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Aquila SolarINVEST IV GmbH & Co. KG – nicht durch Vermögensanlagen gedeckter Fehlbetrag!

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Aquila SolarINVEST IV GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.873.033,04 8.692.806,04
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. sonstige Vermögensgegenstände 22.139,38 21.213,79
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 165.045,48 250.050,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.642,59 2.461,32
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag
I. Kapitalanteile Kommanditisten
1. durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital 11.593,59 11.593,59
2. durch Verluste entstandenes negatives Kapital 2.693.530,00 2.693.530,00
2.705.123,59 2.705.123,59
10.767.984,08 11.671.654,95

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile Kommanditisten 11.711.000,00 11.711.000,00
II. Rücklagen 585.550,00 585.550,00
III. Entnahmen – 819.771,04 0,00
IV. Verlustvortrag – 748.376,11 – 709.606,76
Summe Kapitalanteile 10.728.402,85 11.586.943,24
B. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag 11.593,59 11.593,59
C. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 16.362,50 22.312,50
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 172,55
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (EUR 172,55)
2. andere Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 11.625,14 46.981,12
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.575,75 (EUR 29.150,25)
3. sonstige Verbindlichkeiten 0,00 11.625,14 3.651,95
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (EUR 3.651,95)
10.767.984,08 11.671.654,95

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
aa) Druck und Versandkosten 2.653,71 1.954,79
ab) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 3.754,43 3.529,49
ac) verschiedene betriebliche Kosten 54.504,55 60.912,69 54.118,93
2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3,96 0,00
3. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit – 60.908,73 59.603,21
4. außerordentliche Erträge 22.139,38 21.213,79
5. außerordentliches Ergebnis 22.139,38 21.213,79
6. Jahresfehlbetrag 38.769,35 38.389,42
7. Belastung auf Kapitalkonten 38.769,35 38.389,42
8. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang zum 31. Dezember 2014

ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Allgemeine Angaben zum Inhalt und zur Gliederung des Jahresabschlusses

Bei der Aquila SolarlNVEST IV GmbH & Co.KG handelt es sich um eine Kleinstpersonenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a HGB i.V.m. § 267a Abs.1 HGB, für die die Vorschriften der §§ 264 bis 329 HGB gelten.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2014 wurden die gesellschaftsvertraglich vereinbarten Pflichteinlagen der Kommanditisten im Eigenkapital als Kapitalanteile der Kommanditisten ausgewiesen (§ 264c Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Satz 2 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB Abs. 2 erstellt.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip).

Der Jahresabschluss enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert.

Die Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet. Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips, Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zu Nennbeträgen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Wagnisse, sie wurden entsprechend § 249 in Verbindung mit § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe der Erfüllungsbeträge passiviert.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Finanzanlagen

In den Finanzanlagen wurden die in der Aufstellung aufgeführten Beteiligungen an den Betreibergesellschaften als Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen:

Verbundene Unternehmen

Name der Betreibergesellschaft PLZ Ort Beteiligungsquote Eigenkapital zum 31.12.2014 Ergebnis zum 31.12.2014
BB Solar GmbH & Co. KG 97509 Kolitzheim 100 % 1.740.464,18 220.366,55
DZ Solar GmbH & Co. KG 97509 Kolitzheim 100 % 1.158.293,23 138.162,93
EMK Solar GmbH & Co. KG 97509 Kolitzheim 100 % 1.862.270,09 218.565,51
MZ Solar GmbH & Co. KG 97509 Kolitzheim 100 % 1.515.538,66 169.775,72
TN Solar GmbH & Co. KG 97509 Kolitzheim 100 % 798.900,52 86.625,63

Die im Anlagenspiegel ausgewiesenen Minderungen der Buchwerte resultieren aus Kapitalrückzahlungen der Betreibergesellschaften an die Aquila SolarlNVEST IV GmbH & Co. KG.

Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Forderung gegenüber der Aquila Capital Structured Assets GmbH aus der Kostenübernahmeverpflichtung ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten weisen Versicherungskosten aus, die bereits für das Kalenderjahr 2015 in Rechnung gestellt und bezahlt wurden.

Kommanditeinlagen

Gründungskommanditist der Gesellschaft ist die Aquila Capital Real Assets Management GmbH mit einem Kommanditkapital in Höhe von EUR 1.000,00. Darüber hinaus sind weitere Anleger mit einer Kommanditeinlage in Höhe von EUR 11.710.000,00 an der Gesellschaft beteiligt. Deren Anteile werden durch die Treuhänderin, Caveras Treuhand GmbH, Hamburg, gehalten.

Das auf die Kommanditeinlage zu zahlende Agio in Höhe von 5 % (EUR 585.550,00) wurde auf das Rücklagenkonto gebucht. Die auf die Kommanditisten entfallenden Verlustanteile wurden entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf die Verlustvortragskonten gebucht. Aufgrund von Liquiditätsauszahlungen gelten bei den Gründungskommanditisten EUR 120,00 (Vorjahr EUR 230,00) als nicht geleistete Einlage.

Rückstellungen

Als sonstige Rückstellungen sind Kosten für die Jahresabschlussprüfung 2014 und die Fertigung der Steuererklärungen für die Jahres 2011 und 2013 ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafter aus Haftungsvergütung (EUR 2.575,75) und aus Geschäftsführungsleistungen (EUR 9.049,39) ausgewiesen.

Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge durch Kostenübernahmen von laufenden Kosten der Fondsverwaltung in Höhe von EUR 22.139,38 ausgewiesen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Haftungsvergütung für die Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, in Höhe von EUR 2.575,75, die Geschäftsführervergütung in Höhe von EUR 36.197,56 sowie auch die Fondsverwaltungskosten in Höhe von EUR 22.139,38 ausgewiesen.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Angaben zu angestellten Mitarbeitern

Es wurden im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs erfolgte die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin, der Aquila Capital Real Assets Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, deren gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00 beträgt.

Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin Aquila Capital Real Assets Verwaltungs- Gesellschaft mbH sind:

Hendrik Böhrnsen, Head of Portfolio Management der Alceda Asset Management GmbH, Hamburg, und Karsten Neben, Head of Liquidity Management der Alceda Asset Management GmbH, Hamburg.

Herr Böhrnsen und Herr Nebe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hamburg, 14.04.2015

Aquila Capital Real Assets Verwaltungsgesellschaft mbH

Hendrik Böhrnsen, Geschäftsführer

Karsten Nebe, Geschäftsführer


Aquila Real EstateINVEST II Betriebsausstattung GmbH – auch hier ein Jahresfehlbetrag!

