nennt man das wohl, was jetzt mit so mancher Gesellschaft aus dem Unternehmensgefelcht der German Pellets GmbH passiert. Diese Gesellschaften haben mittlerweile auch Insolvenz angemeldet, und haben vom Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter zugeordnet bekommen.

  • German Pellets Genussrechte GmbH
  • German Pellets Beteiligungs GmbH
  • German Pellets Supply GmbH & Co. KG
  • German Pellets Sachsen GmbH

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der German Pellets Supply GmbH & Co. KG und der German Pellets Sachsen GmbH wurde auch Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde bestellt,. Frau Schmudde ist bereits vorläufige Insolvenzverwalterin der German Pellets GmbH .

Anders liegt die Entscheidung des zuständigen Insolvenzgerichtes bei der German Pellets Genussrechte GmbH und der German Pellets Beteiligungs GmbH. Hier wurde Rechtsanwalt Dr. Sven Holger Undritz zum Insolvenzverwalter vom zuständigen Insolvenzgereicht bestellt . Anzumerken ist noch, bei den Gesellschaften handelt es sich mit einer Ausnahme um Tochtergesellschaften der German Pellets GmbH, an denen die Gesellschaft sämtliche Geschäftsanteile hält. Nur die German Pellets Supply GmbH & Co. KG ist keine Tochtergesellschaft. Bei dieser Gesellschaft ist die German Pellets GmbH Komplementärin, also persönlich haftende Gesellschafterin.

Von der Insolvenz der German Pellets Genussrechte GmbH sind die Anleger betroffen, die die im vergangenen Jahr herausgegebenen Genussrechte gezeichnet haben. Die German Pellets Genussrechte GmbH ist die Emittentin. Mit der Insolvenz der Gesellschaft werden die Anleger auf ihre Forderung voraussichtlich nur einen Bruchteil zurückerhalten, und sie werden jahre darauf warten müssen bis das Verfahren abgeschlossen wird, dann erst wissen welche Quote sie bekommen werden.

POC – Die Liquidationsbeschlussversammlungen stehen an – Hingehen oder vertreten lassen?

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So könnte man das auch nennen, das, was den Anlegern nun bevorstehen wird mit den Gesellschafterversammlungen zu den POC Fonds. Viele Anleger fragen sich nun: Muss ich da persönlich hin? Was passiert mit meinem Kapital, was ich dort angelegt habe, wenn die Fonds liquidiert werden? Anleger der Fonds können ihre Rechte natürlich in solchen Versammlungen selber vertreten, aber sich auch durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten lassen, was in der Regel viele Anleger mittlerweile tun. Nur durch eine eigene Teilnahme bzw. durch die Bevollmächtugung eines Rechtsanwaltes haben dann die Anleger aber letztlich Einfluss auf die Beschlusslage innerhalb der Gesellschafterversammlungen zu den einzelnen POC Fonds. Auch die 2.te Frage ist eine sehr wichtige Frage für die Anleger. Was passiert in der Liquidation mit meinem eingesetzten Kapital? Für die Anleger der POC stellt sich momentan gerade für den Fall der Liquidation der Fondsgesellschaften die Frage, was mit ihrem eingezahlten Kapital passiert? „Aufgrund des Insolvenzverfahrens über die kanadische Objektgesellschaft COGI laufen Anleger Gefahr, einen Totalverlust hinsichtlich des bereits angelegten Kapitals zu erleiden. Gerade deshalb ist es sicherlich auch wichtig sich hier anwaltschaftlichen Rat einzuholen bei einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

MS Veritas-H.Hinsch Schiffahrts GmbH & Co. KG“ – Insolvent

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der  „MS Veritas-H.Hinsch Schiffahrts GmbH & Co. KG“, AG Tostedt HRA 120625, Geschäftszweig: Erwerb und Betrieb des Containerschiffes MS „Veritas-H“, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Veritas – H Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Peter Hinsch, Terpstieg 5, 25980 Sylt / OT Morsum,
Schuldnerin,

wird heute am 02.03.2016 um 07.50 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Schuldnerantrag das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Rechtsanwalt Dr. Ralf Marten Pachmann, Hoheluftchaussee 52, 20253 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.03.2016 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) wird anberaumt auf

Mittwoch, den 20.04.2016, 14.30 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Niebüll, Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll, Saal 1.

Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über

– die Person des Insolvenzverwalters,

– die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

und ggf. über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

– die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

– die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

– die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

– Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:

die Veräußerung des Unternehmens oder Betriebs der Schuldnerin,

die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,

die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstands aus freier Hand,

die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,

die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde,

die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung und Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

– die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert
(§§ 162, 163 InsO),

– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

– und unter Umständen die Anhörung zu einer Verfahrenseinstellung mangels Masse
(§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses zu bewirken.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Eröffnungsbeschluss ist für die Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1 a, 25899 Niebüll einzulegen, wobei die Notfrist zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses im Internet beginnt. Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll eingelegt. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt werde.

Niebüll, den 02.03.2016

INTEC AG – Insolvent

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Am 01.03.2016 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der INTEC AG, Sollinger Oberhütte 12, 37170 Uslar (AG Göttingen, HRB 200983),

vertreten durch:

Markus Müller, (Vorstand),

Verfahrensbevollmächtigte:

Pink Wirtschaftsprüfung GmbH, Sachsenring 6, 50677 Köln,  Sachwalter ist: Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, Bunsenstraße 3, 32052 Herford.

Anmeldefrist:22.03.2016.

Gläubigerversammlungen:

Am Dienstag, 19.04.2016, 11:00 Uhr, Saal B 11, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11, 37073 Göttingen , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die evtl. Wahl eines  anderen Sachwalters (§ 57 InsO), die Beibehaltung des Gläubigerausschusses sowie die evtl. Abwahl und Wahl anderer oder zusätzlicher Mitglieder (§ 68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.

71 IN 123/15 NOM Amtsgericht Göttingen, 01.03.2016.

B.I.V. Mobilien Leasing Ltd. & Co KG – Insolvent

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. B.I.V. Mobilien Leasing Ltd. & Co KG, Lloyd-G.-Wells-Straße 39, 14163 Berlin, vertreten durch die AJAX FINANCE / LEASING UK Ltd., Mercator House, New Road EVX, BN27 1PX Herstmonceux, Vereinigtes Königreich, diese vertreten durch Johannes Jesser

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 44008
– Schuldnerin –

Geschäftszweig:

Suchen und vermitteln von Spezialmaschinen für Industriekunden sowie die Vermittlung der entsprechenden Finanzierung

1.    Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 26.02.2016 um 12.00 Uhr eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde
Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin

3.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.05.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

4.    Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters wird anberaumt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 12.04.2016

10:15 Uhr

Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

5.    Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum

Uhrzeit

Zimmer/Etage/Gebäude

Dienstag, 05.07.2016

10:00 Uhr

Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.    Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7.    Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

8.    Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Auszug aus den Gründen:

Der Antrag ist am 28.07.2015 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 29.02.2016

36b IN 4124/15 Amtsgericht Charlottenburg, 02.03.2016

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