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Aquila Real EstateINVEST II Betriebsausstattung GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 1.927.721,42 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 31.088,44 0,00
– davon gegen Gesellschafter EUR 31.088,44 (EUR 0,00)
2. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 31.088,44 145,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.608,10 23.799,39
1.982.417,96 23.945,08

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.996.400,00 0,00
III. Verlustvortrag -4.624,92 0,00
IV. Jahresfehlbetrag -40.744,35 -4.624,92
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 1.000,00 3.570,00
C. Verbindlichkeiten
1. sonstige Verbindlichkeiten 5.387,23 0,00
– davon aus Steuern EUR 5.387,23 (EUR 0,00)
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 5.387,23 (EUR 0,00)
1.982.417,96 23.945,08

Gewinn- und Verlustrechnung vorn 01.01.2014 bis 31.12.2014

Aquila Real EstateINVEST II Betriebsaussttg. GmbH, Hamburg

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. sonstige betriebliche Erträge
a) ordentliche betriebliche Erträge
aa) sonstige ordentliche Erträge 123.404,16 0,00
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.975,00 126.379,16 0,00
2. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 68.678,58 0,00
3. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
aa) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 135,00 0,00
ab) verschiedene betriebliche Kosten 98.309,93 98.444.93 4.624.92
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -40.744,35 -4.624,92
5. Jahresfehlbetrag 40.744,35 4.624,92

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

Aquila Real EstateINVEST II Betriebsausstattung GmbH Valentinskamp 70 20355 Hamburg

ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Allgemeine Angaben zum Inhalt und zur Gliederung des Jahresabschlusses

Bei der Aquila Real EstateINVEST II Betriebsausstattung GmbH handelt es sich um eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB, für die neben den Vorschriften für alle Kaufleute die Vorschriften der §§ 264 bis 329 HGB gelten. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Da es sich beim Vorjahresgeschäftsjahr um ein Rumpfgeschäftsjahr handelt sind die Angaben betreffend der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar,

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bei der Erstellung des Anhangs wurden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip).

Der Jahresabschluss enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert.

Die Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet. Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips, Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zu Nennbeträgen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Wagnisse, sie wurden entsprechend § 249 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den Erfüllungsbeträgen passiviert

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ SOWIE DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Sachanlagen

Die Aquila Real EstateINVEST 11 Betriebsausstattung GmbH, Hamburg, hält die beweglichen Wirtschaftsgüter (Betriebsvorrichtungen, Zubehör, Scheinbestandteile und sonstigen als bewegliche Wirtschaftsgüter zu qualifizierenden Gegenstände im steuerlichen Sinne) einer Logistikimmobilie, die an die DSV Road GmbH vermietet sind. Die Logistikimmobilie hat ihre Adresse Am Velper Mühlenbach 8 in 49492 Westerkappeln.

Die Sachanlagen wurden zum 01.08.2014 für EUR 1.996.400,00 erworben und werden über Ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Zum 31.12.2014 betrug der Buchwert der Sachanlagen EUR 1.927.721,41.

Forderungen und sonstige Vermögensgenstände

Unter den Forderungen gegenüber Gesellschaftern wird eine Forderung gegenüber der Aquila Real EstateINVEST II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, i. H. v. EUR 31.088,44 ausgewiesen. Die Forderung resultiert aus Mietansprüchen, da der Mieter, die DSV Road GmbH, im Geschäftsjahr die Miete für die Logistikimmobilie und die beweglichen Wirtschaftsgüter in einer Summe an die Aquila Real EstateINVEST II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, gezahlt hat.

In den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Forderung gegenüber dem Finanzamt Hamburg aus Umsatz-/Vorsteuerbeträgen ausgewiesen.

Eigenkapital

Das Stammkapital in Höhe von 25.000,00 EUR wurde vollständig erbracht.

Die Gesellschafterin, die Aquila Real EstateINVEST II GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, Hamburg, hat im Geschäftsjahr zusätzlich Einzahlungen in die Kapitalrücklage i. H. v. EUR 1.996,400,00 geleistet.

Rückstellungen

Als sonstige Rückstellungen sind Rückstellungen für die Erstellung der Steuererklärungen ausgewiesen.

Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Mieteinnahmen aus der Vermietung der Sachanlagen i. H. v. EUR 123.404,16 und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H. v. EUR 2.975,00 ausgewiesen.

Unter den Abschreibungen werden die planmäßigen Abschreibungen auf die Sachanlagen i. H. v. EUR 68.678,58 ausgewiesen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Verwaltungskosten i. H. v. EUR 98.444,93 ausgewiesen.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Angaben zu angestellten Mitarbeitern

Es wurden im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt

Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung

Herr Hendrik Böhrnsen, Head of Portfolio Management der Alceda Asset Management GmbH, und Herr Karsten Nebe, Head of Liquidity Management der Alceda Asset Management, sind als Geschäftsführer der Aquila Real EstateINVEST II Betriebsausstattung GmbH bestellt.

Herr Böhrnsen und Herr Nebe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hamburg, den 25. Juni 2015

Hendrik Böhrnsen, Geschäftsführer

Karsten Nebe, Geschäftsführer

Hohe Verluste für Anleger

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Jeden Tag gibt es zu irgendeiner Beteiligung die Kapitalanleger gezeichnet haben eine neue Nachricht, und es sind nahezu immer keine guten Nachrichten. Daran haben nicht nur wir uns in der Redaktion gewöhnt, sondern auch sicherlich schon viele Anleger. Dazu passt dann auch die Nachricht zu einem Wölbern Fonds. In kurzer Zeit haben die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Holland 72 viel Geld verloren. Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie in Rotterdam erleiden sie Verluste von rund 90 Prozent ihres eingesetzten Kapitals. Wie „fonds professionell online“ berichtet, wurde das erst 2012 gebaute Bürohaus in Rotterdam nun für 12,25 Millionen Euro verkauft. Der Einkaufspreis lag noch bei 15,9 Millionen Euro. Das Emissionshaus Wölbern Invest hatte den Fonds Wölbern Holland 72 im Jahr 2012 aufgelegt. Man darf aber nicht nur den Kaufpreis sehen den Wölbern einst bezahlt hatte, sondern muss auch die gesamten Vertriebs-und Marketingkosten sehen, denn einen Fonds zu platzieren ist richtig teuer. Wir reden da von Platzeirungskosten von über 20%.

Aquila HydropowerINVEST Investitions GmbH & Co. KG – Jahresverlust über 1 Million Euro!

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Aquila HydropowerINVEST Investitions GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

Aquila HydropowerINVEST Investitions GmbH & Co. KG, Hamburg

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 47.974.205,69 47.974.205,69
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 740.000,00 0,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 241.314,83 981.314,83 241.779,55
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.170.496,36 2.149.125,92
50.126.016,88 50.365.111,16

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile Kommanditisten 38.031.472,02 37.930.400,00
II. Entnahmen -240,73 -127,53
III. Verlustvortrag -4.963.901,86 -3.737.678,02
Summe Kapitalanteile 33.067.329,43 34.192.594,45
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 4.165,00 17.081,07
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.310,83 92.496,99
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 13.310,83 (EUR 92.496,99)
2. sonstige Verbindlichkeiten 17.041.211,62 16.062.938,65
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 17.041.211,62 (EUR 16.062.938,65)
17.054.522,45
50.126.016,88 50.365.111,16

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.2014

Aquila HydropowerINVEST Investitions GmbH & Co. KG, Hamburg

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. sonstige betriebliche Erträge
a) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 0,00 56.963,55
2. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
aa) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 135,00 0,00
ab) verschiedene betriebliche Kosten 248.245,27 248.380,27 921.889,68
3. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 429,40 483,58
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 978.272,97 1.044.689,68
5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -1.226.223,84 -1.909.132,23
6. Jahresfehlbetrag 1.226.223,84 1.909.132,23
7. Belastung auf Kapitalkonten 1.226.223,84 1.909.132,23
8. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

Aquila HydropowerINVEST Investitions GmbH & Co. KG, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg

ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Allgemeine Angaben zum Inhalt und zur Gliederung des Jahresabschlusses

Bei der Aquila HydropowerlNVEST Investitions GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kleinstpersonenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 Nr. 2 HGB i.V.m. § 267a Abs. 1 HGB, für die die Vorschriften der §§ 264 bis 329 HGB gelten.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2014 wurden die gesellschaftsvertraglich vereinbarten Pflichteinlagen der Kommanditisten im Eigenkapital als Kapitalanteile der Kommanditisten ausgewiesen (§ 264c Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Satz 2 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bei der Erstellung des Anhangs wurden, den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend, die größenabhängigen Erleichterungen teilweise in Anspruch genommen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip).

Der Jahresabschluss enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert.

Die Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet. Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips, Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zu Nennbeträgen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Wagnisse, sie wurden entsprechend § 249 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ SOWIE DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Finanzanlagen

In den Beteiligungen sind Investitionen in Anteile an der Karasular Enerji Üretim ve Ticaret A.S., Türkei, ausgewiesen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten ausgewiesen. Die Aquila HydropowerlNVEST Investitions GmbH & Co. KG hält 74% des Kapitals der Karasular Enerji Üretim ve Ticaret A.S., Türkei, in Höhe von Türkischen Lira (TRY) 124.031.196. Das Jahresergebnis zum 31.12.2014 betrug TRY 363.000. Die Anteile sind an ein Bankenkonsortium in der Türkei verpfändet, welches den Fremdkapitalanteil an der Karasular Enerji Üretim ve Ticaret A.S., Türkei, bereitgestellt hat. Zum Stichtag betrug der Devisenkassamittelkurs 2,8207 TRY/EUR.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen aus einer Weiterbelastung von Due Diligence und Beratungskosten der Investitionsphase an einen Co-Investor ausgewiesen, die Laufzeiten der Forderungen betragen weniger als ein Jahr. Des Weiteren ist ein Gesellschafterdarlehen an die Karasular Enerji Üretim ve Ticaret A.S. in Höhe von EUR 740.000,00 ausgewiesen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2014 und wird mit 6% p.a. verzinst, eine Verlängerung, mindestens bis zum 31.12.2015, wird derzeit vorgenommen.

Eigenkapital

Gründungskommanditisten der Gesellschaft sind die Aquila HydropowerlNVEST III GmbH & Co. KG, Hamburg, die Aquila HydropowerlNVEST IV GmbH & Co. KG, Hamburg, mit einem Kommanditkapital von jeweils EUR 1.000,00 und die Aquila Capital Real Assets Management GmbH, Hamburg, als geschäftsführende Kommanditistin, mit einem Kommanditkapital von EUR 1.000,00. Die Aquila HydropowerlNVEST III GmbH & Co. KG, Hamburg, und die Aquila HydropowerlNVEST IV GmbH & Co. KG, Hamburg, haben weitere Einzahlungen in Höhe von EUR 38.028.472,02 in das Eigenkapital geleistet. Der auf die Kommanditisten entfallende Verlustanteil wurde entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf das jeweilige Verlustvortragskontogebucht.

Rückstellungen

Als sonstige Rückstellungen sind Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärungen ausgewiesen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

In den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind Verbindlichkeiten für Beratungs- und Dienstleistungskosten ausgewiesen.

Sonstige Verbindlichkeiten

In den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Inhaberschuldverschreibungen einschließlich aufgelaufener Zinsen gegenüber einer Gesellschaft aus Luxemburg zur Vorfinanzierung der Anschaffung der Anteile an der Karasular Enerji Üretim ve Ticaret A.S., Türkei, ausgewiesen.

Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind allgemeine Fondsverwaltungskosten und in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen Zinsaufwendungen aus der Zwischenfinanzierung des Anlagevermögens ausgewiesen.

Sonstige Verpflichtungen

Mit Übernahme der weiteren 60% der Karasular Enerji Üretim ve Ticaret A.S und deren angebundenen Wasserkraftgesellschaften (nachfolgende „HES IV Anteile“) hat sich die Käuferin zusammen mit den anderen Käuferinnen verpflichtet, die Verkäuferin Akfen hinsichtlich der Zahlungen gegenüber der Bagci-Gruppe freizuhalten, welche als „Earn-Out“-Zahlungen bezeichnet werden. Beim Kauf der Projektrechte von der Bagci-Gruppe hatte sich Akfen dazu verpflichtet einen variablen Kaufpreis über die Laufzeit der Konzession an die Bagci-Gruppe zu zahlen, diese werden als „Earn-Out2″-Zahlungen bezeichnet. Diese Zahlungen müssen solange getätigt werden, wie die Konzession zum Betrieb des Wasserkraftwerks besteht respektive genutzt wird. Die Zahlung ist von der Jahresproduktion abhängig und beträgt 0,005 USD / kWh. Eine geplante Jahresproduktion von 139,1 GWh vorausgesetzt, ergibt sich ein jährlicher Betrag in Höhe von rd. 530.000 Euro, welche paritätisch von den Käuferinnen übernommen werden. Zur Absicherung dieser Verpflichtung gewähren die Käuferinnen der Verkäuferin Akfen ein zweitrangiges Pfandrecht an allen Anteilen an der HES IV.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Angaben zu Arbeitnehmern

Es wurden im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs erfolgte die Geschäftsführung durch die geschäftsführende Kommanditistin, die Aquila Capital Real Assets Management GmbH, Hamburg. Geschäftsführer sind Herr Hendrik Böhrnsen, Head of Portfolio Management der Alceda Asset Management GmbH und Herr Karsten Nebe, Head of Liquidity Management der Alceda Asset Management GmbH. Herr Böhrnsen und Herr Nebe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, deren gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00 beträgt.

Geschäftsführer sind Herr Hendrik Böhrnsen, Head of Portfolio Management der Alceda Asset Management GmbH und Herr Karsten Nebe, Head of Liquidity Management der Alceda Asset Management GmbH. Herr Böhrnsen und Herr Nebe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hamburg, den 30. April 2015

Aquila Capital Real Assets Management GmbH

Hendrik Böhrnsen, Geschäftsführer

Karsten Nebe, Geschäftsführer

Aquila SolarINVEST VII Projekt GmbH & Co. KG – Jahresfehlbetrag in der Bilanz

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Aquila SolarINVEST VII Projekt GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 19.505.796,67 21.340.156,67
B. Umlaufvermögen
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.812,02 55.460,14
19.530.608,69 21.395.616,81

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile Kommanditisten 1.000,00 1.000,00
II. Rücklagen 19.457.964,24 21.309.673,00
III. Gwinnvortrag 66.829,20 78.651,26
Summe Kapitalanteile 19.525.793,44 21.389.324,26
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 4.165,00 3.570,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 172,55
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 (EUR 172,55)
2. andere Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 650,25 650,25 2.550,00
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 650,25 (EUR 2.550,00)
19.530.608,69 21.395.616,81

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
aa) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 114,75 108,00
ab) verschiedene betriebliche Kosten 11.707,31 11.822,06 8.952,24
2. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 338.772,22
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 319.332,45
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit – 11.822,06 10.379,53
5. Jahresfehlbetrag 11.822,06 – 10.379,53
6. Belastung auf Kapitalkonten 11.822,06 0,00
7. Gutschrift auf Kapitalkonten 0,00 10.379,53
8. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2014

ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Allgemeine Angaben zum Inhalt und zur Gliederung des Jahresabschlusses

Bei der Aquila SolarlNVEST VII Projekt GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kleinstpersonenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 Nr. 2 HGB i.V.m § 267a Abs. 1 HGB, für die die Vorschriften der §§ 264 bis 329 HGB gelten.

Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2014 wurden die gesellschaftsvertraglich vereinbarten Pflichteinlagen der Kommanditisten im Eigenkapital als Kapitalanteile der Kommanditisten ausgewiesen (§ 264c Abs. 2 Satz 6 i.V.m. Satz 2 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bei der Erstellung des Anhangs wurden, den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend, die größenabhängigen Erleichterungen teilweise in Anspruch genommen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip).

Der Jahresabschluss enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Die Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet. Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips, Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zu Nennbeträgen unter Anwendung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Wagnisse, sie wurden entsprechend § 249 in Verbindung mit § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert.

Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ SOWIE DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Finanzanlagen

In den Anteilen an verbundenen Unternehmen ist ein Investment in die Centrale Photovoltaique de Crucey 3 SNC, Paris (Frankreich), ausgewiesen. Die Aquila SolarINVEST VII Projekt GmbH & Co. KG hält 99,999949 % des Kapitals der Centrale Photovoltaique de Crucey 3 SNC, Paris (Frankreich) in Höhe von EUR 18.481.539,98 Das Ergebnis des Centrale Photovoltaique de Crucey 3 SNC, Paris (Frankreich) betrug zum 31.12.2014-1.756.971,57).

Eigenkapital

Gründungskommanditistin der Gesellschaft ist die Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG, Hamburg, mit einem Kommanditkapital von EUR 1.000,00. Die Gründungskommanditistin hat darüber hinaus weitere Einlagen in Höhe von insgesamt EUR 19.457.964,24 in das variable Kapitalkonto eingezahlt. Der auf die Kommanditistin entfallende Ergebnisanteil wurde entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf das Ergebnissonderkonto gebucht.

Rückstellungen

Als sonstige Rückstellungen sind Rückstellungen für die Steuererklärung sowie die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses 2014 ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren ausschließlich aus der gesellschaftsvertraglich festgelegten Haftungsvergütung für die Komplementärin.

Gewinn- und Verlustrechnung

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Haftungsvergütung für die Aquila Capital Real Assets Solar VII Verwaltungs GmbH, Hamburg, in Höhe von EUR 2.601,00 und Fondsverwaltungskosten ausgewiesen.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Angaben zu Arbeitnehmern

Es wurden im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Die Geschäftsführung erfolgte durch die geschäftsführende Komplementärin, die Aquila Capital Real Assets Solar VII Verwaltungs GmbH, Hamburg. Die Aquila Capital Real Assets Solar VII Verwaltungs GmbH, Hamburg, hat ein Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00.

Geschäftsführer der Aquila Capital Real Assets Solar VII Verwaltungs GmbH waren:

Herr Hendrik Böhrnsen, Head of Portfolio Management der Alceda Asset Management GmbH, Hamburg,

Herr Karsten Nebe, Head of Liquidity Management der Alceda Asset Management GmbH, Hamburg.

Herr Böhrnsen und Herr Nebe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hamburg, 10. Juni 2015

Aquila Capital Real Assets Solar VII Verwaltungs GmbH

Hendrik Böhrnsen, Geschäftsführer

Karsten Nebe, Geschäftsführer

Werte Consulting AG – Warnung der FMA

Pressemitteilung des OLG Koblenz – Mittelverwendungskontrolleur haftet Kapitalanlegern von Dubai-Immobilienfonds für Zeichnungsschaden

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Das OLG Koblenz hat entschieden, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die als Mittelverwendungskontrolleur tätig war, auf Schadensersatz wegen Zeichnung einer Fondsbeteiligung haftet, wenn sie den Anleger nicht auf erhebliche regelwidrige Auffälligkeiten und prospektwidrige Umstände hingewiesen hat.

Hunderte von Anlegern aus ganz Deutschland hatten sich an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, die Gewinne durch An- und Verkauf von Immobilien in den Vereinigten Arabischen Emiraten, insbesondere im Emirat Dubai, erzielen sollten. Die beklagte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war für die Fondsgesellschaften als Mittelverwendungskontrolleur tätig. Ein Mittelverwendungskontrolleur ist eine Person, die zu überwachen hat, ob die Einlagen der Anleger von der Fondsgesellschaft gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages verwendet werden. In den mit den Fondsgesellschaften geschlossenen Mittelverwendungskontrollverträgen war nur die Kontrolle der deutschen Fondskonten vorgesehen, wohingegen die Emissionsprospekte der Fondsgesellschaften mit einer doppelten und objektbezogenen Mittelverwendungskontrolle warben („alle finanziellen Transaktionen der Fondsgesellschaft … bis hin zur Investition in die konkreten Zielobjekte … durchgängig in Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten“). Der Mittelverwendungskontrolleur kontrollierte die Fondsgelder auf den deutschen Konten nur eingeschränkt; eine Mittelverwendungskontrolle in Dubai fand nicht statt. Alle beteiligten Unternehmen – mit Ausnahme des beklagten Mittelverwendungskontrolleurs – sind mittlerweile insolvent. Der Initiator der Unternehmensgruppe wurde vom LG Koblenz wegen Veruntreuung von Anlegergeldern in Millionenhöhe rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht hatte in zahlreichen Fällen die Schadensersatzklagen bereits deshalb abgewiesen, weil die Anleger keine eigenen Rechte aus den Mittelverwendungskontrollverträgen herleiten könnten. Gegen die Entscheidungen legten die Anleger Berufung ein.

Das OLG Koblenz hat den Mittelverwendungskontrolleur nunmehr verurteilt, den Anlegern Schadensersatz zu zahlen (OLG Koblenz, Urteile v. 15.01.2016 und v. 19.02.2016 – 8 U 1265/14, 8 U 1266/14, 8 U 1267/14, 8 U 1268/14 u.a.).

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts schützen die Mittelverwendungskontrollverträge aufgrund ihres konkreten Wortlautes und ihres Zwecks (auch) die Anleger. Der Mittelverwendungskontrolleur hätte die Anleger vor der Zeichnung darüber aufklären müssen, dass ihm die mit den Fondsgesellschaften vereinbarte Mittelverwendungskontrolle von vornherein keine ausreichende Handhabe bieten konnte, eine Veruntreuung der Einlagen zu verhindern. Es bestanden erhebliche regelwidrige Auffälligkeiten und prospektwidrige Umstände (Widersprüche zwischen Mittelverwendungskontrollvertrag und Emissionsprospekt, nur widerrufliche Kontovollmacht des Mittelverwendungskontrolleurs, keine Einflussmöglichkeit des Mittelverwendungskontrolleurs auf die Fondsgelder in Dubai). Während der Mittelverwendungskontrolleur den konzeptionell angelegten Widerspruch zwischen Emissionsprospekt und Mittelverwendungskontrollvertrag kennen musste, konnte der durchschnittliche Kleinanleger auch bei sorgfältiger Lektüre des Emissionsprospekts die Widersprüche und Unklarheiten nicht hinreichend deutlich erfassen.

Infolge der unterlassenen Aufklärung habe der Mittelverwendungskontrolleur die geschädigten Anleger so zu stellen, wie sie stünden, als ob sie den Fondsgesellschaften nicht beigetreten wären (sog. Zeichnungsschaden: Einlagesummen abzüglich etwaiger Ausschüttungen).

Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz v. 16.03.2016

Warburg Bank jetzt mit großen Haftungsproblemen?

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Damit hat das Bankhaus Warburg wohl eher nicht gerechnet, einen Prozess mit solch einem weitgehenden Urteil zu verlieren. Dieser verlorene Prozess kann sich für das Bankhaus noch bilanzmäßig belastend auswirken, denn es werden sicherlich viele Anleger, die über das Bankhaus Warburg eine Kapitalanlage gezeichnet haben, ähnlich über ihren Rechtsanwalt argumentieren und dann auch möglicherweise zum Ziel kommen.

In dem Artikel auf Capital.de heißt es: Das Urteil ist somit wegweisend für Schadenersatzansprüche bei allen geschlossenen Fonds, wenn im Vorfeld über das Agio verhandelt wurde. In Deutschland haben alleine etwa 275.000 Anleger mehr als 30 Mrd. Euro in Schiffe investiert. Oft wurde die komplette Altersvorsorge in Tanker und Containerschiffe gesteckt. Vermittler und Banken bewarben die Anlageform jahrelang aggressiv in Hochglanzbroschüren. Die hohen Provisionen wurden selten thematisiert. Und auch die Risiken blieben häufig im Kleingedruckten versteckt. Zitat Ende


Vorsicht bei Direktinvestments in Container… VORSICHT!

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Das sagen wir schon seit geraumer Zeit. Jetzt gibt es einen interessanten Artikel im Manager Magazin der aufzeigt, wie gefährlich Direktinvestments in Container sein können für Anleger. Container bringen nur Erträge, wenn diese auch vermietet sind. Keine Vermietung keine Einnahmen für den Besitzer der Container. Lesen Sie den Artikel im Manager Magazin, dann werden Sie uns zustimmen.

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/schifffahrt-mit-negativrekord-alarmsignal-fuer-die-weltwirtschaft-a-1082616.html

MS „ESSEX STRAIT“ GmbH & Co. KG – Wo ist das Geld der Anleger geblieben?

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Es ist, schaut man sich die Bilanz des Unternehmens an, kaum noch nennenswertes Kommanditkapital in der Gesellschaft vorhanden. Wieder einmal eine Beteiligung die für die Anleger in eine Katastrophe endet.

„ESSEX STRAIT“ GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz zum 31. Dezember 2014

A K T I V A 2013
T€
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 9.766.939,12 23.875
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 79.694,68 90
II. Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 202.012,05 238
III. Guthaben bei Kreditinstituten  2.013,67 1
C. Rechnungsabgrenzungsposten 17.752,29 16
D. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Verlustanteile der Kommanditisten 10.839.232,53 6.547
(vgl. PASSIVA, Position A.III.)
20.907.644,34 30.767
P A S S I V A 2013
T€
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0
II. Kapitalanteile der Kommanditisten
1. Kommanditkapital 692.085,86 692
2. Entnahmen -1.770,41 -2
3. Verlustsonderkonten -11.529.547,98 -7.237
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Verlustanteile der Kommanditisten 10.839.232,53 0,00 6.547
(vgl. AKTIVA, Position D.)
B. Rückstellungen 112.622,90 415
C. Verbindlichkeiten 20.795.021,44 30.352
20.907.644,34 30.767

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Die MS „ESSEX STRAIT“ GmbH & Co. KG (im Folgenden auch “Gesellschaft” genannt) ist eine Kommanditgesellschaft im Sinne der §§ 161 ff. HGB.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft hat von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a Nr. 1 HGB und des Anhangs gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2 HGB).

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung erfolgte unter Abkehr von der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse). Zurzeit werden intensive Verkaufsverhandlungen für das Schiff sowie den Erlass der nach dem Verkauf verbleibenden Verbindlichkeiten aus dem Schiffshypothekendarlehen geführt. Es wird von einem positiven Ausgang der Verhandlungen ausgegangen und einer Liquidation der Gesellschaft nach Verkauf des Schiffes.

Sachanlagen (Seeschiff) werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen (€ 13.133.599,20), bilanziert. Die außerplanmäßige Abschreibung resultiert aus der Abkehr von der Coing-Concern-Prämisse. Die Abschreibung wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsdauer linear vorgenommen. In den Anschaffungskosten sind aktivierte Bauzeitzinsen in Höhe von € 2.303.419,26 sowie Bauaufsichtskosten in Höhe von € 497.956,28 enthalten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bilanziert; soweit sie auf Fremdwährung lauten, wurden sie mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag der UniCredit AG, München, bewertet. Wertminderungen wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden, soweit sie auf Fremdwährung lauten, zum Devisenkassamittelkurs der UniCredit AG, München, des Bilanzstichtages bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs der UniCredit AG, München, am Bilanzstichtag bewertet.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage beträgt € 108.000,00. Sie ist in voller Höhe geleistet.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Drohverlustrückstellungen (T€ 59), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (T€ 42) und für Jahresabschlusskosten (T€ 11).

Verbindlichkeiten

Restlaufzeit

Restlaufzeit

Restlaufzeit

(Vorjahresbeträge in Klammern)

< 1 Jahr

1 – 5 Jahre

> 5 Jahre

Gesamt

1.

Verbindlichkeiten gegenüber

Kreditinstituten

20.500.587,19

0,00

0,00

20.500.587,19

(14.260.401,68)

(5.487.804,88)

(10.289.634,16)

(30.037.840,72)

2.

Verbindlichkeiten aus

Lieferungen und Leistungen

128.416,73

0,00

0,00

128.416,73

(230.528,68)

(0,00)

(0,00)

(230.528,68)

3.

Verbindlichkeiten gegenüber

verbundenen Unternehmen

161.481,88

0,00

0,00

161.481,88

(59.674,28)

(0,00)

(0,00)

(59.674,28)

4.

Verbindlichkeiten gegenüber

Gesellschaftern

4.535,64

0,00

0,00

4.535,64

(24.065,88)

(0,00)

(0,00)

(24.065,88)

20.795.021,44

0,00

0,00

20.795.021,44

(14.574.670,52)

(5.487.804,88)

(10.289.634,16)

(30.352.109,56)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch eine erstrangige Schiffshypothek in Höhe von USD 33.300.000,00 und eine zweitrangige Schiffshypothek in Höhe von USD 14.375.000,00 besichert.

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Auf das Seeschiff wurden im Berichtsjahr außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von € 13.133.599,20 (i.V.: T€ 0) vorgenommen.

Im Berichtsjahr wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 888.815,77 (i.V.: T€ 82) unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen aus der Währungs­umrechnung in Höhe von € 334.051,00 (i.V.: T€ 59) unter den sonstigen be­trieblichen Aufwendungen erfasst.

V. SONSTIGE ANGABEN

Der Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen unter der Nummer HRA 106150.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, der MS „ESSEX STRAIT“ Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, deren gezeichnetes Kapital € 25.000,00 beträgt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer 136184 eingetragen.

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind die Herren:

Thomas Rehder, Hamburg

Max E. Warnecke, Jesteburg,

Friedrich Wilhelm Patt, Hofheim a.T. (bis 22. Januar 2014),

Andreas Ahlmann, München (bis 18. Mai 2015),

Marcus Menne, Dachau (ab 18. Mai 2015).

Die Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind gemäß Gesellschaftsvertrag von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Hamburg, den 9. Oktober 2015

MS „ESSEX STRAIT“ Verwaltungsgesellschaft mbH

Thomas Rehder         Max E. Warnecke      Marcus Menne

Merk-würdig am Vertrag mit dem Unternehmen One Group Verwaltungs GmbH – Heute Captree mit Thomas Ermel als Geschäftsführer

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Zunächst einmal wollen wir der Korrektheit genüge tun und hier ganz klar feststellen, dass benannter Thomas Ermel heute der Boss der Gesellschaft nicht aber zu dem Zeitpunkt, wo der Vertrag geschlossen wurde. Wir haben Thomas Ermel eine Frageliste übermittelt mit der Bitte uns diese bis nächste Woche zu beantworten. Nun aber zurück zu dem uns vorliegenden Vertrag zwischen der Fidentum GmbH und der One Group Verwaltungs GmbH heute Captree GmbH. In dem Vertrag heißt es: Der Berater verfügt auf dem Gebiet der Finanzdienstleistung, der Organisation und Strukturierung des Finanzvertriebes, der Eigenkapitalbeschaffung, der Konzeption von Kapitalanlageprodukten über besondere Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen. Zitat Ende

Das hört sich nun einmal wirklich gut an in dem Vertrag. Dumm nur, das die vertragsschließende Gesellschaft zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gerade einmal 5 Tage alt war. Der Vertrag wurde am 6. August 2012 geschlossen. Die Gesellschaft selber aber wurde erst Ende August eingetragen und am 1. August vertragsmäßig abgeschlossen.

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 124292 Bekannt gemacht am: 28.08.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
27.08.2012
ONE GRP Verwaltungs GmbH, Hamburg, Bernhard-Nocht-Str. 99, 20359 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2012. mit Änderung vom 27.08.2012. Geschäftsanschrift: Bernhard-Nocht-Str. 99, 20359 Hamburg. Gegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung von unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Knapp, Lahcèn, Hamburg, *27.09.1984, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Merk-würdig ist aber, das man hier von einem erfahrenen Berater ausgeht bei dem Vertragspartner., damit ja auch die hohe Summe für eine Beratungsleistung rechtfertigt. Da geht aber dann irgendwas nicht zusammen.

Sicherheit & Risiken- Consilium eG

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Prima, wenn ein Unternehmen auf seiner Seite auch etwas ausführt zum Thema Sicherheit und Risiken, wenn Anleger ihr Geld bei dem Unternehmen dann Geld investieren. Hier heißt es auf der Seite der Genossenschaft Consilium eG:

Als gleichberechtigte Mitglieder informieren wir Sie selbstverständlich ebenso transparent über die Risiken, wie wir es über die Chancen einer Investition in die Consilium Erneuerbare Energien eG tun. Als Finanz- und Versicherungsexperten wissen wir genau, worauf es ankommt, wenn es um Kapitalsicherung und realistische Prognosen geht. Im Sinne aller Beteiligten und zum Schutz unseres gemeinsamen Kapitals lassen wir deshalb in jedem Fall Vorsicht walten. Für versicherbare Risiken wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden, schützen wir unsere Anlagen mit einer sogenannten All-Gefahren-Deckung. Schäden, die durch Einnahmeausfälle aufgrund einer Betriebsunterbrechung entstehen sind ebenso abgesichert, wie Schäden, die Dritten entstehen können. Auch bei der internal_link.gifWirtschaftlichkeit setzen wir auf ein hohes Maß an Sicherheit und Vorsicht, um Risiken auszuschließen und  Worst-Case-Szenarios einzukalkulieren. Das alles macht unser Konzept zu einer der sichersten Anlageformen in dieser Risikoklasse.

Sicherheitsfaktoren auf einen Blick

Trotz größter Sorgfalt, umfassendem Versicherungsschutz und Verzicht auf Formen wie Nachrangdarlehen oder Genussrechte ist ein wirtschaftliches Unternehmen letzten Endes nie restlos risikofrei. Manche negativen Einflüsse können nicht gänzlich vorhergesehen oder abgesichert werden. Sollten diese stärker eintreten, als in den Sicherheitsabschlägen und Prognosen bereits angenommen, würde dies die Wirtschaftlichkeit der Genossenschaft nachteilig beeinflussen. Ausschüttungen an die Mitglieder würden reduziert oder gänzlich unmöglich sein. Es besteht auch keine Möglichkeit das grundsätzliche Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals vollständig auszuschließen.

Zitat Ende

Man kann sicherlich viele Dinge versichern und absichern, nicht aber den Erfolg eines Managements. Viele Investitionen in Beteiligungen oder andere Kapitalanlagen scheitern oft am KÖNNEN des jeweiligen Managements. Das kann man eben nicht versichern. Da gäbe es dann bei den Versicherern sicherlich eine zu hohe Schadensquote.

Rückforderung von Ausschüttungen – jetzt mehr Klarheit

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Ein gutes Urteil des BGH. Oft liest man davon, das Beteiligungsgesellschaften und Insolvenzverwalter von Kommanditisten , Ausschüttungen, die diese erhalten haben, zurückfordern. Nun gibt es ein wenig mehr Klarheit, wann solche Ausschüttungen dann auch Rückzahlbar sind.  Mit Urteil vom 16. Februar 2016 stellte der BGH fest, dass die Rückforderung der Ausschüttungen nur dann zulässig ist, wenn dies im Gesellschaftsvertrag eindeutig geregelt ist (Az.: II ZR 348/14).

In dem, dem BGH vorgelegten konkret zu entscheidenden  Fall,hatte eine Fondsgesellschaft, einen ihrer Kommanditisten auf die Rückzahlung von erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von über 80TDE verklagt. Zur Begründung führte die klagende Gesellschaft eine Passage im Gesellschaftsvertrag an. In dieser Passage heußt es Zitat: „Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen werden den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt, sofern die Ausschüttungen nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind.“  Das bedeutet in der Konsequenz der Kapitalanleger hätte dann sein eigenes von ihm einbezahltes Geld wieder als Darlehen zurückbekommen, wenn die Geselslchaft die für eine Ausschüttung erforderlichen Einanhmen nicht erwirtschaftet hätte.  Landgericht und Oberlandesgericht hatten die Klage bereits abgewiesen. Und auch vor dem BGH hatte die Klage keinen Erfolg. Die Karlsruher Richter erklärten, dass zwischen den Parteien kein separater Darlehensvertrag vereinbart worden sei und auch kein gesetzlich begründeter Rückzahlungsanspruch für Ausschüttungen an Anleger, die nicht auf Gewinnen beruhten, sondern lediglich die Einlage der Gesellschafter minderten, bestehe. Auch aus der oben erwähnten Klausel im Gesellschaftsvertrag ergebe sich kein Rückzahlungsanspruch. Die Klausel sei nicht hinreichend klar formuliert und für den Gesellschafter missverständlich. Der Anleger sei aber nur dann zur Rückzahlung der erhaltenen Ausschüttungen verpflichtet, wenn der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht. Ähnliche Klauseln dürften viele Verträge von Beteiligungsgesellschaften beinhalten. Das hier mit den Ausschüttungen ein separater Darlehensvertrag abgeschlossen wurde mit den Kommanditisten , dürfte dann eher sehr selten der Fall gewesen sein.

Veranstaltung der FMA

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Am 15. März 2016 fand in den Räumlichkeiten der FMA die Veranstaltung „Neue Regularien für den Dritten Markt“ statt. Diese Veranstaltung zielte in erster Linie auf Unternehmen ab, die aufgrund der Anwendbarkeit der Marktmissbrauchsverordnung Nr. 596/2014 mit 3. Juli 2016 erstmalig von Veröffentlichungsverpflichtungen betroffen sind. Die diesbezüglichen Vortragsunterlagen stehen Ihnen ab sofort zur Verfügung.

Neue_Regularien_fuer_den_Dritten_Markt

CV Concepta GmbH Leipzig – GF Matthias Errlich Derzeitiges Angebot : Kapitalanlage mit 8% p.a. für 25 Monate – Kann das Seriös sein?

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Das fragen uns User, die ein Angebot dieses Unternehmens erhalten haben. Nun 8% Rendite in der heutigen Zeit zu erzielen ist schon sportlich, dann noch über solch einen kurzen Zeitraum halten wir dann für einen Supersportler. Grundsätzlich gilt aber immer „je Höher die Rendite desto größer für Sie als Anleger das Risiko“. Eine alte Weisheit die sich sehr oft bestätigt hat. Das Unternehmen beschreibt sich auf seiner Webseite wie nachfolgend:

Die CV Concepta Vermögensverwaltungs GmbH

Mit der Ausrichtung, innovative Produkte über spezielle Vertriebswege  zu  installieren  und  verantwortlich  zu betreuen. 2011 erfolgte die Gründung der CV CONCEPTA. Die  erforderlichen  Fachkompetenzen  sind hier vertrieblich sowie logistisch konzentriert.

Es   bestehen   seit   Gründung   mehrere   erfolgreiche Kooperationen mit großen Gesellschaften am deutschen Finanzmarkt.

Die  CV CONCEPTA  steht  als  zuverlässiger  Kooperationspartner  für unsere Kunden. Wir haben  uns  folgende Schwerpunkte zum Ziel gesetzt.

Die Themen:

★ Chancen am Immobilienmarkt, ausschließlich in deutschen Großstädten und Ballungszentren

★ Kapitalbeschaffung

★ Kampagne gegen Altersarmut

★ Sachwert orientierte Premium Strategien

Das Ziel:

★ verständliche und innovative Zukunftsstrategien aufzeigen

★ finanzielle Lebensqualität erhalten, bzw. verbessern

Unsere Kernkompetenz liegt dabei im Immobilienmarkt sowie bei Sachwert orientierten Anlagestrategien. Die CV-CONCEPTA Vermögensverwaltungs GmbH hat sich seit Beginn ihrer Tätigkeit bis zum Jahr 2013 vorrangig mit der Finanzierungsvermittlung von Hypothekendarlehn für den Kauf von Wohneigentum beschäftigt. Im Zuge der Erweiterung des Geschäftsgegenstandes erfolgt seit 2014 auch der An- und Verkauf von Immobilien aus Zwangsversteigerungen und Bankverwertung. Der Geschäftsführer, Herr Errlich, verfügt durch seine bisherigen Tätigkeiten über langjährige Erfahrungen und umfangreiche Kontakte mit den Verwertungsabteilungen verschiedenster Banken und Versicherungen. Somit ist gewährleistet, dass immer genügend attraktive Wohnungen zu günstigen Preisen erworben werden können.

Da es der CV-Concepta gelungen ist weitere erfahrene Partner und Vertriebsgruppen als starke Vertriebspartner für den Verkauf dieser Wohnungen zu gewinnen und damit erhebliche Umsatzsteigerungen realisiert werden ist es erforderlich zum Ankauf dieser Immobilien und zum begleichen der damit verbunden Kosten Fremdkapital zu beschaffen. Außerdem ist es damit auch möglich Wohnungen lastenfrei ohne Zwischenfinanzierung durch eine Bank zu erwerben und wir können somit die damit verbundenen Verwaltungskosten, die Kosten einer Grundschuldbestellung und Eintragung, sowie dann auch wieder die Kosten der Löschung sparen und die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen im Ablauf bei der Abwicklung des Verkaufs vermeiden.

Eigendarstellung Ende

Aus den uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen geht dabei nicht hervor in welcher Form das Geld vom Unternehmen Concepta angenommen wird. Als Nachrangdarlehen? Wenn dies der fFall wäre, dann sollte man sich dies genau anschauen, denn Nachrangdarlehen wären ab Januas dann sicherlich Prospektpflichtig. Einen BaFin gestatteten Prospekt finden wir allerdings auf der Internetseite des Unternehmens nicht.

Angeschaut haben wir uns auch einmal die Bilanz des Unternehmens im Unternehmensregister.Die letzte im Unternehmensregister hinterlegte Bilanz des Unternehmens zeigt aus unserer Sicht nicht gerade ein erfolgreiches Unternehmen.

CV Concepta Vermögensverwaltungs GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz zum 31. Dezember 2013

Aktiva in €

B. Umlaufvermögen
IV. Kassenbestand. Guthaben b. Kreditinstituten. Postgiro 22.253,37
01000 Kasse 22.190,17
01200 Sparkasse # 109 000 9190 63,20
Summe B. Umlaufvermögen 22.253,37
Summe Aktiva 22.253,37

Passiva in €

A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital
00800 Stammkapital 25.000,00
00821 nicht eingeforderte Einlage 0,00
00870 Jahresüberschuss/-Fehlbetrag 0,00
Summe I. Kapital 25.000,00
IV. Gewinn- und Verlustvortrag -545,79
00861 Gewinnvortrag vor Verwendung -545,79
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -2.235,84
Summe A. Eigenkapital 22.218,37
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 35,00
00960 Veröffentlichung Jahresabschluss 35,00
D. Verbindlichkeiten
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00
01200 Sparkasse # 109 000 9190 0,00
Summe D. Verbindlichkeiten 0,00
Summe Passiva 22.253,37

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2013

in €
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Umsatzerlöse 46.404,50
08100 Steuerfreie Umsätze – § 4 Nr.8 ff UStG 46.404,50
Personalaufwand -9.543,09
04127 Geschäftsführergehälter -6.000,00
04130 Gesetzliche soziale Aufwendungen -3.543,09
Andere betriebl. Aufwendungen
Versicherungen, Beiträge und Abgaben -611,95
04360 Versicherungen -481,95
04380 Beiträge -130,00
verschiedene betriebliche Kosten -38.485,30
04750 Vermittlungsprovision -38.100,00
04910 Porto -4,43
04920 Telefon -60,00
04930 Bürobedarf -114,92
04931 sonstige Ausgaben o. VSt. -46,00
04970 Kosten des Geldverkehrs -159,95
Summe Andere betriebl. Aufwendungen -39.097,25
Summe Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -2.235,84
Jahresverlust 2.235,84

Schaut man sich diese Bilanz an, dann kann man nachvollziehen, dass das Unternehmen dann dringend fremdes Kapital benötigt um ein größerer Player auf dem Markt zu werden, aber ob Sie das dann finanzieren sollten, würde ich mir dann doch noch einmal überlegen.


Die Anklage

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Seit Mitte Februar liegt die 222 Seiten dicke Anklageschrift den sechs Beschuldigten der BWF Stiftung und der EVVE vor. Dass das Gericht die Anklage zulässt, muss das Gericht prüfen und dürfte für Haupttäter außer Zweifel stehen. Es sind allerdings auch Beschwerden gegen die Anklageschrift erhoben worden.  Von den rund vier Tonnen Gold, die im Tresorraum einer Villa in Berlin Zehlendorf gefunden wurden, waren nur ganze 324 kg echt. Der Rest war nur hauchdünn mit Gold überzogen.

BWF ++ EVVE: Über 100 Millionen Euro wurden eingesammelt

Im Jahre 2008 hatten die Beschuldigen über die EVVE in Österreich mit ihren Falschgoldgeschäften begonnen. Über die E&S Ertrag & Sicherheit aus Graz wurde den Käufern angeboten, dass sie Noble Metal Owner werden können, also Eigentümer von Gold, das in einem Depot in Berlin lagert. Die Schiene über die EVVE wurde heruntergefahren, um die Goldgeschäfte unter der neuen Bezeichnung BWF Stiftung in Deutschland fortzusetzen. Über 100 Millionen Euro sind insgesamt eingesammelt worden. Wie aus den Insolvenzverfahren bekannt, ist nur die Verwendung von rund 30 Millionen Euro derzeit aufgeklärt. Der Verbleib von 70 bis 80 Millionen Euro ist demnach ungeklärt.

BWF ++ EVVE: Wem gehört das Gold?

Ebenfalls aus den Insolvenzverfahren ist bekannt, das weder der BWF Stiftung noch der EVVE das Falschgold oder Silber zugeordnet werden kann. Einkäufer war in beiden Gesellschaften die TMS Dienstleistungs GmbH, die ebenfalls Personen identisch von den Hauptbeschuldigten geführt wurde. Alle drei Unternehmungen sind in der Insolvenz. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurde festgestellt, dass alle Einkäufe von echtem Silber und falschen Gold derzeit nur der TMS Dienstleistungs GmbH als Eigentümer zugeordnet werden könne. Wer verwickelt hat in den Einkauf des Falschgoldes kann schlecht behaupten, er habe nichts gewußt.

Eine Zuordnung zur BWF Stiftung bzw. zur EVVE ist nicht möglich. Die Insolvenzverwalter hoffen allerdings, dass noch eine Zuordnung möglich sein könnte, wenn sämtliche Unterlagen aus den drei Insolvenzverfahren gesichtet sind.

BWF Käufer und EVVE Käufer sind nicht Eigentümer

Schwierigkeiten macht, dass weder die Goldkäufer der BWF Stiftung noch die Goldkäufer der EVVE Eigentümer von Gold bzw. Falschgold oder Silber geworden sind. Die Rechtskonstruktion hat nicht dazu führen können, dass die Käufer Eigentum erwerben konnten. Dies ist wichtig für potentielle Schadensersatzansprüche.

Das Prinzip von Kauf- und Verkauf wird hier näher erläutert:

Video zum Goldhandel

BWF Stiftung verstößt gegen Kreditwesengesetz

Neben dem Vorwurf des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betruges müssen sich die Beschuldigten der BWF Stiftung noch mit dem Vorwurf der BaFin auseinandersetzen, dass gegen das Kreditwesengesetz verstoßen wurde. Den BWF Anlegern war nicht nur physisches Gold zum Erwerb angeboten worden. Die BWF Stiftung hatte sich zugleich verpflichtet, dieses nach einer bestimmten Zeit mit hohen Zinsen zu dem ursprünglichen Preis wieder zurück zu nehmen. Dies ist ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft, für das die BWF Stiftung keine Genehmigung hatte. Hier stellt sich aber die Frage, warum die Behörde ca. drei Jahre benötigt hat zwischen Kenntnisnahme des Systems und einer Untersagungsverfügung.

Windpark Blaufelden I GmbH & Co. KG – Abweisung mangels Masse

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 5258 eingetragenen Windpark Blaufelden I GmbH & Co. KG, Haselbusch 49, 59558 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 8530 eingetragene vinus Verwaltungs GmbH, Haselbusch 49, 59558 Lippstadt, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Franke, Haselbusch 49, 59558 Lippstadt  ist der am 15.07.2013 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 11.07.2013 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 21.03.2016 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Paderborn, 21.03.2016

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 267/13  

Monumenta GmbH & Co. KG – Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Monumenta GmbH & Co. KG, Scheringerstraße 1, 08056 Zwickau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 5361
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Monumenta Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch den Komplementär Ulf Hofmann

ergeht am 21.03.2016 nachfolgende Entscheidung:

1.    Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszeig: Hochbau) wird am 21.03.2016 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2.    Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Reinhard Klose
Äußere Plauensche Straße 18
08060 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 303470
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@handschumacher.de
Website: http://www.handschumacher.de

bestellt.

3.    Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen – ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4.    Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 10.05.2016 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5.    Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.    Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 21.06.2016 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

10 IN 1413/15 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.03.2016

Kommunal- und Gewerbefonds Hagenkamp KG – Insolvent

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRA 5751 eingetragenen Kommunal- und Gewerbefonds Hagenkamp KG, Sonnenstr. 6, 59269 Beckum, gesetzlich vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Gert Kragelund, Sonnenstr. 6, 59269 Beckum ist am 21.03.2016, um 17:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Mönig, Schorlemer Straße 26, 48143 Münster bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

79 IN 16/16
Amtsgericht Münster, 21.03.2016

EEV AG – Meinung von Dr. Finke, Rechtsanwalt: Möglichkeiten für nachrangige Gläubiger

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Rechtsanwalt Dr. Jan Finke – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht schreibt in einem Fachartikel:

„Das Amtsgericht Meppen hat für den 13. April 2016 eine Gläubigerversammlung anberaumt. Am 10. Februar 2016 eröffnete das Amtsgericht Meppen das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (Az.: 9 IN 213/15). Anleger sollen ihre Forderungen bis zum 21. März beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Der zuständige Insolvenzverwalter teilte am 17.12.2015 mit, dass die „nicht nachrangigen“ Forderungen im ersten Quartal 2016 in die Insolvenztabelle mit aufgenommen werden. Anleger mit Nachrangdarlehen haben weiterhin einen berechtigten Anspruch in die Insolvenztabelle mit aufgenommen zu werden. Es könnten nämlich neben den vertraglichen Ansprüchen aus dem Nachrangdarlehen noch Schadensersatzansprüche bestehen.“

Herr Dr. Finke weiter:

„Die Göttinger EEV konzentrierte sich insbesondere auf die Planung und Errichtung von Versorgungsanlagen mit erneuerbaren Energien. Dazu gehören der Offshore-Windpark „Skua“ in der Nordsee und das Biomasseheizkraftwerk in Papenburg. Es gab bereits zu Anfang Startschwierigkeiten in Bezug auf „Skua“. Der Untergang der Investitionsgelder war allerdings bei Ausstehen der Zinsauszahlungen nahezu absehbar. Zusätzlich ordnete das Amtsgericht Papenburg im Mai 2015 die Zwangsversteigerung des Kraftwerks an und ebnete somit den Weg für das am 24. November eröffnete vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Tochter EEV Bioenergie GmbH & Co. KG. Am 10. Februar 2016 traf es dann auch die EEV AG, denn das Amtsgericht Meppen eröffnete das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft.“

Ähnlich argumentieren auch die Rechtsanwaltskanzlei Rainer und Brüllmann in Presseartikeln.

Alle informierenden Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass ein Strafverfahren läuft und dass Schadenersatzansprüche gegen Dritte im Raum stehen (u.a. Prospekthaftung etc.).

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